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II. Jahrgang, XXX. Stück, den 22. Julius 1772.

I. Allerhöchste Verordnung

Wegen der unentgeltlichen Aufnahme in die Klöster.

Ihro kais. königl. apost. Majestät haben bereits unterm 18. April in den Niederlanden ein Edikt bekannt machen lassen, in welchem jene Zweifel, die wegen einiger Artickeln in dem Edikt vom 13. May vorigen Jahres, betreffend die unentgeltliche Aufnahme in die geistlichen Orden sich geäußert haben (wovon in unserm ersten Jahrgange gleich anfangs nachzusehen) sind aufgekläret worden.

I.) Die durch den IXten Artikel des vorigen Edikts vom 13ten May 1771 gesetzte jährliche Bezahlung von 300. Gulden, pro Rata der Zeit, welche denen geistlichen Orden von denjenigen bezahlt werden sollen, die den Ordensstand während ihres Novitiats wieder verlassen haben, auf welche Art immer dieses geschehen seyn mag, durch die Bettelorden nicht gefordert werden, weil diese seine Güther besitzen können. Und was die Conventer derjenigen Bettelorden betrifft, welche Güther besitzen; so soll ihnen doch nicht erlaubt seyn, nach gedachtem Artickel, pro Rata der Zeit, mehr zu begehren, als jährliche 150. Gulden.

II.) Da auch Personen beyderley Geschlechts, die ins Kloster gehen, eine Pension oder Leibrente, welche die Summe von 50 Brabanter Gulden nicht übersteiget, geniessen dörfen: so soll kein Klosterconvent oder geistliches Haus befugt seyn, die Kapitalien von solchen Pensionen oder Leibrenten an sich zuziehen, noch sie den Mitgliedern, eben desselben, oder eines andern Ordens zuzuwenden: oder sich auf irgend eine Art damit abzugeben, weder direkte noch indirekte, unter der Strafe der Confiscirung des Kapitals, zum Nutzen der Armentafel jenes Kirchensprengels, worinn das geistliche Haus lieget, welches wider diese allerhöchste Verordnung gehandelt hat.

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Es soll aber dieses geistliche Haus sowohl, als die Verwandten oder andere, welche das Kapital zu der Rente, oder den nämlichen Werth herbey gebracht haben, eine gleich große Geldbuße, als das Kapital beträget, ein jedes besonders tragen: wovon ein Drittel dem Angeber, ein anderes dem Gerichtsbedienten, und das Dritte der Armentafel ausgezahlt werden soll.

III.) Ein jedes Convent, Kloster oder Ordenshaus ist gehalten, ihren Ordenspersonen beyderley Geschlechts, alle nothwendige Kleider anzuschaffen: auch, was sonst zu ihrer Unterhaltung und Subsisten gehöret, es sey in gesunden oder kranken Tagen, ohne Unterschied oder Nachsehen. Dabey wird den Vorgesetzten nachdrücklichst verbothen, das geringste von der Pension oder Leibrente der Ordenspersonen zurückzuhalten: noch etwas davon zum Nutzen ihrer Gemeinschaft zu verwenden, unter welchem Vorwand es auch wäre: bey Strafe von 1000 Thalern, welche, wie vor beschrieben, vertheilt werden sollen. Eine jede Ordensperson soll ihre Pension oder Leibrente ganz geniessen; jedoch unter der Aufsicht der Vorgesetzten.

IV.) Allen Ordensobern von Conventern, Klöstern und Ordenshäusern beyderley Geschlechts wird hiermit verbothen, und ernstlich untersagt, die Novitzen nicht vor dem Alter von zurückgelegten 25. Jahren die Profeß ablegen zu lassen: wenn sie das erstemal dawider handeln, so sollen sie eine Geldbuße von 4000. Gulden, welche nach dem 2ten Artikel zu vertheilen ist, erleiden; geschiehts mehr: so sollen die Obern von den Mannsklöstem aus den k. k. Ländern hinweggeschickt: und die von den Frauenklöstern in ein anders Kloster gethan werden, daselbst aber niemals wieder eine Oberstelle überkommen. Geschiehts weiters: so soll das Convent außer der Strafe und Geldbuße vor beständig eingehen, und die Ordenspersonen in andere Häuser vom nämlichen Orden gebracht werden.

