INHALTSVERZEICHNIS PRIVILEGIRTE ANZEIGEN

Blättern: < II. Jahrgang, XVI. Stück - II. Jahrgang, XVIII. Stück >



(129)

II. Jahrgang, XVII. Stück, den 22. April 1772.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Zu Aufrechthaltung des Postregalis in den k. k. deutschen Erbländern, und Abstellung verschiedener dabey eingeschlichenen Mißbräuche, Unordnungen und Excessen, sind den 8ten Februarius dieses Jahres nicht allein die alten und neuern unterm 18ten März 1672. 16ten April 1695. und 14ten Dec. 1748. publicirten Generalmandate und Postordnungen bestättiget, und verschärfet; sondern auch folgendes allergnädigst und ernstlich befohlen worden.

Wegen der Ordinariposten.

1) Sollen keineSachen, welche sie beschweren und retardiren, dergleichen sind Truhen, Schachteln oder Verschläge, von niemand, wenn es nicht den allerhöchsten Dienst beträffe, weder aufgegeben, noch von den Postmeistern angenommen werden : auch nirgends, als bey den Hauptpostämtern erlaubet seyn, mit der Ordinari einen Passagier (und dieses ist allein auf accreditirte und wohlbekannte Leute eingeschränket) fahren zu lassen.

Wegen der Postmeister.

2) Därfen sie außer dem, was sie von ihren besitzenden anderweiten dienstbaren Häusern und Grundstücken zu reichen, oder an Robbat zu leisten schuldig sind, von den Grundherrschaften weiter nicht beschweret, noch wegen ihrer Personen, welche unter der k. k. Postkommißion unmittelbar stehen, noch auch mit ihren Postpferden, als die in k. k. Bestallung sind, das geringste befohlen werden. Ihre Beschwerden hierunter haben sie an die k. k. Postkommißion zu bringen, und diese wird nicht ermangeln, die behörige Remedur zu verschaffen. wegen der Passagier.

Wegen der Passagier.

3) Sollen alle und jede Passagier, sie mögen reuten oder fahren, Ord-nari - oder Extraordinariposten, mit denen sie zusammentreffen keineswegs mit sich nehmen: sich aller Drohungen und Thätigkeiten, sowohl gegen die Postbeförderer, als ihre Knechte

(130)

gänzlich enthalten; ihren Bedienten auf dem Kutschersitze den Gebrauch der Peitsche oder des Stocks überhaupt, noch weniger aber um damit den Postillion ober die Pferde anzutreiben, nicht gestatten. Die Peitsche muß in dem Posthause zurückbleiben, wenn sie weiter befördert werden wollen; und zur Ersetzung des durch ähnliche Excesse verursachten Schadens, sollen sie durch Aufhaltung ihrer Person angehalten werden. Dagegen hat man von den Postmeistern eine schleunige Beförderung bey der Ankunft, taugliche gute Pferde, und bey gutem Wetter und Wege, einen gestreckten Trapp, sich um so mehr zu versprechen, als sie bey einer dagegen vorkommenden Klage, jedesmal mit einer Geldstrafe von 10. fl. beleget, und ihnen dieses von ihrer obaerario empfangenden Besoldung abgezogen werden würde.

Wegen der Posthäuser.

4) Wird ausdrücklich verordnet, daß künftighin die Postverwalter, Postmeister, und Postbeförderer, in ihren Posthäusern, von aller Einquartirung, Wachten und andern Personal - Oneribus verschonet, von ihnen ein Aequivalent in Geld deswegen nicht abgefordert; sondern sie von allen diesen und derley außerordentlichen Auslagen frey gelassen werden sollen. Diese Befreyung aber ist auf ihre anderweit, etwa besitzende Häuser nicht zu deuten: indeme sie, wenn in dem Posthause ein bürgerliches Gewerb getrieben wird, davon gleich andern Bürgern zu zahlen schuldig, und bey diesem Umstand nur von dem Naturalquartier, oder Quartiergeld befreyet sind.

Wegen Bestrafung der Excessen.

