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I. Jahrgang, VII. Stück, den 14. August 1771.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Haupt-Urbariatpatent in dem k. k. Erbherzogthum Schlesien.

Das unter dem 6ten Julius dieses Jahres ergangene allerhöchste Haupt-Robbatpatent, welches jeder k. k. Erbherzogthum schlesischen Grundobrigkeit und den Unterthanen zugestellt, und als ein wahres allgemeines, und beede Theile, gleich verbindentes Gesetz, in allen zwischen Obrigkeit und Unterthanen, sowohl über die verschiedene Gaben, Befugnisse und Robboten, als über, was es auch noch immer seyn möge, entstehenden Zweifeln und Mißhelligkeiten, bey höchster Ungnade und schärfester Strafe in aller unterthänigsten Vollzug gebracht werden soll, ist in 27 Abschnitte abgetheilet. Den Innhalt derselben wollen wir kürzlich anzeigen:

1) Von den Ursachen der allgemeinen Einführung der Urbarien.

2) Von denen dem Unterthan zustehenden Mitteln, sein vermeintliches Recht zu suchen, und denn: was der Grundherr im Fall eines zwischen ihm und dem Unterthan entstehenden Widerspruchs zu thun schuldig sey?

3) Von den Mitteln, die Streitigkeiten und Unrichtigkeiten über die Robbaten und Urbarialabgaben zwischen den Grundherrn zu verhüten.

4) Von dem Schutz und der Obsorge, welche die Grundobrigkeit ihren untergebenen Gemeinen angedeihen lassen soll.

5) Von dem Ungehorsam und dem Verbrechen der Unterthanen gegen die landesfürstlichen Befehle, oder ihre Grundobrigkeiten, und denn, was der Richter und Geschworne dabey zu beobachten haben.

6) Von dem Ansehen des Richters und Geschwornen, von ihren Pflichten sowohl gegen die höchste Landesobrigkeit, als den Grundherrn

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und die Gemeine, und von dem, was die Richter allein noch weiter angehet.

7) Von verdächtigen und aufwicklerischen Zusammenkünften, Aufständen und Widersetzlichkeiten, und den darauf gesetzten Strafen.

8) Von den gemessenen Zug- und Fuß- oder Handrobboten, und was unter diesen verstanden, und bey denselben zu beobachten ist.

9) Von den ungemessenen Zug- und Handrobboten, und wie diese zu leisten seyn werden.

10) Von dem Robbotsgespann, und Arbeitsgeschirr, wie nämlich eins und das andere von dem Unterthanen gefordert werden könne.

11) Von Verwandlung der ungemässenen Robboten.

12) Von dem Robbotausmaaß bey ungemässenen Robbotstägen.

13) Von der ungemässenen Zug- und Fußrobbot, wenn sie durch weite Fuhren, oder weite Gänge verrichtet wird.

14) Von dem, was die Fußrobboter noch insbesondere angehet, desgleichen von den Auszüglern und verheuratheten Knechten.

15) Von dem Anwachsen, und Vorausnehmen der ungemässenen Zug- und Fußrobboten außer der Erndte, und von der größern Robbot in der Erndte und in dem Heu und Grumet machen.

Hier ist die Regel vorgeschrieben: daß die angewachsene Robbot nur so nachgefordert, und die im Voraus zu leistende nur so begehret werde, daß eine, oder die andere, in jenen Wochen, in welchen sie nachgetragen, oder voraus genommen wird, mit der laufenden ordinaire Wochenrobbot zusammen genommen, mehr nicht, als 3 ganze Täge mit dem Zuge, oder 3 ganze Täge zu Fuß betragen.

16) Von den gemässenen Robbotstägen sowohl in als außer der Erndte und dem Heumachen, und wie diese anwachsen, und voraus gefordert werden können.

17) Von verschiedenen besondern Schuldigkeiten, der Unterthanen von herrschaftlichen Feldern und Mayerhöfen, von dem Taglohn, von dem Dreschen und dem Maaße, von dem Bleichzins, von den Weber- und Gewerbzinsen, und vom Spinnen.

18) Von den Privilegien , Begabnissen, Kauf- und Miethungscontracten jener sowohl, die auf Rusticalgründen; als jener, die auf herrschaftlichen Gründen sitzen, samt dem, was wegen den letztern, sowohl die Grundobrigkeit, als die Unterthanen noch weiter angehet.

