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I. Jahrgang, II. Stück, den 10. Julii 1771.

I. Merkwürdige Beförderungen.

1) Bey der Monarchie.

Am abgewichenen 3. dieses Monats, haben des kais. und königl. Kämmerers, wirklichen geheimen Raths, dann Hofkammer- und deutsch, erbländischen Credits- auch Ministerial-Banco-Deputations Präsidentens, des hoch- und wohlgebohrnen Herrn, Herrn Karl Friedrich Grafen von Hazfeld zu Gleichen etc. Erbherrn des Fürstenthums Trachenberg und Prausnitz in Schlesien etc. Excell. Ritter des goldenen Vließes, und Großkreuz des heil. Stephanieordens, nach bereits vorhin geschehener Declaration, um 12. Uhr Mittags, in allerhöchster Gegenwart beeder kais. und königl. Apost. Majestäten, die Eidespflicht als königl. Böheimischer Obrister und österreichischer erster Kanzler abgeleget: und sind darauf von Sr. fürstlichen Gnaden, dem ersten kais. und kais. Königl. Herrn Obersten Hofmeister, Herrn Johann Joseph Fürsten von Khevenhüller Metsch, mit dem gewöhnlichen Gepränge, von der Hofburg aus, nach der königlich böheimisch und österreichischen Hofkanzley geführet: von dem bisher gewesenen Vice- und nunmerigen königl. böheimisch- österreichischen Kanzler, Sr. Excellenz dem hoch und wohlgebohrnen Herrn, Herrn Leopold Krakowsky, des H. R. R. Grafen von Kollowrath etc. Commandeur des heiligen Stephanieordens, k. k. wirklich geheimen Rath und Kämmerer; dann sämmtlichen Herren Hofräthen, Sekretären und Kanzleyverwandten, beym Absteigen aus dem Wagen empfangen, und in die Rathsstube begleitet; auch hierauf eben daselbst von Sr. fürstl. Gnaden, dem ersten Herrn Obersten Hofmeister, als königl. böheimischer oberster und österreichischer erster Kanzler, wie auch Commerzienhofrathspräsident gewöhnlichermassen vorgestellet; folglich die Besorgung sämmtlicher innländischer Geschäfte der k. k. deutschen Erbländer unter diesem großen und weisen Minister wiederum vereiniget worden.

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2) In Ungarn.

An die Stelle des zu Agram den 24. März dieses Jahres seelig verstorbenen Herrn Stephan Pucz, Bischofs von Belgrad oder Samandria, der Cathedralkirche zu Agram Präpositus Major und Canonicus etc. auch k. k. Rath, und Sr. Excellenz des Bischofs zu Agram Suffraganeus, haben Ihre k. k. apost. Majestät allerhöchst geruhet, den bisherigen infulirten Propsten, Lektor und Canonicus des Agramer Capitels, Herrn Joseph Gallyuff, als Präpositum Majorem; zu dem hierdurch erledigten Lectorate, den dasigen Cantor und Canonicus Herrn Anton Zdenczaij;* und ferner zu dem Cantorate, den dortigen Canonikus Herrn Markus Nicolaus Gerliczij, unter dem 22. April allergnädigst zu ernennen.

Den Beichtvater Sr. königl. Hoheit des Erzherzogs Ferdinand, Herrn Was Gottwill Koleman, mit der Abtey St. Georgs von Szerents, nebst dem ungarischen Indigenate, unter dem 12. Junius zu begnadigen:

Dem Canonikus zu Segnien, Herrn Vincentius Domelli von Lewensfeld aber, die durch den Tod des Pressburger Canonikus Martin Vranovics ledig gewordene Abtey St. Margarethen von Bela, welche in dem Kirchensprengel des Erzbistums von Gran gelegen ist, den 26. gedachten Monats allermildest zu verleihen.

3) In Oesterreich.

