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I. Jahrgang, XX. Stück, den 13. November 1771.

I. Wissenschaften

Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der hiesigen uralt- und berühmten Universität, von dem itzt laufenden Monate November, bis zum Herbste des 1772. Jahres fortgesetzet werden.

I. In der theologischen Fakultät.

1) Heilige Schrift.

Wird, nach ertheilten Vorerinnerungen, der buchstäbliche Verstand der Gesetzbücher alten und neuen Testaments, nämlich: der fünf Bücher Moses, und der vier Evangelisten erkläret werden; und zwar in der Mittwoche von 8 bis 9: Sonnabends von 9 bis10, mit der Uebung bis halb 11 Uhr Vormittags: Nachmittags aber von 3 bis 4 Uhr.

Allergnädigst benennter Professor.

Herr P. Joseph Engstler.

2) Scholasitisch-Dogmatische Theologie.

Nach erklärter Einleitung in die Gottesgelehrtheit, werden die Vorlesungen über den Traktat de Deo uno; ferner über die Strafen der Sünden, und zwar früh von 9 bis 10, nebst der Uebung bis halb 11 Uhr, zweymal die Woche; Nachmittags aber von 3 bis 4 Uhr gehalten.

Allergnädigst benennte Professores.

1) Herr P. Petrus Gazzaeiga, aus dem Prediger Orden.

2) P. Johann Baptist Obermayr, aus der S. J.

3) Herr P. Joseph Berrieri, Augustiner Ordens.

4) Herr P. Joseph Kirchschlager, aus der S. J.

3) Moraltheologie.

Ueber den I. Theil der sittlichen Gottesgelehrtheit des Pater Antoine, Früh von 9 bis 10 Uhr, mit der Uebung bis halb 11 Uhr: Nachmittags von 3 bis 4 Uhr.

Ferner, wird auch die Moraltheologie mit den Ritilus verbunden, nach

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dem P. Besombes Früh von 10 bis 11 Uhr: Nachmittags von 2 bis 3 Uhr abgehandelt.

Allergnädigst benennte Professores

1) Herr P. Johann Baptist Cortivo, Augustiner Ordens.

2) Herr P. Franz Xav. Manier, aus der S. J.

3) Herr P. Johann Bapt. Weber, aus der S. J.

4) Herr P. Kofler, Prediger Ordens.

4 ) Controversen.

Ueber den zweyten Theil des P. Püchlers aus der S. J. von 8 bis 9 Uhr.

Professor.

Herr P. Michael Aug. Reggio, aus der S. J.

5) Geschichte.

Die Geschichte der Päbste und der Kirchenversammlungen wird von 9 bis 10 Uhr vorgetragen, für jene Candidaten der Theologie, welche die Collegia über die hebräische und griechische Sprache nicht besuchen.

Professor.

Herr P. Joseph Pohl, aus der S. J. nach seinem eigenen Werke.

6) Geistliche Beredsamkeit.

Die Grundsätze der geistlichen Beredsamkeit werden erkläret, und solchen gemäß in der Landessprache, Uebungen angestellet von 10 bis 11 Uhr.

Professor.

Herr P. Ignatius Wurz, aus der S. J.

7) Hebräische Sprache.

Nach Anleitung der Engstlerischen Grammatick, von 3 bis 4 Uhr, wobey der Text aus den vornehmsten Büchern der heil. Schrift erkläret wird.

Professor.

Herr P. Gregorius Falk, aus der S. J.

8 ) Griechische Sprache.

Von 2 bis 3 Uhr Nachmittags werden die schwersten Stellen heil. Schrift; ferner auch einige griechische Kirchenlehrer erkläret.

Professor.

Herr P. Carolus Berghi, aus der S. J.

II. In der Juristen Fakultät.

1) Jus Publikum.

Vormittags von 9 bis 10 Uhr über des Hrn. Hofraths Carl Anton v. Martini Compendium de jure civitatis. Nachmittags von 3 bis 4 Uhr über Maskovs Jus publicum S.J.R. Vom Monate May an, das Lehenrecht über Samuel Stryks Examen J. F.

Professor.

