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I. Jahrgang, XII. Stück
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I. Jahrgang, XI. Stück, den 11. September 1771.
I. Allerhöchste Verordnungen.
Das, von
Ihro k.k. apost. Maj. unterm 26 Augustus für die gesammten deutsch- und böhmischen Erbländer allergnädigst, kund gemachte Patent wollen wir unsern Lesern, wie gewöhnlich Auszugsweise mittheilen. Es betrifft dasselbe die bereits zur Zeit der Kaiser
Ferdinand, und
Kaiser Karl des VI. glorreichen Andenkens eingeführten Amortisationsgesetze, wegen Erwerbung unbeweglicher Güter für die Geistlichkeit: denen schon von
Herzog Albrecht in Oesterreich 1340, und dem
Kaiser Ferdinand dem ersten 1527 gemessene Schranken gesetzet wurden.
Es hat nämlich die Erfahrung gelehret, daß der auf das allgemeine Beste abzielende Endzweck, zur Aufrechthaltung des weltlichen Standes, bisher nicht erreichet worden.
Daher ist nicht allein die Festhaltung dieser bereits eingeführten Amortisationsgesetze, quoad immobilia; sondern auch in vim pragmaticae perpetuae gesetzmäßig verordnet worden und zwar:
1) Wird das Quantum der sowohl in inländische, als auch mit allerhöchster Erlaubniß, in auswärtige Klöster und Orden eintretenden Unterthanen beyderley Geschlechts mitbringenden Dotis ohne Unterschied der geistlichen Orden, auf die Summe von 1500 Gulden rheinisch gesetzet: und dieses dergestalt, daß solche lediglich in fahrendem Vermögen oder bonis mobilius bestehen, und hierunter nicht nur die dos selbst, sondern auch die sogenannte Ausstattung oder Ausstaffirung, und und alle übrigen Kosten ohne Ausnahme, die etwa bey der Einkleidung und Profeßion geschehen, mit darunter verstanden seyn sollen.
Diese Summe von 1500 Gulden soll sich auch bey den Vermöglichsten niemals weiter erstrecken, wohl aber darf sie weniger betragen: welches jedoch den Klöstern, Orden, Kandidaten, ihren Aeltern oder Vormündern allein überlassen wird; wenn indessen
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2) Jemand seinem Kinde, oder Befreundten beyderley Geschlechts, in einem Kloster oder Orden, auf seine Lebenszeit ein Vitalitium zu seinem Belieben zudenken wollte: so darf dessen Betrag höchstens des Jahrs 200 Gulden ausmachen, mit dem ernstgemessenen Beysatze: das Kapital zu diesem Vitalitio niemals dem Kloster oder dem Orden zu übergeben; sondern solches in fundis publicis, oder in andern sichern Oertern anzulegen: und muß folglich dasselbe, nach Absterben des, das Vitalitium genießenden Theils, wieder an jene gelangen, denen es gebühret.
3) Sind ausser dem pro dore oben ausgemessenen Betrage, worunter auch verstanden ist, was dem Eintretenden in Rücksicht seines Eintrittes geschenkt oder vermacht werden wollte, oder er selbst dem Kloster per actus inter viros, oder mortis causa zuwendet, alle anderweitige acquisitiones sub quocunque titulo den geistlichen Orden und Klöstern anmit verbotten. Da nun
4) über den mehrbesagten Dotatens-Betrag von 1500 Gulden, und auch nur diesen in dem ohnehin verstandenen Falle der Profeßion eines Kandidaten beyderley Geschlechts, alle übrige acquisitiones per actus inter vivos & mortis causa; folglich auch per successionem ex testamento, vel ab intestato, woher sie immer kommen können, zu Händen der geistlichen Orden und Klöster gänzlich eingestellet seyn sollen; so wird bloß dasjenige ausgenommen, was als ein wahres Allmosen; ein Vermächtniß auf heilige Messen, oder Jahrtäge; und andere fromme Stiftungen, den Klöstern und Orden zugedacht wird; jedoch mit dem ausdrücklichen Befehl, und nicht anders: daß das zu diesen letztern Fällen bestimmte Geld und Kapital niemals dem Orden oder Kloster abgegeben, sondern in fundis publicis angelegt, und nach Maaßgebung der bereits in Stiftungssachen erlassenen Anordnung damit fürgegangen, folglich auf dessen Aufrechthaltung von der Behörde die Obsorge getragen werden soll.
