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II. Jahrgang, XXIX. Stück, den 15. Julius 1772.

I. Allerhöchste Verordnung.

Fortsetzung der im vorigen Stücke angefangenen Robathordnung vom 6ten Junius 1772.

8.) Müssen die Holden und Unterthanen die Robath mit eigenem Pfluge, Fuhrwerke und Arbeitzeuge dem Grundherrn verrichten. Und wenn etwa vorhin der Grundherr ohne vorbeschehenen gütlichen Vergleich, das Robathgeld von den Unterthanen genommen hätte; es aber sein Bestes mit sich brächte, die Na-turalrobath wiederum zu begehren; so ist er solches zu fordern befugt.

9.)Können die Holden und Unterthanen nicht verhalten werden, anstatt der Naturalrobath ein Robathgeld zu bezahlen: es wäre dann, daß die Herrschaft oder Grundobrigkeit keine Gelegenheit hätte, ihre Unterthanen zur Naturalrobath zu gebrauchen. In welchem Falle die Herrschaft befugt ist, ein billiges, zwischen ihr und den Unterthanen in der Güte zu vergleichendes, Robathgeld zu begehren. Wenn aber der Unterthan ohne erhebliche Ursache, bloß aus Halßstarrigkeit zu einem leidentlichen Robathgeld sich nicht bequemen wollte, sollen die Kreißämter und N. Oe. Regierung, mit Rücksicht auf die nachfolgendermassen näher bestimmte Robathleistungsschuldigkeit den billigen Aussatz machen, und die Unterthanen dazu anhalten.

10.) Mögen die Obrigkeiten in jenen Orten, wo ungemessene Robathen wirklich hergebracht sind, mehrers nicht, als 104. Tage des Jahres hindurch fordern, und sollen, in diesen Fällen insgemein, die Robath auf zween Tage in jeder Woche beschränket werden. Wenn aber in ein oder anderer Woche nur ein Tag gerobathet: oder gar keine Robath geleistet, oder anbegehrt worden; so möge die Cumulir - oder Einbringung der abgängigen Robathtage nur in so weit Platz greifen, daß der Unterthan nie-

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mals mehr als 3 Tage in einer Woche zu arbeiten angehalten werden könne. Im ganzen jedoch nicht mehr als 104. Tage in einem Jahre zu robathen habe.

11.) Wo aber bis anhero eine noch mindere als zweitägige Robath wirklich eingeführt und gebräuchlich wäre, dorten soll es auch ins künftige dabey gänzulich bewendet bleiben.

12.) Wenn die Robath in Natura oder Geld zwischen den Grundherren und ihren Unterthanen bereits vollständig ist verglichen oder gerichtlich erkennt worden, und diese richterliche Erkennntiß das allgemeine Gesätz nicht überschreitet: so hat es dabey allerdings sein Verbleiben, mithin sind die Vergleiche und Judikaturen in jenem Falle, wenn mit solchen vorhin etwas anders, als die im §. 10. enthaltene Bestimmung der ungemessenen Robath vermag, veranlasset oder erkennet worden, für ungültig und erloschen anzusehen. Uebrigens kann ein allodial- oder freyer und uneingeschränkter Grundherr sowohl für sich, als seine Nachfolger seine Unterthanen in Hinkunft, gegen Reichung einer vergleichenden Summe Geldes, auf ewig der Robathspflicht entlassen: ein zeitlich - und unvollkommener Grundherr aber kann sich nur, auf die Zeit seiner Innenhabung, mit seinen Unterthanen auf ein gewisses und billiges in Geld anstatt der Robath vergleichen.

13.) Ein Grundherr ist bey vorfallenden in die Dorfobrigkeit einschlagenden Angelgenheiten, als Strassenbesserungen, Vorspann, Postpferd für die k. k. Hofstaat, Militär-Jägrey, Hand- und Zugrobathen, an der ihm gebührenden Robath nachzusehen nicht schuldig: dagegen auch der Unterthan oder Grundhold die Robath dem Grundherrn, dem Pfarrer, oder Vogtherrn, wo von diesem letztern die Naturalrobath an einigen Orten durch einige Tage im Jahre auch abgeheischet wird, nicht schuldig, solche zugleich zu leisten. Es muß die Sache, wem aus beyden Theilen die gewöhnliche Robath gebühre, vorläufig behörig ausgemacht werden.

14.) Den zur Robath erscheinenden Unterthanen wird, wo es von Alters hergekommen, das Brod, auch andere Speise, und das Futter für ihre Pferde und Ochsen gereicht, und dabey soll es auch hinfüran allenthalben verbleiben.

