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I. Jahrgang, VIII. Stück, den 21. August 1771.
I. Allerhöchste Verordnungen.
Errichtung einer Börse in der k. k. Residenzstadt
Ihre k. k. apost. Majestät haben zum Wohl ihrer Unterthanen die allerhöchste Gnade gehabt, unter dem 1ten August ein Patent dem hiesigen Publikum bekannt zu machen, dessen Innhalt die Errichtung einer Börse in hiesiger k. k. Residenzstadt Wien, so wie sie in allen beträchtlichen europäischen Handelsplätzen anzutreffen ist, zum Grunde hat.
1) Diese zum Besten der Handlung, und zu Verhütung des, ohne erfahrne und beeidigte Sensalen, geschlossenen Verkaufes öffentlicher Papiere, allergnädigst errichtete Börse soll vom 1. September anfangen, durch
einen dazu bestellten k. k. Kommissarius ordentlich eröfnet, und durch denselben eine genaue Aufsicht auf alle daselbst vorgehende Handlungen immerhin gehalten werden. Alles, was die Policey dieser Börse anbetrift, soll von der N. Oe. Regierung abhangen, und von gedachtem Kommissarius, der jedesmal gegenwärtig ist, ohne Ausnahme vorgekehret werden.
2) Die Börse soll alle Tage, ausgenommen an Sonn- und gebotenen
Feyertägen, Morgens von 11 bis 1 Uhr; Nachmittags aber von
Michaelis bis
Georgi, von 3 bis 4, dann von Georgi bis Michaelis von 4 bis 5 Uhr offen stehen.
3) Zu Verhütung aller Unordnung soll bey dem Eingange eine hinlängliche Militärwache stehen.
4) Der Eintritt stehet, außer dem weiblichen Geschlechte, jedermann offen. Den Verdächtigen, Banquerotirern, nicht minder bekannten Verschwendern und Minorennen aber, ist auch der Zutritt verbotten.
5) Alle, durch Verkauf- oder Verwechselung öffentlicher Papiere und förmiger Wechselbriefe, entstehende Geldnegotien sollen auf unten erwehnte Weise geschlossen werden.
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Hierunter aber sind diejenigen Geschäfte nicht mit begriffen, wo einer, er möge anwesend oder entfernt seyn, dem Gläubiger seine Schuld abführet, oder erkaufte Realitäten mit Papieren bezahlet. Diese außer der Börse abgebende Papiere führen weder einen Rabat noch Aggio bey sich, sondern werden lediglich al pari angerechnet.
6) Werden alle Wechselnegotiationen, außer der Börse, bey Confiscirung der Hälfte, was das Negotium beträgt, ernstlich verbotten, wenn solches 1000 Fl. nicht übersteiget. Wenn es aber größer; so soll eine Strafe von 1000 Fl. erleget werden, wovon ein Drittel dem Angeber, und das übrige dem k. k. Aerarium zustießet.
7) Die nämliche Geldstrafe [...] auch diejenigen, die solches heimliche Negotium wissentlich in ihren Häusern gestatten.
8) Alle Negotiationen sollen, ohne andere zu stöhren, gemacht werden. Eine Geldbuße von 1000 Fl. trift denjenigen, der auf eine oder die andere Weise den Werth der Wechseibriese zu verringern trachtet.
9) Wer auf der Börse Zänkereyen anfängt, soll sogleich arretiret, und nach Umständen mit einer Geld- oder andern Strafe belegt werden.
10) Wenn dringende Negotien die für die Börse ausgesetzten Stunden nicht erwarten können, sollen solche mit Beziehung eines Sensalen geschlossen werden, der dieses nachgehends in das Journal des künftigen Tages, mit der Ursache dieses Verfahrens, einzutragen hat.
11) Alle Unterhandlungen können ohne Gegenwart der Sensalen nicht abgeschlossen werden, unter der oben §. 6to festgesetzten von dem Käufer und Verkäufer entrichtenden Geldstrafe, oder eines dreymonatlichen Arrests.
