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II. Jahrgang, XV. Stück, den 8. April 1772.

I. Wissenschaften.

Beschreibung einer seltenen ungarischen Münze.

Die Staatsverfassung von Ungarn, in den Mittlern Zeiten, hat verschiedene, theils vortheilhafte, theils auch sehr nachtheilige Abwechslungen gehabt. Mein Zweck ist es für diesesmal nicht, einen vollkommenen Abriß von allen diesen Wendungen in der ungarischen Staatsverfassung, und ihren Folgen für das Reich, vorzutragen. Ich will bloß eines Umstandes erwähnen, wozu mir eine alte ungarische Münze, die ich beschreiben, und hiemit bekannter machen will, Anlaß giebt.

Schon in zwoen Betrachtungen, habe ich durch seltene ungarische Münzen, eben so viel besondere Umstände, aus der Staatsgeschichte dieses Königreichs erläutert und bestättiget. Sie kommen im 11ten und auch im 13ten Stücke vor. Ein Umstand ist mir noch übrig geblieben, der angemerket und erörtert zu werden verdienet. Es gehöret derselbe ebenfalls zu dem Hauptstücke noch, nämlich von der Person des Königes und der königlichen Gewalt. Er ist wie die übrigen beyden, nur von einigen Geschichtschreibern; niemals aber von denen, welche das ungarische Staatsrecht abgehandelt haben, bemerkt und beschrieben worden. Die Münze, welche mich veranlasset, diesen Umstand anzuführen und zu erläutern, ist in des schon verstorbenen gelehrten Professors zu Halle: D. Joh. Friedr. Joachim neueröfneten Münkabinet: Part. II. Tab. IV. Num. 2. vorgestellet, und pag. 22. kurz und gründlich beschrieben worden.

Auf der Hauptseite dieser Münze ist in einer Rundung ein Kreuz, welches bis in die Umschrift gehet. In dem Ober- und Unterwinkel des Kreuzes, stehen zwey kleine Kreuzlein. Die Umschrift heißt: BELA DUX : auf der andern Seite erscheinet wiederum

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in einem Cirkel ein Kreuz, in dessen vier Winkeln eben so viel kleine Dreyecke stehen, mit der Umschrift: PANNONIA.

Alte Münzliebhaber, werden diesen schönen silbernen Denarium, aus dem eilften Jahrhundert, sehr hoch schätzen. Es befindet sich derselbe in einer schon fast vollständigen Sammlung von ungarischen Münzen, deren Besitzer, unter andern gar nicht gemeinen Vorzügen, auch durch die Liebe für die Wissenschaften und Gelehrten berühmt ist. Er gehört unter die allerseltensten; weil ihn selbst in Ungarn die allerwenigsten Münzkabineter, aufweisen können, auch davon in keinem andern Münzbuche, als in dem angeführten, eine Beschreibung zu finden ist. Daß aber derselbe, außer der Seltenheit, auch unter die merkwürdigsten Münzen zu zählen sey : dieses beweiset die Ueberschrift der Hauptseite.

Wenn dem Kupferstecher zu trauen wäre: (denn das Original von dieser Münze habe ich nie gesehen ) so verdiente auch das schon bemerket zu werden, daß auf der Hauptseite unserer Münze, ein doppeltes Kreuz vorkömmt. So viel ist gewiß, dieses Kreuz, unterscheidet sich sehr merklich, von dem, welches auf den silbernen Denariis der Könige Stephani, Petri,Samuelis und Andrea zu sehen ist. Wenn nun der Kupferstecher, das ihm vorgelegte Original genau angesehen, und nach allen Stücken richtig, auf die Kupferplatte gebracht hat; so bleibet unsre Muthmassung stehen: Dieses Kreuz ist wirklich ein doppeltes, folglich das ungarische Patriarchenkreuz. Welch ein bemerkenswürdiger Umstand wäre dieses, zur Erörterung der numißmatischen Aufgabe: auf welcher ungarischen Münze wohl, das doppelte, oder das Patriarchenkreuz zuerst vorkomme ? Bis itzt behauptete man; daß dieses ungarische Wappen, ich meyne das doppelte Kreuz, zuerst, auf den Münzen Belae IV. erscheine. Unsere Münze, welche viel älter ist, würde beweisen, daß man den Ursprung dieser Gewohnheit, weiter hinauf setzen sollte. Doch davon habe ich itzt, nichts mehrers zusagen, sondern überlasse die weitere Untersuchung der Sache, würdigern Gelehrten, die das Original dieser Münze selbst, genau besehen und beurtheilen können.