15.) Kann der Unterthan zur Beurbarung der, außer des grundherrlichen Bezirkes, in einer andern, obschon seiner Obrigkeit zugehörigen, Herrschaft liegenden Grundstücken nicht angehalten werden.

16.) Die Sonn- und gebotene Feiertage sind vom Robathen gänzlich befreit. In außerordentlichen Fällen, und einer auf dem Verzug haftenden Gefahr verstehts sich von selbst, daß solches von dem Unterthan allerdings zu leisten seyn werde, doch, daß andurch nach dem Innhalte des §. 10. die jährliche Anzahl der 104. Tage gleichwohl nicht überschritten werden könne.

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17.) Für den Grundherrn wider seinen behaußten Grundholden streitet, der Robath halber, alle rechtliche Muthmassung, wenn auch bishero wenig, oder gar keine Robath gefordert worden wäre; oder der Unterthan vorschützte: die Robath aus Gutwilligkeit, oder Zwang verrichtet zu haben. Die Befreyung hiervon muß durch den Grundhold mit brieflichen Urkunden, rechtserforderlicher Verjährung der 32. Jahren, oder in andere Wege standthaft erwiesen werden.

18.) Wenn zwischen dem Grundherrn und Vogtherrn Stritt wegen der Robathforderung entstünde, so würde der Beweiß dem Vogtherrn obliegen.

19.) Wo eine wirklich inficirende, oder nur zweifelhafte ansteckende Viehseuche sich in einem Orte äußerte: so sind nicht allein jene Leute, welche bey dem kranken Vieh zu thun haben, sondern auch solche, welche mit diesen Leuten eine mittel- oder unmittelbare Gemeinschaft pflegen, so lange die Viehseuche dauert, in Folge der bereits unterm 11ten December 1762. ergangenen Cirkularverordnung, von der Robath befreyt.

20.) Nachdem nun durch diese Robathordnung, der bisher ungemessenen Robath, die so nöthige als billige Schranken gesetzt: auch andern zweifelhaften Vorfällen anitzo eine klare und sichere Bestimmung ist gegeben worden: so werden weder die Obrigkeiten ihren Unterthanen wider diese Ausmessung eine Bedrückung zufügen, noch im Gegentheile die Unterthanen widerspenstig dagegen handeln. Auch sollen alle Kreisämter und Gerichtsstellen die wider gegenwärtige Maßregeln, etwa muthwillig handelnde Partheyen nicht nur zur Abtragung der verursachten Schäden, aufgelaufenen Gerichts - und andern Unkosten verurtheilen; sondern nach bewandten Umständen, einer Vermessenheit oder Ungebühr, den Grundherrn zu einer empfindlichen Geldbuse, die Unterthanen aber mit einer gemessenen Leibsstrafe unnachsichtlich belegen.

v. W.

II. Künste

Fortsetzung des im XXII. Stücke angefangenen Verzeichnisses der Mitglieder von der k. k. freyen Zeichnungs- und Kupferstecherakademie.

Im Jahre 1769. wurden nachfolgende Künstler zu Mitgliedern aufgenommen: und die hier beschriebene, von ihnen verfertigte, Aufnahmstücke eingeschickt.

Herr Christian Brandt, nunmehriger Rath und Professor dieser k. k. freyen Zeichnungs - und Kupferstecherakademie, überreichte sein Aufnahmstück, welches in einer Vorstellung des Gleichnisses vom Hausvater im Evangelium bestünde. Die Verdienste dieses ruhmvollen Künstlers sind zu bekannt, als daß wir sein seltenes

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Talent, und seine erworbene Geschicklichkeiten hier nochmals wiederholen sollten.

Herr Ducrez, königl. französischer Mahler hat zu seinem Aufnahmstück die Abbildung des nunmehr abgelebten Herrn Professors Weirotter gewählt. Dieses Stück ist in Pastell gemahlt. Die richtige Zeichnung, die vollkommene Aehnlichkeit, und die mit großem Fleisse und Kunst vereinbarte Ausführung des Ganzen, macht seinem Verfertiger Ehre, und verewigt das Andenken des Urbildes.

Der Herr Abbe Marcy, Canonikus zu Leutmeriz, k. k. Mathematikus, Präses und Direktor der Naturlehre und Mathematik hat zum Aufnahmstück eingeschickt: ein Frauenzimmer, welches verschiedene Früchte auf dem Schloße liegen hat; nebst einem auf einer Vase sitzenden Papagey. Dieses Stück ist in Miniatur, und auf Elfenbein sehr fleißig und sauber, gemahlt. Es verdienet alle Achtung.