V.) Um diesen vorhergehenden Artikel noch stärker zu versichern: so sollen, nach dem VIII. Artikel in dem Edikt vom 13. May verwichenen Jahres, die Obern der Ordenshäuser den k. k. Fiscalrathen die Zeit der Ablegung der Profeß ihrer Novitzen einen Monat vorher ankündigen, mit Anzeigung des Namens der Person, des Geburtsorts, des Namens, ihres Vaters und der Mutter, oder ihres Vormunds; dabey sollen sie Taufzettel von den Novitzen, die von Gerichtspersonen von dem Tauforte unterschrieben sind, mittheilen; bey Strafe von 200. Thalern.

VI.) Endlich, wenn diese Strafen auf Conventen der Bettelorden fallen, welche keine Güther besitzen; so sollen die Syndici von diesen Orden dafür haften; und wenn diese sie nicht entrichten können, so soll das Convent 6. Monat lang vom Betteln ausgeschlossen seyn. Alles nach dem Vll. Artikel vom 13. May des vorigen Jahres, doch ohne Nachtheil jener Strafen, welche in dem gegenwärtigen

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Edikte besonders vorgescheieben worden.

v. G.

II. Nützliche Bücher.

Der in unserm XXsten Stücke [Anm. eigentl. XXII. St.] angekündigte zweite Band der Anleitung zur geistlichen Beredsamkeit des gelehrten Herrn P. Ignaz Wurz , fängt, wie wir es daselbst gemeldet, mit dem 7ten Kapitel an, worinne von dem rednerischen Ausdrucke gehandelt wird. Im 292. §. und im folgenden findet man eine Vertheidigung des guten rednerischen Ausdruckes wider einige Schwache, welche sich von dem Ansehen des Alters so sehr verführen lassen, daß sie ihre Vorfahrer sogar im Schlendrian, im pöpelhaften Ausdrucke nachahmen wollen. Diese Abhandlung ist in vier besondere Abschnitte eingetheilet. 1. Von den Gedanken. Bey diesen, wenn sie gut seyn sollen, wird erfordert, daß sie wahr, genau bestimt, klar und deutlich seyen.

Um schön zu seyn, muß er außer diesen Eigenschaften noch natürlich, der Materie angemessen, rührend und neu seyn.

§. 302. bekommen jene ihre Abfertigung, die alles was man schöne Gedanken nennet, von heiligen Reden entfernt haben wollen.

Die Schönheit der Gedanken leitet der Hr. V. 1.) Von dem Gegenstande, §. 304. 2.) Von der Art sie zu deuten her. §. 308. Und theilet sie in ihre besondere Arten ein. §. 309. saget er davon: bey einer Predigt muß die deutlichste und nachdrücklichste Vorstellung der christlichen Wahrheit allezeit als die Hauptabsicht, die schönen Gedanken nur als ein Nebending betrachtet werden; doch ist es ohne Vergleich besser, sie damit auszuschmücken, als mit den abgeschmackten Gleichnissen der ausgeschriebenen Gelehrsamkeit, und den frostigen Sentenzen. 2. Von den Wörtern, oder dem Ausdrucke. Gleich im Anfange eifert der Herr Professor für die Reinigkeit und Zierlichkeit des Ausdruckes. Er sagt: Seit. 55., wo Leute sind, welche die gute Sache immer zu drucken suchen, kann man ihre Vorurtheile nicht oft genug angreifen. Bey der Wahl der Wörter widerräth er den Gebrauch der alten, sowohl als der neuen Wörter; bey diesen letztern führet er das Wort S. 58. entsprechen an. Warum sollte man nicht eben so gutsagen können: der Ausgang stimmt mit seiner Hoffnung überein; anstatt, daß man sagt: der Aufgang entspricht seiner Hoffnung. Der Zuhörer hat die Zeit nicht, der Bedeutung neuer Wörter, nachzudenken.