Ich will vielmehr den Umstand, worauf mich die Umschrift unserer Münze führet, näher untersuchen, und erörtern. Ich meyne die Umschrift der Hauptseite: Bela Dux, welche jedem, bey dem ersten Anblick schon, als sonderbar vorkommen muß.

Eine solche Umschrift ist in Wahrheit, was ungewöhnliches auf ungarischen Münzen, daß der Prinz, welcher sie hat prägen lassen, nicht Rex, sondern Dux genennet wird. Der siebenbürgische Gelehrte, Hr. Martin Felmer, schreibt davon, beym Joachim loc. cit. also : Bela dux Pannoniae bezeichnet unstreitig, den Sohn des Ladislai Calvi, der nach seinem Bru-

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der, Andreas I. den ungarischen Thron bestiegen, „ bey dessen Lebzeiten aber, einen Theil von Ungarn, und Siebenbürgen, unter dem Titel, eines Ducis Pannoniae regieret hat. Den Beweiß schärfet die Vergleichuug der Münzen der Könige Stephans, Petrus, Samuels und Andreas; am meisten aber dieses, daß Bela der II. niemals den Titel eines Ducis geführet; Bela IV. endlich in seiner Jugend, im Jahr 1215 zum Könige von Ungarn gekrönet worden, und den Titel eines Ducis, seinem Bruder Colomannus iiberlassen hat."

Zur Erläuterung dieser gründlichen Anmerkung, muß folgendes, aus dem ungarischen Staatsrechte bemerket werden. In dem ellften und den folgenden Jahrhunderten, hatte das Königreich Ungarn, außer den regierenden Königen, auch sogenannte Duces, welche die regierenden Könige, aus ihren nächsten Anverwandten, zu dieser Würde erhoben hatten. Diese Duces mußten daher aus königlichem Geblüte abstammen, und waren gemeiniglich Brüder des regierenden Königes. Der dritte Theil des Königreichs stund unter ihrer Bothmäßigkeit, folglich hatten sie ein sehr großes Ansehen und viel Gewalt im Reiche; ja auch ihre eigene Residenz und Staatsbedienten. Alles dieses wird ausführlich beschrieben, und mit Zeugnissen bestätiget, in des gelehrten Professors Carl Andr. Belii prolusione academica: de Almo Duce; und in des Eusebii Verini Comment. juridico - critica, de haereditario jure sereniss. Domus Austr. in Reg. Hung. Cap. IV. p. 70. sequ. Was aber diese Staatsverfassung, vor üble Folgen nach sich gezogen, davon finden wir in der vaterländischen Geschichte, nicht wenige Beyspiele, die wir hier umständlich anzuführen, keinen Raum haben.