19) Von Einrichtung der Käufe und Gründbüchern, und von Vertheilung der Gründe.

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20) Von Einziehung der Rusticalgründe, und von dem Einkaufen derselben.

21) Von Robbotzinsen, und allen freywilligen Vorträgen, von der Holzung, von Hütung des den Unterthanen zuständigen Viehes, und von Ausbesserung und dem Bau der Häuser.

22) Von der Waisenstellung, Mannschafts-und Waisenbüchern, Waisenjahren und dem Gesindelohn.

23) Von Käufen, Kauf- Confirmations- und andern Taxen, dem Treudingsrechte, und den Laudemien.

24) Von der Loslassung aus der Unterthänigkeit, und von den Loslassungen aus einer Unterthänigkeit in die andere.

25) Von der Gemeindelade, und dem Gemeindesiegel, von Verwahrung dieses Patents, und von Winkelschreiben.

Es ist ein besonderer Unterthansadvocat allergnädigst angestellet, welcher wegen habender Besoldung den bedruckten Unterthanen umsonst dienen muß.

26 ) Von mehr andern, theils dem Unterthan, und theils den Grundobrigkeiten verbothenen Dingen.

27) Von Befolgung dieses Patents, und der auf desselben Uebertrettung gesetzten Straffen.

v. S.

II. Von Künstlern.

Zu der Fortsetzung der Kunstwerken hiesiger Künstler gehört auch folgendes Verzeichniß. Herr Joseph Hauzinger k. k. Kammermahler, und zweyter Professor der hiesigen k. k. Akademie hat weiters verfertiget:

In Fresco.

In der Pfarrkirche zu Brixen in Tyroll hat er in Gesellschaft des auch berühmten Herrn Trogers alle Frescomahlerey verfertiget. Mit eben erwehntem Künstler hat er die hiesige Mariahilferkirche ausgemahlet, woran aber das Presbyterium von Herrn Troger allein gemacht worden. Die Schloßkapelle zu Presburg; desgleichen zu Drey Aichen in Oesterreich das Presbyterium; wiederum zu Ofen die königl. Hofkirche, sind durch ihn in Fresco gemahlet worden.

In Oel.

Zu Pest in der Inwalidenkircke stehen drey Altarblätter von seiner Hand gemahlet. Das eine zeigt Christum am Kreuz, und die Mutter Gottes, Johannes und Magdalena. Das andre den heiligen Johannes de Deo. Das dritte die heilige Anna mit dem Jesuskind auf den Armen.

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Das Hochaltarblatt in der Hofkirche zu Ofen zeiget auch von der großen Stärke dieses Künstlers. Es stellet vor: Christum am Kreuz mit seiner Mutter, nebst dem Johannes und Magdalena.

Auf der Neustädter Haide siehet man das Altarblatt, worauf die heil. Theresia vorgebildet ist. Ein anders mit der Abbildung Johannes des Täufers wird zu Möderingen angetroffen. Ferner finden die Kenner guter Mahlereyen zu Komorn drey Altarblätter von diesem Meister verfertiget, auf deren einem, ist die heilige Dreifaltigkeit vorgestellet; wo seitwärts der heilige Franciscus Seraphicus und der heilige Ignatius gesehen wird. Dann die heilige Theresia, und auch der heilige Franciscus Solanus.

