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I. Jahrgang, XXIII. Stück, den 4. December 1771.

I. Wissenschaften.

Ungarische Geschichte.

Folgende Abhandlung ist uns eingeschicket worden: sie stehet mit jener, welche wir dem XII. und XV. Stücke einverleibet, in einer Verbindung.

Ich habe neulich die Ehre gehabt, denselben einige Anmerkungen über die mit den Fürsten von Siebenbürgen, Gabriel Bethlen, und Georg I. Ragoczy getroffene Vergleiche, mitzutheilen. Es scheinet, als wenn einige in dem im Jahre 1595 mit dem Fürsten Sigismundus Bathori errichteten Vertrage enthaltene Sätze zum Grunde dieser beyden Vergleiche geleget worden wären. Und eben dieses veranlasset mich auch über den benannten Vertrag vom Jahre 1595 einige Anmerkungen zu machen. Mir scheinet unter allen Artikeln dieses wichtigen Vertrags der 2te der merkwürdigste zu seyn. Es ist in demselben

1) Dem Besitzer von Siebenburgen am allerersten der Titel eines Fürsten von Siebenbürgen verwilliget worden. Den bisherigen Beherrschern desselben würde dieser Titel vom Könige, und der Krone Ungarn nicht gegeben. Johann von Zapolya, welcher Siebenbürgen von Ungarn getrennet hatte, führte den Titel eines Königs von Ungarn, und dieser Titel wurde ihme, jedoch nur vor seine Person, im Jahre 1538 verwilliget. Nicol Istvanfius histor. lib. Xll. p. 206. Wolfgang Bethlen. histor. lib. II. p. 80 seqq. Die ungarischen Stände haben sich sehr große Mühe gegeben, zu verhindern, damit das Königreich Ungarn nicht sollte getheilet werden. Decret. Ferdin. I. vom Jahre 1536 art. 1. Sein Sohn Joh. Sigismund (dessen in diesem Artikel nicht gedacht worden ist) maßte sich den Titel eines erwählten Königs von Ungarn an. Wenn der mit Kaiser Maximilian II. im Jahre 1572 angefangene Vergleich völlig zu Stande gekommen wäre: so hätte er den Titel eines Fürsten von Siebenbürgen erhalten. Istvanfius histor. lib. XXIV. p. 276-279

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seqq. Stephan Bathori, sein Nachfolger, führte nur den Titel eines Woiwoden von Siebenbürgen. Nos Stephanus Bathory de Somlyo Waivoda Transilvaniae & Siculorum Comes & c. Wolfg. Bethlen lib. VI. p.311. Nachdem er aber König von Pohlen geworden, so hat er den Titel eines Fürsten von Siebenbürgen angenommen, ungeachtet er dieses Land seinem Bruder Christoph Bathori abgetretten hatte. Wolfg. Bethlen, lib. VI. p. 352. Ob er aber, und aus was für einem Grunde befugt gewesen, diesen Titel anzunehmen, und den Siebenbürgern einen Woiwoden zu geben, hat dieser gelehrte Graf nicht angezeiget. Weder Christoph Bathori, noch sein Sohn Sigismundus hat den Titel eines Fürsten von Siebenbürgen, ehe der Vergleich vom Jahre 1595 zu Stande gekommen ist, rechtmäßig geführet. Man kann davon nachlesen. Godofr. Schwarz recensionem criticam Schmeizelianam de numis Transilvanicis commentar. p. 19. 20. In diesem Vergleich aber ist dieser Titel sowohl dem Sigismundus, als seinen gehoften männlichen Erben versprochen worden, art. 2.

2) Durch diesen Vergleich ist das zum Fürstenthum erhobene Siebenbürgen vom Königreiche Ungarn keineswegs getrennet worden, welches aus §. 3 dieses art 2. darinn dasselbe: Verum & inseparabile membrum regni Hungariae, ausdrücklich genennet wird, erhellet. Erst durch den Bocschkaischen Vertrag vom Jahre 1626 ist Siebenbürgen von Ungarn völlig abgesondert worden.