Der erste, welcher in dem Königreich Ungarn, eine solche Staatsverfassung eingeführet, war, allem Ansehen nach, der König Andreas der erste, welcher von 1047. bis 1059. regierte. Von ihm behaupten es wenigstens die meisten ungarischen Geschichtschreiber. Sie erzählen uns mit vielen Umständen, wie er, gleich nach seiner Thronbesteigung, seinen Bruder Bela, aus Pohlen zurückberufen, und ihm den dritten Theil des Königreichs, sammt dem Titel eines Ducis Hungariae, verwilliget habe. Thurocz in Chron. Hung. p. II. cap. 42. Bonfinius Dec. II. hb.2. Diese Zeugnisse des Thurocz und Bonfinius bestättigen unsere Münze ungemein; sie beweisen aber auch, daß die Duces Hungariae, das hohe Münzregal ausgeübet haben. Außer Bela dem ersten hat Ungarn mehrere dergleichen Duces gehabt, als Almum, Kolomannum, und andere: allein von allen diesen, ist zur Zeit, noch keine Münze zum Vorschein gekommen.

Die Umschrift auf der Reversseite heißet: Pannonia; worüber bey Erklärung, einer andern ungarischen Münze des eilften Jahrhunderts, einige Anmerkungen angeführet werden sollen.

Cz.

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II. Künste.

Fortsetzung des im II. Jahrgange XIII. Stücke abgebrochenen Verzeichnisses der Satzungen der k. k. freien Zeichnungs- und Kupferstecherakademie.

Von der Prüftung und Beurtheilung der Aufnahmstücke.

Dreyzehentens: werden die Stücke der Künstler, welche angenommen zu werden suchen, dem versammelten Rath zur unpartheyischen Beurtheilung vorgelegt. Hierauf wird durch die Mehrheit der Stimmen entschieden: ob der Künstler zum Mitglied angenommen zu werden verdiene, oder nicht. Es ist für den Direktor und die Profeßoren ein besonderer Auftrag, bey dieser Gelegenheit, ohne Leidenschaft zu verfahren, und niemand, in Absicht auf Freund - oder Feindschaft zu begünstigen, oder zu schaden.

Die Aufnahmsstücke und jene Zeichnungen, welche den akademischen Preiß davon tragen, werden mit dem akademischen Siegel bezeichnet und für den allerhöchsten Hof vorbehalten.

Vierzehentens : Sind die Stücke sowohl, welche die Mitglieder bey ihrer Aufnahme übergeben; als auch die Zeichnungen, welche die akademischen Preise davon tragen, dem allerhöchsten Hofe fürbehalten; und wird das, der Akademie bewilligte Sigill auf dieselben in Gegenwart des Raths gedrucket , damit man beständig versichert seyn kann, die Urstücke zu besitzen.

Von den Vorrechten der, zu akademischen Mitgliedern aufgenommenen Künstler.

Fünfzehentens : erhalten alle Mitglieder über ihre Aufnahme eine öfentliche Urkunde unter der Unterschrift des Protektors und dem Siegel der Akademie, durch welche ihnen nicht allein das Recht, den Versammlungen der Akademie beyzuwohnen; sondern auch die Befreyung von der Hantierungsteuer, und die Befugniß, « sich aller Orten in den k. k. Erbländern nieder zu lassen, und ihre Kunst unabhängig von den alten handwerksmäßigen Zünften, in welche vorhin die Künste eingeschränkt waren, zu treiben, gestattet wird.

*Die Schüler der Akademie erhalten Versicherungsurkunden wegen der erlangten Fertigkeit. Dagegen werden die Lehrbriefe gänzlich aufgehoben, und die heimlichen Zeichnungsschulen verbothen.*

Sechzehentens: Sind alle Mitglieder der Akademie verbunden, ihre Schüler, und Söhne, die sich dieser Kunst widmen, fleißig in die Akademie zu schicken, und solche nach dem aufgestellten Modell zeichnen, und sie von dem Unterricht, den man in der Zeichnung sowohl, als in dem Kupferstechen daselbst ertheilet, Antheil nehmen zu lassen. Die Versicherungs-

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urkunde, welche die Akademie den Schülern, wegen der erlangten Fertigkeit, in beyden ertheilen wird, haben die Kraft der gewöhnlichen Lehrbriefe, welche hiermit gänzlich aufgehoben sind. Hingegen ist scharf verbothen, in Geheim eine Zeichnungsschule anzulegen, weder darinn Schüler aufzunehmen , noch Modelle aufzustellen.

