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II. Jahrgang, IV. Stück, den 22. Jenner 1772.

1. Allerhöchste Verordnung.

Fortsetzung der im III. Stücke angezeigten Einrichtung der Vormerkämter oder Grundbücher in dem Erbherzogthum Krain.

14) Sollen alle Richter und Gerichte schuldig sein, die leztwilllgen Urkunden, in welchen Traugütter, Stiftungen und derley Onera realia enthalten sind, denen, die sie angehen, ohne Anstand in glaubwürdiger Gestalt (forma probante) mitzutheilen, damit daselbst, wo die Vormerkung zu geschehen hat, alles ausführlich eingetragen werde.

Die von landesfürstlichen Ortschaften, oder ihren Vorstehern, angehenden Geistlichen bereits ertheilten weihungspfründen (Tituli mensae) sind allerdings vorzumerken; und künftighin nur mit vorhergehendem Belieben der Landeshauptmannschaft in Krain auszufertigen; indeme im Widrigen die Einwilligenden und Ausfertiger aus eigenem Säckel dafür haften sollen.

Wer ein Gut durch ein Geschäft bey Lebzeiten (donario inter vivos) mit Grundbürden (onera realia) beschweret, der hat für die Vormerkung selbst zu sorgen: oder es sich zuzuschreiben , wenn seine Absicht unerreicht bleibet: wäre aber die Saumseligkeit des Gerichts schuld daran, so soll dieses mit eigenen Mitteln dafür haften.

Wenn etwas solches durch den letzten Willen verschaffet wird, und dieses der Gerichtsstelle, welcher die Verlassenschaftsabhandlung gebühret, bekannt ist; so hat diese Gerichtsstelle nicht weniger, als der Erbe, für die Vormerkung zu sorgen, auch beyde dafür zu stehen. Die Verlassenschaftssperr wird nicht abgethan: noch dem Erben der Verlaß eingeantwortet, bis er nicht die Vormerkung bewirket habe. Wenn aber das Gericht von dem Geschäfte nichts weiß, und

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der Erbe suchet es zu vertuschen; so wird nach §.13 verfahren.

15) Wird den nicht vorgemerkten Gläubigern eines vermöglichen Erblassers eine sechsmonatliche Frist, nach dessen Tod zur Bewirkung der Vormerkung gestaltet, wo sie alsdenn vor des verschuldeten Erbens Gläubigern das Absonderungsrecht (separatio bonorum) gebrauchen mögen.

16) Gebühret den Steuern und andern dergleichen Landesanlagen, bey den landesfürstlichen Ortschaften der Vorzug auch ohne Vormerkung; jedoch nur, wenn solche in den nächst verflossenen brey Jahren verfallen sind. Aeltere Ausstände, besonders wenn sie nicht gleich einbringlich sind sollen durch die Vormerkung bey Strafe der Selbstbezahlung, welche dem Stadt- oder Marktrath, und besonders den Kammern oblieget, versichert werden.

17) Soll bey jeder Verwaltung gemeiner Stadt- oder Marktgelder, mittels einzuführender Wochen-Monat und vierteljähriger Auszüge über Einnahme und Ausgabe, eine gute Ordnung beobachtet, zu Legung der Rechnung eine gewisse Zeit bestimmet und gehalten, auch die gelegte Raitung bald erlediget; und hierüber von der in Crain aufgestellten Landeshauptmannschaft fleißig gesehen und gehalten werden: um vordringenden Schulden vorzubeugen,

18) Wird das Privilegium Fisci außer den Landesanlagen von der vorgeschriebenen Vormerkungsregel nicht befreyet: dagegen aber diese Ausnahme, den Sperrs- Inventurs-Curatel letzten Krankheits - und mäßigen Leichenkosten; nicht minder den Liedlohn, wenn er sich nicht über drey Jahre zurück erstrecket, zugestanden, und das bisher gewöhnliche Vorrecht gelassen.

P.

II. Seltene Münzen.

Folgende, von unserm geschickten Herrn Kraft verfertigte Denkmünzen verdienen auch, unsern Lesern bekannt zu werden.

Im Jahre 1769. ließe Herr Marchese Molinari, Manufakturenpräsident der österreichischen Lombardie, ein Medaillon durch ihn verfertigen; diese sollte zur Aufmunterung und Erweckung der Industrie: desgleichen zur Belohnung des Fleißes in Seiden Woll -und Leinwandfabriken dienen. Sie wurde den besten und fleißigsten Arbeitern als ein Prämium dargereichet. Dieses ansehnliche Stück ist von besagtem Künstler auf folgende Art ausgearbeitet worden.