Alle Kunstarbeiten von der Hand dieses sehr berühmten Künstlers auszuführen, leidet der Raum und unser Vorsatz nicht. Liebhaber finden noch hier und da, sowohl von geistlichen als weltlichen Bildern, auch verschiedene Portraite in Oel und Pastell von ihme gemahlet. Herr Franz Messerschmied, angesetzter Professor der k. k. Akademie, der Mahler- Bildhauer- und Baukunst hat die Abbildung Sr. Majestät des Kaisers, und Sr. ersten Gemahlinn k. H. in einem Bruststück von gelbem Metall verfertiget, welche beyde sehenswürdige Kunststücke in dem kaiserl. Zeughause stehen. Desgleichen siehet man ein Bruststück von ihme in dem Medicinischen Collegio der hiesigen Universität, welches eine Composition ist, und die Abbildung des weltberühmten Hrn. Barons von Switten vorstellet. Sein Aufnahmstück in die k. k. Akademie bestehet in zwey Köpfen von schwarzem Metalle, welche die Abbildung des ehemaligen Directors der Akademie, Hrn. v. Meytens, und des, wegen seiner Leutseligkeit und Bescheidenheit eben so sehr, als wegen seiner Gelehrsamkeit hochgeschätzten Herrn v. Scheib vorstellen. Ferner, ist noch ein großes Basrelief von Gyps allda zu sehen, mit der Vorstellung: wie Ulysses den Achilles unter dem Frauenzimmer antrift. Bey den Werken des Hrn. Schletterers: haben wir noch nachzuholen: das Portal in dem Theresianischen Collegio, welches aus 4 Statuen, dem kaiserl. Adler, und den Zierrathen bestehet.

v. W.

III. Wissenschaften.

Neu herausgekommenes Buch.

In der von Ghelenschen Buchhandlung ist zu haben: Nikolaus Ernst Kleemanns Reisen von Wien über Belgrad bis Kilianova, durch die Butschiak Tartarey über Ravschan, Bender, durch die Nogew Tartarey in die Crimm, dann von Raffa nach Constantinopel, nach Smirna , und durch den Archipelagum nach Triest und Wien,

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in den Jahren 1768. 69. und 70. Nebst einem Anhange von den besondern Merkwürdigkeiten der crimmischen Tartarey, in Briefen an einen Freund. In Octav und elf Bögen stark.

Dieses Werk enthält 42. Briefe, aus welchen wir unsern Lesern einen kurzen Auszug liefern wollen.

Die ersten 9. Briefe handeln von der Reise auf der Donau bis in die Stadt Kili, welche 3 Stunden vom schwarzen Meer liegt, in welchen der Hr. Verfasser im Vorbeyfahren verschiedene Merkwürdigkeiten aufgezeichnet hat. Der 10te Brief beschreibt das Verfahren der türkischen Maut. Im 11ten findet man einige Nachricht von der üblen Mannszucht der Janitscharen. Die Beschreibung der Reise nach Cauchan in der Butchiack-Tartarey ist im 12ten Briefe enthalten. Der 13te Brief hat die Unterredung mit dem dasigen Consul zum Grunde. Und der folgende mit dem Chan selbst, der dem Autor verschiedene Commissionem aufgetragen hat. Im 15ten Briefe sind Großsprechereyen eines Renegaten beschrieben. Die Beschreibung der Wohnung des Chans, Dienerschaft, Musik, Ankunft des Frauenzimmers, und Abreise des Chans ist der Inhalt des 17ten Briefs. Der 18. Brief beschreibt Bender. Und der 19te die Häuser, oder Zelter der Tartarn, und ihre Dörfer. Der 2te eine Eisfahrt, und die Stadt Prekop oder Or. Fuhrwerk mit zwey Camelen. Der 21ste Ankunft in der Crimm, Bewirthung der Armenier unter einander. Der 22ste ein Bad, und die Art zu baden. Der 23ste eine gestiftete tartarische Herberg, für jedermann umsonst. Der 24. und 25ste Brief enthält die Beschreibung der Stadt Achmettschitt, und Wohnung des Crimm Hans. Der 26ste erzählet das dem Autor begegnete Schicksal mit 3. Janitscharen. Seinen starken Verkehr mit den Tartarn. Das Verfahren der türkischen Ueberläufer. Die Angst der Türken wegen der Russen Annäherung. Der 27ste: Ausrede des Autors bey Annäherung türkischer Deserteur, die Ursache dessen. Entschließung, nach Constantinopel zu gehen. Der 28ste handelt von der Ankunft der türkischen Flotte bey Caffa, ihrer Anzahl. Beschreibung einer türkischen Gallione. Der 29ste meldet von der Art des Sklavenhandels. Der 30ste beschreibet die Hauptstadt der Crimm und das ganze Land. Der 31ste einen Sturm und Schifbruch. Der 32ste die Dardanellen. Der 33ste einen abermaligen Sturm, Ankunft zu Smirna. Der 34. die Aufführung einiger aus dem Feld zurückgekommener Türken. Die Insel Chyra. Ankunft zu Triest. Im 35sten Briefe finden die Leser einige Anmerkungen über die Reise durch Ungarn, Serwien, die Wallachey, Moldau, und rechter Hand den Donaustrom hienauf liegende Städte und Dörfer: die Wohnungen der Türken: Kaffeehäuser und ihre Spiele. Der 36ste handelt von dem Wein und Wasser in der Türkey und Crimm: von den Sitten der Inwohner; Vortheile des Großherrn in Ansehung seiner Ge-

