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I. Jahrgang, XXIV. Stück, den 11. December 1771.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Ihre k. k. apost. Majestät haben zu wirksamer Abwendung alles besorglichen Getraidemangels, unterm 23. November,

In Betref der Getraidesverschleppung außer Landes,

nicht nur den bereits bestehenden allerhöchsten Verboth der Getraideausführung in fremde Länder, und alle sich darauf beziehende geschärftere öffentliche Anordnungen, zur unfehlbaren Befolgung zu erneuern: sondern zu mehrerer Verschärfung derselben, auch nachfolgendes noch zu setzen und zu verordnen geruhet: daß

1) Sämmtliche Obrigkeiten in jenen Gegenden, wo die k. k. Erbländer an fremde Länder gränzen, und wo dahero die Gefahr der Getraideausschwärzung wirklich zu besorgen stehet, den Unterthanen ernstgemessen gebiethen: wenn sie außerhalb ihrer Dörfer oder Aufenthaltsörter sich verfügen, und besonders, wenn sie über Nacht vom Hause wegbleiben wollen, dieses ihr Vorhaben und den Ort, wo sie sich hinzu begeben gedenken, dem Dorfrichter. und ihrer Obrigkeit zu melden.

Diese aber, wenn zu einem Verdachte Ursache vorhanden wäre, solches dem daselbst, oder in der Nähe befindlichen Militari zur schleunigen Invigilirung, um so gewisser anzeigen, als bey Betretung derley Getraideschwärzer oder vorkommender Ausübung dieses sträflichen Schleichhandels, derselbe Dorfrichter und Obrigkeit, wegen unterlassener genauern Aufsicht, zur schärfesten Verantwortung alsogleich gezogen, und bewandten Umständen nach bestraffet werden.

Die betreffenden Kreisämter und Obrigkeiten hingegen, damit diesem allerhöchsten Befehle, in allem, die schuldige Folge geleistet werde, darauf sehen:

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2) es den, in wirklich verdächtigen Gebürgs- und an fremde Länder stossenden Gränzgegenden, befindlichen Unterthanen, sich mit mehreren Körner - und Getraidevorrath, als ihre eigene Nothdurft erfordert, zu versehen, in keiner Art und unter keinerley Vorwand gestattet: vielmehr dagegen, wenn man bey einem Bauer und Unterthan, in obbeschriebenen gefährlichen Gegenden, einen größern Vorrath antreffen würde, solcher nicht allein confisciret; sondern auch der Betrettene, nach Beschaffenheit der Umstände, mit Arrest beleget, und seines sträflichen Vorhabens wegen, weiter inquiriret: indessen

Die genaueste Obsicht hierüber, den k. k. Kreishauptleuten und den Obrigkeiten unter eigener Verantwortung übertragen werden:

3) Die obrigkeitlichen Beamten in erwehnten Gegenden allenthalben, die genaueste Obsicht auf die Unterthanen dergestalten zu tragen, daß dieselbe, wenn sie bey einer entdeckten Ausschwärzung einer Fahrläßigkeit überführet würden, dafür unnachsichtlich selbst in Person zu haften, und nach Befund der Umstände, die wohlverdiente Strafe auszustehen hätten, verbunden seyn sollen.

4) Wer dieser allerhöchsten Verfügung ungeachtet, die Getraideverführung außer Landes, diesem landesfürstlichen Verbothe zuwider waget: der oder diejenige sollen als Uebertreter desselben angesehen, andern zum erspiegelnden Abscheu bestraffet, und zu dem Ende, dem nächsten Halsgerichte alsogleich zur behörigen, jedoch ganz geschwinden Inquisition, und rechtlichen Verurtheilung übergeben werden.

Wider die, dieses Verbrechens der rechtlichen Ordnung gemäß überwiesenen, oder zu Recht geständigen Getraidauspascher, sogenannte Säckreuter und Ausschwärzer, wenn selbige sich auch einzelweise und unbewafnet betreten ließen; soll ohne Unterschied, ob sie Landesunterthanen oder Ausländer sind, durch ordentlich schöpfendes Rechtsurtheil zur Hinrichtung, mit dem Strange, wider die Weibspersonen aber mit dem Schwerdte, jedoch nicht standrechtmäßig verfahren werden.

