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II. Jahrgang, X. Stück, den 4. März 1772.
I. Allerhöchste Verordnungen.
1.) Consumozoll auf den westindischen Kaffee, für das Königreich Ungarn. Großfürstenthum Siebenbürgen und Temeswarer Banat.
Unter dem 8ten Februarius wurde die allergnädigste Entschließung bekannt gemacht: daß für den westindischen Kaffee, welcher nach Ungarn, Siebenbürgen und in das Temeswarer Banat, entweder aus fremden Ländern gerade zu, oder auch über Triest und Fiume verschrieben wird, der nämliche Consumozoll, welcher in den k. k. deutschen Erbländern fest gesetzet worden, das ist, 17 fl. 30 kr. vom Cent, entrichtet: eben diese Waare aber, wenn sie von den deutscherbländischen Haupthandlungs- und zugleich bestimmten Rückzollsplätzen; als da sind. Wienn, Prag, Brünn, Troppau, Gratz, Leybach, genommen würde, nach Abführung der Eßitogebühr auf erwähnten Plätzen, in gedachte drey Erbländer frey, und ohne irgendwo mehr etwas zahlen zu müssen, eingelassen werden solle. Es höret jedoch hierdurch der bisher bestandene Rückzoll auf.
Von dem türkischen oder levantinischen Kaffee, der doch rein und ungemengt seyn muß, er mag zu Lande, oder über Triest und Fiume dahingebracht werden, sind über die an gedachten Seeplätzen entrichtete fünf pro Cent, noch in loco consumtionis gedachter drey Länder, 10 pro Cento als ein Nachtrag zu entrichten.
2.) Errichtung der kleinen Post in der kaiserl. königl. Residenzstadt Wien, in den Vorstädten, und in den unten folgenden Oertern vor der Linie.
Ihre kaiserl. königl. apost. Majest. haben allergnädigst geruhet, dem Hrn. Joseph Hardi und Kompagnie zur Ein-
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führung und Errichtung einer Stadtpost allhier ein Privilegium auf 10 nacheinander folgende Jahre allermildest zu ertheilen, und dabey folgendes zu verordnen, daß
1.) Vom 1sten Martius dieses Jahres, die Unternehmer der kleinen Post, alle Briefe und Packeter, welche ihnen freiwillig zur Bestellung aufgegeben werden, an den Ort ihrer Bestimmung, in die Stadt, in die Vorstädte und an die unten folgenden Oerter vor der Linie, abschicken, auch von dort aus, wieder hereintragen lassen sollen, gegen das fest gesetzte Porto.
2.) Soll ein Hauptamt mitten in der Stadt, und, in den vier Theilen derselben, mehrere andere Unterämter, zur Bequemlichkeit des Publikums errichtet; daselbst die Briefe und Paqueter gestempelt, und an das Hauptamt zur weitern Besorgung übermacht werden.
3. Wird die erste Austheilung der Briefe und Paqueter täglich gegen 8 Uhr früh: die zwote gegen 11 Uhr: die dritte Nachmittag gegen 2 Uhr, und die vierte und letzte gegen 5 Uhr geschehen. Das Publikum gewinnet bey dieser Einrichtung genügsame Zeit die erhaltenen Briefe zu beantwortenn.
4.) Därfen die Unternehmer den Ort ihres Amtes und der Unterämter durch Aushängung einer Tafel bezeichnen.
5.) Ist die Tax von einem Briefe und Paquet 6 Loth schwer, bis
an die Linie = = 2 kr.
Außer der Linie = 3 kr.
Ueber 6 Loth bis 1 Pfund schwer in der Stadt = = 3 kr.
Außer der Stadt innerhalb den Linien = = 4 kr.
Von 1 Pfund bis 3 Pfund in der Stadt = 4 kr.
Vor der Stadt bis an die Linie 6 kr.
Dieses wird auch zurück wieder in die Stadt, oder aus einer Vorstadt in die andere verstanden.
Es wird jedoch ausdrücklich verbothen, keine über 6 Loth schwere Paqueter oder Briefe, weder vor die Linien hinaus, noch von dannen herein tragen zu lassen.
Wenn mit Vorwissen der Beamten ein Geld überschicket, und dessen Betrag auswendig auf dem Paquet angemerket wird; so hat die Kompagnie dafür zu stehen.