5) Wird ernstlich verbothen, mit Bedrohung oder Gewalt, ein oder mehrere Pferde aus den Ställen zu nehmen, oder auch die Postmeister darzu zu nöthigen, oder sonsten sie und ihre Leute mit schimpflichen Worten, Bedrohungen, Schlägen, Stössen, Verwundungen, oder auf andere ungebührende Weise zu traktiren. Wer eines solchen begangenen Frevels und Muthwillens überzeuget würde, der hat nebst Ersetzung des allfälligen Schadens zur Strafe 100. Gulden unnachläßig zu bezahlen: jener aber, der sie zu zahlen nicht vermag, an dem Leibe zu büßen.

Den Postbefördern wird wider diejenigen, die Gewalt brauchen, die Noth und Gegenwehr allergnädigst gestattet; auch den Ortsobrigkeiten und Gerichtern ernstlich befohlen, daß sie den Postverwaltern, Postmeistern und Postbeförderern auf ihre Anruffung, in dergleichen Fällen, Aßistenz leisten, und schuldige Ausrichtung, sowohl wegen Ersetzung des Schadens, als wegen der vorgeschriebenen Strafe, alsogewiß thun sollen, als sonsten nicht allein das verwirkte Pönale, sondern auch der, den Postmeistern und ihren Leuten zugefügte und zugehende Nachtheil, an ihnen selbst gesuchet, und sie noch darüber verschont bestraffet werden sollen.

Wenn mehrere Pferde, als der Postmeister zu halten schuldig ist, vonnöthen sind.

6) Sollen alle Ortsobrigkeiten und

(131)

Gerichter, besonders aber die Kreißämter ihre unterhabende Bürger und Unterthanen dahin anhalten, daß sie in jenen Fällen, wenn mehrere Pferde, als der Postverwalter und Postmeister zu halten schuldig ist, zur Beförderung der Passagiers erfordert werden, die benöthigten Pferde (und sind hiervon, auch die Landkutscher nicht ausgenommen) ohne alle Ausflucht leihen, in das Postamt stellen, und gegen Bezahlung des Postgelds einspannen: von welchem Postgelde dem Postmeister für jedes Pferd auf einer einfachen Post 6.kr. auf 1 1/2 Post 9. kr. und auf einer doppelten 12. kr. gebühren.

Erwähnte Hülfleistung an Pferden aber soll an den Inhabern der Herrschaften, nach der allerhöchsten Resolution von 3tenMärz 1759. nicht gesuchet werden därfen: auch in Hinkunft auf den letzten Stationen von den Hauptstädten, für die zu Bestellung eines Quartiers abgeschickten Vorausreuter, das Reitpferd nicht ehender, als bis der Passagier selbst von der Station aufbricht, abgegeben werden.

Von dem altgewöhnlichen Poststeigen.

7) Sollen diejenigen Poststeige und Strassen, so bis dato gebrauchet worden, und unverbauet sind, noch ferner unverbaut gelassen, nicht minder diejenige, so wirklich verbauet, und zugeschlossen worden, auf Anzeigen der Postmeister geöffnet, und offen gelassen, in beständig gutem Stand erhalten; den Postknechten, bey vererbten Strassen, Seitenwege zu suchen, ja selbst Zäune durchzubrechen, und fort- und zurückzufahren, bey scharfer Strafe nicht gewähret; jedoch dieses auch ohne der äußersten Noth, gleichmäßig bey scharfer Strafe, nicht vorgenommen werden.

Wegen der Bagage der Passagier.

8) Därfen von postreisenden Personen, Truhen, Küsten oder Felleisen, über 40., höchstens 60. Pfund schwer auf ein Pferd gerechnet, dem uralten Gebrauch nach, nicht angenommen werden; und wenn ein Pferd durch übermäßiges Strapazieren untüchtig gemacht, oder ans Muthwillen zu Grund gerichtet wird ; so ist der Passagier dem Postmeister solches zu vergüten schuldig: so wie er nicht allein bey einer jeden Post, sondern auch unterwegs, wenn sich der Fall ereignet, die Pferde zu wechseln gehalten ist.

Landkutscher und Bothen därfen keine Briefe sammeln, noch austheilen.