Avers.

Das Brustbild unserer Durchlauchtigsten Kaiserinn. Die Kopfzierde ist der vorhin gedachte Schleyer, der von beyden Seiten an der Brust zusammen gehet, worüber das Portrait des höchstseligen Kaisers Franciscus in einer zierlichen Einfassung hänget.

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Der Theil der Kleidung ist hier auch, im anticken Geschmacke vorgestellet.

Die Umschrift heißet:

MARIA THERESIA AUGUSTA

Revers.

Die Pallas mit dem Kasquet und Federbusche auf dem Haupte, hält mit der linken Hand den Spieß und Schild, welche beyde auf dem Boden stehen. In der rechten hat sie einen Lorbeerkranz; das Gesicht ist auch auf diese Seite gerichtet und scheinet, - als wollte sie gleichsam demjenigen zuwinken, der durch seinen Fleiß den Lorbeerkranz verdienet hätte. Unter ihrem linken Fuße liegt das Horn des Ueberflusses, aus, welchem Münzen, fallen. Daneben stehen zwey nackende Kinder, deren eines einen Maulbeerast, woran Seidenhäuser oder Kockons hängen; das zweyte aber ein Schaaf um den Halß herum hält, und in der andern Hand eine Scheer hat. Noch ein Kind sitzet rechter Hand und spinnet.

Die Umschrift heißet:

lndustriae & utililati pub.

*Die Exergue *

Lanific. Seric. & Lintear. Artes

in lnubria Proemiis excitatae

MDCCLXIX.

Bey Gelegenheit der, in eben diesem Jahre erfolgten höchst beglückten Zurückkunft seiner Majestät des Kaisers aus Italien erschiene auf allerhöchste Anordnung eine Denkmünze, welche durch die nämliche geschickte Hand verfertigt worden.

Avers.

Das Bildniß des Monarchen mit dem Lorbeerkranz auf dem Haupte, und das in flüchtige Locken fallende Haar Mit einem Bande gebunden.

Die Umschrift:

JOSEPHUS II. AUGUSTUS.

Revers.

Der Kaiser zu Pferd in ganz römischer Feldherrntracht vorgestellet. Auch das Pferd ist hier auf anticke Art gesattelt. Linker Hand gehet die Göttin Minerva, welche mit der rechten. Hand auf den Weg zeiget.

Die Umschrift :

ITALIA A CAESARE PERLUSTRATA.

Unten stehet die Jahrzahl:

MDCCLXIX.

Die Natur des schönen, flüchtigen und leichten kommt hier mit der gesammten Stellung so überein, daß man schwerlich eine bessere Zeichnung und deutlichere Vorstellung antreffen wird.

Das Brustbild des höchsten Oberhaupts ist auch von ihm auf folgende Art verfertiget worden. Ein Lorbeerkranz stellet hier wieder die Kopfzierde vor. Die Kleidung ist ein altrömischer Harnisch, über welchem das breite Ordensband lieget, und vorne auf der Brust hänget das goldene Vließ, unter welchem man einen Theil

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des Mantels nebst dem darauf gestickten Ordensstern erblicket. Dieses Kunststück ist zum Avers einer Medaille bestimmt worden, welche das Prämium der Mahler- und Zeichnungsakademie zu Mantua ist, und denen gereichet wird, welche vor andern excelliren.

Die Umschrift ist.

JOSEPHUS II. AUGUSTUS

III. Naturgeschichte.

Beschreibung eines versteinerten Holzes von besonderer Größe.

Versteinerungen verdienen um so viel mehr Aufmerksamkeit, und Betrachtung , je mehr sie sich durch einen oder den andern sonderbaren Umstand, der über dieß seltener vorkommt, auszeichnen. Der Freund der Natur, er möge nun ein fleißiger Forscher, oder auch ein Sammler zugleich verschiedener Naturalien seyn, wird es jedesmal mit Danke erkennen, wenn er durch Bekanntmachung einer Seltenheit, seine Wißbegierde befriedigen, oder auch seinen Vorrath bereichern kann. In dieser Absicht machen wir Liebhabern von innländischen und zwar ungarischen Seltenheiten der Natur, eine Versteinerung bekannt, die eben nicht häufig vorkommt.