Das in der Ausschwärzung betrettene Getraide verfällt eben sowohl, als Wagen und Pferde in die Confiscation.

5) Wenn die Getraideausschwärzer in einer zusammengerotteten Anzahl von 10 oder mehrem: oder aber auch wenigem, doch gefährlich bewafneten Personen, in der Verführung des Getraides betreten; oder sich sonsten freventlich widersetzen würden: so sollen selbige, nach rechtlich vollzogener Inquisition bey dem nächsten Halsgerichte, ebenfalls ohne Unterschied, sie mögen Ausländer oder Landesunterthanen seyn, nach Vorschrift des vorigen Paragraphs, mit dem Strange oder Schwerdte, und zwar standrechtmäßig hingerichtet werden.

6) Die k. k. Kreishauptleute haben von jedem, in ihrem Kreise sich ereignenden Vorfall der Getraideausschwärzung, wenn auch solche, noch bey dem

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ersten Vorhaben entdeckt worden wäre, alsogleich die umständliche Anzeige an die hochlöbl. N. Oe. Regierung zu erlassen: diese aber solches, jedoch bloß zur Wissenschaft, allerhöchsten Orts anzuzeigen.

v. G.

II. Allerhöchste Stiftung.

Die Mildthätigkeit gehöret unter die angestammten Tugenden des k. k. erzherzoglichen Hauses. Sie ist unbeschränkt wirksam, und verbreitet sich über alle Stände der weitläufigen Staaten. Wir wollen die Beyspiele aus der Geschichte verflossener Jahrhunderte nicht anführen. Wir wollen nur bey den Beweisen, wovon wir Augenzeugen sind, stehen bleiben.

Unter der glorreichen Regierung unserer großen Monarchinn Maria Theresia finden wir davon sehr viele Proben: und mit allem Rechte kann auch jene Stiftung dazu gerechnet werden, welche Ihre k. k. apost. Majestät zu errichten, und unter dem 19. November am Feste der heil. Elisabeth, als an dem Gedächtnißtage allerhöchst Ihrer höchstseligen Frau Mutter Majestät öffentlich bekannt zu machen geruhet haben.

Diese seit 20 Jahren in Gott ruhende röm. Kaiserinn, Elisabeth Christina, glorreichesten Andenkens, geruheten in höchst dero letztem Willen, für die, um das allerdurchlauchtigste Haus, im Militairstande erworbene Verdienste, eine besondere Belohnung zu stiften; und einen Fond von zweymal hunderttausend Gulden dazu zu bestimmen: daß die davon abfallende Interessen verdienten Generalspersonen und Obersten jährlich zufließen sollten.

Dieses zu einer so rühmlichen Bestimmung gewidmete Capital, haben Ihre k. k. apost. Majestät allermildest geruhet, um das Andenken allerhöchst Ihrer, für die Wohlfahrt getreuer Unterthanen eingenommenen, höchstseligen Frau Mutter bey der Nachkommenschaft zu verewigen, durch eine gleiche Summe zu vermehren, und den aus 400000 Gulden nunmehro bestehenden Fond, dem hiesigen Stadtbanko, zur Verzinsung auf immerwährend und unaufkündlich zu übertragen.

Durch weitere allerhöchste Anordnung wird, vom abgewichenen 1. November, der von diesem gewidmeten Fond, nach dem landesüblichen 4 pro Cent, aus 16000 Gulden, sich verzinsende Betrag , von gedachtem Wienerstadtbanko, in halbjährigen Raten, an das k. k. Kriegszahlamt zu dem Ende abgegeben, daß daselbst, die 21 in drey Klassen vertheilte, dieser allerhuldreichesten k. k. Stiftung einverleibte Mitglieder davon bezahlt werden sollen: und zwar sollte ein jeder in der ersten Klasse 1000, in der zwoten 800, und in der dritten 500 Gulden alljährlich zeitlebens zu genießen haben.

