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II. Jahrgang, VIII. Stück, den 19. Hornung 1772.

I. Beförderungen.

In dem Königreiche Ungarn.

Kronämter.

Die durch das Absterben Sr. Excellenz des hochgebohrnen Grafen und Herrn, Anton Grassalkowitsch von Gyarak ec. erledigte Würde eines Obriststallmeisters, durch das Königreich Ungarn, haben Ihre kaiserl. königl. apostolische Majestät, allergnädigst geruhet, Sr. Excellenz dem Hochgebohrnen Grafen und Herrn, Johann Cschaky von Kerestsegh; des königl. St. Stcphansordens Kommandeur, des löbl. Zipser Komitats wirklichen Erbobergespann, beyder k. k. Majestäten Kämmerer, wirklichen geheimen- und einer hochlöbl. königlich Ungarischen Statthalterey Rath, königl. Kronhütter, wie auch des löbl. Landkommissariats Oberdirektor, in allermildester Rücksicht auf die, seit 29 Jahren, geleisteten Dienste, nach Niederlegung der Kronhütersstelle, den 30ten Dec. vorigen Jahres zu conferiren.

Auch an eben diesem Tage das Amt eines Obristenmundschenkens, das seit dem Ableben Sr. Excellenz, des hochgebohrnen Grafen und Herrn, Herrn Paul Balascha von Balascha Gyarmath, unbesetzt gewesen, dem hochgebohrnen Grafen und Herrn, Franz Döri von Jobahaza, k. k. Kämmerer, wirklichen geheimen Rath, des löbl. Zempliner Komitats Obergespann und Beysitzer der königl. Septemviraltafel zu Pest zu übertragen.

Bey der königl. Ungarischen Statthalterey

Ist der Herr Baron Johann Mednyansky von Megyes unter dem 24ten Dec. vorigen Jahrs zum wirklichen Rath allergnädigst ernennet worden.

Der Herr Baron haben durch Ober - und Niederungarn, durch Siebenbürgen, das Banat, Syrmien und

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Sklavonien eine Reise angestellet, um eine gründliche Kenntniß, nicht allein des Landes und des Localis, sondern auch der natürlichen Beschaffenheit der verschiedenen Einwohner und ihrer politischen und ökonomischen Einrichtungen zu erlangen.

II. Wissenschaften.

Fortsetzung der kurzen Nachricht von den Ungarischen Landesgesätzen im VII. St. Nr. II.

Der Hauptfehler aber, welchen Werböcz und seine Mitarbeiter bey Verfassung des bekannten Tripartiti begangen haben, bestund darinnen, daß sie statt der ungarischen Gesätze, Gewohnheiten und Herkommens, die in Ungarn nie angenommenen römischen Rechte zu Rath gezogen, und sich größtentheils darnach gerichtet haben. Aus dieser Ursache, war man noch bey Lebzeiten des Werböcz bemühet, dieses Tripartitum zu verbessern, und ein richtigers und vollständigers Gesätzbuch zu verfertigen, und in dem Königreiche einzuführen. Decret. ann. 1527. 3.1548,21.1550, 11,12. 1563,30. Um nun dieses desto glücklicher ins Werk richten zu können; hat man gelehrte, und in den ungarischen Rechten wohlerfahrne Männer ausgesucht, welchen diese so wichtige Arbeit aufgetragen worden ist. Und auf diese Art kam das sogenannte quadripartitum Jus Regni Hungariae zu Stande, welches aber der Kaiser und König Ferdinand I. aus verschiedenen triftigen Ursachen zu bestätigen Bedenken getragen.

Auch diese Arbeit wäre besser von statten gegangen, und man hätte ein ungarisches Gesetzbuch mit mehrerer Gründlichkeit verfertigen können; wenn alle auf den Landtagen verfaßte Dekrete vorhin gesammelt, und herausgegeben worden wären. Man muß sich billig wundern, daß dieses erst unter Kaiser und König Rudolph Il. geschehen ist. Zacharias Mossoczy, Bischof zu Waitzen scheinet diese Ehre bestimmet gewesen zu seyn. Er hat weder Mühe noch Unkosten gespahret, alle nur mögliche Dekrete aufzusuchen, und sie zum Druck zu befördern. Hätte man dieses um hundert Jahre früher gethan, so würde man noch eine vollständigere Sammlung der Dekreten erhalten haben. Nach der unglücklichen Schlacht bey Mohacsch, sind die meisten Archive, sowohl in den Conventibus und Capitulis, als auch in den Gespannschaften, durch die Türken und Tartarn verwüstet und verbrennet worden; wodurch sehr viele Urkunden und Dekrete völlig verloren gegangen, und nun nirgends mehr aufzutreiben sind. Dieser Verlust ist unersetzlich.