Von der Obliegenheit der Mitglieder, sich in den akademischen Zeichnungsstunden wechselweis einzufinden.

Siebenzehentens: Weil durch eine beständige Uebung zugleich eine größere Fertigkeit und mehrere Vollkommenheit in der Zeichnungskunst erhalten wird: so sind die Mitglieder der Akademie verbunden, sich wechselweise und ohne Entschuldigung in den akademischen Zeichnungsstunden nach den, von dem Direktor, bestimmten Monaten einzufinden, und sich mit den kunstbefiissenen Schülern, nach dem aufgestellten Modell, im Zeichnen zu üben, damit die Studirenden durch dieses Beyspiel zum Fleiß ermuntert, und durch ihren Rath unterrichtet werden. Wenn das Modell ruhet, und die Lehrer, mit Verbesserung der durch die Schüler gemachten Zeichnungen, beschäftiget sind; so haben sie die kunstbeflissenen Schüler durch ihre Anmerkungen zu unterrichten, welche sie durch ihre Erfahrung gemacht haben. Sobald das Modell in der gehörigen Lage wieder ausgestellet ist , hat jedermann zu schweigen, und sich im Zeichnen Fleiß zu geben.

Die von ihnen verfertigten Stückewerden in einem Saale öffentlich aufgestellet.

Achtzehentens: haben alle Mitglieder ihre verfertigten Stücke in einem Saal öffentlich aufzustellen: und wird von diesen jedesmal eine Beschreibung durch den akademischen Sekretär aufgesetzt und gedruckt.

Anstalten, den Wetteifer, bey den in der Akademie studirenden Schülern, aufzumuntern.

Neunzehentens: Läßt die Akademie keinem Künstler ihren Schutz angedeihen, noch ertheilt sie ein Zeugniß dem, der nicht wenigstens ein Jahr hindurch Beweise seines Wohlverhaltens, seiner Fähigkeit und seines beständigen Fleißes gegeben hat.

Die Künstler müssen wenigstens ein Jahr hindurch Beweise ihres wohlverhaltens gegeben haben, wenn sie den akademischen Schutz gemessen, oder ein Zeugniß erlangen wollen.

Zwanzigstens: damit der Wetteifer unter den angehenden Künstlern nicht erkalte: so hat der Direktor alle Monate, von einem jeden in der Akademie studirenden Schüler, eine Zeichnung durch den Protektor allerhöchsten Ortes überreichen zu lassen, auf daß daraus ersehen werden könne, wer des allerhöchsten Schutzes, und der Unterstützung des Protektors würdig sey.

Von den Ehrengliedern.

Ein und zwanzgistens : werden zu Ehrengliedern aufgenommen: Frauens-

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personen vom hohen und niedern Stande, welche sich in den Künsten der Zeichnung, Mahlerey, und des Kupferstechens hervorgethan haben: Personen von hohem Adel, welche Einsicht und Geschmack besitzen, den Künsten, und den verdienstvollen Künstlern, die gebührende Achtung widerfahren zu lassen: Liebhaber der Künste, welche Sammlungen von Gemählden, Kupferstichen, Zeichnungen und andern Kunstwerken besitzen, und die Kunst zu schätzen wissen: Gelehrte, welche in den Alterthümern, in den schönen Wissenschaften, und den Geschichten des Ursprungs und Fortganges der Künste wohlerfahren sind: fremde und ausländische Mahler, Bildhauer und Kupferstecher, die sich durch ihre Werke berühmt gemacht haben, und der allgemeinen Hochachtung würdig sind, mit welchen die Akademie zur immerwährenden Aufnahme und Flor der Künste, und zum Nutzen des Staats einen Briefwechsel zu unterhalten sich bestrebet.

v. P.