12) Alle Verkäufe öffentlicher Papiere, die weder auf der Börse, noch in Beyseyn beeidigter Sensalen geschehen, werden für null und nichtig erkennet.
13) Die Anzahl der Wechselsensalen soll unter den Niederlagsverwandten und dem Handelsstaude festgesetzet werden.
14) Aus jeden von beyden Ständen sind fünf der erfahrensten Handelsleute zum Amte eines Sensalen zu prüfen. Diese müßen über 25 Jahre alt, dabey redlich und geschickt: dagegen die Banquerotirer, und welche Moratoria begehrt haben, davon ausgeschlossen seyn.
15) Diese künftige Subjekta werden sodenn dem N. O. Merkantil- und Wechselgericht erster Instanz vorgestellet, und nach abermaligem Gutbefinden erwählet, sodann von dem N. O. Merkantil- und Wechsel-Appelatorio bestätiget, und hierauf zum Jurament gelassen werden.
16) Wenn nach der ersten Anstellung eine Sensalenstelle durch Absterben offen wird; so sollen durch Mehrheit der Stimmen drey Subjekta zur Auswahl dem N. O. Merkantil-
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und Wechselgericht vorgeschlagen werden.
17) Die Sensalen sollen allezeit in der Börse seyn, ausgenommen in einem Krankheitsfalle.
18) Einem jeden Sensalen ist von dem Wechselappelatorio ein paraphirtes Journal zuzustellen; in welches derselbe alle von ihm verrichtete Verhandlungen täglich einträget. Eine jede Verhandlung hat ihr besonderes Numero.
19) Den Sensalen wird bey Gerichten voller Glauben beygemessen, und werden solche schuldig seyn, bey entstehenden Rechtsklagen einen Extrakt aus ihrem Journal dem Gerichte vorzulegen.
20) Ein Sensal soll in keine Handlungssocietät eintretten, noch Kommißionen, in Abwesenheit fremder Kaufteute, bey Straf der Abschaffung und einer Geldbuse von 1000 Fl. annehmen.
21 ) Er soll auch sich keines andern Kommissarii, oder Unterhändlers, ja nicht einmal seiner eignen Söhne zu einer ihme anvertrauten Unterhandlung bedienen. Im Falle einer Krankheit soll ein verpflichteter anderer Sensal sein angefangenes Negotium vollenden.
22) Unter nämlicher Strafe soll er weder direkte noch indirekte eine Handlung mit Wechselbriefen für eigene Rechnung treiben.
23) Kann er auch, bey Verlust seines Dienstes, sich nicht als Buchhalter oder Cassier bey einem Handelsmann oder Wechsler gebrauchen lassen.
24) Darf er auch diejenigen Personen, welche ihme eine Negotiation anvertrauet, ohne ihre Erlaubniß nicht offenbaren, bey Strafe des 20. Artikels.
25) Unter der nämlichen Strafe, soll er auch keinen Wechselbrief, oder öffentliches Papier, so einem Banquerotierer zustehet, verhandlen: es seye dann ihm von den Vorgesetzten über ein solches Vermögen erlaubet.
26) Auch soll er keine Wechselbriefe selbst indossiren. Im Ersuchungsfalle kann er die Unterschrift der Trassanten, Acceptanten, Indossanten oder Aussteller der Briefe, woferne sie auf der Börse in seiner Gegenwart verrichtet wird, certificiren.
27) Unter der nämlichen Strafe darf er keine Verhandlung der Wechselbriefe, als auf der Börse, vornehmen.
28 ) Für solche Verhandlungen werden ihme vom Käufer 1 pr. 1000 entrichtet; außer, es wäre anders bedungen worden. Nimmt er aber doppelt so viel an; so hat er obige Strafe zu gewarten.