3) Der römische Kaiser und König Rudolph II. hat dem Fürsten merum mixtum Imperium, und liberam jurisdictionem vergönnet, art. 2. Ja er hat ihm so gar für einen freyen Fürsten (pro libero principe) erkläret, art. 3. Und ob sich zwar dieser Fürst anheischig gemacht hat, den Kaiser, und König, und seine Nachfolger in dem Königreiche Ungarn für seinen Oberherrn zu erkennen, und ihme den Eid der Treue zu schwören und zu leisten, art. 2. §. 1. so sollte er doch kein Lehnmann von ihme seyn (citra tamen jus feudi) §. 1. art. 2. Fragt man mich, wie dieses zu verstehen seye, so sehe mich genöthiget zu antworten, daß ich es nicht im Stande bin anzuzeigen. Nach den deutschen Lehenrechten muß ein jeder freyer Fürst, der einen Oberherrn hat , und ihme den Eid der Treue zu leisten schuldig ist, ein Lehenmann genennet worden. Siehe Johann Jacob Mascovii de jure feudorum in imperio Romano Germanico Cap. II. §. 6. So hat sich auch der Fürst anheschigi gemacht, alles dasjenige, so er hofte, von den Türken mit Gewalt zurück zu bekommen und zu erobern, nur als ein Lehenmann (jure feudi) zu behalten. §. 8.

4) Das obbenannte Fürstenthum, und alle dazu gehörige Landschaften (ditiones) sind nur ihme Fürst Sigismund Bathori, und seinen männlichen ehelichen Erben verwilliget worden. Nach deren Abgang, hat Siebenbürgen wieder mit Ungarn vereiniget werden, und dabey verbleiben sollen. §. 3.

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So kann man behaupten, daß Siebenbürgen, durch diesen Vergleich in ein Mannslehen verwandelt, und den Fürsten nichts weniger, als das Veräußerungsrecht verstattet worden seye.

5) Siebenbürgen als ein Theil des Königreichs Ungarn, ist bey dieser Gelegenheit ein Erbfürstenthum geworden; es wurde zugleich das Recht der Erstgeburt darinnen eingeführt, art. 2. (cum jure primogeniturae) dieses scheinet mir ein sehr wichtiger Umstand zu seyn. Denn, da vermöge dieses Vergleichs Siebenbürgen ein Theil von Ungarn geblieben; so glaube ich befugt zu seyn zu schließen, daß diese Regierungsform, welche bey einem Theile von Ungarn statt gehabt, auch bey ganzen Königreichen statt haben müße. Und so haben die ungarischen Stände, durch Genehmhaltung dieses Vergleichs die auf das Recht der Erstgeburt eingerichtete Erbfolge in dem Königreiche Ungarn, anerkannt und zugegeben. Dieses könnte man mit allem Fuge als den Grund, der auf den Landtagen vom 1681. und 1723. Jahre festgestellten Succeßionsordnung in dem Königreiche Ungarn ansehen.

6) So ist auch noch zu erinnern: daß diesen freyen Fürsten von Siebenbürgen, nur der Titel Illustrissimus vergönnet worden ist, art. 3 da doch den Prinzen Johann Sigismundus von Zapollya der Titel eines Serenissimi Principis vom Kaiser und König Maximilian II. versprochen wurde. Wolfg. Bethlen histor. lib. V. p. 279. Stephan Bocschcay hat im instrumento pacificationis Viennenis § 2. den Titel Spectabilis & Magnifici, Georg Rakoczy in dem Diplomate pacificationis, welches dem Decrete von 1647. einverleibet worden ist, den Titel Illustrissimi Princeps Transilvaniae, Michael Apafi aber, Celsissimi Princeps Transilvaniae erhalten.

B.

II. Stadt- und Landwirthschaft.

Von der Holzersparniß.

Der Winter nahet mit schnellen Schritten herbey: ein jeder Hauswirth suchet sich dagegen mit allen seinen Kräften zu schützen. Und da die Holzbedürfnisse heutiges Tages sich immer, ungeachtet der Abnehmung der Waldungen und des Steigens des Holzpreises, vergrößern: welches theils der Bequemlichkeit, theils aber auch dem stärkern Küchen-und andern Gebrauche zuzuschreiben ist; so denken forschende Haus- und Landwirthe fleißig nach, wie etwa das Holz im Ofen und der Küche zu ersparen wäre. Sie erfinden eine Menge von Holzsparöfen: eine Anzahl von Kochmaschinen: bloß, um dieses Ziel der Holzersparung zu erreichen. Bey einigen dergleichen, zum Einheitzen oder Kochen, zugerichteten Kunstöfen hat sich eine gute Wirkung gezeigt, allein der Holzverbrauch bleibt dennoch groß. Soll nun hier-

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inn etwas nutzbares ausgerichtet seyn: so müßen verschiedene Stücke wohl erwogen werden als: das Zimmer, die Oefen, und endlich das Holz selbst.