6.) Genießen die Unternehmer des allerhöchsten Schutzes, und werden wider alle Beeinträchtigungen durch den k. k. Kammerprokurator verthetdiget, auch die dießfällige Streitsachen bey der Justitzbankodeputation entschieden.
7.) Stehet es dem Hrn. Joseph Hardi und seiner Kompagnie frey, ihre Beamte, Briefträger und Bothen, wenn sie es verschulden, zur Verantwortung, und billigen Bestrafung zu ziehen.
Nun folgen die vor hiesiger Linie
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gelegenen Oerter, welche der kleinen Post einverleibet worden sind:
Vor der Nusdorfer Linie.
Nusdorf, Meidling, Kaltenberger Dörfel, Klosterneuburg, Ober - Niederdöbling, Heiligenstadt, Krinzing, Ober-und Niedersiefring.
Vor der Währinger Linie.
Währing, Weinhaus, Gersthof, Pötzieinsdorf.
Vor der Hernalser Linie.
Hernals, Dornbach.
Vor der Lerchenfelder Linie.
Neulerchenfeld, Ottagrün.
Vor der Mariahülfer Linie.
Schönbrunn, Penzing, Hietzing, Breitensee, Baumgarten, 3. Häuser, 5. Häuser, 6. Häuser, Hütteldorf, St. Veit, Lainz.
Vor der Hundsthurner Linie.
Hetzendorf, Erlaa, Speising, Rodaun, Mauer, Bertolsdorf, Ulmansdorf, Azgerstorf.
Vor der Matzelsdorfer Linie.
Mödling, Enzersdorf, Brunn, Neudorf, Siebenhürten, Steinhof, Zetendorf, Leopoldsdorf, Inzerstorf, Neusiedel.
Vor der Favoriten Linie.
Rothen Neusiedel, Ober- und Niederlaa, Ludwigsdorf, Lanzendorf.
Vor der St. Marxer Linie.
Ebersdorf, Simmering, Schwechat.
Außer dem Tabor.
Eypelthau, Kageran, Hiedelsee, Leopold-Au, Stammersdorf.
II. Künste.
Nachricht von der freyen k. k. Zeichnungs-und Kuperstecherakademie.
Wir haben gleich in unsern erstern Blättern einige Nachrichten von erbländischen Künstlern und ihren Werken mitgetheilet. Sie bestunden in Bekanntmachung der Namen und Kunststücke unsrer Professoren und Mitglieder der k. k. Mahler-Bildhauer - und Baukunstakademie. Der größte Theil unsrer Leser war sehr vergnügt darüber, daß jene Talente, die sonst an Ausländern bewundert werden, auch in gleicher Stärke unter unsern Landsleuten und Mitbürgern zu finden sind.
Der Nutzen, den solche Künstler dem Vaterlande bringen, ist zu bekannt, als daß wir noch vieles da-
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von erwähnen wollten. Sind es nicht Kirchen, Palläste und andere Gebäude, welche, durch sie gebauet, gezieret, von Fremden bewundert werden. Und haben nicht alle diese und noch mehrere Kunstgeschöpfe ihren Ursprung unsern Akademien zu verdanken? der Beweiß lieget auch bey uns am Tage. An guten Genies hat es in den erbländischen Staaten niemals gefehlet. Nur aber zuweilen an der Gelegenheit einer gründlichen Unterweisung.
Die akademische Lehrart nützet auch darinnen, daß die Stümplerey verscheuchet wird; und daß Leute, die nur ihre Kunst im Munde, aber nicht in Händen führen, welche jedoch gelegenheitlich das Brod rechtschaffenen Künstlern hinwegrauben, sich für der Untersuchung an solchen Oertern fürchten müssen , wo akademische Versammlungen gehalten werden;wie wir auch hiervon Proben haben ; besonders wenn geschickte Künstler bekannt gemacht werden. Wir thun dieses, und hoffen, es wird unsern Lesern nicht unangenehm seyn, wenn wir noch mehrere Zusammenkünfte von wirklichen und werdenden Künstlern beschreiben.