3.) Die Kunstwörter, von s Handwerkern, Künsten und Wissenschaften genommen. Sollte man diese nicht gänzlich vermeiden können, so muß man eine Erklärung des Worts selbst hinzufügen.

4.) Die fremden Wörter aus andern Sprachen. Ausgenommen jene,

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welche die Sache oft kürzer und verständlicher ausdrücken, als die neue deutsche Sprache, wo ohne Noth fremde Wörter gebraucht werden.

5.) Die Provinzialwörter. Der Hr. Verf. sagt: wir können unsre Provincialwörter nach der Hauptstadt nicht bestimmen. Wir müssen es der Provinz überlassen, welche sich die meisten Verdienste um unsre Sprache erworben hat. Und hier gestehe ich ohne Widerrede, daß Sachsen und Brandenburg den Vorzug vor allen andern haben. Ihre vortreflichen Schriftsteller berechtigen sie dazu.

Der Prediger enthalte sich, soviel es möglich ist, aller Wörter, welche nicht in allen Provinzen Deutschlandes bekannt sind. Doch geht dieses noch an, wenn die Predigt soll allein gehört werden. Will man sie aber auch drucken und lesen lassen, so muß man sich zu der sächsischen Mundart, ihren Wörtern und Redensarten bequemen. §. 324. Die Wörter müssen schön seyn. Diesem sind entgegen: 1stens pöbelhafte Wörter. 2tens lächerliche Wörter, die zu den Possen und dem dummen Scherze gehören, 3tens. Wörter und Ausdrücke des vertraulichen Umganges. 4tens. Unangenehme Wörter, die eine eckelhafte Vorstellung erregen. 5tens Redensarten, welche unter mehr Worten nichts mehr und nichts schöner sagen, als man mit einem Worte ausdrückt.

6tens, Wörter und Redensarten, die ganz oder zum Tlieil wiederholen: Gleichviel bedeutende Wörter. Dieses sind die Wörter, die man allezeit vermeiden muß, wenn man zierlich schreiben will. §. 326. Von der Stellung der Wörter. Es sind folgende. §. 328. 1stens, der Nominativ, das Zeitwort, der Casus, den es regiert. Dieses ist die gemeineste und natürlichste Stellung. §. 329. 2tens Der Nominativ, der Casus, das Zeitwort: wird bey Bindwörtern gebraucht: als: da, damit, daß, je, nachdem, ob, obgleich, weil, wenn, wofern ec. ingleichen bey welcher, bey Fragwörtern, wenn keine ausdrückliche Frage ist; und bey dem Gerundium. §. 330. das Zeitwort, der Nominativ, der Casus. Diese Ordnung braucht man 1stens, wenn man wünscht oder fragt. 2tens. Wenn der Satz mit es anfängt. 3tens, In jedem Nachsatze. 4tens, wenn die Bindewörter, wenn obgleich, ec. ausgelassen werden, 3tens, wenn ein Theil des Satzes, der in der Mitte oder am Ende stehen soll, Schönheits oder Nachdrucks halber vorne gesetzt wird. §. 341. Diesen dreyen Ordnungen folgen alle Sätze. Allein es sind noch andere Theile des Satzes übrig, denen kein Platz ist angewiesen worden, als : Beywörter, Neben-Verbindungs-Geschlechts-wörter, Umstände, eingeschobene Stücke. Für alle dienet diese Hauptregel: setzet sie zu dem Theile am nächsten hin, auf den sie sich beziehen. §. 333. die oratorische Stellung der Wörter giebt mehr Schönheit und Nachdruck. §. 334. Von den Sätzen. Ein Satz soll rein, deutlich, schön

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seyn. §. 336. Von der Verbindung der Sätze. §. 339. Von der Harmonie der Sätze.

§. 112. Dritter Abschnitt.