III. Vermischte Nachrichten.

Die Herren Unternehmer der hiesigen kleinen Post haben ihre gute Absichten in einem besondern Aufsatze, welcher bey Frau Maria Susanna Jahnin mit kleinen Schriften gedruckt worden, öffentlich bekannt gemacht. Sie führet den Titel : Benachrichtigung für das Publikum, oder: Entwurf von der Verfassung der kleinen Briefpost zu Wien.

Im 10ten Stücke, Seite 73. haben wir die allerhöchste Verordnung, wodurch diese Einrichtung bestättiget wird, im Auszuge mitgetheilet. In derselben wurde zur Eröffnung der Unternehmung der 1ste März fest gesetzet: die Ursachen, warum dieses nicht seyn konnte, werden hier angeführt.

Der Briefträgerlohn, und die Zeit, wenn die Briefe und Packeter aufgegegeben werden sollen, ist in der allerhöchsten Verordnung bestimmet, Wir wollen dahero nur Folgendes anmerken.

Das Porto wird bey Uebergebung der Briefe und Packeter bezahlt. Diese werden durch die Briefträger, wo möglich, laut der Uebetschrift, zu eigenen Händen gebracht, wenigstens dem Hausmeister oder einer bekannten Person in der Wohnung anvertrauet; in welchem Falle der Briefträger zu seiner Rechtfertigung das Zeichen: kleine Post, an die Thüre zu schreiben gehalten seyn soll.

Diejenigen Briefe, welche wegen unrichtiger Überschrift, oder aus andern Ursachen, von den Briefträgern an das Amt wieder gebracht, und von ihren Aufgebern binnen 6. Monaten nicht abgeholet werden, hat man beschlossen, nach dieser Zeit uneröfnet zu lassen und zu verbrennen.

Jene, welche ihre Briefe, bey verhinderter Bestellung, wieder zu haben verlangen, werden auf der andern Seite, eine andere Adresse, wo sie in solchem Falle hinzubringen sind, hinzuschreiben, belieben.

Die Briefe werden von jenem Amte,

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wo sie aufgegeben werden, mit dem 1. ihme eigenen Buchstaben bezeichnet.

Zur Bequemlichkeit des Publikums sind mehrere Aemter, wo die Briefe abgegeben werden können, errichtet worden, und zwar,

In der Stadt.

Unter dem Buchstaben A.

Das Oberamt in der Singerstrasse Nro. 931. im von mannerischen Hause. Dieses Amt nimmt die Briefe noch um eine halbe Stunde später an, als alle übrige.

B. Das Unteramt auf dem Kohlmarkt in dem alten Michaelerhaus Nro. 1187. im Tobakgewölbe zur goldenen Schlange.

C. In der Herrengasse, dem Landhaus gegenüber, unter der Aufsicht des Hrn. Joseph Hofmeister.

D. In der Kärnthnerstrasse im dem paulischen Hause Nro. 995:

E. In der Wollzeil im altbaderischen Hause. Nro. 810., in der Lotteriekollektur.

F. Auf dem alten Fleischmarkte Nro. 701. bey -Hrn. Johann Wilhelm Gorbelfeld.

G. Auf dem Hof im gruberischen Hause Nro. 302. unter der Aufsicht des Hrn. Schad.

In den Vorstädten.

H. Auf Mariahilf im grünen Lorbeerkranz Nro. 11. wovon die Filialunterämter auf dem Neubau im burgundischen Kreuz Nro. 135. und dann zu Gumpendorf Nro.37. abhangen.

I. Zu Schönbrunn auf der Strasse nach Penzing , bey dem Kaffeesieder Dukati.

So lange der allerhöchste Hof zu Schönbrunn sich befindet, wird die kleine Post täglich viermal nach der Stadt kommen und eben oft zurückkehren.