Wie vieles am ersten Punkte lieget, wird dadurch klar, wenn wir sagen, daß das Eindringen der kalten Luft verschiedene Wege finde. Es kann durchs Gemäuer und Holzwände, durch die Ritzen der Fenster, und dann durch die Thüre genugsam geschehen. Wie soll nun die Holzersparniß bey dem Einheitzen erreichet werden, wo die aus dem Ofen gehende Hitze hier und da einigen Widerstand findet? Bey solchem Umstande muß der Ofen oftmals bis zum Glüen aufgefeuert, und dabey erhalten werden, und da bekannt ist, daß die Luft auch durch die allergeringsten Ritze eindringen kann, welche gar selten von uns wahrgenommen werden können: so wäre zuerst das Augenmerk aufdie Zimmerverwahrung zu richten.

Alte und neue Gebäude sind gar oft dem Fehler unterworfen, daß die Mauersteine und Balken an einigen Orten nicht dicht genug neben einander stehen; welche Dichte nachgehends durch die Kalch- und Thonbewerfung ersetzet werden soll: dieses hindert aber nicht, daß nicht durch die Länge der Zeit, oder durch Wind und Regen, die Luft einen obgleich sehr subtilen Eingang finde, welcher im Winter die Wärme abhält.

Wie viele Kälte durch den Fußboden eingehet, wenn das Gebälkwerk beym Bauen nicht wohl ausgefüllet, und an der Mauer gut verwahret wird, wo sodann die Lust an einem Orte zwischen dieses Gebälkwerk eintretten kann: davon sind Beweise genug vorhanden.

Und wie ist die Zusammensetzung der Glasscheiben oder Tafeln an den Fenstern beschaffen? Sehr schlecht genug , die äußere Luft abzuhalten.

Das dritte Stück, nämlich: das Eindringen der kalten Luft durch die Eröfnung der Thüre ist zu bekannt, als daß wir etwas davon erwähnen wollen.

Wie sind nun diese Fehler zu verbessern, und die rauhe Winterluft nach Möglichkeit abzuhalten? Durch sehr bekannte und geringe Mittel. Wie das sehr schwache und dünne Glas die Scheidewand, zwischen der stärksten Kälte und größeste Hitze, abgiebt: also haben wir noch ein solches Mittel, nämlich das Papier, dessen sich viele tausend Menschen zur Abhaltung der Kälte anstatt der Gläser bedienen. Dieses Mittel schlagen wir hier, nicht um die Fenster damit zu zieren; sondern zur Zimmerverwahrung vor, und zwar: wenn das Zimmer mit papiernen Tapeten überzogen würde. Selbst Arme durften ihre Wohnstube, nach und nach mit Papier überziehen: sie würden dadurch einen zimlichen Schutz für der Kälte erhalten.

Sind die Wände auf solche Art zugerichtet; alsdenn müßen die Fenster

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auch besser verwahret stehen. Wie wenig Mühe würde es den Glasern verursachen, wenn sie bey der Zusammensetzung ihrer Gläser, zwischen die Fugen zwoer Glasscheiben oder Tafeln eine Art eines Kitts von abgelöschtem Kalchwasser und Käse, oder auch nur anstatt dieses, mit gemeinem in diesem Wasser gekochten dicken Leime schmierten , und dann erst darüber ihre ordentliche Einfassung macheten. Wie schlecht diese in den allermeisten Häusern wider die Luft gerichtet ist, kann allezeit bewiesen werden. Arme möchten auch hier ihre alte Fenster an den Orten, wo das Bley sitzet, mit Papier überziehen. Auch da, wo das ganze Fenster an der Mauer anstehet, ist es gut, wenn es ringsherum mit einem schmalen Stücke Papiers überzogen wird, auf welches sodenn, der Reinlichkeit zu gefallen, der gewöhnliche Kalch überstrichen werden dörfte. Um nun auch das Eindringen der Kälte an den Seiten der Fensteröfnung aufs möglichste abzuhalten; so möchten, an den auswärtigen beyden Seiten des Pfostens, der in der Mitte zweyer aufzumachenden Fenster stehet, schmale einwärts gerichtete Lederstreifen angemachet seyn:

Der Fußboden mag auch für Eindringen der kalten Luft gesichert werden, durch Legung einiger wollenen Decken, oder auch nur durch schmale unten an die Mauer gelegte wollene Stücke.