Von den Mitteln, durch welche sich Gedanken und Ausdruck untereinander unterstützen und erheben.

§. 345. Nicht jeder Redner ist fähig , immer neue und schöne Gedanken hervorzubringen. Daher bestehen die Mittel hauptsächlich in den Wendungen, Tropen und Figuren. Hier kommen von allen dreyen Stücken auserlesene Exempel vor. S. 219. Vierter Abschnitt. Von der Schreibart. Hier fordert der Herr Verfasser, 1stens: daß die Schreibart mit der Art, nach der die Materie zu behandeln ist, übereinstimme. 2tens: daß sie mit der Materie selbst übereinstimme, 3tens: daß sie sogar in den Worten mit der Materie übereinstimme. 4tens: daß sie mit dem Orte, wo man redet, und der Zeit, in der man redet, übereinstimme. 5tens: daß sie mit den Zuhörern und dem Redner selbst übereinstimme. §. 399. Die zweyte Eigenschaft ist die Reinigkeit. §. 400. Die dritte ist die Füglichkeit. §. 401. Die vierte der Wohlklang. §. 402. Die fünfte die Zierlichkeit. §. 403. Die erste Abtheilung der Schreibart kömmt von der Materie, von der man handelt. Daher ist der dogmatische Styl, der Geschichtstyl, der Gespräch- Brief- poetische - und Rednerstyl. §. 404. Die zweyte kömmt von den Gedanken. §. 405. Die dritte von der Kürze oder Länge. §. 406. Die vierte kömmt vom Wohlklange. L. 407. Die fünfte kömmt endlich von den Absichten, welche der Redner hat.

§. 232. Von der niedrigen Schreibart, und den ihr entgegen gesetzten Fehlern.

§. 408. Diese wird sonst auch die natürliche, einfache, ungeschmükte, gesellschaftliche genennt. Hier kommen viele Exempel vor.

S. 250. Von der mittlern Schreibart.

§. 411. Sie wird auch die gemäßigte, gezierte, geblümte Schreibart genennt. Die angezogenen schönen Exempel erklären diese Art. S. 270. Von der erhabenen und pathetischen Schreibart. §. 414. Man muß die erhabene Schreibart nicht mit dem Erhabenen vermischen. Der Gedanke hat sein Erhabenes von der Art, wo er entstanden ist, und bedarf keiner weitern Hülfe; die Schreibart aber erlangt das Erhabene nur durch die Schönheit der Kunst. §. 415. Die erhabene Schreibart geht hauptsächlich den Ausdruck an. Sie ist der niedrigen gerade entgegen gesetzt, und bedient sich alles dessen, was die Redekunst schönes, Starkes, Glänzendes und Majestätisches in ihrem Gebiethe hat. Die angeführten auserlesenen Beyspiele zeugen davon. Seit. 307. Achtes Hauptstück von dem äußerlichen Vortrage. §. 418. sagt der Hr. Verfasser, der äußerliche Vortrag ist die Beredsamkeit des Körpers:

