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II. Jahrgang, V. Stück, den 29. Jenner 1772.

I. Allerhöchste Verordnung.

Fortsetzung der im IV. Stücke angezeigten Einrichtung der Vormerkämter oder Grundbücher in dem Erbherzogthum Krain betreffend.

19) Soll das Pfandrecht, welches nach gemeinen Rechten, auf unbeweglichen Güthern haftet (tacitae & legases Hypthecae) seine Kraft behalten: dagegen aber jenes, so unbewegliche Güther betrifft, ganzlich aufgehoben und abgethan seyn; und daher.

20) Jene, die unter keiner Vormundschaft stehen, die ihnen zufallenden Vermächtnisse, an unbezahlten Kaufschilling: an Darlehn zu Erbau- oder Erhaltung eines Gebäudes, Verpflegung der Dienstbothen oder Erkaufung eines Dienstes, ferner, wenn für Kriegsmannsgeld ein Grundstück erkaufet worden, u. d. g. da sie selbst im Stande sind , sich mittelst der Vormerkung, (welche bey Schulden, oder Geschäften, die erst über Jahr und Tag, oder nach Erfüllung einer gewissen Bedingniß zu bezahlen wären, bey sich ergebender Gefahr, auch noch vor der Bezahlungsfrist geschehen kann) ; die Sicherheit verschaffen:

Milde Geschäfte aber und Vermächtnisse, die Waisen oder andern unter der Vormundschaft stehenden Personen verlassen worden, noch vor Abthuung der Sperr, und vor Einantwortung des Verlasses, durch die Vormerkung sicher gestellet werden, und im Unterlassungsfalle, jene denen dieses zu bewirken obgelegen, für den daraus erwachsenden Schaden haften.

Welches auf die vergangene Zeit also zu deuten ist, daß die Sachwalter der milden Stiftungen, Gerhaben, und Vormünder, binnen der, für alte Schulden verstatteten Zeit, die Vormerkung besorgen; nicht minder Gerichter, die letzten Willen vormerkungsmäßiger Gründe, von zehen Jahren her nachschlagen, und was

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zur Sicherstellung nöthig ist, von amtswegen vorkehren.

Wer ein solches Geschäft oder geistliche Stiftung, auf deren Sicherheit in den vorgeschriebenen 8 Monaten nicht gedacht worden, in den folgenden vieren endecket, bekommt auf des Säumigen Entgeld ein Entdeckungslohn.

Der unbezahlte Kaufschilling, wenn er im Grundbuche vorgemerkt worden, behält den ihm beygelegten Vorzug. Sonsten dienet es zur Richtschnur: was in den Vormerkungsbüchern sich aufgezeichnet nicht befindet, mag einem darum eingetragenen dritten nicht schaden.

21) Soll das großjährigen Kindern (Majorennes) zugefallene mütterliche Erbe, dem Vater zur Verwaltung nicht übertragen, noch die Sperr abgethan werden, bis nicht die Gerichtsstelle, der die Abhandlung zustehet, die Sicherheit des mütterlichen Guts vorher wohl versorget, und davon dem Vormerkungsamte die gehörige Nachricht gegeben hat: Nebst den Gerichtern stehen die Gerhaben für allen, aus ihrer Schuld erwachsenden, Schaden.

Wegen des Verflossenen sollen alle Testamente von 22 Jahren her nachgeschlagen: von den Gerichtsstellen für die Sicherstellung derley Gütter von amtswegen gesorget; nicht minder von den Vätern, die solche Gütter in ihrer Verwaltung haben, bey Verlust der Verwaltung und Nutznießung, die Anzeige gemacht, auch wenn nach 3. Monaten, Entdeckung von andern geschichet, diese deswegen, wie §. 13 und 22 belohnet werden.

II. Seltene Münzen.

Noch haben wir unsern Lesern einige künstliche Arbeiten von Denkmünzen anzuzeigen, welche von dem vorerwähnten Herrn Martin Kraft bey verschiedenen Gelegenheiten sind verfertiget worden.

Zu allen diesen Denkmünzen wurde entweder dieser Avers gebraucht:

Das vorher erwähnte Bildniß des Monarchen mit dem Lorbeerkranze auf dem Haupt, und dem in flüchtige Locken fallenden Haar, welches zu dem Revers auf die italienische Reise Sr. Majestät des Kaisers gehöret.

Oder aber folgender Avers.