Herr Johann Heinrich Bocris, J.U.D. und k. k. Hofrath.

2) Jus Canonikum.

Vormittags um 8 Uhr; des Nachmittags um 4 Uhr, über die Institutiones Jurisprudentiae Ecclehasticae des Herrn Hofraths Paul Jos. von Rieger.

Professor.

Herr Paul Jos. von Rieger, J.U.D. Ihrer k. k. apost. Majestät wirkl. Hofrath bey der Oesterreichisch- und böhmischen Hofkanzley.

3) Digesta.

Ueber Westenbergs Principia Juris civilis, und zwar über die ersteren 4 Theile, Früh von 9 bis 10 Uhr: über die letztern 3 Theile aber von 3 bis 4 Uhr bis Ende des Monats May. Mit Anfang Junii hingegen über das eigene Systema Juris criminalis.

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Professor.

Herr Johann Petrus Baniza, J.U.D. N. Oe. Regierungsrath.

4) Institutiones.

Ueber des Herrn Hofrats von Martini Positiones Juris naturae bis Ende Februarii; über eben dessen Ordo Historiae Juris civilis während dem März und April; endlich bis Ende des akademischen Jahres über Heineccii Elementa Juris civilis Sec. Ord. Just.

Professor.

Herr Carl Anton von Martini, Ihrer k. k. apost. Majestät wirkl. Hofrath bey der obersten Justizstelle, Juris naturae & Institutionum Professor.

5) Reichshistorie.

Von 10 bis 11 Uhr juridisch historische Sätze von dem System des heil. römischen Reichs; Nachmittags von 4 bis 5 Uhr die Beschaffenheit der Staaten und Republiken von Europa.

Professor.

Herr Joseph Aloysius von Leporini, N. Oe. Regierungsrath und Professor der Reichs- und Staatshistorie.

III. In der medicinischen Fakultät.

1) Medicinische Praxis.

Von 1/4 auf 8 bis 1/4 auf 9, Uhr werden die Krankheiten bey dem Bette der Kranken erkläret. Nachmittags von 3 bis 4 Uhr werden die pathologischen Vorlesungen nach dem Instit. des berühmten Börhave von §. 320 an fortgesetzet.

Professor.

Herr Anton von Haen, Ihrer k. k. apost. Majestät Hofrath und Leibmedicus, wie auch Professor primarius.

2) Institutiones.

Von 9 bis 10 Uhr, über die Physiologie; Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, die Kräfte der einfachen Arzneyen, ihre Zubereitung, nebst der Anleitung Recepte zu verschreiben.

Professor.

Herr Heinrich Johann Nep. Cranz, Ihrer k. k. apost. Majestät N. Oe. Regierungsrath, Physiologiae und Materiae medicae Professor.

3) Anatomie.

Von 10 bis 11 Uhr über die Zergliederung des menschlichen Körpers, wo die einzelen Theile am Körper selbst demonstriret werden.

Professor.

Herr Mathias Collin, N. Oe. Regierungsrath.

4) Chimie.

Von 11 bis 12 Uhr im Winter.

5) Botanik.

Von halber 7 bis halber 8 Uhr Früh in den kais. königl. botanischen Garten im Sommer.

Professor.

Herr Nicolaus Joseph Jacquin, Ihrer k.k. apost. Majestät wirkl. Bergrath, auch der Chimie und der Botanik Professor.

6) Chyrurgie.

Von 3 bis 4 Uhr nebst den dazu gehörigen Wissenschaften.

Professor.

Herr Ferdinand Leber, k. k. Rath, auch der Chirurgie Doktor und Professor.

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7) Hebammenkunst.

Wird die Woche zweymal vorgetragen, und zwar in der Mittewoche und des Freytages von 10 bis 11 Uhr.

Professor.

Herr Doktor Lebmacher.

IV. In der Philosophischen Fakultät.

1) Astronomie.

Wird der Zutritt zu dem k. k. Observatorium in dem Universitätshause nicht allein jenen, die die Physik studieren, sondern auch andern, wenn sie es verlangen, vergönnet: um die Körper der Planeten, die Mondsveränderungen, die Erscheinungen der Flecken auf der Sonnenscheibe, die Finsternisse an den Trabanten des Jupiters, und dergleichen mehr zu betrachten. Nicht oft vorkommende Himmelsbegebenheiten werden den Tag vorher durch einen öffentlichen Anschlag bekannt gemacht.