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das ist, die Vorstellung der Rede durch Aussprache und Gebärden. Ein Mensch kann dem andern die Wahrheit nur durch Hülfe der Sinnen beibringen. Warum macht das Theater so erstaunliche Wirkungen in dem menschlichen Herzen? weil man hört und sieht. Thränen fiiessen, weil das, was man hört und sieht, weit nachdrücklicher ins menschliche Herz kömmt. §.421. Der Grund des guten äußerlichen Vortrages ist ein wohlgebildetes. Wahrheit liebendes, eifriges Herz, des Predigers nach §. 423. ist die erste Eigenschaft des äußerlichen Vortrages die Schicklichkeit. §. 424. die Reinigkeit. §. 425. die Füglichkeit. §. 426. der Wohlklang. §. 427. die Zierlichkeit. S. 320. Vom auswendig lernen. §. 433. Es sind viele Dinge, welche die Kraft, sich die Sachen oft, aufmerksam ec. vorzustellen, verhindern. In Absicht auf den Körper. 1.) Das Alter. 2.) Die Krankheiten. 3. Die allzu vielen Feuchtigkeiten, als Schnuppen, Katarrhen ec. 4.) Ein voller oder nicht verdauender Magen. 5. Ein kurzer Schlaf 6.) Starke Geruche von Blumen, Geistern ec. Andere betreffen mehr die Seele: 1.) allzuviele Geschäfte, 2.) Kleinigkeiten, die unnütz sind. Jede. Kraft der Seele hat ihre Gränzen. 3) Die daraus entstehende Zerstreuung des Gemüthes, oder eine natürliche Leichtsinnigkeit, 4. Eine unordentliche Art zu lernen. §. 434. Hülfsmittel sind. 1. die Uebung. 2. Die gute Eintheilung und Ordnung in den Materien der Predigt 3. Eine reine, ordentliche, wohlabgesetzte Schrift. 4. Die Erinnerungszeichen. Noch einige Hülfsmittel, doch nicht vor jeden : 5. Die Einsamkeit. 6. Die Nacht. 7. Das Lautlesen beym Auswendiglernen. Hier giebt der Hr Verf. noch 9. gute Regeln an, die das Auswendiglernen befördern.

S. 330. Zweyter Abschnitt. Von der Stimme und Aussprache.

§. 438. Eine gute Stimme muß stark seyn. Sie muß fest seyn. Sie soll voll und klingend, klar, biegsam, männlich und natürlich seyn. §. 400. Die Aussprache muß regelmäßig , klar und deutlich seyn. Auf der Kanzel darf nichts unterlassen werden, was wesentlich zur Rede, die mich die Natur gelehret hat, auch außer der Kanzel gehört. Die Aussprache muß zierlich seyn. Sie ist es, wenn sie ungezwungen, leicht, lebhaft ist. Uebrigens hängt die Zierlichkeit von einer fließenden, klingenden, biegsamen Stimme ab, welche nichts übertreibt, und sogar in der Heftigkeit ein gewisses anständiges Mittel hält. §. 441. Es giebt so viele, so verschiedene Töne die der Prediger gebraucht. Nur etwas davon zu sagen: es giebt drey Hauptklassen der Töne: der vertrauliche Ton, der rednerische Ton, und der pathetische Ton. §. 442. diese drey Töne herrschen nun in einer Predigt verschieden und untereinander. §. 444, Die Theile der Predigt, verlangen auch verschiedene Töne. Der Eingang soll laut, aber doch gelassen,

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sanft und ehrerbietig seyn. Der Hauptsatz und die Abtheilung werden mit einer erhabenen und langsamen Stimme vorgetragen, der Anfang des Beweises ist lebhaft. Die gemeinen Erzählungen, Erklärungen, aller Unterricht verlangen den vertraulichen, simplen und ungekünstelten Ton. Sinds größere zierlichere Erzählungen, Empfindungen: den edlern und pathetischen Ton. Und so trägt der Hr. Verf. die meisten Affekten in verschiedenem Tone vor. §. 445. Die Gedanken theilen ihre Eigenschaft auch der Stimme mit. Große, erhabene Gedanken erfordern einen edlen, prächtigen Ton: Empfindungen einen pathetischen u. s. w. Ihre Wendungen, Figuren, müssen auch in verschiedenem Tone vorgetragen werden. Dieses wird hier sehr deutlich beschrieben. §. 446. Auch die Wörter selbst müssen nach ihrer Bedeutung in verschiedenen Tonen ausgesprochen werden.

D.

III. Fortsetzung der Gellertischen Beurtheilung über Werke der meisten Gelehrten itziger Zeit.

Azrt von D. Unzer; Viel vorzügliches doch übertrieben.

Tugendfreund: Zu Berlin 1755. in 4to gedruckt; ist mit den andern nicht zu vergleichen.

Sprackunst. Hier können Frischens deutsches Lexicon: Bassedows,

Gottscheds deutsche Grammaticken, und Wolfens Nachtschreibkunst am besten gebraucht werden.

