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II. Jahrgang, LI. Stück, den 16. Decemb. 1772.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Unter dem jüngst abgewichenen 21. November sind folgende allerhöchste Verordnungen bekannt gemacht worden:

1.) In betreff der Siegel-und Stempelschneider.

In der bereits 1717. den 1sten Julius ergangenen Hauptmünzamtsinstruktion §. 134. ist es maßgebig vorgeschrieben worden, daß außer den Orten, wo Münzstätte sind, keine Siegelschneider, noch weniger ein Stöhrer sub poena infamiae, geduldet werden solle: Nachdeme nun dieser bestehenden Anordnung, und der erst jüngsthin unterm 21sten März innlebenden Jahres zu Hindanhaltung der Stöhrerey geschehenen gnädigsten Vorschrift, daß die hiesige bürgerliche Petschierstecher zum Hauptmünzamte einberufen, und zur Ablegung des Eides verhalten werden sollen: Ihre kaiserl. königl. apost. Majestät aus dem von Behörde abgefordert - und gehorsamst erstattetem Vortrage sehr mißfällig vernommen, daß eine nicht geringe Anzahl der unverbürgerten, und unbeeidigten Stempelschneider vorhanden wäre, welche nicht allein die Jahrmärkte auf dem Lande, sondern auch hier in der Residenzstadt Wien zu besuchen, und innwohnungsweise sich niederzulassen, nicht minder eigene Ständel aufzuschlagen, und Schilder auszuhängen sich erkühnen: Um nun dieser von Tag zu Tage mehr zu geschehen pflegenden Beeinträchtigung die maßgebige Schranken ernstlich zu setzen; so haben Allerhöchstdieselbe in Hinkunft gesätzmäßig zu verordnen geruhet: daß von nun an keinem Petschierstecher, oder Stempelschneider, weder allhier, noch auf dem Lande, welcher mit keinem ertheilten höchsten Privilegio, oder vom Münzamte erhaltenen Befugnißzettel

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versehen ist, zu arbeiten, noch auch die Jahrmärkte zu frequentiren gestattet; sondern einem derley betretenen Stöhrer, der Werkzeug sammt der Waare abgenommen, derselbe noch besonders mit einer erspiegelnden Strafe angesehen; auch im nicht Verfangungsfalle, gar aus den k. k. Erdländern abgeschaffet werden solle.

2.) In Betreff der von Unterthanen erregten, und von den Obrigkeiten, der ihren Beamten, für ungegründet angesehenen Robbaths - und andern Beschwerden.

Die Obrigkeiten, oder ihre Beamte sollen über die unterthänige Robaths - oder andere ihrer Meinung nach ungegründete, folglich abzuweisende Beschwerden, jederzeit, und zwar unentgeltlich, schriftliche- sowohl die Beschwerden selbst, als die Ursachen, weshalben sie ungegründet seyn sollen, enthaltende Verbescheidungen hinausgeben; welche schriftliche von keiner Obrigkeit, oder Beamten unter schwerster Strafe zu verweigernde Verbescheidungen, demnächst die Unterthanen ihrem weitern Rekurs beyzulegen; nicht minder auch die Kreisämter bey den per Recursum an sie gelangenden Beschwerden ein gleiches zu beobachten haben werden.

v. P.

II. Wissenschaften

Neuverbessertes Schulwesen zum allgemeinen Nutzen der Jugend in der k. k. Residenzstadt Wien, und in Oestreich unter der Enns.

Der Grund unsrer Wohlfahrt, unserer Glückseligkeit, beruhet bekanntermaßen auf der guten Erziehung in der Jugend. Wohleingerichtete Schulen sind daher nicht uneigentlich die wahren Pflanzstätte der guten Sitten, der nützlichen Künste, der schönen Wissenschaften; ja die rechten Keime und beßten Sprossen der Gelehrsamkeit in allen ihren Theilen zu nennen. Sie sinds auch wirklich, und der Beweiß lieget in den meisten Ländern von Europa am Tage.

Wie höchstrühmlich und schätzbar sind nun diejenigen Schulanstalten, wo die Armuth herbeygerufen wird: wo sie umsonst dasjenige lernet, was den gesitteten Christen, den geschickten Schulmann, den guten Schreiber, den brauchbaren Stadt- und Landwirth bildet. Dieses heissen Schulverbesserungen und diese werden nunmehr allhier in der kais. kön. Residenzstadt Wien angetroffen, fortgesetzt, und durchaus in Oestreich unter der Enns eingeführt. Wir wollen unsern auswärtigen Lesern von dieser Einrichtung, welche durch eine besonders

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gedruckte Nachricht an das hiesige Publikum bekannt gemacht worden, einen Auszug vorlegen.