Zu Errichtung dieser Stiftungen wird nur in jenem Falle die landesfürstliche Erlaubniß ausgewirket, wenn zu dergleichen, bona immobilia, als liegende Güter bestimmet wurden.
Ein Kandidat oder Kandidatinn darf mit dem eigenen Vermögen disponiren: doch allemal vor Ablegung der Profeßion, und in soweit es dem gegenwärtigen Verboth nicht zuwider laufet. Endlichen werden.
5) Alle Actus inter vivos & mortis causa, welche wider dieses Gesetz oder in fraudem legis directe vel indirecte, heimlich oder öffentlich geschehen, anmit im voraus für null und nichtig erkläret. Alle Uebertreter, sammt jenen, welche auf was immer für eine Art und Weise mitgewirket haben, sollen durch ansehnliche Geldbußen und anderweitige Ahndnugen ernsthaft bestraffet, auch den Angebern der gewöhnliche Theil ebenfalls abgereichet werden.
Diese heilsame Pragmatica soll hiemit zu jedermanns Wissen und Nachachten in allen deutsch-und böheimischen Erbländern kund gemacht, somit zu allen Zeiten die pflichtschuldigste Ob-
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sicht hierüber getragen, und alle schwere Ungnade und Strafe vermieden werden.
D.
II. Von Künstlern.
Fernere Fortsetzung von den Mitgliedern der kaiserl. königl. Academie der Mahler- Bildhauer- und Baukunst, und ihren Kunstwerken.
erhielte 1750. das erste Prämium in der Architectur durch eine Zeichnung von einem Hoftheater. Sein Aufnahmstück zum Mitglied der Akademie bestehet in einem Gemählde, worauf eine römische Triumphpforte vorgestellet ist.
Von seinen schönen Werken ist hier zu sehen: bey den
PP. Paulinern zu Herrnals, in dem Speisesaale, auf dessen Decke, 1. Das Abendmahl Christi, 2. das Leben des
H. Einsiedlers Pauli; an den Seitenwänden 1. Die Hochzeit zu Cana in Galiläa, 2. die
H. Magdalena, bey den Füssen Christi, 3. die Israeliten, mit Sammlung des Manna beschäftiget, 4. eben diese, bey dem Felsen Horeb, in Fresco gemahlt.
In Braunschweig, in der herzogl. Burg, auf der Decke eines Saales; die Bestürmung der Riesen; und der Sieg der Götter mit Oelfarben.
In Paris, auf den Wall, ein Prospect auf einer Mauer, wo Rom, als eine triumphirende Figur auf einem Fußgestelle, in einer Blende, nebst zween Sklaven angebracht ist.
Die von diesem Künstler gemahlten Theatraldecorationen sind so hoch geschätzet, daß sie hier nur selten, und alleine bey großen Feyerlichkeiten gebrauchet werden.
Zu Hessenstamm, ohnweit Frankfurt am Mayn, auf Veranstaltung Sr. Ercellenz, des
Herrn Reichsgrafen von Schönborn, die Zeichnung zur gehaltenen Illumination, bey der Krönung
Sr. itzt regierenden kaiserl. Majestät.
Zu Klagenfurt, auf Anordnung des
Hrn. Grafens v. Heister Excellenz, im Jahre 1765. die Decoration des Theaters, und ein Riß zur damaligen Beleuchtung auf dem großen Platze.
Eben daselbst bey den
P. P. Franciscanern, eine Kapelle, mit Architectur, nebst den
H. Antonius und
mehr Figuren.
Im Stift Vitring nächst Klagenfurt, die Bibliothek, in der Mitte mit einem großen Feld, und zween Bogentheilen, nebst 12. kleinen Feldern: hiernächst auch der Speisesaal daselbst in Fresco mit biblischen Historien gezieret.
Zu Laibach, auf dem neu erbauten Theater, ein großer Plafond, Cortinen, und verschiedene Decorationen.
Zu Brugg an der Leitha in der Kirche der
PP. Augustiner, eine Prospectmauer an dem Hochaltar, wie auch in der Pfarr daselbst in Fresco.
Zu Goiß, an dem Neusiedlersee in der Pfarre ein Sanctuarium; wie auch zu Pettendorf und Nendorf in Fresco.
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Zu Ofen, bey den PP. Trinitariern, die
4. Evangelisten, in der großen Kuppel; dann ein Platfond auf dem Chor.
Ferner noch allhier zu Wien; in dem
gräflich-schönbornischen Garten, ein Saal mit Antiken Compartimenten und Verzierungen.
In der Kirchen der Vorstadt Liechtenthal, die Verzierungen auf Stuckoart in Fresco.