Den abgewichenen 10. Junius ist in dem hochlöbl. und uralten Stifte und Kloster Cremsmünster, Benediktiner Ordens, der hochwürdige P. Ehrenbertus von Mayer mit 90 Stimmen, und fast einhelliger Wahl, durch die dortigen geistlichen Herren Capitularen zum wirklichen Prälaten dieses Stiftes erwählet worden, und zwar an die Stelle Sr. Excellenz, des hochseeligen Herrn, Herrn Berthold dieses Stifts preiswürdigsten Abten, Herrn der Herrschaften Pernstein, Schärnstein, Cremsegg, Weißenberg und Eggenberg: Ihro röm. kais. auch k. k. ap. Majest. wirkl. geheimen Rath; eines hochlöblichen Prälatenstandes im Erzherzogthum Oesterreich ob der Ens Primaten, der heil. Schrift Doktor etc. Hochselbe haben 1706 den 29. May zu Pfarrkirchen in Oberösterreich das Licht der Welt erblicket; 1725 den 7. Oktob. die Profeßion in diesem Orden abgelegt; sind 1731 den 25. Nov. zum Priester geweihet; 1744 zum Rektor Magnificus bey der berühmten Universität zu Salzburg, und nach, 15 Jahre hindurch, rühmlichst bekleideter Würde, im Jahre 1759 den 22. Februar. zum Abten dieses hochlöblichen Stifts erwählet den 29. April dieses Jahres aber von dieser Welt abgerufen worden.

II. Nachricht von Künstlern.

Billich fangen wir mit denjenigen Künstlern allhier an, die sich bereits durch ihre auserlesene Werke verewiget haben.

Die Mahlerkunst zeigt an dem Herrn Kaspar Sambach ersten Professor der

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kaiserl. königl. Akademie der Mahler und Bildhauer etc. ein würdiges Mitglied und sehr geschickten Ausüber dieser Kunst. Er hat sich durch seine, sowohl in Fresco, als Oel verfertigte Arbeiten bey dem Publikum solchergestalt empfohlen; daß man mit Recht sagen kann: er besitze alles dasjenige, was einen Künstler ausbildet. Wir wollen dermalen nur eine Probe seiner Kunst anzeigen. Es ist die Oberdecke eines Saals, in dem sogenannten Tarokischen Hause auf der Pastey neben der kaiserl. Burg. Diese Allein ist im Stande, die Wahrheit unsrer Anzeige zu bestätigen. Er ist seit 1762 Professor der Mahlerey.

Herr Jakob Schletterer, erster Professor der Bildhauerey, hat vermittelst seines Genies und großen Fleißes, es sehr weit in dieser Kunst gebracht. Er begleitet seine Stelle seit 1751 mit vieler Ehre. Seine recht fleißig ausgearbeitete Werke machen ihn den Kennern werth.

Daß die Architektur, Geometrie und Perspektivkunst mit der Mahlerey nahe verwandt; und daß dahero auch ihre Kenntniß einem jeden großen Künstler wohlanständig ist, ja fast unentbehrlich bleibet; dieses sehen wir an dem Herrn Vincenz Fischer, welcher von Ihrer k. k. apost. Majestät zum ersten Professor der Baukunst, seit 1764 allergnädigst angestellet ist. Der in den schönen Künsten sehr wohlerfahrne und weitberühmte leztverstorbene Direktor dieser k. k. Akademie Herr Martin von Meytens, ließe sich die zur Archidektur etc. gehörigen Figuren in seiner Arbeit, von Niemand andern, als diesem Herrn Fischer mahlen. Zeugnisse seiner Kunst befinden sich im Belveder: Man sieht daselbst die Abschilderung der merkwürdigsten Handlungen bey kais. und kön. Wahlen, worinne alle architektische Figuren, als: Kirchen, Palläste und Sääle, von diesem mit den besten Talenten begabten Künstler, in Oel gemahlet worden sind.

Unter die Zahl großer Künstler gehöret auch der ebenfalls bey dieser k. k. Akademie angestellte Professor der Mahlerey, Herr Hauzinger. Das Publikum lobet seine Arbeiten, und alle Kenner bewundern sie. Von ihme sind die in Fresco gemahlte Felder, nebst der Kuppel der Mariahülfer Kirche. Einige Geschichten des neuen Testaments sind durch ihn mit wahrer Geschicklichkeit gemahlet, so, daß sie allen Beyfall verdienen.