29) Die Namen derjenigen Sensalen, die einem obigen Punkte zuwider handlen, und caßiret werden, sind in der Börse auf einer schwarzen Tafel zur Benachrichtigung des Publikums einzuschreiben.
30) Alle Tage, nach geschlossener Börse, sollen sich sämmtliche Sensalen, bey dem Kommissarius versammlen, um den mittlern Preis zu be-
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stimmen, welchen sowohl die Wechesel auf die auswärtigen Plätze, als die öffentlichen Papiere denselben Tag gehabt haben. Ueber beydes sind wohleingerichtete Courszettel zu verfassen, welche den andern Tag auf der Börse angeschlagen werden.
31) Diese in gegenwärtigem Patent enthaltene Verordnungen sollen keinen andern Entzweck, als das allgemeine Beste, und den Nutzen eines jeden insbesondre haben. Welche diesem Patent zuwider handeln, die haben, die sich zugezogene Strafe unausbleiblich zu erwarten.
v. R.
II. Wissenschaften.
Böhmische Geschichte.
In Prag ist bey
Hochenberg und Compagnie herausgekommen:
Adauct Voigts a St. Germano, Priester des Ordens der frommen Schulen, Schreiben an einen Freund; von den bey Podmokl, einem in der hochfürstl. fürstenbergischen Herrschaft Pürglitz gelegenen Dorfe in Böhmen, gefundenen Goldmünzen. Prag den 2. Julius 1771 in Oktav; 40 Seiten stark, ohne der Vorrede des Herrn Herausgebers.
Die im Monate Junius dieses Jahres bey gedachtem Dorfe entdeckten häufigen Goldmünzen haben bey dem Publikum Verwunderung und Nachdenken verursachet. Wir glauben dahero unser Lesern etwas angenehmes zu erweisen, wenn wir ihnen aus dem Schreiben dieses gelehrten und in der Münzkunde gründlich erfahrnen Mannes einen Auszug liefern.
Es merkte derselbe S. 3 an, daß dieser Fund der Goldmünzen, nicht der erste ist, von dem man in Böhmen Nachricht hat. Schon zu
Balbins Zeiten wären in der Gegend des ehemaligen
Benediktiner Klosters Weliz, unweit von ´ebrack, im Berauner Kreise, goldene Münzen, ohne Aufschrift ausgegraben worden: alles was man darauf erkennen konnte, wären das Bild der Sonne und des Mondes gewesen. Seit dieser Zeit hätte man auch an verschiedenen andern Oertern dieses Königreiches, als um Ruttenberg, Gilow oder die Eule, Niscbburg, nicht weit von Beraun u. a. o. m. dergleichen unförmliche Goldstücke, theils einzeln, theils in einiger Anzahl beysammen, auf den Feldern, in den Wagengleisen der Strassen, und bey alten Gemäuern gefunden. Sie wären aber insgesamt nur auf einer Seite geprägt, auf der andern aber außer einer unförmlichen Erhöhung ganz kahl. In dem Gepräge erblicke man nicht das geringste Merkmal von einigen Buchstaben; sondern ungestalte Figuren von der Sonne, den Sternen, von kreuzförmigen Zügen, von Dreyecken mit Strahlen, von Herzen, und auf etlichen wenigen, schwache Spuren von Menschenbildnissen.