In diese von vorzüglichem Grade allergnädigst errichtete k. k. Stiftung werden auch protestantische hohe Officiers aufgenommen, wenn sie sich

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durch ihre Treue, Tapferkeit und Diensteifer für das allerdurchlauchtigste Erzhaus verdient gemacht haben.

Die katholischen Herren Mitglieder sind verbunden, täglich für die allerdurchlauchtigste Stifterinn ein Gebeth zu verrichten: die Protestanten hingegen haben ein jährliches Allmosen von 3 Dukaten zum Invalideninstitut abzureichen.

Das denenselben allergnädigst verliehene Stiftungszeichen bestehet aus einem, auf dem Avers und Revers, emaillirten und gleichgeformten achteckigten Sterne, von dessen Spitzen die eine Hälfte des Dreyecks roth und die andere weiß ist. Das innere Feld ist weiß und länglich rund, und an dessen äußern Kreise folgende Umschrift: M. THERESIA PARENTIS GRATIAM PERENNEM VOLUIT. Im innern Theile erwehnten Feldes, und zwar oben, pranget eine erhobene kaiserliche Krone von Gold, unter welcher die Namenszüge beyder allerhöchsten Stifterinnen Majestäten, und zwar zur Rechten jener, der höchstseligen Kaiserinn Elisabeth Christina zur Linken aber Ihrer izt regierenden k. k. apost. Majestät, mit schwarz geschmelzten Buchstaben, zu sehen sind. Den obersten Spitz des Sterns umgiebet ein Halbkreis von goldenem Laubwerk, der sich in einen starken goldenen Ring einschließet. Durch diesen Ring ist das gewässerte schwarze Band gezogen, welches durch eine Kaiserkrone von zierlich getriebenem Golde, mit obenaufstehendem-Reichsapfel, laufet, und oben darüber mit einer runden Schleife oder Masche versehen, in dem Knopfloche auf der linken Brust an dem Kleide befestiget und getragen wird.

Ihre k. k. apost. Majestät haben geruhet, nachstehende Herren Generals und Obersten zu diesem allermildesten k. k. Stiftungsinstitut allergnädigst zu ernennen: als

Generalfeldzeugmeister.

1. Se. Excellenz, den Herrn Grafen von Puebla.

2. Se. Excellenz, den Herrn Grafen von Petazzi.

Feldmarschallleutenants.

3. Tit. den Herrn Grafen Aspremont-Lynden.

4. Tit. den Herrn Baron von Holzen.

5. Tit. den Herrn Baron von Wolfersdorf.

6. Tit. den Herrn Baron von Müfling.

7. Tit den Herrn Grafen v. O'Donell.

8. Tit. den Herrn Baron von Roth.

Generalfeldwachtmeister.

9. Tit. den Herrn von Gastheim.

10. Tit. den Herrn Chevalier d'Argout.

11. Tit. den Herrn Grafen Attems.

12. Tit. den Herrn Baron v. Haagen

13. Tit. den Herrn Baron v. Bülow

14. Tit. den Herrn Grafen von Waldstein.

15. Tit. den Herrn Baron v. Münchhausen.

16. Tit. den Herrn Baron von Kocz.

17. Tit. den Herrn von Thammer.

Obersten.

28. Tit. den Herrn Grafen v. Gourey.

19. Tit. den Herrn von Kalberia.

20. Tit. den Herrn von Piercs.

21. Tit. den Herrn Grafen v. Saurau.

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An dem, den 19. des abgewichenen Monats November eingefallenen St. Elisabethen Feste, versammelten sich die hier anwesende Stiftungsgenießende Herren Generals und Obersten des Vormittags um 9 Uhr in den Wohnzimmern des kais. auch k. k. Hofkriegsrathspräsidentens und Feldmarschalls Herrn Grafens v. Lacy, Excell. und empfiengen aus hochderoselben Händen die Stiftungszeichen. Um 10 Uhr begaben sich hochgedacht Se. Excell. in Begleitung sämtlicher Herren Stiftungsglieder, in die Hofkirche der PP. Augustiner Baarfüßer, und wohneten allda im Beyseyn der zur Verherrlichung dieser höchstpreislichen Handlung, besonders eingeladenen hier anwesenden hohen Generalität, ferner der Staabs- und Oberofficiers von beyden k. k. adelichen Leibgarden, dem feyerlichen Gottesdienste bey: Nach dessen Endigung giengen Se. Excellenz der Herr Feldmarschall mit sämmlichen Herren Mitgliedern in die k. k. Hofburg, um bey Ihrer k. k. apost. Majestät zum Handkuß zu gelangen.

v. P.