Es ist solche ein versteinertes Holz, von beträchtlicher Größe, welches in der Gömmerer Gespanschaft, durch einen glücklichen Zufall ausgegraben, und an einen sichern Ort, in Oberungarn zur Verwahrung abgeleget worden ist. Die Länge dieses versteinerten Stammes beträgt zwey und einen halben Schuh; die Dicke aber durchgängig einen Schuh und sieben Zoll im Durchschnitte. Rund herum ist es mit einer grauen Rinde bedecket, und mit einer graugelblichten, auch an einigen Orten kastanienbraunen Steinmaterie durchdrungen, welche eine feine Politur annehmen wird. Man hat ein Stück dieses versteinerten Holzes ab- und von einander geschlagen, und bey genauer Untersuchung desselben befunden, daß der Kern vor der Petrifaction ganz vermodert und verfault gewesen seyn möge. Denn es hat sich in der Mitte des Kerns, eine sandartige Materie, an des verfaulten Holzes Stelle, fest gesetzet; ja der Kern ist so locker, daß man ihn mit den Fingern ablösen und von einander sondern kann. Das übrige der Versteinerung ist im Gegentheil, so solid und compackt, daß es Feuer giebt.

Bey dem allen ist die organische Struktur und Zusammensetzung des eigentlichen Holzkörpers, durch und durch sehr kennbar: aus dieser Struktur läßt sich schließen, daß es eine Art von weichem Holze, allem Ansehen nach, eine versteinerte Tanne ist.

Nach der Aussage derjenigen, welche diesen Stamm gefunden und überbracht haben, soll die versteinerte Wurzel, und ein gutes Stück des Stam-

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mes, noch an dem Orte, wo diese Ptrefaction angetroffen worden, zurückgeblieben seyn.

Sollte nun jemand Lust haben, den versteinerten Stamm zu erkaufen, der kann sich deswegen in der Baderischen Buchhandlung melden.

Cz.

IV. Landwirthschaft.

Wir kommen nun zum zweyten Theil unsrer Abhandlung. Im ersten Theile haben wir zu beweisen gesucht, daß die Naturprodukten, wenn sie mit gehörigem Fleiße getrieben, gebauet, gepflegt und sorgfältig abgewartet werden, dem Ertrag und Nutzen der Kunsterzeugniße gleich, oder wenigstens sehr nahe kommen können.

Sollen nun diese, durch die Landwirtschaft erworbene Güther eine reichliches Einkommen bringen; so muß eine wohleingerichtete Haushaltung das Ihrige auch beytragen. Es ist jedermann bekannt, daß gut Haushalten Nutzen zu bringen, und übel Wirtschaften zu schaden pflege. Wie aber die rechte Art und Weise beschaffen seyn müsse, daß die innerliche Haushaltuug einen wahren nutzbaren Zusammenhang mit der äußerlichen, oder dem Gewinn der Naturprodukten habe: dieses ist nicht allen Wirthschaftern wissend. Hier muß eine richtige Balanz unter beyden seyn, damit nicht auf der einen Seite dasjenige wieder verlohren gehe, was bey der andern gewonnen wird. —

Die erste Haushaltungsregel bey einer Landwirthschaft ist: nicht mehr Gesinde aufzunehmen, als man zur beständigen Arbeit benöthigt ist. Viele Arbeiter hindern einander oft ehender, als sie nützen, und dienen zuweilen dem Müßiggange, der doch gänzlich verbannt bleiben sollte. Die Arbeit gehet schläfrig einher. Ein Dienstboth verläßt sich auf den andern. Das Hauptgeschäfte wird nicht mit gleichen Kräften unternommen, fortgesetzet und geendiget. Und unter währender Arbeit, gebe man einmal nur Achtung, ob nicht ein Theil da, der andere dort, still stehet, und den andern zusiehet: dabey alle Augenblicke Gelegenheit sucht, sich davon zu stehlen. Denn stellt sich ein Theil krank, der zweyte nimmt sonst eine Ausflucht; weil alle glauben, die Arbeit wird dennoch geendiget.