Die nur seit einigen Jahren gepflanzte, grünende und schon im Flor stehende Zeichnungs- und freye Kupferstecherakademie ist es, welche wir anitzo nach ihrem Ganzen anzuzeigen, uns unterfangen wollen. Haben die vorige Nachrichten von erbländischen Künstlern gefallen, wie es bey unsern mit Genie und Talenten begabten, ingleichen Wissenschaften liebenden Lesern nicht anders seyn kann: so wird auch diese Beschreibung nicht mißfallen können.
Wir leben in dem glücklichen Zeitpunkte, in welchem Künste und Wissenschaften sich dem Grade der Vollkommenheit nähern. Eigenliebe und Stolz verblenden nicht mehr. Der reineste Trieb zur Vaterlandsliebe lässet sich aufs nachdrücklichste angelegen seyn, dem Staate nützliche Männer zu bilden.
Den ersten Julius 1766 wurde diese k. k. Zeichnungs- und freye Kuperstecherakademie von allerhöchst unsrer theuersten Landesregentinn errichtet.
Die hierzu erforderliche Satzungen sind zwar schon am 10ten Deccmber 1767 durch öffentliche Blätter bekannt gemacht worden : weil wir aber glauben, daß sie vielen unter unsern Lesern noch unbekannt sind; so wollen wir auch diese hier anführen, weil sie ohnedieß zur Vollständigkeit der Nachrichten gehören.
Ein einsichtsvoller, großer Staatsminister, ein Fürst Kaunitz Rittberg, unter dessen Schutz sie stehet, ist die unzuerschütternde Grundfeste, auf welcher das Gebäude eines auf Nachkömmlinge fortzupflanzenden Nutzens ruhet.
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Jedermann muß diesen ausnehmeden Vortheil begreifen, und ihn fühlen, wer nur
einige Kenntniß davon besitzet. Er macht also auch eine Satzung von Verbindlichkeit aus, die Satzungen, welche auf das genauste befolget werden, noch einmal dem Publikum vorzulegen, und man gedenket, nachgehends alle inn-und ausländische Mitglieder, so wie sie nacheinander sind einverleibt worden, und noch eintretten werden, sammt einer Beschreibung aller Aufnahmstücke mitzutheilen.
Hier sind die Satzungen:
Nachdem diese Zeichnungs- und Kupferstecherakademie Ihre Majestät unterthänigst gebethen, die zu ihrer dauerhaften innerlichen Einrichtung verfaßten Satzungen gnädigst zu bestättigen, und ihr solche als ein unverbrüchliches Gesätz zur genauesten Darnachachtung aus landesfürstlicher Machtsvollkommenheit vorzuschreiben, haben allerhöchstdieselben nachfolgendermaßen sie bestättiget und vorgeschrieben. Und zwar
Erstens: daß diese Akademie den Titel einer freyen k. k. Kupferstecherakademie führen, und desselben sich in allen Urkunden und Unterschriften, auch andern Gelegenheiten ungehindert gebrauchen solle. Ferner hat diese Akademie aus drey verschiedenen Klassen, wovon die erste die Vorsteher der Akademie: die zwote den
akademischen Rath, und die dritte die sämmtlichen akademischen Mitglieder begreifet, zu bestehen.
Vom hohen Protektorate der Akademie
Zweytens: Die erste Klasse anbelangend, so ist allerhöchsten Orts der erste Hof - und Staatskanzler Fürst von Kaunitz-Rittberg zum Protektor der Akademie ernennet worden. In Hinkunft aber wird die Akademie im Erledigungsfalle, denselben jedesmal
unterthänigst erbitten, und dazu eine Person vom hohen Adel, welche zu den freyen Künsten eine besondere Neigung spühren läßt, und im Ansehen stehet, wählen und in Vorschlag bringen.
Des Protektorspflicht bestehet darinne: daß er die Anliegenheiten der Akademie unterstütze, und diejenigen landesfürstlichen Gnaden , die zu der Akademie Aufnahm und Flor gereichen können durch seine Vermittlung zuwege zu bringen trachte, und ihre Wohlfahrt durch sein Ansehen auf alle Art und Weise befördere.
Bey besondern Feyerlichkeiten, welche zu der Verherrlichung der Akademie etwas beytragen können, beehret der Protektor die akademische Versammlung mit seiner Gegenwart: wenn ihn aber wichtige Geschäfte daran hindern, so wird derselbe jemand andern aus dem hohen Adel, welcher diese Stelle, bey öffentlichem Gepränge bekleiden könne, statt seiner absenden.