III. Stadt- und Landwirthschaft.

Von der Holzersparniß.

Nun folget die im vorigen Blatte versprochene Beschreibung einiger Holzsparöfen.

Man hat sich schon seit 20 und mehr Jahren viele Mühe gegeben, allerley Gattungen von Oefen zu erfinden, welche theils wenig Holz zum Zimmerwärmen erfordern; theils auch weniger Platz in Zimmern einnehmen sollten.

Eine Art Oefen bestunde aus Erde, die innwendig eine eiserne Röhre hatte, durch welche der Rauch mußte. Diese Röhre aber war, nach Proportion des Ofens, zwey bis dreymal darinnen, von unten bis oben auf, schlänglicht gekrümmet. Wenn nun der Rauch seinen Ausgang suchte: so mußte er durch die ganze Krümmung dieser Röhre durchwandern, ehe er völlig hinaus kommen konnte. Durch diese starke Auf- und Zurückhaltung des Rauches konnte die Hitze auch länger im Zimmer verbleiben.

Diese Art ist zu sehr gekünstelt, dabey vielen Unbequemlichkeiten, in Ansehung des Auspuzens der Röhre und ihrer Verbrennung oder Verzehrung unterworfen: zu geschweigen, daß der Rauch sich den Ausgang zum Ofenloch, wo das Holz hinein geschoben wird, nicht leicht verwähren lasse.

Die zwote Gattung bestunde darinn: auf beyden Seiten des erdenen Ofens giengen zwo eiserne Röhren in einer Krümmung ins Zimmer, die von beliebiger Länge waren. Eine jede war wieder durch die Mauer in den Schornstein geführet. Diese Röhren hatten den Endzweck, die Hitze, durch die Aufhaltung des Rauches, länger auszudehnen. Indessen, ob gleich diese Art noch dienlicher, als jene ist: so erfordert sie doch allezeit eine starke Einfeuerung, und dahero vieles Holz;

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und ist auch wegen des Ausputzens der Röhren beschwerlich. Wir übergehen die nahe Gelegenheit zur Feuersgefahr.

Soll aber ein erdener Ofen die gehörige Wärme, mit einem geringen Holzaufwand, durchs Einheitzen bringen: so muß er aus einer guten starkeisenhaltigen Erde verfertiget, und wohl ausgebrennet seyn. Er kann wohl eine Höhe, aber keine sonderliche Breite besitzen, damit das Feuer ganz enge zusammen gehalten werde, und die Flammen, nebst dem Rauche hoch in die Höhe steigen können, ehe der Rauch wieder zurück fället. Innwendig soll kein eisernes Gegitter seyn, weil dieses das Durchdringen der Hitze durch die Platte aufhält: ausgenommen, es stünde dasselbe ganz nahe an der Platte. Die nützliche Stellung im Zimmer, nämlich, daß der Ofen nicht zu nahe an der Wand stehe, ist bekannt, und deswegen gut zu heißen, weil das angemachte Feuer und Holz etwas entfernet vom Ofenloche bleiben soll; damit auch von dieser Seite die Hitze nicht so geschwind zurück fahren könne.

Alle große, weite, zu nahe an die Mauer und zu tief auf den Boden gesetzte erdene Oefen sind, ohne Noth und ohne besondern Nutzen, äußerst Holz fressende Maschinen, die eine sämtliche Ausrottung, auch in holzreichen Oertern verdieneten. Freylich sassen unsere Vorfahren, mit oft zahlreichen Familien, in einer Stube beysammen, wo itzo die Mode, mit der zugleich vermehrten Arbeit, wenigstens 4 eingeheitzte Zimmer erfordert. Durch diese ehemalige Zimmerersparung ist ohnfehlbar auch an Holz vieles ersparet worden.