Herr Münzer k. k. Hofbau Unteringenieur hat zu seinem Aufnahmstücke den Tempel des Beli mit einem Pharos bestimmt. Hierinne zeiget er deutlich: daß der Umfang seiner Kenntnissen in der Baukunst groß seye.

Die Freyinn von Pelichie lieferte ein schön gemahltes Stück von ihrer Arbeit. Es enthält: die im Kerker ihren gefesselten Vater säugende Tochter. Das gut angebrachte Hauptlicht, die richtige Zeichnung und Fleischfarbe machen der Verfertigerinn alle Ehre.

Le Wasseur, königl. französischer Kupferstecher ln Historien und Landschaften, überschickte zwo Landschaften nach Ditricy: und drey Historien nach Le Moin Retus, und Colin de Verment verfertigt. Der Fleiß und die besondere Geschicklichkeit leuchtet hier überall hervor.

Im Jahre 1770. kamen hinzu:

Der Freyherr von Drawezki, Obrister der kön. ungarischen adelich. Garde in Mayland; Ritter des St. Stephansordens. Sein Aufnahmstück war ein Blumenstrauß, auf welchem verschiedene Insekten abgebildet sich befinden. Dieses Miniaturstück ist mit ganz besonderm Fleiß verfertigt, und zeiget von dem großen Talent dieses würdigen Mitgliedes.

Hr. Königer von Frankfurt am Mayn bewiese durch Einschickung eines aus weissem Genueser Marmor verfertigten Apollo, seine Kunst. Die Stellung ist: Apollo leget seine rechte Hand auf die Leyer, und seine linke ruhet auf einer Spitzsäule, an welcher das Bildniß unsrer allergnädigsten Monarchinn angebracht ist. Dieser Künstler meritiret seine Stelle.

Des Herrn Zings von Dreßden sein Aufnahmstück bestehet in zwo nach Herrn Professor Brand ausgearbeiteten Landschaften; und einem Stücke nach der dietrichischen Manier.

Im folgenden Jahre wurde die Anzahl, der Mitglieder vermehret, als:

Die Frau von Preyer (vorhin Fräule von Pertram) mahlte mit trockenen Farben ein mit Blumen bekränztes brünettes Bauernmädchen, welches verschiedene Rosen in Händen

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hat. Die Zeichnung, Farbe und Afftekt zeigen, wie würdig die Verfertigerinn seye.

Madam Coulet aus Paris übergab, bey ihrer Aufnahme, eine in Kupfer gegrabene Landschaft, die nach Vernet gearbeitet ist. Sie wurde dadurch mit der Stelle eines tüchtigen Mitgliedes belohnet.

Im Jahre 1772. überreichte Herr Ludwig, des H. R. R. Graf von Harsch: Ihrer k. k. apost. Majestät Kämmerer, und Saltzoberamtmann zu Gmunden in Oberöstreich, eine eigenhändig verfertigte Abbildung einer Landschaft; worauf derselbe zum Mitgliede mit Vergnügen erwählt, und angenommen worden.

Herr Veit Kauperz von Graz, ehemaliger Schüler dieser k. k. freyen Zeichnungs - und Kupferstecherakademie, hat zum Aufnahmstück folgendes Zeichniß seiner erworbenen Geschicklichkeit eingeschickt. Arthemisia, wie sie die Asche ihres Gemahls zu sich nimt. Nach der Mahlerey und Manier der Frau von Derbouche. Dieses auf Kupfer geschabene Stück ist eben so vollkommen, eben so richtig und eben so schön, Affekt und Fleisch darinne ausgedrückt, als das Urbild besitzet. Der ruhige Faltenbruch, und der Umfang des Ganzen beweisen; wie dieses Mitglied die wahre Harmonie innen habe, welches auch bey Ausländern Beyfall und alle Achtung verdienet.

Der Pater Norbert aus dem strengsten Franciskanerorden überschickte sein Aufnahmstück, welches in einer Abbildung der Mutter Gottes, dem neben ihr stehenden Kind Jesus, und dem heiligen Joseph bestehet. Dieser würdige Mann wird nicht nur hier, sondern auch in Rom unter die Zahl geschickter Künstler gezählt.

v. P.