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Der Ort, wo dieser Schatz verborgen gelegen, ist nahe bey dem Dorfe Podmokl im Rakonizer Kreise, gerade wo derselbe mit dem Berauner und Pilsner Kreise gleichsam in einen Punkt zusammen stoßt. Bey diesem Dorfe nun fanden einige Bauern, die daselbst der Feldarbeit oblagen, am Rande eines kleinen Baches, einige hin und her zerstreute Goldstücke, welche sie unwissend, was es wäre, zusammenlasen; und als sie weiter suchten, entdeckten sie ganz seichte in der Erde einen Kessel voll derselben. Als sie den Kessel ausheben wollten, konnten sie nichts herausbringen, als dessen obern Reif mit dem Bogen oder der Handhabe, die daran befestiget war. Der Ueberrest war vom Roste ganz zerfressen und verzehret. Dieser Rand hält im Durchschnitt 9 böhmische Zolle. Wie tief der Kessel gewesen, kann man nicht wissen, weil von demselben nichts als der Rand hat entdecket werden können: außer daß man aus der Tiefe des Loches in der Erde, worinn der Kessel gestanden, die Tiefe desselben etwa auf 12 Zoll schätzen konnte. Sowol der Kessel, als der Bogen waren nach Art der Schlangenköpfe gearbeitet: sie sind von Kupfer, jedoch scheinet dasselbe mit einem andern Metalle versetzt zu seyn. Unter den Münzen hat man eigentlich nur viererley verschiedene Sorten, der Größe und dem Gepräge nach, wahrnehmen können. Die Größten sind die ungestaltesten: sie haben auf beyden Seiten eine unförmliche Erhöhung, und wiegen fast durchgängig 2 und ein viertel Dukaten. Die zwote Gattung ist dem Gepräge nach kenntlicher: sie zeiget um eine erhabene Kugel, einige spitzige Zacken oder Strahlen, und ist drey viertel Dukaten schwer. Die von der dritten und vierten Sorte haben den deutlichsten Schlag, und zwar die erstern die Gestalt eines Herzens, nebst einigen Strichen; die letztern aber ein Dreyeck, in dessen Mitte ein Punkt, und um dessen Rand einige Linien wie Stralen gehen; fast auf die Art, wie man das Auge Gottes, oder das Sinnbild der göttlichen Vorsehung vorzustellen pfleget. Die größere darunter hält am Gewichte ein viertel Dukaten, am Werthe 1 Fl. 30 Kr. die kleinste am Werthe 1 Fl.
Man kann die eigentliche Anzahl dieser in dem Kessel verwahrt gewesenen Münzen nicht bestimmen; indem viele derselben, wie leicht zu erachten, verschleppet, und bey entstandener Obrigkeitlicher Untersuchung heimlich unterschlagen worden. Soviel ist gewiß, daß diejenigen, die man bisher hat einbringen können, am Gewichte über 80 wienerische Pfunde betragen. Ein Schatz, dergleichen man aus dem Alterthume in Böhmen noch niemals entdecket hat. Das Gold ist durchgängig von großer Feine, ohne allem Zusatz, und daher kostbarer als das gewöhnliche Dukatengold: und obschon es dem Striche nach, einen oder zween Karate, von der heut zu Tage bekannten Feine abzuweichen scheinet; so wäre dieses doch wahrscheinlicher der Unvollkommenheit der
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alten Schmelz-und Scheidekunst, als einiger Legirung zu zuschreiben.