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III. Naturgeschichte.
Fortsetzung des im II. Jahrgange IX. Stücke abgebrochenen Verzeichnisses der verschiedenen Gattungen der Erde.
Unsre vorgehende Abhandlung hatte eigentlich die schwarze Erde zum Vorwurfe. Wir haben gesagt: daß ihre Schwärze mehrentheils aus der Verfäulniß von Kräutern, Wurzeln und Thieren herrühre. Sie mag auch zuweilen vom Erdpech entstehen, wenn dieses durch unterirdische Bewegungen, oder durchs Wasser heraufgeführet wird, und sich mit der Erde vermischet. Von beyden Ursachen kommt auch ihre Fettigkeit her.
Nunmehr können wir auch ganz leicht begreifen, warum diese Erde so fruchtbar oder nahrungsvoll ist. Die mit unserm Erdenball enstandenen, und mit seiner Dauer genau verbundenen, beständig zirkelmäßigen Abwechslungen sind es, welche diese Nahrung unterhalten. Alle Creaturen entstehen, und nehmen ihren Antheil von dieser Nahrung: denn vergehen sie wieder, und übergeben dieses, von der Erde entlehnte, Gut ihr aufs neue hin, welches diese liebreiche Mutter abermal andern von ihren Kindern austheilet, und so gehts immer fort.
Wir ersehen hieraus, daß das vom Schöpfer im Anfange bestimmte Nahrungsquantum beständig die nämliche Größe behalte, und daß es wahr bleibe: der Tod der einen Creatur ist die Erhaltung der andern. Die Erde sammelt die Nahrung; die Luft reinigt sie, besonders die flüchtigen ölichten Theile: das Wasser theilt sie aus, und das Feuer verwandelt sie, dadurch: wenn die Creaturen sie zu sich nehmen, so nimmt sie auch ihre Gestalt an, und wird entweder zu Fleisch, Fett, Haut, Knochen; zu Kräutern, Bäumen oder zu Metallen und Erden, welches alles vermittelst des Naturfeuers geschiehet.
Man geräth in eine Erstaunung, wenn man bedenket, daß aus einer solchen dicken unreinen Erde die Nahrung vor das gesammte Kräuterreich gezogen wird. Wie sehr eng und subtil sind nicht die Röhren in Wurzeln, Stamm und Blättern, und doch muß dieser Nahrungssaft sich hindurch dringen? — Welche Austheilerinn ist von der Natur hierzu bestellet? Das Wasser; wie wir vorhin gesagt haben. Allein, wer treibt dieses? das Feuer. Wer giebt diesem die Bewegung? die Luft. Wie kommt aber diese an die Oberfläche der Erde? müssen nicht hier die reineste Theile aus der groben Erde den Saamen vergrößern, und bis an seinen Zeitigungsgrad unterhalten? wie klein, wie zart sind diese Theilchen, welche die Natur, einer jeden Pflanze zu ihrer Nahrung anweiset. Jemehr nun
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eine Erde damit versehen ist, desto reichlicher kann sie nachgehends ihren Kindern mittheilen. Die schwarze Erde ists, welche wir mit willen hier noch einmal angeführet haben: und nach ihr nimmt der sogenannte Mergel den nächsten Platz ein.
Dieser Erde hat die Natur die Bewahrung der wieder zurückgebrachten Speisen, wir meynen der durch die Fäulniß aufgelößten todten Creaturen, nicht anvertrauet. Ihre Nahrung, welche sie zur Erhaltung des Pflanzenreichs beytragen kann, bestehet aus der eigenen Fettigkeit; diese heißet hier eigen, weil sie noch keine Verwandlung, weder im Kräuter- noch Tierreiche überkommen hat. Ihre Bestimmung ist: daß sie erst einer unfruchtbaren Erde dienen solle, weil sie für sich, ohne Vermischung mit anderer Erde, selbst unfruchtbar ist. Ihre Fettigkeit ist zu hart verschlossen: sie muß zuförderst aufgelöset seyn, welches durch den Beytritt einer andern unfruchbaren Erde, vermittelst der Luft und Witterung, geschiehet.