Und was sollen wir von dem Herrn Messerschmidt sagen? Ein Mann, der gewohnt ist, neben seinem großen Genie allen Fleiß anzuwenden! Ein solcher kann der Welt nichts mittelmäßiges zeigen. Ihre Durchleucht, die Herzoginn von Savojen, eine gebohrne Fürstinn von Lichtenstein, haben durch ihn, die Abbildung der unbefleckten Empfängniß, über Lebensgröße verfertigen lassen. Die Figur ist von einer, von ihm selbst erfundenen Komposition. Sie ruhet auf einem Gewölcke, mit Engeln und Seraphinen umgeben. Dieses recht betrachtungswürdige Stück stehet in einer Nische in dem Pallaste der Prinzessin; allwo es von Kennern bewundert wird. Eben da-

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selbst steht, auch über dem Brunnen im Hofe, eine von ihm verfertigte Gruppe von Figuren. Noch ein Meisterstück findet man in dem Garten des Herrn von Mesmar Med. D. von obiger Komposition, welches eine Überaus schöne Verbindung eines Weibes mit einigen Kindern vorstellet.

Herr Hezendorfer begleitet auch mit Beyfall die Stelle eines Professors dieser k. k. Akademie. Er ist ein Meister der Zeichnung, und besitzt in einem sehr hohen Grade die wahre Manier zu tuschen. Seine in der Akademie gearbeitete Zeichnungen ziehen das Auge des Kenners auf sich.

III. Von der Landwirthschaft.

Die Viehzucht ist bey der Landwirthschaft einer der wichtigsten Zweige, und sie hat vor dem Ackerbaue noch diesen Vorzug: daß sie, wie man es an dem nördlichsten Theile in Europa, und in andern sehr bergichten Ländern sehen kann, ohne den Ackerbau; dieser hingegen, ohne dieselbe nicht bestehet. Wir wollen in die besondern Vortheile, welche diese vor jenem, einem Lande verschaft, dermalen nicht hineingehen. Sie sind sehr wichtig: da hohe Landesregierungen es sich angelegen seyn lassen, jenen Uebeln, welche der Viehzucht nachtheilig seyn können, auch sogar von ferne vorzubeugen. Die Vorkehrungen, welche deswegen gemachet werden; die vielen allerhöchsten Verordnungen, welche selbst in den verschiedenen k. k. Erbkönigreichen und Provinzen hierüber vorhanden sind, bestättigen alles dieses. Wir meynen vornämlich die Viehseuchen. Bisher aber hat man wahrgenommen, daß alle diese Anstalten unzulängich waren, den hieraus für ein Land entstehenden Schaden abzuwenden. Bey dieser wahrgenommenen Unzulänglichkeit der gegenmittel, sind verschiedene für die Wohlfahrt ihres Nebenmenschen bekümmerte Männer, auf allerhand Wege verfallen, wodurch eine solche Landesplage wenigstens erträglicher gemacht werden könnte. In dem XV. Theile der Sammlung verschiedener Schriften, welche in die oekonomische Policey- und Cameral- auch andere verwandte Wissenschaften einschlagen, von Herrn D. Daniel Gottfried Schreber, kommt Nro. VII. ein Entwurf vor, wie die Assekuration des Rindviehs, bey graßirenden Seuchen einzurichten, und der Rindviehbestand eines Landes herzustellen und zu erhalten sey. Nr. VIII. Vorschläge zu errichtung einer Assekurationsgesellschaft bey der Viehsuche. Es haben diese Entwürfe und Vorschläge gewisse Schwierigkeiten im Wege: sie schaffen aber durch ihre Ausführung einem Staate den Nutzen, daß das Unglück, dessen Last eine Gegend allein gänzlich entnervet hätte, nachdem seine Schwere sich auf ganzes Land ausdehnet, den Landmann insbesondere nicht so gar hart drücket. Indessen gehet gleichwohl, nach dem Maaße des erlittenen Verlustes, ein Theil des Staatsvermögens