III. Nützliche Bücher.

Ohnlängst ist in Presburg bey Franc. August Patzko gedruckt worden: Joannis Severini Concspectus histiriae Hungaricae in usum praesertim juventutis adornate, pars posterior, res gestas Regum omnium, ad ann. usque 1772 complexa: in groß Oktav, Seite 220. ohne Vorrede und Register. Unser gelehrter und fleißiger Herr Severini, der bereits vor drey Jahren, den ersten Theil seiner kurzen Abhandlung der ungarischen Geschichte herausgegeben, hat uns nun auch den zweiten, Theil geliefert. Die Ursach, warum er mit der Ausgabe in etwas verzögert hat, giebt er in dem Zueignungsschreiben an Herrn Thomas Dessewffi von Csernek, diesem so großen Beförderer der ungarischen Musen, zu erkennen. Allein eben daselbst, stellet er die Bewegungsgründe vor, die ihn endlich, ohngeachtet aller Hindernisse, gleichsam hierzu gezwungen haben. Unter diese setzet er die Ermunterung gelehrter Männer, das Werkchen, dessen erster Theil ein gutes Lob

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erhalten fortzusetzen; ingleichem, seine eigene Beflissenheit, seinen Landsleuten, und vornämlich der studirenden Jugend, wie auch Fremden, die in einer angenehmen Kürze die wahre Gestalt der ungarischen Geschichte übersehen wollen, einigen Dienst zu erweisen.

In dem Vorberichte meldet der -Hr. Verfasser zweyerley: Erstlich beschreibet er Auszugsweise die allerälteste Geschichte seines Vaterlandes, und reißet hierdurch die Leser, die Sache, die weitläufiger anderswo, vornämlich in seiner Pannonia illustrata beschrieben, bekannter zu machen, und derselben nachzudenken. Und dieß wird auch hoffentlich jedermann, der sein Vaterland liebet, und es genauer zu erkennen wünschet, lüsternd machen. Zweytens: handelt er von dem Ursprunge der ungarischen Gespannschaften oder Komitater. Aus dieser kurzen Anmerkung, die hier vorkömmt, siehet man deutlich, daß die Ungarn gleich bey ihrer ersten Ankunft, die gegen das Ende des 9ten Jahrhunderts geschahe, das Land in gewisse Hauptmannschaften, die sie in ihrer Muttersprache Varmegye (lat. Comitatus) nannten, eingetheilt haben. Und dieses thaten sie nun, sowohl aus ihrem eigenen Triebe, weil sie das Volk und das bereits eroberte Land, in gehöriger Ordnung halten wollten; als auch nach dem Beyspiel der Slaven, die schon damals ihre Fürsten oder Landgrafen, gehabt haben. Solche waren, jener Salan, der bey Titul zwischen der Donau und Theiß regierte; Morout und Zubar: dieser letztere residirte zu Neutra. Der erstere Obergespann war Borsa, der aus dem Gebiete, so zu den Schlössern Borsod und Gömör gehörte, eine gewaltige Gespannschaft errichtete. Arpad der erste und vornehmste Herzog der Ungarn hat jenen Helden Huba, der die Böhmen überwunden, zum Obergespann von Neutra selbst erkläret, und hernach den Velugni der Gespannschaft von Zarand vorgesetzt. Der H. König Stephan hat nach der Zeit diesen Hauptmannschaften eine viel bessere Gestalt, als sie vorher gehabt, gegeben. Damals bestund Ungarn aus mehr als 70. Gespannschaften; itzo rechnet man derselben kaum 50. mehr.

Nachdem nun Herr Severini dieses in der Kürze vorgeleget, so giebet er zu erkennen, wie sehnlich er (mit uns) wünsche, daß jemand die Geschichte der Königreiche, die ehemals zur Krone Ungarn gehöreten, beschreiben, und in ein helleres Licht setzen wollte. Hierzu fordern wir alle patriotisch gesinnte Gelehrte auf.

Was nun das vor uns liegende Werk anbelangt: so bestehet dieser letzte Theil eben aus so vielen Abtheilungen wie der erstere. Jener enthält die Geschichte der Hunnen, der Avarer, und Ungarn vom Jahre 210. vor Christi Geburt, bis auf die Krönung des ersten Königes Stephanus, die im Jahre 1000. geschehen; die 3. Absätze oder Bücher ausmachen.

v. G.

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Der Theil aber, den wir itzt anzeigen, enthält die Thaten der ungarischen Könige vom Jahre 1002. bis 1772., und bestehet gleicher Weise aus 3. Büchern. Das erste handelt von den einheimischen Königen, aus Arpads Stamm: von dem H. Stephanus an bis auf Andream den dritten, der im Jahre 1299. gestorben. Das zweyte von den Königen, die meistentheils Fremde, und keine gebohrne Ungarn waren: vom Jahre 1301. bis 1527. Dann das dritte von den Königen aus dem durchlauchtigsten erzherzoglichen Hause Oestreich. Diese alte Geschichte hat der Verfasser so genau abgefaßt, daß uus einen Auszug daraus zu machen, ohne sie zu verstümmeln, fast schwer fallen möchte. Alle berühmte Thaten der Ungarn kann man hier eben so artig, als ein weitläufiges Reich, auf einer sauber gestochenen Landkarte sehen. Die Ordnung ist natürlich. Die Sprache fliessend. Die Zeit, (welches selten geschiehet, und doch unentbehrlich ist) genau bestimmt. Die Erzählung unpartheyisch. Wer dieses Buch ohne Vorurtheil lieset, wird uns leicht hierinne Beyfall geben.