Noch trift man heutiges Tages viele erdene Oefen an, deren Größe die Auszierung des Zimmers zur Absicht hatte. Auch diese sind den itzigen Zeitumständen entgegen.

Es ist bekannt, daß die Größe des Holzverbrauches sich nach der Kälte im Winter richte; insonderheit in Städten. Auf dem Lande aber ist oft die Consumption nach diesem Verhältnisse gar nicht eingerichtet; besonders, wo die Bauern das Holz nicht kaufen därfen, oder um einen sehr billigen Preiß haben können. Sind nun die Zimmer nicht gut vor der kalten Luft verwahret, und dabey mit solchen großen und übelgestellten Oefen versehen: so muß der Verbrauch, auch oft bey mittelmäßiger Kälte, beträchtlich groß bleiben. Es müßte dahero die gänzliche Abschaffung dergleichen Oefen eine, starke Holzersparung alljährlich gewähren können!

Es giebt noch mehrere Gattungen von erdenen Holzsparöfen, die aber wie der erste zu stark verkünstelt, und dahero sowohl vielen Unbequemlichkeiten, als auch der Feuersgefahr, unterworfen sind. Und wenn sie auch gleich im Anfange noch so gut verwahret werden: so kann der starke Gebrauch dannoch einige Gefahr veranlassen. Wir halten für überflüßig sie alle hier anzuführen.

Nun kommen wir auf die eisernen Oefen: diese werden entweder aus 4 bis 5 gegossenen eisernen Platten, oder

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aus zween halbrunden Theilen zusammen gesetzet. Es giebt auch welche, die aus einem Stücke gegossen sind. Man nennet sie Kanonenöfen. Die erste Gattung ist die älteste: sie zeiget ihren Nutzen, wenn die Platten von gutem Eisen, und nicht zu dicke sind, auch an den Seiten gut zusammenpassen: und wenn die oben aufstehenden 4 oder 5 erdenen Platten oder Seiten nach der Proportion und Höhe des Zimmers, eine solche Höhe besitzen, worinnen sich der Rauch sammlen und ausbreiten; und nicht sogleich seinen gewöhnlichen Ausgang nehmen kann. Ob ein solcher Ofen auf einem Gemäuer, oder auf Fußgestellen ruhet, ist einerley; weil die Hitze eben so wenig als das Feuer unterwärts gehet. Dagegen ist ein zimlicher Abstand des Ofens von der Mauer, der Wärme des Zimmers nicht entgegen. Soll ein solcher Ofen im Zimmer, bald erwärmen, so darf nur das Feuer nahe an die Platten angelegt werden. Von der Höhe und Enge des Ofens haben wir vorher schon bey den andern Gattungen gemeldet, daß sie zur besten Wirkung und längern Dauer der Wärme vorzüglich nothwcndig ist. Sie wird also auch bey dieser erfordert. Die nur aus zwey Theilen bestehende, oder auch die ganz gegossenen eisernen Oefen, haben noch vor allen, diesen hier beschriebenen, den Vorzug. Ihre Form ist rund. Sie haben inwendig bis an den obersten Gipfel keinen sonderlichen Abstand. Das Feuer kann bis dahin dringen, und wird ringsherum enge beyeinander gehalten, wodurch die Hitze vermehrt, und die Wärme länger uuterhalten wird! Auch diese Oefen müssen etwas entfernet von der Mauer, ins Zimmer, gestellet werden.