Auf Veranstaltung Sr. Excellenz des
Hrn. Marquis Durfort, bey der ersten Vermählung
Sr. kais. Maj. die Zeichnung zur Illumination und zum Feuerwerk mit Farben entworfen , auf 11/2 Regalbogen, welche nach Paris abgeschicket worden. .
Zu diesem Verzechniße der verschiedenen Stücke dieses Künstlers, wodurch er sich den Beyfall aller Kenner, und die Hochachtung der Liebhaber erworben hat, wollen wir nur noch dieses anfügen, daß er bey seiner vorzüglichen Geschicklichkeit in dem Architekturmalen, auch die seltene Gabe besitze, alle Stücke, so genau nach den Regeln auszuführen, daß jeder Baumeister darnach zu bauen im Stande ist.
Sein Aufnahmstück stellet in symbolischen Figuren vor: wie das Studium der Akademie wider ihre Feinde mächtig unterstützet wird.
In seiner Art zu mahlen bemühet er sich vorzüglich, durch fleißige Nachahmung des berühmten Rubens sich von andern zu unterscheiden.
Von ihme sind, nebst vielen andern, folgende Stücke allhier in Wien, öffentlich zu sehen:
Der für
Se. kaiserl. Majestät Joseph II. mit verschiedenen Allegorien gezierte Staatswagen, wodurch er sowohl das allerhöchste Wohlgefallen, als ein besonders Lob bey kennern erworben hat.
Bey den PP. Franciscanern, das Altarblatt , worauf der
H. Johannes Capistranus vorgestellet ist.
Bey St. Florian, das Hochaltarblatt
St. Florianus.
Zu Poystorf, das Hochaltarblatt,
St. Antonius, wie auch die Vermählung der
H. Catharina bey den PP. Capucinern.
Zu Hollabrunn, eben der
H. Antonius.
Zu Tulln bey den Klosterfrauen, der
H. Johann von Nepomuck, wie er Allmosen austheilet.
Zu Burgstall, der sterbende
H. Joseph. In Hungarn, zu Presburg, für
Se. königl. Hoheit von Sachsen-Teschen ein Wagen mit poetischen Figuren; wie auch vier Supraporten von Kindern, welche die Künste vorstellen. Für Se. Excellenz, den
Hrn. Grafen Eszterhazi, Bischof zu Erlau, ein Blatt, der
H. Evangelist Johannes. Für
Se. Excellenz Hrn. Grafen von Balassa in Pressburg, eine
H. Anna, und zwey andere kleine Blätter. Für die PP. Jesuiter in Ofen acht Blätter. In Temeswar, der
H. Wendelius; Zu Eszek bey den PP. Jesuitern, der
H. Erzengel Michael, und der H. Johann von Nepomuck. Zu Wayzen für
Se. Eminenz den Cardinalen von Migazj zwey kleine Blätter; Zu Eysenstadt bey den barmherzigen Brüdern, der H. Antonius.
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Von diesem Künstler könnten noch verschiedene Stücke, die in Böheim und Siebenbürgen zu sehen sind, angeführet werden; man will aber davon, wie von vielen Kabinetstücken, welche bey vornehmen Kennern und Liebhabern, ihre kostbare Gemächer zieren, für diesesmal nichts erwähnen.
Sein aus Metall verfertigtes Aufnahmstück stellet vor: wie
Diana mit dem
Cupido den schlafenden
Endymion besuchen.
Von ihme siehet man hier in Wien, vier steinerne Statuen, auf der Facciata der Carmeliter Kirche auf der Laimgruben, und zu Mariahülf den
H. Paulus. Die daselbst befindlichen drey Altäre von seiner Erfindung, die er selbst verfertiget hat, zeigen von seiner Geschicklichkeit.
Auf dem Sonntagsberg ist ein von
Herrn Hefele erfundener Altar, von Ihme mit Figuren und Ornamenten besetzet worden.
Eine von ihm gemachte Gruppe aus Alabaster, die den
Apollo,
Minerva, und einen Knaben, als eine Allegorie vorstellet, ist so ansehnlich, daß sie in die
hochfürstl. Liechtensteinische Gallerie gesetzt zu werden verdienet hat.
Bey den, von ihme verfertigten Grabmälern herrschen die ihm besonders angebohrene Gaben; welche von Kennern hochgeachtet werden.
v. W.