Professor.

Herr P. Maximilian Hell, aus der S.J.

Zweytes Jahr des Philosophischen Cursus.

2 ) In der Physik.

Ueber die Experimentalphysik des berühmten Gravesand von 8 bis 12 Uhr Vormittags.

Professor.

Herr P. Joseph Herberth, aus der S. J.

3) Moralphilosophie, oder Ethik.

Von 3 bis 4 Uhr Nachmittags.

Professor

Herr P. Karl Steinkellner, aus der S. J. über seine Institutiones Philosophia moralis.

Erstes Jahr des Philosophischen Cursus.

4 ) Logik und Metaphysik.

Früh von 8 bis 9, und Nachmittags von 3 bis 4 Uhr.

Professor.

Herr P. Sigmund Storchenau, über die von ihm verfaßte Logik und Metaphysik.

5) Mathesis.

Von 9 bis 10 Uhr, nach Anleitung des Herrn de la Caille.

Professor.

Herr P. Joseph Walcher, aus der S. J.

6) Studium Kammerale.

Von 10 bis 11 Uhr.

Professor.

Herr Joseph von Sonnenfels, k. k. N. Oe. Regierungsrath, über seine Grundsätze aus der Polizei - Handlungs- und Finanzwissenschaft, in drey Theilen. Gedruckt mit kurzböckischen Schriften.

Ueber eben diese Sätze werden auch auf der Universität Erlangen von Herrn Professor Johann Christian Daniel Schreber Vorlesungen gehalten.

7) Deutsche Beredsamkeit.

Montags, in der Mittwoche und Freytags von 11 bis 12 Uhr.

Professor.

Herr Johann Adam Haßlinger, vormaliger Erzherzoglicher Lehrmeister, nun öffentlicher Lehrer der Bered-

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samkeit und der schönen Wissenschaften an der Umversität, auch k.k. Direktor der Grundlitteratur.

8) Mechanik.

Nach Ostern an Sonn- und Feyertägen von 11 bis halb 12 Uhr über die Grundsätze der Mechanik, Statik und Hydrostatik.

Professor.

Herr P. Joseph Walcher, aus der S. J.

v. P.

II. Bergbau.

In dem XI. Stücke unserer Blätter unter Nro. IV. haben wir dem Publikum 16 feilgebothene Kuxen, oder den achten Theil des ganzen Werkes, angepriesen: ohne den Preis derselben, und ohne den Namen der Gruben zu bestimmen; weil der Besitzer Ursachen dazu angegeben hatte, die wir billig fanden: welche bereits ihre Abnehmer gehabt haben.

Nun ist uns ein anders Verzeichniß zugeschicket worden; welches wir Liebhabern des ädeln Bergbaues hiemit bekannt machen.

Die Kuxen befinden sich in den Banatischen Kupferwerken, und zwar im Szaszkaer Gebürge, und werden nebst der Ausbeute vom Jahre 1768 in folgendem Preise weggegeben.

25 1/2 Kuxen überhaupt, für Gulden 938
Namen der Gruben.
Im untern Mittelgebürge.
Kuxen Preis des Theils Fl.
2 1/2 Neu Rosalia a 30 Fl. 75
6 Neu Gabriel a 30 Fl. 180
2 Neu Barbara a 10 Fl. 30
1 Constantin Helena a 40 Fl. 40
Im obern Mittelgebürge.
1 Wendelinus a 12 Fl. 12
1 Dominica Palmarum 25
Im hohen Gebürge.
3 Franciscus de Paula a 100 Fl. 300
3 Sveti Gligoril a 24 Fl. 72
1 Maria Heimsuchung a 100 Fl. 100
1 Maria Zell a 30 Fl. 30
1 Prinz Ludwig a 24 Fl. 24
1 Neu Daniel a 20 Fl. 20
1 Neu Andreas 30 Fl. 30