K. Auf dem Spitlberg bey dem goldenen Schlössel Nro. 138.

L. Inder Josephstadt im Kafeehaus bey den 6. Lilien Nro. 47. Hierzu gehöret das Filialunteramt im Lerchenfeld in der Lotteriekollektur beym goldenen Pelikan Nro. 129.

M. In der Alstergassen im Molnerischen Haus Nro. 33. im Tobakgewölbe.

N. In der Rosau beym schwarzen Rößl Nro. 95.

O. In der Leopoldstadt im goldenen Brunn Nro. 241.

P. Auf der Landstrasse im Dumesfeldischen Haus Nro. 116. , für die Landstrasse, Weißgärber und Erdberg.

Q. Auf dem Rennweg, in der goldenen Weintraube, Nro. 18. für den Rennweg, die Ungergasse, das Belvedere, und das Heugassel.

R. Auf der alten Wieden im Stahrembergischen Freyhaus Nro. 90. für die ganze alte Wieden, Margarethengrund bis zur Mäzleinsdorfer und Favoritenlinie.

Außer den Linien.

Sind folgende Stationsörter:

1) Zu St. Veit bey Hrn. Joseph Fir-

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mont Nro. 67. hierzu sind angewiesen: Hütteldorf, Ober- und Unterbaumgarten, Haking, Mariabrunn, Hauderdorf; von hier gehet der Bothe täglich zweymal nach Schönbrunn.

2) Zu Hezendorf bey Hrn. Johann Georg Hofmeister Nro. 4. dazu gehören Hetzendorf, Allmannsdorf, Lainz, Steinhof, Inzersdorf, Speising. Der Both gehet wie zu St. Veit.

3) Zu Azgersdorf bey Hrn. Joseph Schraill Nro. 8. dahin wird gerechnet Erlau, Mauer, Lising: der Both gehet ab wie in den vorigen.

4) Zu Berchtolsdorf bey dem Lotteriekollektor Nro. 17. davon hangen ab : Rodaun, Siebenhirten, Kalspurg, Schellenhof. Von dieser und den folgenden Stationen kommt der Both des Tags einmal nach Wien und wieder zurück.

5) Zu Mödling bey Hrn. Kommissarius von Stuper Nro. 17. von dieser wird versehen, Neudorf, Brun, Fesendorf, Lichtenstein, Enzersdorf.

6) Zu Lanzendorf bey Hrn. Ludwig Kirschinger Nro. 8. nimmt Briefe und Packeter von Rothneusiedel, Ober- Unterlaa, Huberg, Leopoldsdorf.

7) Zu Schwechat, bey Hrn. Johann Mosbacher Nro. 35. dahin gehören Simring, Ebersdorf, Mannswörth.

8) Zu Hiedlsdorf bey Hrn. Mathias Werer Nro. 21. Hiedlsee, Kageran, Leopoldau, Stammersdorf sind mit begriffen.

9) Zu Klosterneuburg bey Hrn. Pernitzky zum goldenen Schiff Nro. 143. nebst Meidling, Ober-und Unterstesring, Ober, und Unterkritzendorf.

10) Zu Nusdorf bep Hrn. Joseph Mayer Nro. 3. Kaltenberg, Heiligenstadt, Krinzing.

11) Zu Währing bey Hrn. Johann Fellbacher Nro. 10., dazu gehören Weinhaus, Gersthof, Petzleinsdorf, Ober- und Unterdöbling.

In den Vorstädten müssen die Briefe um eine halbe Stund früher in die Aemter gebracht werden.

Die Herren Unternehmer bitten: die Addressen richtig und deutlich zu schreiben; die Gasse und das Haus nebst den, Nro. desselben anzumerken; und den Stock nebst der Wohnung zu bestimmen; dieses wird derjenige sich angelegen seyn lassen, dem die sichere Bestellung seiner Briefe und Packeter nicht gleichgültig ist.

v. Gr.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 08 Nov 2010, AgostonBernad
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