Nun kommen wir zum größtenTheil der kalten Lufteindringung, nämlich an die Thüre. Diese nothwendige und mehrentheils öftere Eröfnung bringet uns den stärksten Widerstand der Wärme. Auch die angebrachten Vorthüre sind vielmals nicht Hüter genug, für die Abhaltung der Kälte. Ist der Raum zwischen diesen zwoen Thüren klein, so dringet die einmal eingegangene Luft auch bey Eröfnung der Hauptthüre ins Zimmer. Hier ist nun, in Ermanglung des Platzes, nichts bessers zu thun, als zu trachten, nur so viel Raum zu gewinnen, daß die Vorthüre wieder zugehe, ehe die Hauptthüre eröfnet wird. Ist dieses: so muß der ganze Kasten der Vorthüre, oder wenigstens die Fugen mit Papier überzogen werden. Ein wollener Vorhang vor der Hauptthüre möchte auch hier noch einen großen Theil derjenigen Luft abhalten können, welche mit der offenen Vorthüre eingedrungen ist.

Wer aber ein beschlossenes Vorzimmer, oder sogenannten Stubenöhren besitzt, darinn die mit der ersten Thüre eingedrungene Luft sich ausbreiten kann: der hat nur dahin zu sehen, daß dieses Vorgemach auch vor allem Eindringen der rauhen Luft durch die Ritzen und Fenster, eben so gut, als das Zimmer wohl verwahret werde: alsdenn darf nur die Hauptthüre zum Zimmer gut schließen; so wird von dieser Seite die Kälte von sehr geringer Wirkung seyn. In vornehmen Wohnungen, sind die sogenannte spannischen Wände innwendig im Zimmer vor der Thüre auch nützlich zu gebrauchen, als welche sowohl den Ausgang

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der Wärme, als das Eindringen der Kälte zur Thüre ziemlich verwähren.

Ist nun ein Zimmer auf diese Art verwahret, so bleibt kein Zweifel übrig, daß nicht eine mittelmäßige Ofenheitzung zur Erwärmung hinlänglich dienen, und ein großer Theil des bisher zum Heitzen gebrauchten Holzes ersparet werden könne.

Unsern Lesern werden wir nächstens auch verschiedene Arten von Holzsparöfen anzeigen, und unsere Gedanken über ihre Tauglichkeit eröfnen.

v. M.

III. Bergbau.

In der Emerich Felix Baderischen Buchhandlung ist ein Bergmännischer Konfektaufsatz von gewöhnlicher Größe zu verkaufen.

Er stellet einen Berg vor, welcher aus verschiedenen Stuffen, Kristallen und Kraisen künstlich zusammen gesetzet ist, und auf einer vergoldeten, mit vier schön gearbeiteten versilberten Füßen versehenen Platte ruhet.

Auf diesem vorgestellten Berge sind fast alle Gruben- und Taggebäude und Bergarbeiten angezeiget. Wie denn zu sehen: Nro. 1. oben auf dem Berge ein sogenannter Gappel, und der bis dahin vom Fuße des Berges führende Weg, worauf zween Bergknappen, nebst einem Treiber mit zwey Pferden. Nro. 2. ein Bergknapp mit einem gefüllten Hund. Nro. 3. zwo aufgerichtete Säulen, an welchen das Brett und der Hammer hanget, womit die Bergknappen das Zeichen zur Schicht bekommen. 5. Ein mit Schlegel und Eisen arbeitender Bergknappe. 6. Zween andere, welche mit dem Haspel Erzt aus dem Schachte heraus bringen. 7. Ein etwas größerer Bergknapp unten auf der Platte in der Mitte, welcher mit der einen Hand eine Kupferplatte, und mit der andern eine Konfektschaale hält. 8. Ein anderer mit einer Konfektschaale und Grubenlicht. 9. Der Schlemmer bey dem Schlemmheerde. Nro. 12. Ein Stollen, an dessen Mündung der Hundstößer mit dem leeren Hunde zum Einfahren gerichtet stehet. 13. Die Ein-und Ausfahrt von obbemeldtem Gappel, nebst dem Hantirungsschachte, auf dessen Stohle man einen Bergknappen erblicket. Nro. 18. Ein Stollen, in dessen Mündung man den Hundstößer mit dem gefüllten Hunde herausfahren siehet. Nro. 22. Des Grubenbeamten Wohnung. Oben in der Höhe befindet sich noch ein Bergknappe, welcher drey Konfektschalen in der Höhe hält: auf dessen Kopfe noch ein anderer stehet, der einen Zuckerlöffel in der einen, und ein Grubenlicht in der andern hält.

In obbemeldter Handlung kann man wegen des Preises die nähere Auskunft

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haben. Dieser Aufsatz der anhero geschickt worden, ist mit einem besondern Verschlage zum verschicken versehen.