Um jenen, welche etwan Lust haben möchten, entweder diesen ganzen Grubenbesitz, oder einige Theile desselben an sich zu bringen, einigermassen eine Anleitung an die Hand zu geben, wornach sie die Sicherheit und Gefahr; ferner den anzuhoffenden Nutzen von dem anzulegenden Kapital berechnen könnten, wollen wir folgendes anmerken: 1) daß die meisten der angeführten Gruben, wovon die Kuxen feil gebothen werden, weder alt noch ausgehauen sind, und daß sie

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2) Laut des, im Jahre 1769 allhier mit von Trattnerischen Schriften gedruckten, von Hrn. Anton Valentin Raymann, als Factor, und Hrn. Anton Hofmann als Controlor bewährten Aufsatzes: was gesammten Szaszkaer Gewerkschaften, vermög des 1767. Jahres Rechnungsschlußes für das erzeigte Kupfer und dagegen abgerechnete Berg- und Hüttenkosten, an Ausbeute oder Zubuß zugefallen sey, sich in folgendem Stande befunden, nämlich:

Namen der Gruben.
Im untern Mittelgebürge.
Nro. 8 Neu Rosalia war im Verbau, die ganze Grube, mit 39 Ft. 27 kr.
Es kamen daher an Zubusse auf 2 1/2 Kuxe nachzutragen nicht gar 47 kr. Ausbeute
Nro. Fl. Kr.
14 Neu Gabriet 135 49
16 Neu Barbara 25 12
19 Constantin Helena 149 47
Im obern Mittelgebürge.
9 Wendelinus 5 44
10 Dominica Palmarum 67 30
Im hohen Gebürge.
1 Francisci de Paula 1411 34
7 Sveti Gligori 7 53
8 Maria Heimsuchung 333 46
10 Maria Zell 4 33
21 Prinz Ludwig 43 10
23 Neu Danieli 51 34
25 Neu Andreas 5 17

Die zufallende Ausbeute wird bey der k. k. Kupfer- Quecksilber- und Bergwerksadministrations-Hauptcassa, in der Johannesgasse im Kupferamte ihrer Zeit ordentlich abgereichet.

Wer nun Lust dazu hätte, beliebe sich in der Emerich Felix Baderischen Buchhandlung anzufragen.

v. B.

III. Naturgeschichte.

Fortsetzung des im XIX. Stücke abgebrochenen Verzeichnißes erbländischer Marmorarten und Graniten.

Im Erzherzogthum Österreich unter der Ens.

Radaun.

Bergschloß, Dorf und Landgut mit einem Gesundbaade, westsüdwärts 2 Stunde von Wien.

Graulichter Marmor, mit einer spathartigen Rinde und Spitzen.

Roth und aschfarb gefleckter Marmor 2 St.

Aschfarb und schwarzgefleckter Marmor 2 St.

Aschfarb und blaulichter Marmor 2.St.

Schwarzer Marmor mit weißlichten Streifen 2 St.

Schwärzlich weiß und graulich gesprengelter Marmor 2 St.

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Graniten.

Aschfarb mit dunkelrothen Flecken gemischter Granit 2 St.

Grau und weiß gesprengelter 2 St.

Baaden.

Eine landesfürstlich kleine, aber wohlgebaute Stadt, welche unter die sogenannten mitleidenden Städte von Niederösterreich gehöret: vier kleine Meilen mittagwärts von Wien.

Gelblichter Marmor, mit dentritischen zarten Zügen.

Gelbröthlichtcr Marmor brecheänlich 2 St.

Roth und weiß gefleckter Marmor 2 St.

Weißlichter Marmor mit röthlichten Adern 2 St.

Gelblichter Marmor mit dentritischen Zügen 2 St.

Roth und gelb gesteckter Marmor, brecheartig 2 St.

Aschgrauer Marmor 2 St.

Engesfeld.

Zwo Stunden von Baaden.

Ziegelröthlichter Marmor 1 St.

Mit rothgelb und weißlichen Flecken gemischter Marmor, brecheartig 1 St.

Gelblichter Marmor roth gestreift, mit Eisenflecken, auch Muscheleindrücken 1 St.

Ziegelröthlicher Marmor, mit weißen Streifen und Flecken 2 St.