Es ist bekannt, daß der Mergel aus einer kalch- thon, leim und sandartigen harten Erde bestehe, und dabey eine ziemliche Schwere besitze. An der Luft und im Wasser zerfällt er in kleine Stücke. Man findet auch etliche Arten, welche durch die Witterung in Staub verkehret werden. Aus dem ersten Zusatz erhellet seine brennende und verzehrende Kraft. Die andern beyde enthalten zwar etwas Kühlendes, allein auch einige bindende Fettigkeiten; und das vierte zeuget von einem feuerbeständigen Wesen. Diese Erklärung beweiset uns einigermaßen seine Unfruchtbarkeit in Absicht auf das Kräuterreich, wenn er ihm selber überlassen bleibet. Die Ursach ist diese:
In dem Hervorkommen, Triebe und Wachsthum aller Geschöpfe muß eine verhältnißmäßige Vermischung von warmen, kalten, hitzigen oder trockenen und feuchten Theilen seyn, sonst kann keine Vermehrung entstehen. Die Kräuter und Wurzeln können von dem Mergel keine Nahrung ziehen, weil er, wie gesagt, zu hart und zu hitzig ist. Wird er aber an die Luft gebracht, so, daß der Regen, die Sonne und jede Witterung ihn durchdringen können, alsdann löset sich seine Kraft auf: sie vermischet sich mit dem Boden, dadurch giebet ein Theil dem andern, was ihm fehlet, und so wird der Acker zum Fruchtragen geschickt gemacht. Diese Fruchtbarkeit kann nachgehends sehr viele Jahre dauern, wenn man ihm nur nach 6, 8, oder 12 Jahren einen kleinen Zusatz von ordentlichem Dunge giebet, welches zwar Schnee und Regen auch darreichen.
Der Mergel ist sowohl in Farben, als in seiner Eigenschaft unterrschieden. Es kommt darauf an, welcher Theil von seiner Zusammensetzung bey
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ihm prädominiret. Ist es der Kalch, so kann er für kalte, nasse und leimichte Felder mit großem Nutzen gebraucht werden. Ist er zu stark mit Thon oder Leimen versetzt: so muß er dem leichten Boden treflich zu statten kommen. Auch dem hitzigen Boden mag der kühlende Thon dienen. Da nun alle drey Theile den Sand lieben, so bleibt kein Zweifel übrig, es werde auch der Sandboden durch ihn verbessert werden können. Wie viel auf jeden Acker kommet, ist nicht genau bestimmet. In England werden auf einen Morgen Ackers bis 150 Mergel Fuhren: und in Deutschland hin und wieder zu 100, mehr und weniger geführet. Es hänget hierbey auch viel von der Lage und vorhandenen Erde ab. Ein ganz unfruchtbares Feld braucht freylich mehreren Beytritt von Mergel als ein anders, worauf noch etwas wächset.
Aus dieser starken Mergelversetzung läßt sich schließen, daß er auch reichlich zu finden seye. Ohngeachtet seiner bekannten Wohnplätze, wollen wir doch noch etwas davon anführen. Man findet wenig Gegenden, wo er nicht entweder in der Höhe, oder Tiefe angetroffen würde. Die Grabung der Brunnen, Keller und Gräben bezeugen dieses. Dennoch kann man ihn am sichersten aus Anhöhen und in Bergen finden. Er lieget bisweilen nur 1 Schuh; denn wieder viele Ellen tief in der Erde. Und oft so stark übereinander in ordentlichen Schichten, daß man kein Ende in der Tiefe findet. Je tiefer er aber lieget, desto besser und reiner ist er auch. Ein damit überlegter Äcker bringet noch einmal soviel, auch wohl noch mehr Früchte, als sonsten. Die Halmen wachsen gleichfalls viel länger, und er leidet gar kein Unkraut.
Erinnerung.
Da man bey Austheilung des 6ten Stückes wahrgenommen, daß sich auf dessen 4ten Blatte, nach schon vollzogener Korrektur, durch ein Mißverständniß, Versetzungen ganzer Perioden und Hauptfehler eingeschlichen : so hat die Gesellschaft sich entschlossen, dieses ganze Blat umdrucken zulassen. Sie ersuchet ihre hochgeneigte Leser, Seite 47 wegzuschneiden, und dafür die heutige Beylage einzuschalten.
Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.