Was aber die Kundmachung und Publikation der Dekreten und Constitutionen in Ungarn anbelanget, so muß man nicht denken, daß solche in allen

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Zeiten eben so vollzogen worden, wie dieses zu unsrer Zeit geschiehet. Seit etlichen Jahrhunderten wird ein Dekret auf dem Landtag von den Ständen verfertiget, und von dem Könige bestätiget: denn wird es zum Druck befördert, und an die Gespanschaften, an die königlichen freyen Städte, und alle diejenigen Prälaten, welche durch ein königliches Rescript (regales Litteras) auf dem Landtag eingeladen worden, abgeschicket. Diese Art, die Dekrete zu publiciren, scheinet unter König Karl l. oder seinem Sohne, Ludwig I. aufgekommen, und eingeführet worden zu seyn. Die in auswärtigen Ländern gebohrne, und erzogene Könige pflegten jederzeit einige ausländische Gebräuche einzuführen.

Ich habe das Glück gehabt, das Original von der Bestätigung des berühmten Dekrets Andreä lI. wie solche von Ludwig l. gegeben, und an die Zipsergespanschaft geschickt worden ist, in meine Hände zu bekommen, und durchzulesen. Auf der einen Seite des Pergaments findet man die Bestätigung dieses herrlichen Dekrets, auf der andern aber nur folgende Worte: ad Comitatum Scepusiensem. Man kann hiermit vergleichen, das Dekret von1514, 63. In einem andern Orte in Zipß soll sich die Bestättigung dieses Dekrets von der Königin Maria I. befinden. Sollte man dieses, in den zween Confirmationibus enthaltene, Dekret Andreae II. gegen dasselbe, wie es in corpore Juris Hungarici S. 155 anzutreffen ist, halten; so würde man im Stande seyn, diejenigen Fehler, welche im abgedruckten Exemplar vorkommen, anzuzeigen. Und wie sehr wäre es zu wünschen, daß man eine neue Ausgabe der Dekreten des Königreichs, nach den Originalien und besten Handschriften, welche noch anzutreffen sind, besorgen möchte.

Vor den Zeiten des Königs Karl I. und also unter den einheimischen Königen, pflegte man nur einige Exemplarien von den Dekreten zu verfertigen, und in die Archive beyzulegen. Von dem oberwähnten Dekret Andreae II. sind nur sieben Exemplaren gemacht, und davon eines nach Rom abgeschickt, die übrigen aber in Ungarn behalten worden , wie solches aus dem 31sten Artikel zur Genüge erhellet.

Des Königs Colomann I. ersteres Dekret, scheinet erst nach geendigtem Landtage von einem Priester, auf Befel des Erzbischofs von Gran, verfertiget, und in einigen Stücken und Ausdrücken von diesem Prälaten verbessert worden zu seyn. Decret. Coloman. Lib. I. praesat. S. 15, 16.

III. Nützliche Bücher.

Wien.

Noch im vorigen Jahre hat der hiesige Buchhändler, Hr. Augustin Bernhardi verleget: Versuch eines Farbensystems, entworfen von Ignaz Schiffermüller, aus der G.J. im k.k. theresianischen Collegio. Auf Regalpa-

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pier in 4to 10 1/2 Bogen stark, nebst drey besondern Tafeln.

Das Werk ist dem durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wenzel Anton des H. R. R Fürsten zu Kaunitz und Grafen zu Rittberg, als dem erhabnen Beschützer der Künste und Wissenschaften und hohen Protektor der k. k. privilegirten Zeichnugs- und Kupferstecherakademie zugeneignet.

Es ist dasselbe in IX. Abschnitte abgetheilet: in dem 1sten träget der Hr. Verfasser vor, die Beweggründe und den Endzweck seines Unternehmens S. 1.