Die Wärme dauert noch länger, wenn auf beyden Seiten des Ofens zwo eiserne Röhren von beliebiger Länge, wie gekrümte Aerme angemacht sind; diese müssen besonders durch die Mauer in den Schornstein gehen. An diesen Röhren können auch inwendig, ganz nahe an der Mauer, zween Schieber angebracht werden, welche den Ausgang des Rauches eben so, wie die unten vor dem Zimmer befindliche Ofenthüre, durch das Zumachen verwähren, und außerhalb der Röhre durch einen eisernen Nagel auf oder zugemachet werden können. Die Nothöfen aus Eisenblech, wie auch diejenige Art von erdenen Oefen, welche im Zimmer eingeheitzet werden, erfordern wenig Holz, sie schaffen aber keine anhaltende Wärme: warum? die Hitze wird von innen und von aussen durch den Zug der Luft zu stark verjaget. Alle diese hier beschriebene Gattungen sind bekannt und noch andere gekünstelte Arten. Wer Lust hat, hievon mehrers zu lesen, dem wollen wir einige Schriftsteller anzeigen, als: Beschreibung verschiedener bequemer Oefen zur Beförderung der Holzmenage, erläutert von Chaboset. 2 ½ Bogen und ein Bogen Kupferstich. Nürnberg 1757. Diese Schrift enthält viel Gutes. Ferner: Die auf die Vernunft und Erfahrung gegründete Verbesserung der Oefen, nebst ei-

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ner praktischen Erklärung der darinn vorkommenden Kupferstiche. Von Hrn. Dokt. Joh. Christ. Voigt. Culmbach. Auch in Augsburg ist 1755 ein Kunstofen durch das Intelligenzblatt bekannt gemacht worden.

Abhandlung über die beßte Art Oefen zu baue, von du Bignon, in 8tav, Berlin 1766. Wir wollen von dem unernüdeten Fleiße, den einer unserer Mitbürger auf die Verbesserung der Oefen und Holzersparniß mit gutem Fortgange verwendet, dermalen nichts erwähnen. Bey allen diesen Beyhülfen bleibt unsre Kenntniß in der Holzersparniß doch noch geringe, und zur Abwendung des Holzmangels unzulänglich. Es kommt hier allezeit auf die Lage des Zimmers; seine Verwahrung vor dem Eindringen der Luft; auf die Materie; auf die Proportion und den Stand des Ofens; und dann auch auf das Holz, oder andre zum Einfeuern geschickte Dinge an. Werden alle diese Stücke miteinander nicht wohl eingerichtet, und zwar so, daß eines dem andern zur Beförderung der Wärme hilft; so können einzelne gute Sachen nicht vieles nutzen, da erst alle zusammen den guten Endzweck erreichen.

Weil aber dennoch das Hauptwerk auf der Ersparung des Holzes im Zimmer und in der Küche beruhet: welches nicht anders als durch besonders wohl eingerichtete Oefen und Feuerherde erlangt werden kann; so sollte man sich Mühe geben, alle Arten von Oefen recht zu untersuchen; und darnach trachten, die nützlichste Gattung von Holzsparöfen durchgehends einzuführen, wäre es nicht zum allgemeinen Nutzen höchstersprießlich, alle Gattungen von Ofenmodellen öffentlich aufzustellen: — Die Meinungen von Verständigen darüber anzuhören: und auf die beste und geprüfteste Einrichtung oder Angebung ein Prämium zu setzen? — Wie sehr wünschten wir, daß große Herrschaften und andre bemittelte Personen, diesen unsern wohlmeinenden Vorschlag genehmigten, und zu Erhaltung eines so gemeinnützigen Endzweckes einen beliebigen Beytrag machen möchten, damit wir dadurch in Stand gesetzt würden, den Erfinder oder Angeber der besten Art von Oefen belohnen zu können.

Wenn nun nachgehends die nützlichste Art von Oefen bey Reichen und Armen eingeführet würde: Wie viele tausend Klafter Holzes müßten alljährlich dadurch ersparet bleiben. —

Wie gerne würde ein jeder, auch von dem Mittlern und wohl gar niedrigstem Stande, willige Hände dazu bieten, um nach seinem Vermögen, einen Beytrag zur Verbesserung seines Ofens her zu geben, damit er im Winter eine warme Stube mit wenig Holz erhalten möge.

v. St.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r17 - 24 Feb 2012, AgostonBernad
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