9) Sollen die Landkutscher, Lehenrößler und Bothen dem, untern 14ten Dec. 1748. publicirten Bothenpatent nachleben, und sich nicht unterstehen, Briefe oder Packeter zu sammeln oder anszutheilen.

Dieses Verboth wird auf alle Reisende erstrecket, und müssen jene, welche darwider handeln und betreten werden, von einem Briefe 1. fl. und von einem Packet 4. fl. wegen begangener Beeinträchtigung des Postregalis, zur Strafe bezahlen.

Bothen und Landkutscher haben die Reisenden, die sie führen, ohne die Pferde zu wechseln, bis an den Ort, wo sie hingedungen werden, nämlich ad locum ubicationis zu befördern.

(132)

Postreisenden ist es nicht erlaubet unterwegs sich von der Post abzuwenden, und eine andere Gelegenheit zu nehmen; es seye denn, sie hätten sich an einem Orte 3. Täge aufgehalten: oder daß sie in eine von der Poststrasse abseitige Gegend sich begeben wollten: in welchem Falle sie sich nach Belieben, der Post, oder eines andern befugten Fuhrwerks bedienen därfen.

Allen Wirthen, Bürgern und Bauern auf dem Lande wird es verbothen, Reisende auf der Poststrasse um das Geld mit gedeckten Wägen oder Kaleschen weiter zu führen, noch einem Passagier ein Reitpferd zu geben: doch bleibet es ihnen erlaubet mit Zeisselwägen (die ohne Sitz und wider die Witterung nur mit einer rohrnen Decke verwahret sind) auch um das Geld zu fahren: wenn aber einer von ihnen auf der Poststrasse, oder indeme er die Station umfähret, angetroffen würde: so ist der ihn betretende Postmeister berechtiget, die Pferde, welche ipso facto in Commissum verfallen seyn sollen, auszuspannen; die Ortsobrigkeiten aber schuldig ihme hierunter die schleunigste Aßistenz zu leisten; und ist von ihme darüber an die allergnädigst aufgestellte Postkommission die Anzeige zu machen.

Außer der Poststrassen därfen Bürger und Bauern mit Kaleschen und gedeckten Wägen, Passagier, ums Geld führen, als in welchem Verstande die unterm 18ten November 1751. erlassene Resolution zu nehmen ist.

Von neu anzulegenden Poststationen.

Schlüßlich soll 10.) den Postmeistern auf neu errichteten Stationen, ein zur Post anständiges Quartier und genügsame Stallung gegen Bezahlung eines leidentlichen Bestandes unverweigerlich angewiesen, mit allem guten Willen an die Hand gegangen, und wenn sie sich ein eigenes Haus oder Grundstück ankaufen wollten, ihnen der Kauf nicht schwer gemacht werden.

v. P.

II. Nützliche Bücher.

Fortsetzung der in XVI. Stücke abgebrochenen Nachricht von Köremons Natur und Kunst in Gemählden.

Endlich ist auch besonders merkwürdig, was hier von dem französischen Nationalgeschmacke vorkömmt, und welcher allerdings verworfen wird: weil meistens nur ein manierirtes Wesen und wenig Wahrheit, noch weniger aber Natur darinne steckt, welche doch in der ganzen Welt nur einerley sind. Dieser Nationalgeschmack weichet oftmals ja, fast alzeit von der Natur ab, gefällt sich selber wohl, und wird zu einem unauslöschlichen Vorurtheile.

Es ist gewiß, daß ein ausschweifender Geschmack ein sicheres Zeichen von dem Verfalle der schönen Künste sey. Denn alle Künste, welche ihr Daseyn der Zeichnung zu danken haben, beschäftigen sich anfänglich blos

(133)

mit dem Nothwendigen. Also müssen die ersten Bemühungen eines Schülers in der Mahler- und Bildhauerkunst dahin gehen, daß er sein Auge zur Richtigkeit gewöhne, damit er dadurch fähig werde, alles, was ihm vorkömmt, nachmachen zu können. Nebst der Genauigkeit und Richtigkeit der Augen wird auch eine große Gewißheit und Standhaftigkeit der Hand erfordert. Ein Anfänger muß sich also befleissen, daß seine Hand auch gehorsamen, und dasjenige thun lerne, was er will, daß sie thun soll. Hat er diese Fertigkeit der Augen und der Hand durch Uebung erlanget; so ist es alsdenn auch nöthig, daß er sich um die Regeln der Kunst bekümmere. Hierzu giebt nun der Hr. Verfasser einige Anleitung. In dem ersten Bande S. 65 ingleich. S. 1. 36. 44. 52. 89. 105. 114. 325. 350. 380. u. s. w. In dem zweyten Bande S. 1.bis S. 111. S. 151.