Der schlechte Zustand der deutschen Schulen, heisset es darinn: die fast überall verwahrloßte Erziehung der Jugend, besonders der armen Kinder, hat das landesmütterliche Herz der Monarchinn bewogen, das Schulwesen auf einen bessern Fuß zu setzen: die Religionslehre mehr zu verbreiten : zu diesem Ende die Lehrart zu vervollkommnen, taugliche und gesittete Lehrer aufzustellen : diese in den Stand zu sehen, ihrem Amte pflichtmäßig vorzustehen: zu den öffentlichen Schulen bequemere Wohnungen zu verschaffen: und endlich die Ausführung und Leitung dieses weitläufigen und wichtigen Werks einer eigenen Kommißion aufzutragen.

Ihre k. k. apost. Majestät haben dazu den Anfang mit Errichtung einer Hauptschule, die im ersten Jahrgange S. 41 und 97 beschrieben worden, gemacht, welche zum Muster dienen; und worinne den Lehrern und Lehrlingen, ein unentgeltlicher Unterricht, in allen Theilen der wesentlichsten, im gemeinen Leben, nothwendigen und nützlichen Kenntnisse, mittelst einer neuen und leichten Methode gegeben werden soll. Hier sollen genügsame und taugliche Lehrer theoretisch und praktisch gebildet werden. Die Erlernung und Ausübung der neuen verbesserten Lehrart überhaupt: insbesondere aber der Unterricht im Buchstabiren, Lesen, Schreiben, in der Orthographie, im Christenthume, in der Sittenlehre, biblischen Völker, und in der Vaterlandsgeschichte; in der gemeinen und höhern Rechenkunst, in der Geometrie, Schreibart, Erdbeschreibung: in den historischen Kenntnissen der Handwerke, Künste und Wissenschaften: in den Pflichten der Katecheten-Schul- und Privatlehrer; diese sind der Gegenstand der Hauptschule.

Die neue Lehrart ist nach den, Geisteskräften, und dem Verstande der zarten Jugend am meisten eingerichtet. Von dem überlästigen Gedächtnißzwange befreyet, lernet sie die Anfangsgründe der ihr beyzubringenden Kenntnisse und Glaubenslehren gründlich, mit Lust und mit Vortheil der Zeit. Sie fasset die erstern Begriffe von den Pflichten des christlichen Wandels, nicht nur ins Gedächtniß; sondern auch deutlich in Verstand: die Lehrlinge werden dadurch zu guten Christen, brauchbaren Bürgern und nützlichen Gliedern des gemeinen Wesens gründlich vorbereitet.

Die Hauptabsicht gehet endlich dahin, auch den zahlreichern armen Theil des Volkes in Stand zu setzen, durch diesen in Schulen zu schöpfenden Unterricht, ein unvergängliches Hauptgut zu erwerben, wodurch derselbe zu allen Geschäften des Lebens geschickter, folglich glücklicher gemacht wird.

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Der Mangel an gutem Unterricht, und an Gelegenheit etwas Gründliches zu erlernen ist bekannt. Eltern haben daher Bedenken getragen, ihre Kinder in öffentliche Schulen zu schicken: sie haben auch zu den meisten Lehrern das Vertrauen verlohren, und alle Hoffnung für ihre Kinder einen Vortheil aus dem öffentlichen Unterrichte zu ziehen, gänzlich aufgegeben.

Damit nun diese Hindernisse aus dem Wege geraumet werden, und Jedermann Gelegenheit erhalte, die, zu einem ehrlichen Fortkommen, nöthigen Kenntnisse, mit leichter Mühe und ohne Kosten sich eigen zu machen: so ist kein anders Mittel übrig, als denen, welche sich dem mühevollen Lehramte widmen, ein bessers Auskommen; und für die Jugend, bequemere Schulwohnungen zu verschaffen; die Armen, und nach und nach Jedermann, vom Schulgelde zu befreyen; auch über dieses, Mittellose, welche aus Mangel der Kleidung, die Schule zu besuchen, gehindert worden, durch öffentliche Mildthätigkeit zu unterstützen: und zu diesem Ende Schulen zu errichten, wo keine, oder wo die vorhandenen zu weit entlegen sind.