Paskal: starb 1662., gehört unter die gelehrten Kinder : schrieb im 16ten Jahre eine vortreftiche mathematische Abhandlung : widmete sich der Theologie. Seine lettres provinc. sind wiederlegt, und Satyren der Religionsstrittigkeiten unter Ludwig dem 14ten: sind in alle Sprachen übersetzt. Vortreflich.

Pensees. Wollte von der Wahrheit der Religion ein großes Werk schreiben, sammelte dazu verschiedenes, starb aber indessen: mithin blieb alles ohne Ordnung. Nach seinem Tode, der nach erlittener großen Schmach in seinem 39ten Jahre erfolgte, wurde es herausgegeben. Ist lebhaft geschrieben.

Lettres turques de & foix, sind eine Nachahmung der Iettres persannes.

Lettres persannes: Gut aber nicht witzig. Auf Kosten der Religion.

Marquis d'Argens : seine besten Schriften sind die lettres Juives, aber nicht von Seiten der Moral.

Mellmoth kann Popen nicht vorgezogen werden.

Joungs Briefe: ein Brief in einer immerfortlaufenden Metapher; ob ihn gleich Joung in seinem 80sten Jahre erst geschrieben. Kein andrer hätte es auch nicht gekonnt.

Rolde: eine geistreiche, fromme Dame: gebohren 1675: von der besten Lebensart. Sie dichtete und mahlete gut. Ihre Andachten und Briefe sind erbaulich: gab im 22sten Jahre

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Ihres Alters schöne Gedichte heraus: starb 1734., sitzend plözlich in der Nacht. Bescheidenheit, Demuth, Keuschheit waren bey ihrer Schönheit: Witz und Bewunderung ihre größte Tugenden. Niemals war sie zornig, allzeit heiter und gutthätig. Ihr ganzes Leben war eine Sittenlehre. Ihre Uebersetzung könnte besser seyn.

v. P.

IV. Vermischte Nachrichten.

Unser correspondirender Freund in Frankfurt am Mayn hat zu Anfang des, Aprils ein eigenes Zeitungskomtoir aufgerichtet, und milder Herausgabe einer, ohnlängst vorher von Sr. kaiserl. Majestät, allergnädigst privilegirten Zeitung den Anfang gemacht, davon der Titel Heiset:

Frankfurter Staatsristretto: oder, kurz gefaßte Erzählung der neuesten und merkwürdigsten Nachrichten und Begebenheiten der europäischen Staaten, wie auch der Wissenschaften, Künste und nützlichen Erfindungen.

Diese Zeitung wird viermal in der Woche, und zwar jedesmal einen halben Bogen stark ausgegeben. Gelehrte Artikel, gemeinnützige Nachrichten, Beobachtungen und Entdeckungen aus allen Theilen der schönen Künste und Wissenschaften sind anstatt der Widerholung bereits gemeldter Begebenheiten beigefügt. Und diese sehr nützliche Artikel machen jederzeit den Beschluß des halben Bogens.

Damit aber diese Blätter dem Leser gleichsam ein vollständiges neues Geschichtsbuch abgeben mögen, so will der Herr Verfasser nicht unterlassen, die Nachrichten, welche sich nicht bestättigen, getreulich anzuzeigen, und zu Ende des Jahres ein brauchbares Register beyzusetzen. Von hiesigen Liebhabern können diese Blätter hier bey dem k. k. Oberpostamt bestellt werden.

Wir können nichts anders sagen, als: Fleiß, Mühe, und eine feine Beurtheilungskraft führen die Feder bey diesem Unternehmen. Die allerneueste, sonderbarsten Begebenheiten, und Sachen kommen darinne vor. Die Schreibart ist rein, und nach dem besten Geschmack: auch der Druck ist schön. Die Bemühung, aus allen Ländern von Europa genaue Nachrichten einzuziehen, bringt dem Hr. Verfasser Ehre, und den Lesern Wohlgefallen.

v. S.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 05 Apr 2011, AgostonBernad
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