Hierauf widerlegt der Herr Verfasser mit Gründlichkeit die bisher gehegten Meinungen von ähnlichen Münzen, nach welchen sie von einigen für Regenbogenschüßlein (scutellas iridis), und von andern für griechische, sicilianische, burgundische, gothische, hetrurische, deutsche oder arabische- Münzen gehalten werden. Seiner Meinung nach, welche er Seite 32 vorzutragen anfängt, sind es innländische, alte böhmische Münzen: 1) weil die reiche Ausbeute an Silber und Gold, in den ältesten Zeiten in Böhmen: wie er es im IV. Stücke seiner Münzschrift dargethan, außer Zweifel zu seyn scheinet. 2) Weil es gewiß ist, daß die Herzoge von Böhmen von undenklichen Zeiten her, ja selbst noch in dem Heydenthume, Gold und Silber gemünzet haben; wo es genug gewesen, dem gemeinen Manne, durch den auf die Goldmünze geschlagenen fürstl. Stempel, so unförmlich derselbe auch immer ware, zu versichern, daß das vorhandene Goldstück von rechtem Korn, das ist: von der gehörigen Feinheit und Güte sey; ohne sich um die Richtigkeit des Schrots oder der Schwere, als welche jedesmal durch die Waage untersuchet wurde, zu bekümmern. Wovon wir ein fast ähnliches Beyspiel noch heut zu Tage, an den Spaniern haben; deren Goldstücke eher unförmlichen Goldklumpen, als justirten Münzen ähnlich sehen. Die andern Gründe, welche diese Meinung bestärken, können wir wegen Enge des Raums hier nicht anführen: wir wollen nur noch melden, daß bey diesem Schatze auch ein goldener Ring gefunden worden, der, von eben so feinem Golde als die Münzen, am Gewichte 4 und ½ Loth hält. Man kann ihn für nichts füglicher ansehen, als für eine bey den Lateinern sogenannte Armillam oder Armband, dergleichen nicht nur bey den Römern, sondern auch bey den alten Galliern, Deutschen, und nordischen Völkern, vermuthlich auch bey den Slaven, tapfre Soldaten, zum Zeichen ihres Wohlverhaltens am rechten Arme zu tragen pflegten. Woraus sich folgern lässet, daß dieser Schatz nicht das Vermögen eines Privatmannes; sondern eines vornehmen reichen Herrn und eines Kriegshelden gewesen seyn müße. In einem angefügten N. S. meldet der Herr Verfasser, daß ihme von einem Freunde eine silberne Münze gezeiget, und dabei gesaget worden, daß man sie in dem Königreiche Böhmen gefunden, und an ihr viele Aehnlichkeit mit den zu Podmokl angetroffenen und erst beschriebenen Goldstücken entdecket hätte.
Die Vorrede des Herrn Herausgebers verdienet von allen rechtschafenen Patrioten gelesen und beherziget zu werden: Die vorgesetzte vom Herrn
Karl Salzer in Prag gestochene Kupfertafel kläret die gründliche Beschreibung der verschiedene Münzen, vortreflich auf.
v. P.
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III. Naturalien.
Murices.
Ein detto ganz grüner, besonders rarer, in der Oefnung weißer.
Ein andrer Aschgrau mit fleischfarbiger Oefunung.
Ein detto weißer mit braunen Linien, worinnen noch das vertrocknete Blättlein vom Schnecken zu sehen.
Die übrigen sind fast von allen Farben , und besonders schön: zusammen an der Zahl 88 Stücke, darunter befinden sich 16 Paar.
Sechste Abtheilung.
Buccina Tritonis.
Eine von ziemlicher Größe, mit einem angedreheten meßingenen Mundstück, außen mit hell und dunkelbraunen Flecken: in der Oefnung auch also gestreift. Die Vertiefung ist Orangegelb, und zum blasen zugerichtet.
Drey dergleichen ohne Mundstücke, davon eine sehr fleißig mitten durchgeschnitten, und in zwo gleiche Hälften getheilet ist.
Die Anzahl der hier beschriebenen und übrigen von dieser Art, von vielerley Farben und Streifen, besteht in 89 Stücken, darunter 17 Paar anzutreffen sind.
Die siebende Abtheilung.
Strombi.
Hiervon sind 45 Stücke von verschiedenen Farben und Formen vorhanden, darunter 8 Paar sich befinden.
IV. Vermischte Nachrichten.
Der berühmte
Abbe Rozier zu Paris, Mitglied verschiedener Akademien und gelehrten Gesellschaften, hat die Herausgabe und Fortsetzung eines in Paris ehedem herausgekommenen, wegen besonderer Umstände aber, im Jahre 1762 unterbrochenen französischen Journals, in einer besondern Schrift aufs neue angekündiget.