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verlohren. Das traurige Beyspiel von Holland, woselbst im Jahre 1769 nach einem bewährten Verzeichnisse, in der Provinz Frießland alleine 98000, und in eben so vieler Zeit, in dem mittägigen und mitternächtigen Holland zusammen 162276 Stück Hornvieh, durch die Seuche, hingeraffet worden sind, können zum Beweise dienen, wie schnell und gewaltig ein Staat durch dieses Unglück mitgenommen werden könne? Es hat daselbst an Anstalten, einer so großen Verherung zu begegnen, nicht gefehlet: sie waren aber alle nicht hinreichend, den Wüten der Seuche Einhalt zu thun. In dem Unterrichte, welchen das Mittel der Viehärzte ertheilet, findet man keinen Anstand zu bekennen: daß das Gift dieser Seuche so stark sey, daß bisher noch keine Heilungsmittel haben erfunden werden können; man setzet noch hinzu: die Rettungsarten, welche uns die Kunst an die Hand giebt, betreffen das gesunde Vieh, welche man vor der Ansteckung verwahren muß; und das angesteckte, welches wieder herzustellen, man unglücklicher Weise, nicht versichern kann.

Man hat nämlich entdecket, daß das Gift dieser Seuche, wegen seiner Subtilität drch verschiedene fast unbegreifliche Wege verbreitet werde; indem man wahrgenommen, daß die Ansteckung durch Hunde, Katzen und andere Thiere, welche in den Stallungen verpesten Viehes gewesen: durch das heu und Stroh; durch die Keleidung derjenigen, die sich an einem solchen Orte befunden: ja gar nur durch berührung derselben; und durch den Durchtrieb eines, dem Anscheine nach, noch gesunden Viehes, welches man an einem mit der Seuche behafteten Orte gekaufet, weiter fortgepflanzet worden.

Man hat ein Beyspiel, daß durch eine junge Kuh, welche den 3. Nov. 1769. auf einem Viehmarkte erkaufet worden, die Ansteckung, erstlich in eine Dorf, wo sie nur zwo Stunden gewesen, hernach in ein anders, woselbst sie mit 9 Stücken in einem Stalle sich über Nacht befunden hatte, hingebracht; durch Verkaufung dieser 9 Stücke aber, in einer ganzen Gegend, in weniger, als 17 Tägen verbreitet worden.

Solche Erfahrungen haben ein erlauchtes Gouvernement in den k. k. Niederlanden bewogen, von denen in solchen Fällen bisher üblichen Vorkehrungen abzuweichen, und ganz neue Anstalten zu treffen. Um die Seuche von den Gränzen abzuhalten, wurde es anfänglich unter dem 10. May 1769 verordnet: daß kein Vieh, kein Fleisch, keine Häute u. d. gl. aus der angesteckten Nachbarschaft hineingebracht werden sollten. Nachdem aber sich den ungeachtet einige Ansteckung geäußert, wurde unter dem 10. Nov. diese Verordnung wiederholet, und der Ankauf alles Viehes, überhaupt aus der Nachbarschaft, bey geschärfter Strafe verbotten. Und hiernächst allen Innhabern des Viehes befohlen, dasselbe, bey dessen ohnfehlbaren Verlust und besondrer Geldstrafe, aus der Stallung nicht zu lassen. Fer-

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ner wurde auch noch verordnet: daß im Falle die Ansteckung an einem Viehe sich äußerte; der Innhaber desselben schuldig seyn sollte, dieses der Obrigkeit des Ortes anzuzeigen: welche es zu untersuchen, und, wann sich die Sache wirklich so befände, die Anstalten zu treffen hätte, damit nicht allein das angesteckte Vieh, sondern auch alle übrige Stücke, welche mit demselben, in einem Stalle befindlich wären, getödtet; und so nahe, als möglich, bey der Stallung selbst vergraben werden möchten. Durch genau Befolgung dieser weisen Verordnungen, ist es dahin gediehen, daß das Uebel mit der Wurzel ausgerottet, und der Viehstand glücklich, mit einem erträglichen Verluste, erhalten worden: obschon dasselbe sich an mehr als einem Orte plötzlich geäußert hatte. Man hat nämlich befunden, daß bei einer Anzahl von 111950 Stücken, nicht mehr als 424 getödtet, folglich der Ueberrest durch unbedenkliche Aufopferung derselben erhalten worden.