Wie sehr wünschten wir, daß unsere Gelehrte diesem Beyspiele folgen, und ihre Nebenstunden solchen Untersuchungen widmen möchten, wovon ihre Mitbürger, Gelehrte, Künstler und Handwerker einen Nutzen erwarten könnten.

II. Liefert er den Entwurf einer ordentlichen Sammlung der. bekannten Farben. S. 8.

Hier nimmt er nach dem Lehrgebäude des P. Castells, in seiner Optique des couleurs, drey Hauptfarben zum Grunde, nämlich, das Gelbe, Rothe, und Blaue: aus deren Vermischung die 9 hohen, lebhaften und glänzenden Farben entstehen, die man in dem Regenbogen, und noch klärer, in den, durch ein Prisma, getheilten Sonnenstralen bewundert.

Seite 16 wird bemerket: setzet man nun diese 12 reinen, hohen und lieblichen Farben, nämlich die 3 Hauptfarben, und die 9 Nebenfarben auf einer Fläche in ihrer Ordnung ins Runde, so stellen sie einen Farbenzirkel dar, in welchem immer eine Farbe ganz natürlich auf die andere folget, und jede durch gewisse unverwandte, mit allen übrigen entferntern verbunden wird.

III. Versuch einiger allgemeinen Regeln von der Farbenzusammensetzung. S. 14.

Hier folget die erste Tafel, worauf der Farbenkreis mit vielem Fleiße illuminirt vorgestellet ist.

IV. Anordnung der trüben Farben und Einrichtung der Farbenbenenungen. S. 19.

V. Anmerkungen über die angeführten Farbennamen. S. 25.

Diese Farbennamen sind auf der zwoten und zwar doppelten Tafel zusammen getragen, die hier ihren Platz hat, nebst der dritten, auf der die blauen Schattirungen vorgestellet sind.

VI. Farben und Mischungen, die diese Fache zu bemahlen sind angewandt worden. S. 29.

Dieser Abschnitt kann vielleicht verschiedenen Künstlern, die mit Farben umgehen, wohl zu statten kommen.

VII. Materialien und derselben Zubereitung, um die oben benannten Farben auch in der Fresco, Email- und Pastellmahlerey zu erhalten. S. 35.

Wie viele Mühe es dem Herrn Verfasser gekostet haben möge, alle diese Kenntniße, die er hier so aufrichtig mittheilet, zu erlangen, wird ein jeder aufmerksamer Leser, ohne unser Erinnern, erwägen: die angehenden Fresco-Email, und Pastellmahler aber

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IV. Naturgeschichte.

Wir teilen nunmehro auch jene Marmorarten mit, welche aus dem Königreiche Böhmen in die Sammlung, wovon wir das Verzeichniß fortsetzen, eingetragen worden sind.

Aus dem Leutmerizer Kreise.

Von Bilin.

Einem Städchen nebst einem Schloße, dem Fürsten von Lobkowitz gehörig, 9 Meilen von Prag.

Gelbröthtlicht mit grünen Punkten gemischter Marmor, eine seltene Art. Braun grünlichter Marmor. Grünlicht gelblicht und röthlichte Marmorarten.

Böhmisch Chemnitz.

Einer fürstl. Kinskyschen Herrschaft.

Mit schwarz und weißen Flecken gemischter Marmor, brecheartig.

Grünlicht und gelblicht gemischte Marmorarten.

Von Libochowitz

Einem Marktflecken.

Rother mit gelben Augen eingesprengter Marmor, eine schöne Art.

. Von Teplitz.

Rothgrüner mit kleinen gelben Augen eingesprengter Marmor.

Aus dem Berauner Kreise.

Von Beraun.

Einer königlichen Stadt.

Marmorkugel, schwarz mit gelben Schwefelkieß.

Diese Kugeln werden daselbst von verschiedener Größe gefunden.

Pechschwarzer Marmor mit gold-färbigen Kießflecken.

* * *

Roth und schwarz gemischter Marmor mit weißen Flecken, eine schöne Art.

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Von Szlonitz.

Einer Kynskischen Herrschaft.

Grauer Marmor mit Purpurflecken.

Braun und rothgestreifte, auch leimfarb mit glänzenden röthlichten Flecken eingesprengte Marmorart.

Von Burgstein.

Einer gräflich. Kinskyschen Herrschaft.