Röthlicher Marmor, mit weißen Punkten 2 St.

Gelber Marmor mit rothen Zügen und dentritischen Spuhren 1 St.

Gelbgrauer Marmor, mit weißen spathigen Flecken 2 St.

v. G.

IV. Vermischte Nachrichten.

Unter dem 19. Oktober haben des Herrn Bischofs zu Agram Excellenz, Herr Johannes Baptista Paxy, das, wegen Abstellung einiger Feyertäge, unter dem 22. Junius dieses Jahres ergangene Breve Sr. Heiligkeit Clemens des XIV. in dem Ihrer Aufsicht allergnädigst verliehenen Kirchsprengel, durch einen lesenswürdigen Hirtenbrief bekannt gemacht.

Es wird in demselben gründlich ausführlich dargethan, wie bey dem großen Unterschiede, der sich zwischen der Glaubeuslehre und der Kirchenzucht befindet, die feyerliche Begehung gewisser Täge, von den Umständen der Zeit, und des Ortes ihre Bestimmung erhalten habe.

ln Ungarn, zum Beyspiele, hatte der heil. apostol. König Stephanus nur den Sonntag feyerlich zu begehen; sich aller Arbeit zu enthalten, und dem Gottesdienste, außer jenen, welche zur Abwendung der Feuersgefahr das Haus hüten mußten, beyzuwohnen, allen und jeden, bey schwerer Strafe anbefohlen: und ließe sich hieraus fol-

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gern: daß obgleich damals in andern christlichen Ländern, das Osterfest, die Weynachten, die Heiligen drey Könige, und einige Aposteltäge gefeyert wurden, man solche gleichwohlen in jenen Zeiten in Ungarn nicht begangen habe.

In spätern Zeiten, wären gewisse neue Festtäge eingeführt, und dagegen die alten abgethan worden. Wie es denn ausgemacht seye, daß man unter der Regierung des heil. Ladislaus Königes in Ungarn, die Geburt Christi, mit den folgenden, auch zu unsern Zeiten noch gefeierten drey Tägen, feyerlich gehalten; daß man die Ostern vier Tage lang, und eben so Viele die heil. Pfingsten; ferner auch den heil. Gerhardus und heil. Bischof Nicolaus, nebst noch verschiedenen andern gefeiert habe, deren festliche Begehung, wie zum Exempel des vierten Ostertages und vierten Pfingsttages, wie nicht weniger der heiligen Gerhardus und Nicolaus gänzlich aufgehöret hat.

Hierauf folget die besondre Anwendung des päbstlichen Breve auf diesen Kirchsprengel, und der Beschluß bestehet in einer liebreichen Vermahnung und Anleitung an die Untergebenen, wie sie das Volk, von der Notwendigkeit und dem Nutzen dieser heilsamen Einrichtung fleißig unterrichten und sie zur eifrigen Heiligung der zu feyern vorgeschriebenen Täge anführen, und aufmuntern sollen.

Folgende Prätiosa sind zu verkaufen.

1) Eine Kabinetsstatue in Mignatur, welche den Markgraf Friderich Willhelm vorstellet, wie solcher zu Pferde sitzt, und auf der Brücke in Berlin in Lebensgröße abgebildet stehet. Sie ist in Bronze mit aller nur erdenklichen Kunst nachgeahmet: und wird an Liebhaber für 8 Dukaten erlassen.

2) Ein Paar mit Silber garnirte und mit Gold inkrustirte Pistolen, die von einem der ältesten Meister sind verfertiget worden. Diese Pistolen schießen mit der dabey befindlichen Ladung, welche nicht vermehret werden darf, bis 300 Schritte weit durch ein Brett. Der genaueste Preiß ist 36 Dukaten.

3) Ein Paar Pistolen mit blau angelaufenen Läufen, und vergoldetem Beschläge, die auch von vortreflicher Eigenschaft sind. Diese werden nach dem genauesten Preise für 12 Dukaten verkauft.

Nähere Auskunft bekommt man in der Emerich Felix Baderischen Buchhandlung.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r12 - 24 Feb 2012, AgostonBernad
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