Dieses Werk beziehet sich nicht nur auf das Wohl des ganzen Staates, sondern es betrift auch den Vortheil eines jeden Bürgers: indem ein jeder entweder für sich selbst, oder von den durch diesen Unterricht zu guter Dienstleistung tauglich gemachten Subjekten einen Privatnutzen ziehet.

Ihre k. k. apost. Majestät unsre allermildeste Landesmutter sind dem ersten Bedürfnisse durch Stiftung der Haupt- oder Normalschule zuvorgekommen, indem Allerhöchstdieselbe zur Unterhaltung derselben eine ansehnliche Summe jährlich gewidmet haben. Nun aber wird auf die Verbreitung dieses gemeinnützigen Instituts gesehen, da durch eine allergnädigst bewilligte allgemeine Sammlung, die, zur Verbesserung vorhandener und Errichtung neuer Schulen, erforderlichen Quellen geöffnet werden.

Das liebvolle Publikum wird nämlich von der landesfürstlichen niederöstreichischen Regierung, an welche die Monarchinn ihre Gesinnungen erlassen, aufgefordert, dieses zum allgemeinen Beßten abzielende Werk durch eine freiwillige Mildthätigkeit zu unterstützen. Unter 20000 schulfähigen Kindern, innerhalb der Linien, haben die meisten, bishero sehr schlechten, und 8000 von diesen aus Armuth, gar keinen Unterricht bekommen. Unter den 63 Schulen ist, außer der itzigen Normalschule bey St. Stephan, der bey den P.P. Piaristen, und der von zollerischen Schriftschule auf dem Neubau, keine Freyschule vorhanden. Selbst zur Unterhaltung der 5 Stadtschulen, wird aus dem Normalschulfond, für Schulzimmerzinß jährlich eine beträchtliche Summe hergegeben, und über dieses allerley Schulbedürfnisse und Lehrbücher unentgeltlich angeschaffet. Hieraus kann man erkennen, wie nothwendig diese wohlthätige Unterstützung, und wie groß das Verdienst sey, welches ein ächter Patriot und Christ durch eine mildthätige

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Freygebigkeit, um die liebe Jugend, um das Vaterland, ja selbst bey Gott sich machen könne.

Es wird jedem frey gestellet, in die verschlossenen Büchsen, welche von hierzu bestellten Sammlern aus dem bürgerlichen Stande, des Jahres einmal zur Adventszeit herumgetragen werden sollen, zugeben, wie viel er gerne will. Man hoffet aber um so mehr allen bereitwilligen Beystand, als von dem verbesserten Schulwesen bereits die herrlichsten Früchte reifen: und die Beweise von der Vortreflichkeit der neuen Methode, durch die Prüfungen in der Normalschule, in dem Waisenhause, und in der von zollerischen Stiftschule, unläugbar am Tage liegen.

v. E.

III. Naturgeschichte.

Fortgesetzte Beschreibung des karpatischen Gebürges.

Von karpatischen Vegetabilien.

§. 17. Von dem Lerch- und Taxbaume.

Außer dem Linnbaum und seiner Staude trift man auf dem karpatischen Gebürge , zwo besondere Arten von Bäumen noch an, welche gemeiniglich nur an kalten Orten, und auf hohen steinigten Gebürgen, wie es die Naturforscher angemerkt haben, wachsen; und die eben darum, weil sie vor andern Bäumen vieles zum voraus haben, hier auch eine Stelle verdienen. Es sind solche der Lerch-und der Eiben-oder Taxbaum. Belius behauptet zwar Hungariae novae To II. pag. 542., man treffe auf diesem Gebürge Terpentinbäume an. Wir aber können dieses noch für itzt mit keiner Gewißheit, weder bejahen, noch verneinen, weil uns bey allem Nachfragen, niemand eine zuverlässige Nachricht davon geben konnte. Wir überlassen es daher künftigen Untersuchungen, und bleiben einzig und allein bey dem Lerch - und Eibenbaum mit unsern Betrachtungen stehen.