J. N. v. N.

IV. Naturgeschichte

Fortsetzung des im XXII. Stücke abgebrochenen Verzeichnisses erbländischer Marmorarten und Graniten.

Pottenstein U. W. W. oder

Bodenstein, MArkt, Pfarre, Amt und Gut der Herrschaft Merkenstein, südwärts von Baaden, an der Triesting, im Thale hinter Enzesfeld.

Gelb braunröthlich gemischter Marmor mit gesprengten kleinem Muschelwerk liebl. in Menge. 1. St.

Weißlichter Marmor, wild und unrein. 1. St.

Schwarzbraun mit gelben und rothen Streifen durchzogener Marmor, eine schöne Art 1. St.

Grau gelb weiß und hochroth gemischter Marmor, eine besonders schöne Art. 1. St.

Gemischter Marmor von grau gelbl. Ziegelroth. 1. St.

Braunroth gelbl. gefleckter Marmor brecheartig. 1. St.

Aschfarb gelblicht mit weißen Zügen und schwarzen Flecken gemischter Marmor. 1. St.

Gelbl. gefleckter Marmor, mit Metallspuhren, brecheartig.

Das ganze Gebürge um Pottenstein ist voll Marmor von allerhand Arten und Farben.

Brechenmarmor roth, gelb, weiß, blaul. gemischt, worunter gar schöne und feine Arten. 19. St.

Sie sind in der größten Menge in diesen gebürgen vorhanden, um ganze Städte davon zu bauen.

Marmor von hoch rother Farbe, mit gelb und weißen Flecken. 11. St.

in das gelbe und aschenfarbigt fallender Marmor. 9. St.

Burkersdorf U. W. W.

Vor Zeiten Burcharsdorf, zwey Meilen westwärts von Wien, hinter Maria Brunn, im Wienerwalde, eine landesfürstliche Burg und Herrschaft, nebst den vormals vicedominischen Herrlichkeiten unter das kais. königl. Waldamt gehörig.

Aschfarber Marmor, mit weißen Streifen. 2. St. aus der Gegend um Burkersdorf.

Gelbl. weißer Marmor 2. St.

St. Veit U. W. W.

Ein uraltes aber schön erneuertes Bergschloß, Pfarrdorf und Gut, ehemals dem wienerischen Erztbisthume, seit dem Jahre 1762 aber dem k. k. Hofe gehörig, an der Wien, hinter Hitzing, Baumgarten gegen über, unter Vicedomischer Administration.

Aschgrau mit röthlich braunen und grünlichen Banden versehener Marnor 1 St.

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Die grünen Marmor sind jaspisartig, und geben am Stahl Funken, doch nicht stark. Röthlichter blasser Marmor, 2 St.

Aschfarber seltsam gefleckter Marmor, 2 St.

Aschfarb grünlichter Marmor, 2 St.

v. G.

V. Vermischte Nachrichten.

Unter jenen Beantwortungen, welche über die, den 12. May 1770 von hieraus bekannt gemachten Preisfragen, so theils den Rüb-und Kohlsaamenanbau; theils das daraus zu erzeugende Oel betroffen haben, eingelanget, sind zwo am gründlichsten und der Hofnung eines erwünschten Erfolges am nächsten befunden worden.

Die eine, welche unter dem Namen Gellert, mit dem Sinnspruche:

„Der Landmann pflegt im Herbst

„Den Acker feist zu bauen,

„Und sein erspartes Korn

„Den Hufen zu vertrauen.

bezeichnet war, hatte den Herrn Johann-Heinrich Gottlob von Justi königl. preusischen Berghauptmann zu Cüstrin in der Neumark zum Verfasser.

Die zwote hingegen, mit dem Namen Agrikola bemerket, ist, wie man es nun erfahren hat, mit dem durchgehends beliebten Lehrbegrife sämmtlicher ökonomischer und Kammeralwissenschaften, wovon des I. Theils erster und zweyter Band zu Stuttgard im Jahre 1764 und 1765, und des 2ten Theils erster Band zu Manheim im Jahre 1770in 4to herausgekommen, aus einer Feder geflossen. Diese hat Herr Johann Friederich von Pfeifer geführet, und sich, vorgeschriebener massen, durch den seiner Abhandlung beygesetzten Sinnspruch:

„Tadeln brauchet keinen Fleiß,

„Besser machen kostet Schweiß.

bey der hochlöbl. kaiserl. auch kaiserl. königl. Hofkammer in Banatischen und Domänengeschäften, kennbar gemacht.

v. R.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r9 - 14 Nov 2011, AgostonBernad
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