Das Brustbild der großen Maria Theresia. Der Schleyer zeigt sich von dem oben gedachten darinn unterschieden zu seyn, daß er auf den Achseln ruhet. Das Portrait des höchstseeligen Kaisers Franciscus l. ist auch auf der Brust zu sehen.

Die Umschrift heißet:

M. THERESIA D.G. ROM. IMP. HUNG. & BOH. REG. A. AUST.

Folgender Avers ist auf allerhöchsten Befehl von ihm im Jahre 1769

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auf die Errichtung des Gymnasiums zu Pavia ausgearbeitet worden.

Die Minerva in ihrem gewöhnlichen Aufputz reicht die rechte Hand einer Muse, welche in der linken Hand den Universttätsscepter und ein Buch hält. Zwischen beyden stehet ein Globus, bey dem ein kleiner Genius sich befindet, und ihn abmisset. Vorwärts ist eine Eule abgebildet, welche beyde Flügel ausbreitet. Hinter der Muse erblicket man einen andern Genius, der die goldene Leyer des Apollo spielet. Hinter ihm ist der Parnassus in der Ferne auf dessen Spitze der Pegasus zu sehen, vorgestellet.

Die Umschrift heißet:

Athenae insuricae restitutae.

Die Exergue:

Gymnas. Ticin. & Palat. instaur.

MDCCLXIX.

Der zweyte Revers wurde von ihm im folgenden Jahre auf die Waisenhäuser zu Mayland und Mantua verfertiget. Die Liebe reicht einem Kind die Brust. Ein anderes stehet neben ihr, und lehnet sich auf ihre Knie. Sie selbst deutet einem etwas erwachsenen Kinde auf die Werkzeuge, welche zu seinen Füßen liegen, und zu verschiedenen Arbeiten bestimmt sind.

Die Umschrift heißet:

Discipl. & Laboris Tyrocinio.

Die Exergue:

Orphanotrophia

Mediol. & Mant.

CICDCCLXX.

Wegen dem neu errichteten Zucht -und Arbeitshause in Mayland erschiene in eben gedachtem Jahre folgender durch ihn ausgearbeiteter

Revers.

Die Gerechtigkeit zeiget mit der rechten Hand auf das Zuchthaus, und mit der linken hält sie das blosse Schwerdt nebst einer Waage. Linker Hand kniet ein Züchtling vor ihr, der in der Rechten eine Kelle hat. Die Kette ist ihm am linken Fuß angemacht.

Die Umschrift ist:

Criminibus Opere publ. Expiandis.

Die Exergue:

Ergastulum Mediol.

MDCCLXX.

Bey Gelegenheit der Erneuerung der Zoll- und Mauthgesetze zu Mantua mußte er nachstehenden Gedanken zu einem Revers entwerfen.

Die Billigkeit hält mit der rechten Hand die Waage. In einer Schaale lieget der gedoppelte Schlangenstab als das Sinnbild der Kaufmannschaft. Auf der andern befinden sich die Zeichen der Gerichtsbarkeit. Mit der linken Hand hält sie das Horn des Ueberflusses, aus welchem allerley Landesfrüchte herausfallen.

Die Umschrift heißet:

Aeqitas Principis

Die Exergue:

Vet. Vectigal. Leges Mant.

emandatae

MDCCLXX.

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Das vereinigte Kommercium zwischen den deutschen und italiänischen Erbstaaten ist auf einem andern Revers folgendermassen ausgedrücket.

Beyde Provinzen sitzen auf Kaufmannsballen oder Waaren. Sie geben einander die Hände, zum Zeichen der nunmehrigen Erleichterung des Kommerciums, wegen geschehener Heruntersetzung der Mauth. Ueber ihnen schwebt ein Genius, der den geflügelten doppelten Schlangenstab mit der einen Hand hält. Auf der linken Seite erblickt man den Pofluß am Fuße einiger Berge liegen. Und rechter Hand ist das Meer abgebildet, an dessen entferntem Ufer der Hafen von Triest vorgestellet ist.

Die Umschrift ist.

Mutuis commodis

Die Exergue:

Provinc. German & Ital. Com.

merciis junctae.

MDCCLXX.