Dieser glückliche und bewährte Erfolg hat auch benachbarte Staaten, wo sich die Viehseuche eingeschlichen, und zu wirken angefangen, bewogen, das nämliche zu verordnen, und ganze Stallungen Hornviehes, wann irgend eine ansteckende Seuche, an einem Stücke wahrgenommen worden, tödten zu lassen. So sehr gemeinnützige und nachahmungswürdige Anstalten, sind in besondern Blättern, in französischer Sprache, ausführlich beschrieben, unter dem Titel: Recit de la Marche de la Maladie contagieuse du Gros Betail dans les Provinces autrichiennes du Pays bas, ainsi que des mesures prises par le Gouvernement, pour en empecher ou en diminuer les ravages. A Bruxelles des l'imprimerie Royale 1771.

IV. Von Fabricken.

Gut bestellte Seidenfabricken sind jedem Lande nützlich, und weitläufigen Staaten unentbehrlich. Sie verbinden dahero alle vorzügliche Achtung.

Unter die verschiedenen, in dieser Gegend befindlichen, zählen wir jene zu Closterneuburg. Indessen wolle uns Niemand übel nehmen, daß wir diese vor andern anzeigen: ihre Einrichtung ist uns zuerst bekannt worden.

Sie gehöret dem k. k. niederoester. Niederlagsverwandten, Herrn Emanuel Botzenhardt, und ist durch ihn vor ungefähr 4 Jahren aufgerichtet worden. Sie bestehet aus 20 Mühlstühlen, worunter ein Figurenstuhl besonders merkwürdig ist, auf welchem geblumte Seidenbänder gemacht werden. Die andern Stühle liefern Paß- feine, renforde, noir, couleur double, Wasser- Stern- und Lifierbänder.

Ueber diese, und die nachfolgende Barchendfabrick hat der, zu Basel in der berühmten Saraßinischen Seidenfabrick, durch 16 Jahre gestandene, Herr Wilhelm Sanguin, als Direktor

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und Associe die Aufsicht. Ein Mann, der mit einer gründlichen Kenntniß allen Fleiß verbindet, um nicht nur dem Herrn Besitzer dieser Fabrick Ehre und Nutzen zu verschafen; sondern auch ausländische Waaren dieser Art entbehrlich zu machen.

Die Barchendfabrick zählet 30 Stühle, welche glatten, gestreiften und geblumten Barchend liefern. Auf der daselbst befindlichen Bleiche können alljährlich bis 1600 Stücke gebleichet werden.

Wir werden nicht ermangeln, auch die andern feststehenden Fabricken von allen Arten von Kunstprodukten anzuzeigen, sobald wir deren Beschreibung von der Gütigkeit ihrer Herren Besitzer zu erhalten das Glück haben, um deren Mittheilung wir gehorsamst bitten.

V. Werke erbländischer Künstler.

1) Mathematische Instrumente.

Dem Künstler zur Aufmunterung, und dem Publikum zum Besten; besonders aber um jene, welche einige von den nachgesetzten Instrumenten vonnöthen haben möchten, zu der ersten Hand zu leiten, hat man folgendes eingeschicktes Verzeichniß, mit dem dabey bemerkten genauesten Preise, allhier mit Vergnügen eingerücket.

Ein Reißzeug mit zween Zirkeln, und andern dazu gehörigen Stücken, nebst Futteral a 9. bis 10. Fl.

Ein dreyspitziger Zirkel a 3. Fl. 30. Kr.

Ein vierspitziger Zirkel, 3. Fl.

Ein Haarzirkel, 1. Fl. 45. Kr.

Ein Meßlineal von meßing, zwey Schub 4. Zoll lang, mit Dioptern, 17. 18. bis 20. Fl.