Der Lerchbaum (larix) wächset in der zwoten Gegend des karpathischen Gebürges. Larix, sagt Belius, odoriferum arboris genus: idemque resinosum in secunda montium carpathicorum regione felix proventu crescit. Prodroma pag. 77. Es hat dieser Baum ein dichtes und weiches Laub, welches Sommer und Winter grün bleibet, und einen angenehmen Geruch von sich giebt. Das Holz ist roth, sehr fest, und auch von einem lieblichen Geruch. Die dortigen Einwohner nennen ihn daher gemeiniglich nur den Rothbaum. Plinius beschreibt den Lerchbaum, hist. natural. lib. 16 cap. 10. also: Materies praestantior longe incorrupta vis, emori contumax, rubens praetera, & odore acrior d. i. das Holz des Lerchbaumes ist sehr vortreflich, von einer außerordentlichen Dauer, welche der Verwesung Trotz bietet, es ist dabey röthlich, und von durchdringen-

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dem Geruch aus dem durchbohrten Stamm desselben, gehet ein fließiges, gelblichtes Harz, welches die Einwohner fleißig aufsammeln, und für gemeinen Terpentin verkaufen. Wenn daher Belius l. c. den Umstand, daß der Lerchbaum voll Harzes ist, aus des Plinius Naturgeschichte anführet, so setzt er hinzu: Ita est nam & Scepusii, multum ex larice sua, resinae colligunt. Der Lerchbaum bringet auch Zapfen, wie die Tannen, die aber viel kürzer sind, und darinnen sich ein weisser Samen süssen Geschmacks, dem Fichtensamen nicht ungleich, befindet. Fängt der Baum an alt zu werden, so wächst an demselben ein Schwamm, welcher schwarz oder weiß ist. Der weisse ist der beßte am Geschmak, erst süße, hernach bitter. Die Einwohner brauchen ihn, als ein gutes Präservativ bey ihrem Vieh; sie brauchen ihn häufig, und mit dem beßten Erfolge. Die Naturkündiger rühmen von dem Lerchenschwamm, daß er eine gelinde Abführung verschaffe, und dabey alle saure, kalte, und zähe Feuchtigkeiten aus allen Theilen des Leibes wegnehme; und sie halten dafür, daß er eben deswegen nützlich zu gebrauchen wäre, in allen langwierigen Krankheiten, Schwindel, Schlafsucht, Engbrüstigkeit und dergleichen.

Der Eiben- oder Taxbaum (taxus) ist uns noch zu beschreiben übrig. Es wird dieser Baum nicht so häufig mehr auf dem karpathischen Gebürge gefunden, als sonsten. In dem Bergthal, die Kahlbach genannt, sollen noch die meisten anzutreffen seyn. Die Naturkündiger haben angemerket, daß der Eibenbaum an schattigten Orten, und auf einem steinigten Boden gemeiniglich wachse; doch wird er auch zur Zierde in den Garten gepflanzet. Es gehet dieser Baum mit einem geraden Stamm in die Höhe; wächst aber nicht sonderlich in den Stamm, sondern nur um sich, wie die Wacholderstaude. Er gleichet dem Tannen, und Fichtenbaum, und ist den Alten sehr verdächtig gewesen, indeme diese glaubten, daß nicht allein der Baum, sondern auch der blosse Schatten desselben dem Menschen gefährlich sey, und ihn tödten könne. Plinius, Plutarch, auch Lucrez wollten dieses behaupten; welches aber heut zu Tage, nachdeme man die Eigenschaften des Eibenbaums genauer untersucht hat, mit gutem Grunde in Zweifel gezogen wird. Von dem karpathischen Taxbaum will man zwar sagen, daß er allem Ungeziefer, besonders dem giftigen, als Schlangen, Ottern und dergleichen, tödlich sey; dem Menschen aber verschaffe er dagegen, unter seinem grünen Laube, einen gesunden und angenehmen Schatten; so daß sie darunter sicher vor allem giftigen Ungeziefer ausruhen können. Das Laub des Eibenbaumes ist beständig grün, und hat mit dem Roßmarinlaub viel Aehnliches? es pflegen daher die Bauern- und Dienstmägde in dieser Gegend ihre Kränze daraus zu binden, welche sie nach

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der Gewohnheit des Landes, als einen besondern Kopfputz tragen.

Von außen ist der Eibenbaum, mit einer graulichten Rinde überzogen, und hat ein gelbes, schwärzliches Holz, welches wegen seiner Festigkeit, die Einwohner zu allerhand Tischler- und Drechßlerarbeit, auch zu musikalischen Instrumenten gebrauchen. Materies, sagt Belius loc cit. rubicunda est, solidaque & ferandae aetati maxime idonea; nam pluribus seculis sine ulla noxa perdurasse accepimus. Nostri mensas, januarum valvas, armaria atqaue tabulata aedium fabricare ex ea consueverunt.