Sollten einige ein Verlangen bezeigen, den Werth einer jeden Denkmünze in Silber zu wissen: denen dienen wir hiermit und melden, daß die auf die Krönung verfertigte Denkmünze in Silber koste = = = 12 Guld

Diejenige auf die Genesung Ihrer Maj. der Kaiserinn 8 in Silber

Auf die Wiederkunft Sr. Maj. des Kaisers aus Italien 5 [in Silber]

Für die Mahler und Zeichnungsakademie zu Mantua 4 [in Silber]

Für die Seidenwollen- und Leinwandfabrikanten 12 kostet in Silber

Von den übrigen das Stück 5 [kostet in Silber]

Auch sind uns von diesem Meister verschiedene sehr zierlich und fein ausgearbeitete Wappen zu Gesichte gekommen. Deren Einfassung theils nach anticken Geschmacke, und theils nach heraldischen Regeln verfertiget ist. Die respect. Herren Liebhaber schöner Denkmünzen können diese hier beschriebene Stücke bey dem Künstler beaugenscheinigen. Er wohnet auf dem alten Kienmarkt in der schwarzen Bürste im ersten Stockwerke.

III. Landwirthschaft.

Zum Beschluß unsrer Abhandlung müssen wir auch noch etwas von der Beschaffenheit, und den Pflichten des Vorstehers einer Landwirthschaft erwähnen.

Ein solcher Mann, da er das Haupt eines öfters weitläufigen Landgutes vorstellen, und viele Arbeiter unter sich haben soll, muß vor allen Dingen eine gute natürliche Anlage zum Witz, und eine gesunde Untheilungskraft besitzen.

Jene kann ihm nach Gelegenheit, allerley nützliche Einfälle geben, die entweder zur Verbesserung oder zum Nutzen abzielen, und zuweilen sehr nothwendig gebraucht werden können. Zum Bepspiel: beym Verkauf der

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Naturprodukten. Der Einkauf des Benöthigten zur gelegenen oder wohlfeilen Zeit ist auch ein wirklicher Nutzen. Verbesserungen im Feld, Wald, in Gärten, auf Wiesen, in Fischteichen, im Hauswesen u. s. w. können allezeit das Geschäfte eines witzigen Kopfes werden. Nützliche Vorkehrungen in Kriegszeiten, in bevorstehender Theurung, bey Viehseuchen, und noch in mehrern Gelegenheiten zu machen: dieses sind Dinge, wozu ein aufgeheiterter und witziger Geist erfordert wird.

Die gesunde Urtheilungskraft gereicht zu keinem geringen Vortheil beym Einkauf. Sie giebt den wahren Werth einer Sache zu erkennen. Zum Beyspiel: beym Gütterkauf oder Verkauf, und so auch in geringem Sachen. Sie lehret vorsichtig , die Landwirthschaft nach allen ihren Theilen, zu treiben. Sie zeiget, wie man sich die Liebe beym Gesinde erwerben soll. Durch sie sieht man alle Theile, auch die geringsten eines solchen Geschäfts mit ganz andern Augen an, als sie der gemeine Mann betrachtet.

Diese beyden Stücke mochten hauptsächlich zum Charakter eines Verwalters von Landgüthern gehören. Noch kommt eine gute Aufführung hinzu: das heißt, er soll nicht saufen, spielen, und sonst mit andern Lastern behaftet seyn. Und ob wir gleich keinen tugendhaften im strengsten Verstande hier meynen, (wie schwer wäre ein solcher anzutreffen! —) so wollen wir doch auch keinen Lasterfteund empfehlen.

Neben dieser guten Aufführung muß er ein ehrlicher Mann seyn, und solches durch sein Exempel täglich zu beweisen suchen. Dieses ist der liebenswürdige Charakter, der sich durch die Ausübung immer höher hinaufschwinget, und größer macht. Wird er nicht auch von Feinden geliebet und hochgeschätzt!? — Ein solcher Mann zeigt Liebe gegen seinen Nebenmenschen: diese erwirbt ihm und seiner Herrschaft Hochachtung: und er wird früh oder spät belohnet. Es geschieht gewiß; und indessen ist sein Gemüth ruhig, seine Stirne heiter, sein Verstand aufgekläret, und sein Wille zeiget, wie bereit er ist , seinem Herrn getreu zu dienen, seinen Untergebenen mit Liebe zu begegnen, und so trachtet er auch seinem nothleidenden Nebenmenschen zu helfen.