Hell und dunkel grüne Marmorarten.

Aus der Marggrafschaft Mähren.

Von Goldstein.

Einer fürstl. Lichtensteinischen Herrschaft.

Dunkelgrün mit hellgrünen Flecken und Metallpunkten gemischter Marmor.

Schwarzer Marmor mit weißen Flecken.

Von Hostenitz.

Weiß und röthlich, auch aschgrau mit schwarzen Flecken gemischte Marmorart.

Von Janevicz.

Röthlich und weißlich gestreifter Marmor mit rothen Granatpunkten.

Von Stanitz.

Einer Lichtensteinischen Herrschaft.

Gelb und weiß gesteckter Marmor.

Von Strussowitz.

Röthlicht und geldlichte Marmorarten mit schwarzen Flecken und Dentriten.

Nun haben wir das Verzeichnis der, sowohl innerhalb der Linien, als in der Nachbarschaft um Wien herum, und in Oesterreich gefundenen Marmorarten und Graniten, auch einiger aus Ungarn, Böhmen und Mähren gebürtigen schönen Gattungen, geendiget. Liebhaber dieser brauchbaren und nüzlichen Naturprodukten können dieses Verzeichnis unter den Seitenzahlen 125. 149. 158. 163. 175 und 183 des ersten: und 16. 32. 47. 56. des itzigen oder zweiten Jahrganges nachlesen.

Die Nutzbarkeit des Marmors ist so bekannt, daß wir nicht nöthig hatten, ihrer noch zu erwähnen; weil wir uns aber schon daran gewöhnet haben, alles dasjenige in unsern Blättern anzuzeigen, was nur immer unsern Mitbürgern nüzlich seyn möchte; so wollen wir auch itzo noch etwas von seinen Wachstum, vorzüglich aber von seiner Bearbeitung, Gebrauch und Nutzen reden.

Der Marmor liebet die Metallen, seine Farben scheinen daraus zu entspringen. Und die Hauptfarbe eines jeden Marmors deutet jederzeit auf ein Metall. Seine Lage ist verschieden; doch meistentheils gehet sie von der Oberfläche schrege hinab. Zuweilen zeiget sich das Gegentheil: selten aber ist sie ganz schwebend. Und so ist auch seine Tiefe beschaffen. Man trift welchen an, der am Tage lieget, und schrege hinunter streichet. Ein andrer lieget etliche Schuh tief. Es ist besonder, daß, unerachtet der Marmor in den meisten Ländern von Europa angetroffen wird, er dennoch in einigen Gegenden viel

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gefärbter, und mit mehrern Farben, Adern und Zügen erscheinet, als in andern.

Was seine Bearbeitung anbetrift, so wird diese freylich nach dem Nutzen eingerichtet. Doch ist das gewiß, daß sie in einem Lande leichter, als in einem andern geschiehet. Wo Mangel an Erfahrung noch zur Seite stehet, da muß auch Langsamkeit, Zeit- und Geldverlust sich einfinden. Nur dieses geringen Vortheils zu gedenken, wenn ein Marmorbruch entdecket ist, und seine Güte untersuchet worden: so muß man seinen Gebrauch schon überlegen, wenn er auch noch im Boden lieget. Sollen große Stücke, als Säulen, Kaminwände, Tische und Treppen aus ihm gemacht werden: so müssen geschickte Arbeiter ihn mit größter Geschwindigkeit, wie er aus seinem Bette gehoben wird, alsobald nach der vorhabenden Figur bearbeiten. Die Ursache ist; weil er, ehe er an die Luft gebracht wird, noch weich, und also sehr leicht zu behandeln ist. Die feine Arbeit mag nachgehends geschehen. Hierdurch wird Zeit und Unkosten ersparet. Weil er er auch in Platten von verschiedener Dicke und Größe zerschnitten werden muß; so wird er hierzu entweder eine Marmorsegmühl, oder eine besondere einelne Sege erfordert. Oft wird er auch in andern Marmorstein oder Holz figurirt eingelegt, wovon die florentiner Arbeit zeuget. Die Politur bringet ihn zu seinem Werth, indem sie die die ganze Schönheit dieses Naturgeschöpfes uns vor Augen stellet. Verschiedene Arten, um diesen Glanz zu erhalten, sind bekannt, worunter das Caputmortuum von Salpeter und Vitriol besonders zu zählen ist.