III. Von der Landwirthschaft.
Wir haben unsern Lesern in dem
7ten Stücke und dessen 4ten Artickel Hofnung gemacht, daß der zum besten erbländischer Unterthanen allergnädigst bestellte Bienenmeister
Herr Anton Janscha, ein kleines Werk von Bienenschwärmen verfassen, und dem Druck übergeben werde. Da nun dasselbe bey dem k.k. Illyrisch- und Orientalischen Hof- wie auch N. Oe. Landschafts- und Unversitätsbuchdrucker
Hrn. Joseph Kurzböck allhier die Presse verlassen; so finden wir uns verbunden, es anzuzeigen. Dieses Werkchen führet folgenden Titel: Abhandlung von Schwärmen der Bienen 1771. und ist, ohne Vorrede und Register 126. Seiten stark. Wir wollen den Inhalt der Abhandlung liefern, damit man von dem Werthe derselben urtheilen könne.
In dem Eingange werden die verschiedenen Arten der Bienenstöcke oder Körbe erzählet: vornämlich aber jene, welche der Herr Bienenmeister, ohne die andern zu verachten, den übrigen vorgezogen, S. 13. und 14. genau beschrieben.
Das Werk ist in zween Theile abgesondert, und wird darinnen gehandelt: in dem 1ten, von natürlichen Schwärmen, und dessen 1.) Abschnitte, von den Ursachen, der Verschiedenheit und Beförderung der natürlichen Schwärme, 15. Seite. 2.) von ihren Eigen-
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schaften und Eintheilungen 28. S. 3.) von ihren Kennzeichen. 35. S. 4.) von den Kennzeichen des Tages, wann der Schwarm ausziehen soll. 46. S. 5.) von den Kennzeichen, welche unmittelbar vor dem Auszuge aus dem Stocke in der Luft, vorausgehen. 48. S. 6.) was an den Schwärmenselbst zu beobachten ist. 48. S. 7.) von derselben Einschöpfen oder Fassen. 79. S. 8.) was nach dem Schwärmen zu thun sey? Dieser Abschnitt ist besonders merkwürdig, und enthält ganz eigene Wahrnehmungen. 98.S. in dem 2ten Theile von künstlichen Schwärmen. 1ter Abschnitt. Von derselben Nutzen und Schaden. 105.S.3.) von wirklicher Abtheilung derselben; wovon er 7. verschiedene Arthen anführet, allen andern aber die §. 96. beschriebene vorziehet.
In der Vorrede verspricht er, daß er sich angelegen seyn lassen wolle, den Liebhabern der Bienen, etwas vollständigeres von seinen langen Erfahrungen in diesem Theile der Landwirtschaft zu liefern. Wir wünschen, daß die vorausgesetzte Bedingung erfüllet, und diesem gemachten Versprechen ein völliges Genügen geleistet werden möchte.
M.
IV. Bergbau.
In der
Ankündigung unserer Blätter haben wir versprochen, wie von andern den Bergbau betreffenden Umständen, also auch von feilgebothenen Bergtheilen Nachricht zu geben. Weil aber fast alles, was uns in diesem Stücke indessen vorgekommen ist, von der Beschaffenheit war, daß wir Bedenken getragen, es dem Publikum mitzutheilen; so haben wir diese uns angenehme Pflicht bisher unerfüllet lassen müssen. Dermalen sind wir im Stande ihr nachzukommen: da wir folgendes mit Zuverläßigkeit anzeigen können.
In einer Kupfergrube in Oberungarn werden 16 Kuxe oder der achte Theil des ganzen Werkes, feil gebothen: nachdeme vor ohngefähr 6 Monaten, nach einem mehr jährigen und kostbaren Bau, der Seegen wirklich erreichet, auch seit deme , in die k.k. Einlösung zu Schmölnitz über 40 Cent. Kupfer von der Gewerkschaft geliefert werden sind. Das Erzt stehet im Feldorte, und in den Strassen ganz derb 3/4 Elen, und man siehet, daß es beynahe mit jeder Klaster sich verschönere und an Breite zunähme. Nun ist davon bereits ein beträchtlicher Vorrath vorhanden, welcher bey dem fleißigen und ordentlichen Betriebe der Arbeit, sich noch täglich vermehret. Man zweifelt nicht im geringsten, daß bey der nächsten Lieferung sich schon eine Ausbeute ergebe; und alle Umstände bestättigen die von der Gewerkschaft zu Anfang des Baues gefaßte Hofnung; daß dieses Werk reich und fürdauernd seyn werde.