Dieses sind diejenige Eigenschaften, die ein rechtschaffener Vorsteher einer Landwirthschaft an sich haben soll. Daß er fertig lesen, deutlich schreiben, und gut rechnen können muß: dieses begreifet ein jeder. Ob er aber Sprachen verstehen, studiret haben, schöne Wissenschaften lieben, oder andere Metiers wissen soll ; das ist eben nicht nothwendig. Ja aufrichtig hiervon zu reden: so sind diese sonst nützliche, und schätzbare Wissenschaften hier öfters, eher zum Schaden , weil ein solcher Mann noch allezeit den Hang zu denjenigen Wissenschaften behält, die er ehemals erlernet hat; dahero er die, jedesmal doch kostbare Zeit, zum Bücherlesen, und Schreiben oder zu andern hierunter gehö-

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rigen Beschäftigungen gar oft anwendet. — Er kann die vielen Theile der Landwirthschast solchergestalt eintheilen, daß die Rekreationsstunden ihm ein wirkliches Vergnügen, und seiner Herrschaft Nutzen bringen können. Hieher gehöret besonders die Spekulation, welche Vergnügen und Nutzen gebähret. —

Wie so denn? dadurch, wenn er gewisse Frühstunden in der Woche dazu aussetzet, die Aecker, Wiesen, Gärten und Weingärten zu umgehen. Hierbey können ihm verschiedene Dinge begegnen, welche seine Betrachtung verdienen. Zum Bepspiel: Beym Ackelbaue findet man gar oft, daß die Frucht auf einem Theile des Ackers besser geraten ist: die Halmen sint länger, und tragen mehrere Körner, als am andern Theile des Ackers. Hat hieran die ungleiche Umarbeitung des Erdreiches schuld, oder die Erde selbst ? Ist die Aussaat an einem Ende zu stark, und am andern zu schwach geschehen? Auf der Wiese können auch solche Fragen entstehen. In Gärten: warum tragen die Obstbäume nicht alle Jahre Früchte? kann die alljährliche Fruchtbarkeit nicht durch Kunst oder Fleiß befördert werden? welche Gattung von Dung möchte hierzu dienlich seyn? Im Weingarten kann die Erde beaugenscheiniget werden. Der Zustand der Weinstöcke; ihreVerwahrung mit guter Erde. Mag diese etwas zur Güte des Weins beytragen ? Jene bey Tockay konnte man untersuchen: was diese Gegend für einen Boden habe? u.s. w.

Nach dem Spaziergang gehe er in die Viehställe. Hier wird er wieder neue Fragen bey sich aufwerfen können? zum Bepspiel: sind die Ställe sauber? werden sie täglich ausgelüftet? ist das Futter reinlich ? fehlt dem Vieh nichts? wie kann es besser gefüttert und gemästet werden? In der Haushaltung, aus denen Speichern, und im Keller werden noch viele solcher Fragen angestellt werden können, welche alle die Verbesserung zum Vorwurf haben. Wie oft geschiehts, daß ein Gulden zu rechter Zeit angewendet, einen großen Nutzen bringen, oder vielen Schaden abwenden kann! Das Nachsehen beweiset dieses, insonderheit, wo etwas an Gebäuden, Mauern und Zäunen fehlet, welches durch frühzeitiges Ausbessern mit wenig Geld wieder zurecht gemacht werden kann.

Dabey sehe er die Arbeit an; zeige dem beschäftigten Untergebenen ein freundliches Gesicht: muntre ihn zur Arbeit durch gute Worte auf. Er frage nach seinen Bedürfnissen; nach seiner Gesundheit, u. s. f. Des Abends nach dem Nachtessen ist es auch dem Körper dienlich, wenn er noch kleine Bewegungen in Ställe und in die Nachbarschaft macht, um allda nachzustehen, als auch zu erfahren, was des Tages ist gearbeitet worden.

Wie viel ein jeder Theil einer solchen wohleingerichteten Landwirthschaft- l alljährlichen Nutzen abwirft, läßt sich eigentlich nicht bestimmen. Es kommt hier auf den allgemeinen oft sehr veränderlichen Preiß der Vi-

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ctualien an, und dann ins besondere aus den geschwinden Absatz der meisten Naturprodukten. Auch die Bestimmung des Preises ein und anderer Sachen hängt von der Gegend ab: doch bezieht sich alles, wie wir bereits oben im ersten Blatte gesagt haben, auf den Absatz.