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walt. Begierde der Türken zum Krieg; von ihrem mit sich führenden Gewehr. Unterweisung des Bonnewals in Kriegsübungen. Vergleichung der Tartarn mit den Türken. Der 37. 38. 39. 40. und 41ste Brief beschreibt die kleine Tartarey; das Leben des letztverstorbenen Chans: die Macht und Regierungsform; den tartarischen Adel; die verschiedene Nationen; ihre Lebensart; die Einkünfte des Chans. Ein kleines Gemälde von den Armeniern trift man im letzten Briefe an. Noch ist ein Zusatz beygefüget, in welchem das tartarische Gewicht und Ellenmaaß mit dem hiesigen verglichen wird. Ferner: sind darinnen die türkischen Geldsorten nach dem wienner Kurrent, und auswärtige Geldsorten nach türkischen Werth bestimmet; und die türkische Schiedmünzen, und tartarische Geldsorten beschrieben.

Diese Beschreibung eines Theils des Lebenslaufes des Hrn. Autors ist schätzbar: weil sie vermuthlich die allerneueste Nachrichten aus diesen entfernten Gegenden enthält; und auch manches auf weiten Reisen sonst Zustossendes aufrichtig entdecket. Das Buch ist dem Hrn. Reichsgrafen Rüdiger v. Starhemberg, durch dessen Aufmunterung der Herr Verfasser diese entfernte Länder kennen gelernt hat, zugeeignet.

v. R.

IV. Von der Landwirthschaft.

Bienenzucht.

Welcher auf die Werke der Natur, und auf seinen Nutzen aufmerksame Landwirth liebet nicht die Bienenzucht, und suchet nicht diese fleißige kleine Geschöpfe, sollte es auch nur zum Vergnügen seyn, zu unterhalten? Bisher war der große Nutzen, welcher von diesem Zweige der Landwirtschaft gezogen werden kann, nach seinem beträchtlichen Umfange nur sehr wenigen bekannt. Das unschuldige Bienenvolk wurde zur Belohnung seines Fleißes, mit welchem es Wax und Honig den Sommer hindurch zusammen getragen hatte, durch ein allgemeines herrschendes Vorurtheil im spaten Herbste, gemeiniglich ausgerottet. Man stunde nämlich in den Gedanken, daß Wax und Honig die Reichthümer dieser Creaturen nicht anders, als durch ihren Untergang erobert werden könnten.

Wir übergehen hiermit Stillschweigen die Bemühungen, sowohl einzelner Personen, als ganzer Gesellschaften, welche für das Wohl ihres Rebenmenschen, besonders aber der Landwirthe bekümmert, ihre überkommenen Bienengeheimniße, und in diesem Stücke mit gutem Erfolge angestellte Versuche, durch öffentliche Schriften der Welt mitgetheilet haben. Wir

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verehren die Anstalten, wo durch bestimmte Belohnungen die Bienenmeister in verschiedenen Ländern aufgemuntert wurden, die beste Art der Bienenzucht in einer gewissen Gegend, anzugeben.

Alles dieses hat seinen großen Nutzen. Noch aber ist er nicht allgemein. Man muß auch solche gedruckte Nachrichten lesen; man muß sie verstehen; und dann muß man die empholenen Handgrife nachmachen, und die Vorschrift befolgen können. Unsre Bienenwirthe finden sich größtentheils unter dem Landvolke: wenige davon können lesen. Und welche Hinderniß! Die Schriften und Abhandlungen, welche von der Bienenpflege reden, sind nicht in ihrer Sprache geschrieben. Wenn unsre Landleute dadurch unterrichtet werden sollten; so müßten sie in das Böhmische, Ungarische, Slawackische, Raizische und Wallachische übersetzt, zum Druck befördert, und unter die Dorfschaften vertheilet werden.