Die Erwählung gutgesitteter Dienstbothen möchte in der zwoten Regel begriffen seyn. Was gute Sitten sagen, wollen wir nicht erklären. Sie sind bekannt genug. Dieser ihr Fleiß und gute Aufführung sollte dadurch belohnet werden, daß man ihnen verspräche, zeitlebens ihr Brod zu haben? oder wenn man dieses nicht leisten kann; ihnen ihren Gehalt zu erhöhen. Dieses ist gar oft die beßte Triebfeder des Fleißes, der Treue, und besonders auch der Liebe, als des Bandes der Eintracht und Glückseligkeit. Wie glücklich ist ein Vorsteher, wenn er solche Leute unter sich hat! —

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wie gesegnet ist sein Haus! wie reichlich der Ertrag auch einer mittelmäßigen Landwirthschaft. —

Eine gute Eintheilung der Arbeit, betrifft, die dritte Regel. So gering diese Regel ist, so fleißig ist sie in Erwägung zu ziehen. Die verschiedene Arbeit soll unters Gesinde nach der Jahreszeit genau eingetheilet werden. Kein Kein Theil soll dem andern helfen, ausgenommen in Nothfällen. Die Ordnung befiehlet uns, diese Regel genau zu befolgen. Und da ein Vorsteher ganz leicht wissen kann, wie verschiedene Landarbeiten das ganze Jahr hindurch aufeinander folgen, so ist diese Eintheilung gar nicht schwer für jeden Monat zu bestimmen.

Die Kost und Besoldung ist die vierte. Regel, welche ein rechtschaffener Vorsteher gut zu überlegen, und dann auch richtig darzureichen hat. Hierbey fällt die Frage vor: ob es nützlicher ist, die Kost in Natura zu geben, oder solche in Geld zu verkehren? Wenn man gut gesittete Dienstbothen hat, so kann ein solches Maaß in der Kost getroffen werden, daß diese Leute dabey gesund und zur steten Arbeit aufgelegt bleiben können, und doch auch ein Nutzen bey der Landwirthschaft selbst erfolgen kann, welcher den Ertrag wirklich vermehren- hilft. In diesem Falle muß auch die beßte Einrichtung getroffen werden. Es ist nicht uneben gehandelt, wenn, man den sogenannten Küchenzettel für eine jede Jahrszeit gemacht hat,und die Rechnung vors ganze Jahr gewiß weiß; wie viel an Brodt, Mehl, einigem Zugemüse, als Erbsen, Linsen, Graupen, Reiß, Fleisch, Schmalz, und Bier aufgehet. Die Ordnung noch besser zu beobachten, ist es gut, wenn der Köchinn von acht zu acht Tagen ein gewißes Quantum an Mehl, Salz, Schmalz und dürren Zugemüsern abgegeben wird, welches Quantum, zum Gesindetisch hinlänglich, genug seyn muß. Frisches Fleisch und Butter bringt sie in die monatliche Rechnung, um es zur gehörigen Zeit herbey zu schaffen. Hier wollen wir besonders anrathen, daß alle Speisen, vors Gesinde recht gut geschmälzet werden, weil hierunter wirklich eine Ersparniß im ganzen zu suchen ist; indem ein Mensch weit mehr Brod und schlecht - oder ungeschmälzte Speisen genießen kann, als wenn alles recht fett gekocht ist. Eine Regel, die schon oft mit großem Nutzen ist gebraucht worden. — Wie die Wahl der Speisen, und ihre Wiederholung anzustellen; dieses überlassen wir der Einsicht erfahrner Landwirthe. Es kommt ohnehin hier alles auf die, in einer Gegend eingeführte Gewohnheit, starke Erzielung einer oder der andern Speise, und dann, auf den Werth der Naturprodukten an.

Sollen wir zur größern Nutzen rathen? so riethen wir zur Bezahlung der täglichen Arbeit, ohne die Abreichung der Kost. Durch dieses Mittel wird aller Verschwendung und Verschleifung vorgebeugt. Das Gesinde nimmt eher mit schlechter, aber doch nahrhafter Kost vorlieb, wenn

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´es sich solche selbst anschaffen muß. Das wenige Geld macht ihnen größern Lust zur Arbeit. Sie ersparen etwas. Sie suchen sich hierdurch auch etwas anzuschaffen. Sie heurathen leichter, und bleiben länger in einem solchen Dienste. Die Bezahlung könnte ihnen auch nach der Größe der Arbeit eingerichtet werden. Zum Beyspiel: Die Erndtezeit erfordert eine beschwerlichere und stärkere Arbeit, als die zu andern Zeiten: Hier dörfte also der Lohn ihnen vergrößert werden. Und da eine gewisse tägliche Anzahl von Stunden zur Arbeit im Sommer und Winter bestimmt ist: so möchte vor eine Extraarbeit im Spinnen und dergleichen etwas weniges mehr bezahlt werden, wenn solche in den Feyerstunden getrieben würde. Doch müßte diese Arbeit dennoch mit Vorsicht zugelassen werden, damit die Gesundheit, und die des andern Tages vorkommende Arbeit dadurch nicht aufgehalten noch gehindert werde.