Von den übrigen Bäumen des karpatischen Gebürges, die ohnehin bekannt genug sind, haben wir itzt nichts zu sagen; wie auch von den Stauden, davon alle Thäler der mittlern Gegend voll sind; als Wachholder, Himmbeer, Heidelbeerstauden, u. dergl. Das einige merken wir dabey an: Die Beere an den Himmbeersträuchen findet man hier in manchen Gegenden von außerordentlicher Größe; wegen der rauen und sehr veränderlichen Witterung aber gelangen sie erst zu Anfang des Weinmonats zu ihrer vollkommenen Reife. Wir sammleten im August, am Fuß des großen Kryrwans , Erdbeere, die jedoch damals zu ihrer völligen Reife noch nicht gekommen waren; und die Himmbeere fiengen erst an roth zu werden.

A. J. Cz.

IV. Landwirthschaft.

Von der Viehezucht.

Von den verschiedenen Arten des subtilen Giftes im thierischen Körper.

1. In der balsamischen Galle entstehet ein subtiles Gift, wenn sie mit dem Dauungssafte, eine ätzende Schärfe überkommt, und die Maße des Geblütes durch den Nahrungssaft gähling getrieben wird. Dieser Gäst verwirret die Sinnen, macht Stockung und Brand, verstopfet alle Durchgänge, dagegen die heftige natürliche Bewegung sich Hilfe schaffen will, und die noch flüßigen Theile mit schneller Heftigkeit umtreibet; worauf die stockende angefüllte Gefäße brandartig, und ohne Umlauf, tobend werden müssen. Die Ursache hiervon ist in den vielen Eßigsäuren, oder in den zuviel kalkartigen Theilen der Masse des Geblütes zu suchen.

2. Das subtile Gift, welches im Speichel sich einfindet, zeiget sich aus der Erfahrung an wütenden Hunden: Allhier kann man es wahrnehmen, wie sehr sich dieser durch das Geblüt subtilisirte, öfters verschluckte, und wieder hervorgebrachte Speichel, dem Köper und der ganzen Masse mittheile? Bey rozigen Pferden ist er so ansteckend, daß auch nur der Geruch davon, die gesunden Pferde ro-

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zig machet. Ob ich schon hier von Thieren rede: so muß ich doch von einer üblen Gewohnheit unter den Menschen Erwähnung thun: es ist in vielen Gegenden gewöhnlich, wenn man den Wiegenkindern Muß oder Brey giebet, daß die Mägde. Säugamen, auch die Mütter selbst, den Löfel mit Brey, um das Kind nicht zu brennen, vorher in Mund nehmen, und ihn mit ihrem Speichel vermischen. Dieser Gebrauch ist so schädlich, in ein und andrer kritischen Zeit dieses Geschlechts, daß ein Polizeygesätz darüber eröffnet werden sollte. Viele Krankheiten, die Gichter, ja gar oft der Tod erfolgen durch diese Vermischung des Breyes mit Speichel: und wenn er auch von einer gesunden Person kommet; so kann solcher dennoch einen überflüßigen Gäst dem kleinen und zarten Körper mittheilen, und sonst noch vieles Unheil anstellen.

3. Das Ausathmen ist von dem vergifteten Lebenssäfte und der innerlichen Hize, welche den ganzen Körper durchgehet, und von Lungenflügeln aus den giftigen, angesteckten Theilen ausgetrieben, und nachgehends von gesunden Thieren wiederum eingeathmet wird, das allerdurchdringendeste Gift. Die Erfahrung beweiset, daß in giftigen Krankheiten bey Menschen die Wärter, oder andere Personen, welche um den Kranken sind, davon angestecket werden, und sterben müssen, wenn der Patient wieder geneset: besonders wo die frische Luft in solchen kranken Zimmern mangelt: oder das öftere Räuchern mit Wachholderbeeren und Holz unterlegen bleibet.

Ein gleiches soll auch in Viehställen geschehen, daß sowohl die frische Luft zuweilen hineingebracht, als auch ein Rauchwerk mit obig gesagtem angestellt werde. Dieses muß man sowohl bey gesundem als kranken Vieh in Acht nehmen. Die Ställe soll man öfters vom Staube, von den todten Spinnen, Mäusen und andern Ungeziefer reinigen, wodurch auch zugleich die an der Wand, am Staube, und an dem Spinngewebe anhängende schädliche Ausathmungstheilchen weggeraumet werden.

v. M.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r3 - 01 Feb 2011, AgostonBernad
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