Der Acker kann auch in mittelmäsigen Jahren sein gutes Interesse, nach Abzug aller Unkosten abwerfen. Ein gleiches geschieht beym Wiesenbau. Sind einige Jahrgänge dem Weinstock günstig: so kommt das Interesse reichlich herbey. Doch nach obiger Anweisung des dritten Blatts. Obst und andere Gartenfrüchte bringen auch ihren schönen Ertrag. Die Viehzucht nach allen ihren Gattungen belohnet unsern Fleiß, den wir auf ihre Unterhaltung anwenden. Die Schaafzucht mag allein Reichthümer verschaffen. Hält man den Nutzen eines ganzen Landgutes gegen das dafür gegebene Kapital! so wird man nach dieser hier gezeigten, ob gleich noch unvollkommenen, Vorschrift finden, daß das Interesse so groß, als dasjenige einer großen Fabrike ist: die, wenn sie soll empor gebracht werden, auch starke Summen erfordert, und gar oft im Anfange verschiedene Jahre hintereinander gar keinen Nutzen einbringt, wo noch darzu der Schade, der sich auch beym besten Zustande ereignen kann, viel größer ist, als der bey einer solchen Landwirthschaft sich zuweilen zuträgt, wo er nur einige Zweige, angehet, bey jener aber das ganze Geschäfte betrift. Und hier kann eine weise Vorkehrung den Schaden, wo nicht geringer machen, doch durch den auf der andern Seite eingebrachten Nutzen wieder ersetzen, welches ein geschickter Vorsteher schon einzurichten weiß.

Soll nun alles ordentlich hergehen, so ist es auch gut, wenn der Verwalter, über diesen Zweig seiner ihm anvertrauten Landwirthschaft, ein besonders Verzeichniß hält. Zum Beyspiel: ein Buch, worinne die jährliche Einnahm und Ausgab an Getreyde, und andern Ackerfrüchten, als Erbsen, Linsen u. dgl. verzeichnet stehet. Ein anders, in welchem die ganze Viehzucht, eine jede Gattung besonders, eingetragen ist. Noch eines, welches die Obstgattungen und Garten-oder Küchenkräuter enthält. Wein, Bier, Brandtwein muß eben sowohl besonders eingeschrieben seyn. In vorhergehendenBlättern haben wir bereits angezeigt, daß die Ausgabe an Besoldung, der Küche und ganzen Haushaltung so lange alle Jahre gleich seyn soll, als keine Vergrößerung,oder Verringerung, jeder Anzahl da ist. Durch dieses Mittel weiß man den alljährlichen Ertrag aufs geschwindeste. Kommt auch ein Mißwachs oder Wetterschade, so trift solcher doch nicht alle Theile: und in diesem Falle ist der Schaden auch von dem sonst jährlichen Nutzen bald abgezogen.

Der Verwalter soll hierinn sehr akkurat seyn, daß niemals der Ertrag durch seine Unachtsamkeit verringert werde, worzu er keine Erlaubniß überkommt: wohl aber, soll seine ganze Spekulation dahin gehen, wie er den Nutzen, ohne seinem Nebenmenschen zu scha-

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den, alljährlich vergrößern könne. Thut er hieß: so hat er Ehre und Belohnung zu erwarten.

Einen solchen Mann empfehlen wir. Dieser verdienet hoch geschätzt, mit einer gnädigen Mine empfangen, und begleitet zu werden. Der Vortheil zur Aufnahme eines Landguttes bestehet hierinne. Ein solcher Mann werde wohl gehallen, und bis an sein Ende gut versorget. Man überlasse ihm keine Nahrungssorgen in seiner eigenen Haushaltung; und trachte, ihm auch die Seinigen zu versorgen. Dadurch gewinnt man dieses: daß er Tag und Nacht, das Interesse seiner Herrschaft , ohne Schaden der Untergebenen zu befolgen, und aufs beste in acht zu nehmen sich bestrebet; weil sein Wohl auf dem Nutzen seines Herrn beruhet. Es bleibt eine ausgemachte Wahrheit: Die Glückseligkeit des einen Theils ist die Wohfahrt des andern.

Erinnerung.

Unsere respect. Herren Leser werden uns zu entschuldigen belieben, wegen des ungleichen Papiers, worauf das IV. Stück abgedrucket worden ist. Es rühret dieser Fehler her, von einem Versehen in der Druckerey. Die Gesellschaft will es dabey nicht bewenden lassen; und würde alsogleich andere Anstalten getroffen haben. Weil aber dermalen an der Vorrede und dem Register gesetzet wird, so soll dieser Bogen, auf dem gewöhnlichen Papier, mit dem VIII. Stücks zugleich wieder erscheinen.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 27 Oct 2010, AgostonBernad
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