Hierauf muß sich dieser der Mahler- oder Bildhauerkunst Beflissene, bemühen, einen geläuterten Geschmack, ein feines Gefühl, eine weise und genaue Erkenntniß der besten Werke alter und neuer Zeiten zu erlangen. Er muß die schöne Natur kennen lernen: dann die Schönheit ist gleichsam eine belebte Materie, welche in allen erschaffenen Dingen anzutreffen ist, und welche hauptsächlich in der Uebereinstimmung des mannigfaltigen bestehet. Hieher gehören nun vor züglich diejenigen Abhandlungen, worinne von der schönen Natur und der Beurtheilung der Meisterstücke geredet wird, als im ersten Bande S. 41. 44. 44. 74. 81. 138. 150. 169. 187. 211. 239. 266. 380. Indem zweyten Bande S. 6. 15. 30. 117. 137. 225. 309. 365. u.s.w.

„Es giebt, saget der Hr. V., auch Freunde, Liebhaber und Kenner sowohl der Künste, als der Künsler; man nennet sie Dilettantii. Sie nehmen weder Pinsel noch Meisel in die Hand, und dringen dennoch so tief in die Kunst, daß oftmals Künstler selbst von ihnen guten Rath annehmen. Solche Liebhaber werden in Italien oft mehr geehret, als die Künstler. Sie finden an der Betrachtung der Kunstwerke ihr Vergnügen, und dadurch lernen sie die Macht der Kunst verstehen. Unter diese nun gehöret unser Hr. V., welcher, wie er selber von sich bekennet, immerfort an den Künsten, ein so reizendes Vergnügen gefunden hat, daß ihm die Betrachtung eines Kunststückes angenehmer gewesen, als alle muntere Zeitvertreibe der menschlichen Gesellschaft." Solche Dilettanti sind Künstlern sehr nützlich. Sie führen sie auf bessere Gedanken, in denen sie ein Licht erblicken, welches ihnen Gegenstände beleuchtet, dergleichen sie niemals gefunden hatten. Es ist dahero kein Wunder, wenn in Rom, wo man sonsten von deutschen Büchern wenig weiß, Künstler gefunden werden, die dieses Werk in der italienischen Sprache zu lesen wünschen: nachdeme ihnen deutsche Künstler, die sich daselbst aufhalten, die darinnen abgehandelten Gegenstände angezeigt haben.

(134)

Zu wünschen wäre es, daß ein solcher Kenner, wie der Hr. Verfasser nach Anleitung des sel. Winkelmanns alles beschriebe, was auch in Wien von seltenen Alterthümern bereits angetroffen wird, um solche den Künstlern kennbarer und brauchbarer zu machen.

Nach einer Erklärung der Kunstwörter, und nach einer Einleitung von der Mahlerkunst überhaupt, werden in 21. Kapiteln diese hier angezeigten Materien, wovon wir nur den Hauptinhalt hersetzen, mit vieler Einsicht und Belesenheit abgehandelt, als 1. von der Begierde zu mahlen.