Bergverständige werden in dieser zuverläßigen Beschreibung hinlängliche
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Gründe finden, Liebhabern den Ankauf dieser feilgebothenen Bergtheile nicht zu mißrathen: indeme das darauf zu verwendende Geld keiner Gefahr ausgesetzet, sich jährlich reichlich verzinsen wird.
Wer nun zu Abnehmung aller 16 Kuxen oder nur einiger derselben Lust hat, der beliebe sich bey dem Herrn Herausgeber zu melden.
v. P.
V. Dienstsuchende Personen.
Ein junger Mensch, welcher seine Studia vollendet, auch bereits die Stelle eines Hofmeisters bey einer
jungen Herrschaft, auswärts rühmlich begleitet hat, wünschet auch hier entweder die nämliche Stelle zu erhalten; oder als Sekretär bey einem Cavalier angestellet zu werden. Ausser den gründlich erlernten Wissenschaften besitzt er eine große Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, und viele Stärke in der Musik. Mehrere Nachricht wird der
Herr Herausgeber ertheilen.
Eine Person, welche in der Haus- und Landwirthschaft wohl erfahren ist, suchet ein Unterkommen in der Stadt: oder auch auf dem Lande, als Verwalter, Inspector, und dergleichen angestellet zu werden. Hohen Herrschaften, die etwan Belieben hätten die nähern Umstände zu erfahren, wird der Hr. Herausgeber, die erforderliche Anleitung ertheilen.
VI. Vermischte Nachrichten.
Die Societät der Wissenschaften zu Amsterdam, welche unter dem Wahlspruch Floreant liberales artes, bekannt ist, hatte im vorigen Jahre, die Frage aufgegeben: Welche ist die beste Ehe, zur Beförderung einer guten Haushaltung, 1. für den gemeinen Mann, 2., für den Bürger, 3. für Personen höheren Standes, daß sie jedem derselben, in seiner Art, und auch für den ganzen Staat nützlich seyn möge?
Unter den vielen eingeschickten Abhandlungen, ist jener, die
Hr. Willem de Vos, Lehrer der Minoriten zu Amsterdam, verfasset hat, der angesetzte Preis zuerkennet worden.
Nun hat die nämliche Societät eine neue Frage, bis auf den 1. May 1773, zum beantworten vorgeleget. Sie bestehet in folgendem: Welche Tugenden und Laster haben das menschliche Geschlecht, seit alten Jahrhunderten, am meisten beherrschet: Ist das Herz der Menschen von Zeit zu Zeit ärger oder besser worden? oder ist es durch alle Zeitläufte hindurch in gleicher Verfassung verblieben?
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Die Abhandlungen, kann man nach Belieben, in der lateinisch- französisch- oder holländischen Sprache verfassen. Sie müssen aber leserlich geschrieben, und ohne Namensunterschrift, jedoch mit einem versiegelten Zettel und Wahlspruch versehen, an den Buchhändler
Gerrit Warnars in de Klaverstraat nach Amsterdam, franko eingeschicket werden. Der Preis, den die Gesellschaft auf die beste Abhandlung gesetzet hat, bestehet aus 36 Ducaten.
v. K.
Verschiedene Kunststücke, welche zu verkaufen sind.
Ein Nachtstück den
H. Hieronymum vorstellend von
Benthem.
Ein Wucherer und und ein altes Weib beym Feuer, beyde Nachtstücke auch von Benthem.
Eine Landschaft auf Holz gemahlet mit einer Rahme von Ebenholz von
Breughels.
Eine andere von
Mombert.
Hamilkar und der junge
Hannibal von
Heiß.
Die Familie Christi von eben diesem Meister.
Franciscus Seraphicus von
Matthäus Merian mit Krajon gemahlet.
Ein Stück, worauf todte Vögel vorgestellet, von
Hamilton.
Ein Portrait von
Lukas Kranach.
Zwey niederländische Kompagniestücke von
Hormans.
Zwey kleine mit Seeplätzen von
S. V. M.
Zwey Pferd- und Viehstücke von
C. v. Blom.
Ein Stück mit Eß- und Trinkwaaren von
Frank.
Zwey niederländische Fruchtstücke.
Zwey Seestücklein.
Zwey mit Wein und Obst von
T. Smits 1657.
Zwey kleine Seestücke von
van der Velde.
Zwey Stücke mit Federvieh.
Der sich entleibende
Cato nach
Prete Genuse in Miniatur von
Wolfgang.
Ein Flötenspieler in Miniatur von diesem Meister.
Zwey Stücke mit Vögeln von der
Mad. Dütschin.
Zwey chinäsische Stücke, die den Sommer und Winter abbilden.
Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.