Um nun von der täglichen Bezahlung auch noch einen Nutzen zu ziehen: so wäre nicht undienlich, wenn der Verwalter oder Vorsteher, Brod, Mehl, Fleisch, Zugemüse, Bier und Brantewein an seine Untergebene verkaufte; doch aber so, daß sie alle diese zur Nahrung gehörige Dinge etwas wohlfeiler als sonstwo erhalten könnten. — Durch diese Consumption könnte er ein ziemliches von Naturprodukten wieder ins Geld setzen, und die Wohlfeile brächte noch mehr Liebe und Vertrauen zuwege, wodurch der Nutzen nach allen Theilen befördert würde.

Das Landvolk danket vielmals für geringe Vortheile, welche es zu seiner Lebensnothdurft erhält, eher, als für große Vorzüge, die es bey einer oder der andern Gelegenheit überkommen könnte: Alles gründet sich hier auf die Liebe.

Ehren die Dienstbothen ihren Vorgesetzten, und ihre Herrschaft: lieben sie diese; so ist Gehorsam, Fleiß und Treue vorhanden. Das Erdreich wird gut gebauet: das Vieh wohl abgewartet, und die übrige Arbeit geht von statten.

Neben der Liebe der Dienstbothen Muß die schon etlichemal gerühmte Ordnung stehen. Alles was unter, und zu der Landwirthschaft gehöret, wenns auch das geringste wäre, muß hierunter begriffen seyn. Ist diese einmal eingeführt; hat sie der Dienstboth eingesehen, und sich zur Gewohnheit gemacht: so gehet alles sodann leicht und ohne Beschwerniß von statten. Ein jeder Morgen sagt ihnen, was den Tag über geschehen soll, und eine jede Nacht versichert sie:,daß die befohlene Tagesarbeit vollbracht, und hr Körper und Gemüth nun auch die Ruhe, diese so nöthige Ruhe ungestöhrt geniessen solle.

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V. Naturgeschichte.

Fortsetzung des im II. Jahrgange II. Stücke abgebrochenen Verzeichnisses erbländischer Marmorarten und Graniten.

Petronell N. W. W.

Majorathherrschaft des gräfl. Traunischen Hauses 8. Meilen ostwärts von Wien, bey der Donau an der Presburger Strasse.

Granit schwarz, weiß und grünlicht, gesprengelt, worunter Stücklein einer weissen glänzenden Mica. 1. St.

Von Männersdorf U. W. W.

Ein k. k. Schloß und Gut, Markt und Pfarre der Herrschaft Scharffeneck einverleibt, ostwärts von Wien hinter Schwächat.

Grünlichte Jaspisart dem Nephritico ähnlich, 2. St.

Kornneuburg U. M. B.

Eine landsfürstliche mitleidende Stadt, am nordlichen Ufer der Donau, zwo Meilen von Wien, hinter Langenenzersdorf an der Poststrasse nach Stockerau.

Dunkelgrüner mit hochgrün gefleckter Marmor, serpentinartig, mettallig, 2 St.

Stockerau U. M. B.

Ein k. k. freyer ansehnlicher Markt, Pfarre und Postwechsel auf der böhmischen Strasse ist wegen seiner Kornmärkte berühmt, und dienet das hiesige Maaß nunmehro dem ganzen Niederösterreich zur Richtschnur.

Roth, weiß, blau und schwarz gesprengter Marmor. 2. St.

Weiß und roth gesprengter Marmor 2. St.

Rother Marmor mit weißen und schwarzen Flecken, und Streifen, 2. St.

Aschfarbener Marmor mit weißlichten und rothlichten Streifen und Flecken, 2. St.

Bisamberg U. M. B.

Ein gräfl. traunisches Schloß und Landgut rechts der Poststrasse bey Langenenzerdorf an dem Büsenbache, welcher mit 3. Armen in die Donau fällt.

Aschfarber Marmor 2. St.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 20 Oct 2010, AgostonBernad
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