2. Von freundschaftlichen Kunstrichtern der Mahlerey.

3. Von verschiedenen Meinungen und Anmerkungen über die Mahlerey.

4. Von dem Wege zur Kunst zu gelangen.

5. Von der Neigung zu einer Art zu mahlen.

6. Vom Urtheile des Publikums, der Schmeichler und seichten Bewunderer der größten Fehler.

7. Von Betrachtung großer Meisterstücke.

8. Von ungeschickten und unwissenden Kennern und Kunstrichtern.

9. Von den Vortheilen des Pinsels.

10. Von der Richtigkeit des Umrisses , und von dem Verhältnisse des menschlichen Körpers.

11. Von der Zusammenfügung verschiedener Theile in ein zierliches Ganzes.

12. Von der Eigenliebe eines Mahlers, und von seinen durch die Lobeserhebungen vermehrten Fehlern.

13. Vom besondern Geschmacke, und einer glücklichen Wahl im Zeichnen.

14. Vom Gratiosen oder Anmuthigen, vom Raifen und Reitzenden des Pinsels.

15. Von Vermeidung des übertriebenen Eigensinns.

16. Vom reitzvollen Colorit des berühmten Titians.

17. Von dem zierlichen Umrisse der antiken Bildhauerkunst.

18. Vom guten Geschmacke in der Kleidung und den Falten.

19. Von dem Ausdrucke der natürlichen Schönheiten, und derselben getreuen Nachahmung.

20. Von den Gemüthsregungen oder Leidenschaften.

21. Von den Wirkungen, so die Gemüthsregungen im Angesichte verursachen.

Diesen 21. Kapiteln werden noch drey besondere Abhandlungen beygefüget:

1. Von der Art und Weise, die Umrisse zu verfertigen.

2. Vom Gebrauche der Farben.

3, Versuch, was für Eigenschaften zur Mahlerkunst erforderlich sind.

Der zweyte Band bestehet aus 13. Abhandlungen.

I. Von der Bildhauerkunst; von der schönen Natur als dem Hauptgegenstande der Skulptur; von dem Verfalle derselben und den Mitteln, sie wiederum empor zu bringen ec. ec.

II. Laokoon, dessen Betrachtung.

III. Von einigen Werken des Michel-Agnolo.

(135)

IV. Kurze Wiederhohlung einiger Kunstregeln für junge Mahler.

V. Elysium über die Nachahmungskunst, oder die sogenannte Portraitmahlerey.

VI. Die Perspektivkunst in der Mahlerey.

VIl. Vom Kupferstechen.

VIII. Von der schwarzen Kunst.

IX. Von einigen Mahlern, Bildhauern und ihren Werken.

X. Beschreibung verschiedener Gemählde.

XI. Nachricht von mosaischen Gemählden.

XII. Von der Architektur. XIII. Von der Verzierung á la Greque.

Als ein Anhang sind noch folgende Betrachtungen hinzugethan worden.

1. Schreiben über die sogenannten grotesken Mahlereyen.

2. Abhandlung von Mauergemählden, oder von Fresko.

3. Von dem Kenner der Kunst im Traume.

4. Vom Aufnehmen und dem Verfalle der freyen Künste.

5. Vom Verdienste der alten italiänischen und deutschen Mahler.

NB. Dieses lesenswürdige Buch kostet 3. fl.

v. V.

* * *

Von dem Nutzen und der Weise die Luft rein, und die Säde und Häuser sauber zu halten; besonders bey Gefahr ansteckender Krankheiten von F. X. von Wasserberg Philiater und verschiedener gelehrten Gesellschaften Mitglied. Wien, in der Emerich Felix Baderischen Buchhandlung 1772.

Dieses ist der Titel einer vier Bogen starken Abhandlung, welche der , fleißige Herr Verfasser, unserm berühmten Hrn. Nicolaus Joseph Jacquin, k.k. Berg-und Münzrath, der Scheidekunst, und Kräuterkunde -öffentlichen Lehrer ec. ec. gewidmet hat.

Er glaubet (in der Vorrede) dem Publikum eben keine unnütze Dienste zu erweisen, wenn, zu einer Zeit, da man an verschiedenen Orten, wegen der, ansteckenden Krankheiten gute Anstalten zu machen bemühet ist, er überhaupt zeigete; wie man sich in dergleichen Fällen zu verhalten habe, damit man, so viel es möglich, befreyet bleiben könne: auch, auf wie viele und verschiedene Arten die Atmosphäre könne verdorben werden.