Bey dieser Beschaffenheit des Werkes, wünschten wir, daß es in die deutsche, und andere erbländische Sprachen übersetzet, dadurch gemeinnütziger gemacht, und dem Hrn. Verfasser so begegnet werden möge, daß er die Lust vaterländische Sachen zu untersuchen, und sonst nichts anders zu thun, allezeit behalten möge.

IV. Fortsetzung des Gellertischen Urtheils über Schriftsteller itziger Zeiten.

Wochenschriften die besten: der nordische Aufseher. Der Arzt. Der Hypochondrist. Der Verfasser der Tändeleyen.

Spectator in 9. Bänden. Dyckel ist der Hauptverfasser, ein scharfsinnig, verständiger Mann, aber schwermüthig. Die 7. ersten Theile sind besser als der acht und neunte Theil. Addison und Pope arbeiteten auch mit daran. 1713. gefielen diese Schriften so sehr, daß einsmal in einem Tage 10000 Blätter sind abgezogen worden. Steele war der Herausgeber, wie auch vom Aufseher und Schwätzer, welchen Gottsched übersetzt hat. Er starb 1729.: Addison aber bereits 1719., dieser war ein großes Genie, und eifriger Verehrer der Tugend, Religion und Gelehrten. Die Eigenliebe war sein größter Fehler. Seine zwey Schlachtgedichte sind vollkommene Meisterstücke. Bis 1745. zählet man die Menge der Wochenschriften über 200.

Socrates mod. ist gleichsam eine Uebersetzung vom Spectator von Hrn. Graf von Sinzendorf von Herrnhut: auch der Guardian, von Gottsched übersetzet.

The Ramler, The Wold, The Adventure sind unter den Zuschauer zu setzen, obgleich viel Gutes darunter.

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The Voores ist die beste, doch gefällt sie nicht.

Van Effen ein Holländer starb in Herzogenbusch 1735. als Legationssekretär: schrieb viel witzige Journals. Sie sind in 4. Bänden in Duodez heraus.

Misantrope

Bagatelle

Die vornehmsten hiervon.

Ein feiner Verächter der alten Litteratur ohne genügsame Einsicht.

Spectateur francois gehöret hieher. Durch Marivaux 1722. - 1752. herausgekommen. Ist gut wie auch Ie Philosophe.

Steele seine Bibliotheque des Dames vom Ramler übersetzt, ist nicht sonderlich.

Heros vermuthlich le Heros chretien; sonst ist Nichts bekannt.

Predigten vor junge Frauenzimmer, von Herrn Weiß übersetzt. Als Discurse sind sie sehr gut: als Predigten zuviel Feuer, und wenig edle Einfälle.

Patriot. Das erste deutsche Wochenblatt, von Hofman, Richey, Wichman, die eigentlich die Verfasser davon sind. Geht an.

Menschenfreund. Zu seiner Zeit gut geschrieben, itzo wenig.

Einsidler, Mahler der Sitten. das nämliche Urteil.

Schutzgeist. Vom Verfasser des Jünglings, ist gut.

Gesellige. Ist allen diesen vorzuziehen.

Reich der Natur und Sitten verdienet den Beyfall. Die metaphysikalische Stücke sind angenehm, und nicht besonders dunkel.

Dryden. Man weiß nicht gewiß, ob der Pfarrer Sucro, oder sein Bruder der Verfasser ist. Lesenswerth.

Mann. Vom Appellationsrath Plattner zu Leipzig.

Greiß. Der Verfasser, der auch den Tacitus übersetzt hat; ist ein Mecklenburgischer Poet.

Daphne. Kurz und witzig geschrieben.

Bienenstock. Der Verfasser Hr. Leyding.

Freund. Chroneck liefert hier das Beste. Starb zu bald der gelehrten Welt. Uz, Rabner, und Hirsch, arbeiteten auch daran.

Nordischer Aufseher. Von Cramer. Vollkommen.

Hypokondrist. Von Herrn von Gerstenberg. Viel Schönes aber viel Beisendes und Satirisches.

v. S.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 05 Apr 2011, AgostonBernad
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