Die Gegenstände, welche er darinnen abzuhandeln verspricht, sind so wichtig und gemeinnützig: daß wir geglaubet haben, eine Nachricht davon möchte vielen unserer Leser nicht unangenehm seyn. Er hat nämlich die Naturlehre, die Naturgeschichte, und die Künste gewählet. Ueber diese will er seine Betrachtungen anstellen, und dabey das Nützliche dem Angenehmen vorziehen.
In der angenehmen Naturlehre will er sich auf jenes beschränken, was zur Naturgeschichte leitet, und die Grundsätze der mechanischen Künste entwickelt. Er wird dahero Betrachtungen liefern, über die Theorie des Ackerbaues, die Gesetze des Wachsthumes, hie Anwendung der Gewichtswissenschaft bey Pflanzen und Thieren: über den einfachen, oder zusammengesetzten Mechanismus verschiedener Maschinen, welche von Künstlern und Handwerkern gebraucht werden, oder erst gebraucht werden können: es mögen solche durch das Wasser, Feuer, die Luft, oder
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durch andere Kräfte in Bewegung gebracht werden.
In diesem Artickel wird auch verschiedenes aus der Chymie, wodurch in den Beobachtungen der Naturgeschichte und in künstlichen Vermischungen vieles aufgekläret wird, vorgetragen werden.
In der Naturgeschichte wird betrachtet werden:
1) Das Mineralreich; und in solchem die unterschiedlichen Wasser, nebst der Art sie zu untersuchen. Die Gattungen der Erde, Steine, und ihre besondere Unterscheidungszeichen: die Salze nach ihren besondern Gattungen: die vollkommenen und unvollkommenen Metalle: der Schwefel und das Erdharz.
2) Die Kräuterwissenschaft: in welcher den Liebhabern eine Anleitung versprochen wird, wie alle Gattungen von einander zu unterscheiden? die sonst ohne diese Kenntniß der Unterschiede, bey der großen Menge von ungefehr 16000 Pflanzen, in eine Verwirrung verfallen würden: ferner will er zeigen, wie die Kräuterwissenschaft auf das Forstwesen, den Weinbau, Pflanzung fruchtbarer Bäume, den Feld- und Gartenbau etc. die Art sie zu erhalten und vollkommener zu machen, angewendet werden könne.
3 ) Das Thierreich: hier soll vorkommen, die Geschichte und Eigenschaften der vierfüßigen Thiere: die zahlreichen Geschlechter der Vögel: die Menge der Schmetterlinge und Inseckten: die wenig bekannten Gattungen der Schnecken, und vornämlich der Fische. Mit einem Worte: es soll nichts weggelassen werden, was erforderlich ist, die Begriffe zu bestimmen, die Beschreibungen zu berichtigen, und genaue Unterscheidungszeichen anzugeben.
In Ansehung der Künste will der Herr Verfasser bey den mechanischen Künsten alleine stehen bleiben, und dabey zeigen: wie Gold, Silber, Sepde, Wolle etc. für die Manufakturen brauchbar gemacht werden müssen. Er wird von der Zurichtung der Häute und Felle, von der Färbekunst, von Porcellan- Spiegel- und Glasfabriken, von Schmelzung der Metallen, und wie sie zu gebrauchen sind, reden.
Dieses Werk, welches mit dem abgewichenen Monat Julius bereits angefangen, wird alle Monate 9 Bogen stark in Duodez mit Ciceroschrift erscheinen: jedes Stück soll einen, öfters zwey, zuweilen auch drey Kupferstiche haben.
Durch die Unterstützung einer gelehrten Gesellschaft möchte es mit der Zeit zu einer periodischen Encyclopedie erwachsen. Der Preiß dieser Monatschrift ist jährlich 14 Gulden 24 kr. hiesigen Geldes franco bis Straßburg. Die Prenumeration wird bey dem Herausgeber unseres Blattes,
Herrn Bader, halbjährig mit 7 Gulden 12. kr. angenommen.
v. S.
Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.