Ein Meßtisch; das Blatt 2 einen halben Schuh lang und 2 Schuh breit, 9. Fl.

Ein Meßtisch mit voneinander zu schraubenden Füßen, 13. Fl. 30. kr.

Ein Compaß, welcher auf der Platte zum umdrehen, und die Theilung auswendig ist, die Nadel 4. Zoll lang, 12. Fl.

Ein schwebender Compaß, 12. Fl. 30. Kr.

Die hierzu gehörigen Meßketten bekommt man bey Herrn Simon Stockinger, burgerl. Ringelschmid, wohnhaft im tiefen Graben, im alt- und kupferschmiedischen Hause, die Klafter à 1. Fl. gewöhnlich 10 Klafter lang, nebst 10 Nägeln für 10 Fl.

Ein Astrolabium im halben Zirkel, von 14 Zollen im Diameter, nebst Compaß und Stative in einem Futteral à 46 Gulden.

Ein anderes Astrolabium von 16. Zollen im Diameter, mit einem Hackenaufsatz, Perspektiv und Compaß kommt sammt Futteral 75 Gulden.

Eine meßingene Nivellir- oder Wasserwage, von einem 3. Schuh langen Rohr, mit 2 Gläsern von einander zu schrauben, ohne Fuß 13 Gulden.

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Eine andere Wasserwaage mit Dioptern 17 Gulden 30 Kr.

2) Gruben-Instrumente.

Denen Bergwerksverständigen und Grubeninhabern, wollen wir auch einige hierzu dienliche Instrumente anzeigen, vor deren Güte der Verfertiger allezeit stehet. Es sind folgende:

Ein Grubencompaß an die Schnur zu hängen, für 12 Fl. 30 Kr.

Ein Gradbogen, mit einem Schenkel an die Schnur zu hängen, für 3 Fl. 30 Kr.

Ein Grubeninstrument, welches aus einem Gradbogen mit Dioptern und schwebenden Compaß bestehet, auch auf ein kleines Stativ gestellt wird, nebst einer Blende und zwey Stativen. Zusammen für 50 Fl.

Ein Auftrag Transporteur an ein Ansatzlineal zu schieben, sammt dem Futteral vor 12 Fl.

Ein großer Grubencompaß mit beweglichen Dioptern, woran ein Gradbogen befindlich ist, kostet sammt der Blende, zwey kleinen Stativen und dem Futteral 40 Fl.

Ferner werden noch Stangenzirkel, Sonnenuhren und verschiedene andere Instrumente, auch wenn es verlanget wird von Silber oder Gold, von ihme verfertiget.

Diese Instrumente sind um beygesetzte Preise zu haben, bey Hrn. Johann Christoph Voigtländer, dermalen auf dem Neubau in der Steinmezgasse bey dem grünen Lamm wohnhaft. Der Fleiß, mit welchem dieser Künstler arbeitet, ist bekannt.

3) Optische Instrumente.

Zusammengesetztes Microscopium für 12 Fl.

Einfaches von verschiedener Größe, in verschiedenen Preisen.

Perspectiv nach der neuenVerbesserung von 2 Schuh Länge, welches eben die Dienste, wie ein längeres, leistet, für 6 Fl.

Stockperspectiv für 1 Ducaten.

Gutgearbeitete Augengläser, 24 Kr.

Augengläser zum Anstecken, das Stück für 1 Fl. 24 Kr.

Ferngläser für kurze Gesichter, für 30 Kr.

Optische Gläser zu verschiedenen optischen Versuchen, je nachdeme sie verlanget werden. Für 1 2 3 bis 4 und mehr Gulden. Der Künstler, welcher diese optische Instrumente verfertiget, Herr Johann Michael Greitsch, bürgerl. perspectivmacher, wohnet auf der Mariahülferstrasse bey No. 8.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.

* Wohl Antun Zdenčaj (1721-91), Domherr und Kustos der Zagreber Kathedrale.
Topic revision: r23 - 07 Apr 2012, ValerieSeidler
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