Und welches Naturprodukt kann ausser den Metallen und Edelgesteinen mehr zum Zierrath dienen, als der Marmor? Er ists, der die Gotteshäuser schmücken hilfet: wenn Altäre, Kanzeln und Säulen aus ihm aufgeführet werden. Er ists, der in den Pallästen großer Fürsten unter den besten Kunsterzeugnißen wohnen darf. Man siehet ihn in den Händen der Vornehmen, und auch sehr oft im Besitze von Privatpersonen. Er dienet zur Freude und Leid ! welches letztere, die aus ihm verfertigten Epitaphien, Todtengewslber und Leichensteine beweisen. Werden nicht auch brauchbare Kleinigkeiten aus ihm gemacht? Messerstiele, Salzbüchsen, Tobackdosen,-Schreibzeuge und Papierbeschwerer findet man in Italien, und in einigen Oertern von Deutschland in Menge verfertigt. Der Italiäner sogenanntes Studiolo bestehet aus einer Sammlung von kleinen viereckigten dünnen Marmorstückchen , welche nach allen Farben sortiret, in einem Futteral den Ausländern, als ein sehr schätzbarer Beweiß ihrer Kunst-und Naturprodukten oft theuer genug verkaufet wird.

Aus dieser geringen Beschreibung leuchtet auch der Nutzen hervor. Florenz, Massa, Carara und Rom ziehen große Summen, sogar für unausgearbeitete Marmorsorten, welche jährlich nach Deutschland, und in

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andere Länder versendet werden! — und diese müssen erst an dem Orte ihrer Bestimmung ausgearbeitet, und zur Zierde der Wände, Treppen und Kamine in großen Pallästen aufgestellet werden. — Wie viel gehet jährlich für ausgefertigte Marmorarbeit in diese Länder? — Sogar wird der Abfall beym Marmorbearbeiten den Schiffinhabern zur Beschwerung und Ladung des untersten Theils der Schife verkaufet! — Gewißlich der Marmorhandel ist kein geringer Artikel unter den wälschen Kaufmannswaaren. Und wie ansehnlich sind die Unkosten, die in Italien selbst von Geist-und Weltlichen für den Marmor zur Auszierung ihrer Kirchen, Kapellen und anderer großen Gebäude angewendet werden. Reisende sehen, und bewundern diese, aus dem grauesten Alterthume hergehohlte und entlehnte Schönheiten.

Wollen wir die ungeheuren Summen berechnen, welche die Wohnungen der Großen fast in ganz Europa, nur in Ansehung des Marmorverbrauchs, betragen? — wie groß sollten diese seyn ? — wenn mancher Pallast nur allein in diesem Punkt weit über 500000 Gulden kostet.

Wir haben diese Erzählung mit Fleiß etwas verlängert, um dadurch den großen Nutzen desto deutlicher beweisen zu können, den wir in den gesegneten k. k. Erbländern auch nur durch dieses Produkt erhalten konnten. Von der Güte und den Vorzügen unserer angezeigten Marmorarten, wie auch dem daraus zu schöpfenden Nutzen, haben wir bereits auf der 124sten Seite des ersten Jahrganges geredet. Nur dieses wollen wir hier noch hinzusetzen, wie viele Arme möchten durch diese Arbeit ihren Unterhalt gewinnen! wenn ein jeder von den schon bekannten, und noch mit leichter Mühe zu entdeckenden schönen, Marmorbrüchen untersucht, bearbeitet und benutzet würde. Welcher Zierrath könnte unsern Kirchen dadurch zu Theil werden! Und wenn auch diese Waare wohlfeil abgegeben würde ; so könnten doch tausend und mehr dadurch erhalten werden. Bereits ein großer Gewinn! Selbst Italien und Spanien müssen unsern schönen Marmorarten weichen, und verschiedene Nachbarn solche bey uns abholen. Vorsatz, Auslage, Einigkeit, Fleiß und weitere Spekulation würden dieses Geschenke der Natur gar bald, bald zu einem Kaufmannsgut, und daraus fließenden großen Nutzen bringen, ja auch immer höher befördern können.

Das versprochene IV. Stück wird mit diesem zugleich ausgetheilet.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 02 Nov 2010, AgostonBernad
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