Bey diesen vielen Schwierigkeiten wird jeder emsiger erbländischer Landwirth die Größe der Wohlthat, welche unsere allergnädigste Landesmutter ihren Unterthanen erwiesen, desto leichter ermessen, und mit der innigsten Danknehmigkeit erkennen.

Ihro k. k. apostol. Majestät haben nämlich bereits vor einigen Jahren zu Emporbringung der Bienenzucht nicht allein den Anfängern in der Bienenpflege: sondern auch jenen, welche darinnen schon einen Fortgang gemacht hatten, in einigen Gegenden besondere Vortheile allermildest angedeyhen: im abgewichenen Jahre aber, unter dem 7ten April den Hrn. Anton Janscha, einen in der Bienenzucht gründlich erfahrnen k. k. Unterthanen aus Crain als Bienenmeisier anstellen zu lassen, und ihm einen jährlichen Gehalt von 600 Gulden auf Lebenslang in der preißwürdigsten Absicht allergnädigst zu bewilligen geruhet;. daß er seine hierinnen erlangte Wissenschaft öfentlich mitzutheilen, die k. k. Unterthanen, welche an ihn durch den hochlöblichen k. k. Commerzienrath, oder durch die löbl. Agriculturs-Gesellschaft angewiesen werden würden, ohne allen Rückhalt zu unterweisen, und sich vorzüglich darauf zu verwenden haben sollte, damit die verbesserte Bienenpflege in den k. k. Erbländern mehr und mehr verbreitet werden möchte.

Seinen Unterricht hat er im Frühlinge vorigen Jahres im Augarten in der Leopoldstadt angefangen; und um die Lehrbegierigen in den erforderlichen Handgriffen unterweisen zu können, 16. Bienenstöcke selbst angeschaft.

Die Vortreflichkeit seiner Methode, kann daraus beurtheilet werden, daß er diese 16 Bienenstöcke den Sommer hindurch bis auf 66 vermehret, und von der veranstalteten Bienenwayde, da er nämlich die Bienenstöcke in eine andere Gegend auf etliche Wochen überführen lassen, einen in 9 Centnern Honig bestehenden Nutzen bezo-

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gen hat: ohne deswegen einen einzigen Stock, wie es sonst gewöhnlich gewesen, getödtet zu haben.

Bey der Vorsicht, welche er in Prüfung der Bienen den Winter über gebrauchet, ist keiner, von den 66 Stöcken abgestanden. Sie waren bey angehender Wärme alle frisch und gesund, und er war im Stande bis den 8. Julius ihre Zahl bis auf 180 zu bringen.

Während dieser Zeit haben viele Liebhaber durch seinen Unterricht in diesem Zweige der Landwirthschaft einen solchen Grund gelegt, daß sie fähig sind, nicht nur für sich selbst der Bienen zu pflegen, sondern auch andere in dieser Wissenschaft zu unterrichten. Den hohen Herrschaften aus Ungarn, Böheim und Oesterreich, gereichet es zum größten Ruhme, daß sie auf ihre Kosten Leute hieher geschickt haben, um sie bey ihm unterweisen zu lassen, damit sie diese nützliche und sehr leichte Beschäftigung den Unterthanen beybringen: und diese Wissenschaft allgemein gemacht werden möchte. Wir wünschen, daß diesen rühmlichen Beyspielen, noch viel mehrere, und alle Herrschaften, ja auch königl. freye Städte folgten. Wie groß würde der Nutzen für den Staat seyn.

Wir werden von diesem, der Landwirthschaft schätzbaren Manne, welcher sonst seiner Kunst nach ein Historienmahler ist, öfters Gelegenheit haben, etwas neues anzuzeigen. Dermalen führen wir nur an, daß, da seine Stücke und die Einrichtung des Bienenhauses nicht von der gewöhnlichen Art sind: er einen eigenen Menschen abgerichtet habe, welcher von beyden Modelle auf Verlangen verfertiget, und sie Liebhabern um ein billigen Preiß überläßet.

Seine Abhandlung von Bienenschwärmen wird nächstens die Presse verlassen.

M.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r16 - 24 Feb 2012, AgostonBernad
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