Unter jenen, die von diesem Gegenstande gehandelt haben, nennet er besonders den Hrn. Ponticelli: weil aber dergleichen Werke entweder nicht in jedermanns Händen, oder in andern Sprachen geschrieben sind : und daher, besonders der gemeine Mann, keinen Nutzen daraus ziehen kann: so hat der Herr Verfasser durch gegenwärtige Schrift diesem Mangel abhelfen wollen Hier folget der Inhalt: weil das Leben ohne Luft nicht bestehen kann. § 1. so sind ihre Wirkungen, wenn sie unrein, verdorben oder giftig ist, desto schädlicher §. 2. und gefährlicher, je weniger man ihnen durch Gegenmittel begegnen kann. Wir wissen, heißt es. §. 4. eine ziemlich beträcht-

(136)

liche Menge Eigenschaften und Wirkungen der verdorbenen Luft = = = allein darum läßet sich doch noch kein vollkommenes Lehrgebäude errichten, oder allgemeine Schlüße, die von der innern Natur der angepesteten Luft entscheiden sollten, herleiten. Nach §. 5. hat sich der Herr Verfasser vorgenommen, nur jene Arten der Luftverderbnisse zu untersuchen, die wir durch unsere Sorglosigkeit hervorbringen. Dahin rechnet er §. 6. erstens, alles, was eine faule stinkende Ausdünstung verursachet, und erkläret seinen Satz durch Beyspiele.

Von den Krämerhüttchen in den Gassen unsrer Stadt, sagt er S. 18., daß sie nicht geringen Antheil an einer verdorbenen, und unrein gemachten Luft haben; weil sie einen bequemen Sammelplatz aller Unreinigkeiten abgeben. Er rathet dahero, sie alle abzuschaffen; oder in einer Reihe ganz nahe aneinander zu stellen. §. 8. eifert er wider die hergebrachte Gewohnheit, Leichen in den Kirchen beyzusetzen. Von diesem Gegenstande hat unser Hr. Doktor Habermann, dessen gelehrtes Werk, wir S. 105. angezeiget, ausführlich gehandelt. Der Hr. Verfasser versichert in seiner Vorrede, dieses Werk bey dieser Arbeit nicht gebraucht zu haben. §. 12. wird zweytens unter die Ursachen der verdorbenen Luft all jenes gerechnet, wodurch ihre Erneuerung verhindert, und sie gesperret wird: es werden daher alle hohe Gebäude und Schwingbögen gemißbilliget und §. 13. Die Schädlichkeit der eingesperrten Luft erkläret; an Orten, wo viele Leute versammelt sind, z.B. bey Schauspielen, Kerkern, in Hospitälern.

Hierauf untersuchet der Hr. Verfasser die Ursachen der verdorbenen Luft in Privatwohnungen §. 16. 17. und 18., und handelt §.21. von der Nothwendigkeit, für die reine Luft zu sorgen. §. 22. schläget er die Mittel vor, die dazu dienen, und untersuchet die Methode die Luft durchs Feuer zu reinigen, die er §. 24. 25. für schädlich erkläret. Andere Arten die Luft zu reinigen §. 31. 32. von dem Nutzen und Gebrauche der suttonischen Röhre, und des Ventilators. §. 38.

Der Nutzen dieses längst in England, Frankreich und Deutschland bekannten luftreinigenden Instruments ist auch hier, wie der Hr. Verf. sagt, bekannt worden. Weil dieses Instrument aber bisher vom Publikum oft recht theuer hat bezahlt werden müssen: so wollen wir den nächsten Preiß hier anzeigen:

Ein Ventilator v. 6 Zoll für = 2. Gul 50 kr.

Ein = = von 5 = für = 2. Gul 34 kr.

Ein = = von 4 = für = 1. Gul 50 kr.

Für diesen Preiß verspricht der Hofklampferer Hr. Karl Schwinger, der unter den Tuchlauben Nro. 264 wohnet, die besten und wohlausgearbeitete Ventilators zu liefern.

v. V.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r3 - 08 Nov 2010, AgostonBernad
This site is powered by FoswikiCopyright © by the contributing authors. All material on this collaboration platform is the property of the contributing authors.
Ideas, requests, problems regarding Foswiki? Send feedback