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IV. Jahrgang, IX. Stück, den 2. März 1774.

I. Wissenschaften.

Numismatik.

Goldmünze des Siebenbürgischen Fürsten Christoph Bathori,vom Jahre 1576. bis 1581.

I. Beschreibung der Münze.

Die Hauptseite stellet vor, das Bathorische Geschlechtswappen, in einem unten zugespitzten und mit einer Lilienkrone bedeckten Schilde, welches von zweyen Engeln gehalten wird. Die Umschrift: * CHR * BATH * DE * SOM * VAIVODA * TRANSILVA * ET * SIC * COMES * Z * d. i. Chriftophorus Bathori de Somlyo , Vaivoda Transilvaniae, Et Siculorum Comes. &c. Auf der Reversseite lieset man in drey Zeilen: * VIRTUS * UNITA * VALET * Oben und unten sind zierliche Blumenzweige Die Umschrift: * ANNO * DOMINI * MI-

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LESIMO * QUINGENTESIMO * SEPTUAG * SEPTIMO *.

II. Historische Erklärung.

Christoph Bathori von Somlyo ward zum Fürsten von Siebenbürgen gewählt, im Jahre 1576., nachdem die Pohlen seinen leiblichen Bruder, Stephan Bathori, zum Throne dieses Reichs berufen hatten. Der verdienstvolle Schmeizel, sagt bey Erläuterung dieser Münze S. 26. § 69.*) „Als nun Stephanus — das Fürstenthum Siebenbürgen verlassen mußte; so übergab er zwar die Regentschaft desselben diesem seinem Bruder; nur die Oberherrschaft behielt er sich frey.“ Keines von beyden. Der ehemalige Siebenbürgische Hofkanzler Graf von Bethlen, sagt gerade das Gegentheil, in seinem vortreflichen historischen Werke, darinnen die damaligen Zeitbegebenheiten, umständlich und nach der Wahrheit, beschrieben werden. Aus der Erzählung dieses großen Geschichtschreibers erhellet: daß unser Christoph Bathori, weder eigenmächtig, von dem Könige seinem Bruder, in diese Würde eingesetzt worden; noch weniger aber, daß er nur einen Statthalter desselben, in dem Fürstenthum Siebenbürgen abgegeben habe.**) Denn würde nicht das erste, den Siebenbürgischen Ständen äußerst nachtheilig; das letzter aber ein offenbarer Eingriff, in die Rechte der Könige von Ungarn gewesen seyn? Bathori war würklicher und mit aller landesherrlichen Hoheit versehener Fürst, oder nach der damals üblichen Titulatur, Wajwode von Siebenbürgen.*) Der König, sein Bruder, behielt, zwar auch den Fürstlichen Titel, und nannte sich auf Münzen und Urkunden, Principem Transilvaniae nahm aber an der Siebenbürgischen Regierung keinen weitern Antheil; als daß er aus wichtigen Staatsabsichten, die Besorgung derjenigen Landesangelegenheiten sich vorbehielt, welche von dem größten Gewicht waren, und zugleich einen Einfluß hatten, auf daß ganze

*) S. Martin Schmeizels Erläuterung Gold- und Silbermünzen von Siebenbürgen ec., womit zu vergleichen ist, des gelehrten D. Gottfr. Schwarz, Recensio Critica Schmeizeliani de numis Transilvanicis Commentarii S. 27. § 7.

**) Hier sind des Grafen von Bethlen eigene Worte: Interea Stephanus Bathoreus, Comitia Megyesini ad diem 28. mensis Januarii indicit, in quibus regnicolis proponit, se per legatos - & ne illo absente sine Capite remanerent, ad regnum dirigendum recommendat iis, pro Vaivoda da, Christophorum Bathoreum, fratrem suum germanum - und weiters unten: Quibus regnicolae auditis - ad electionem Vaivodae accedunt - & unanimi consensu, illum Tranfilvaniae Vaivodam cligunt, &c. Vid. de Betblen Historiarum lib. VI. pag. 351.

*) Insuper, heißet es davon bey dem Bethlen, quod eadem provinciae habeat auctoritatem, in vaivodatum, in expediendis litteris donationalibus, ac privilegiis, & in omnibus rebus ad regimen regni spectantibus, prout ipse Stephanus Batbori habuit. loc. cit. p. 351.

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Staatssystem von Pohlen, Siebenbürgen, und die Pforte**)

Sobald Christoph Bathori, als Fürst von Siebenbürgen, feyerlich erklärt und bestättiget worden ist: so hat er nach dem Beyspiel seiner Vorgänger, das hohe Münzregal ausgeübet, und verschiedene Gold- und Silbermünzen prägen lassen. Das vorliegende große Goldstück kann aber auch, als eine Courantmünze angesehen werden. Denn es war den Siebenbürgischen Fürsten, was gewöhnliches, bey dem Antritt ihrer Regierung, bey ihrem Absterben, oder auch andern wichtigen Begebenheiten, dergleichen große Goldstücke prägen zu lassen, und solche unter die Vornehmsten im Lande, besonders bey Leichenbegängnissen auszutheilen.***) Von den meisten Fürsten in Siebenbürgen sind goldene Medaillen dieser Art vorhanden, und werden in

vornehmen Münzkabineten fleißig aufbewahret. Und weil die Siebenbürgischen Goldbergwerke, damals sehr gesegnet waren: so ließen die Fürsten, dergleichen zehenfache Dukatenstücke, auch zum ordentlichen Gebrauche im Handel und Wandel sehr häufig ausprägen; nur aber einige derselben, als Botschkai, Bethlen Georg Rakozy Bartschai ec. mit dem Unterschied, daß auf die gemeinen Goldstück, statt des Wahlspruchs, auf der Reversseite, des Landes, und ihre eschlechtswappen zugleich gepräget wurden. Ein einziger Blick, in des Kölescheri Aurariam Romano-Dacicam; und Johann Tob. Köhlers vollständigen Dukatenkabinets zweyten Theil, wird |eben davon überzeugen können. Auf unser Goldstück zurückzukommen, zeigt dasselbe auf der Hauptseite, das Bathorische Familienwappen, nämlich drey Drachenzähne. Kölescheri und Schmeizel erzählen uns, die Entstehung dieses Wappens, aus einer alten Sage. Die Liebe zum Sonderbaren, bey solchen Dingen, verleitet die Menschen gemeiniglich, auf allerley Erfindungen. Mit dem Bathorischen Wappen, soll es nach dieser gemeinen Sage, die Verwandtniß haben. Ein abscheulicher Drache, der sich in der sumpfigen See bey Etsched aufgehalten, machte den dortigen Einwohnern, viele Jahre, grossen Schaden. Endlich wagte es einer, Namens Vidus, das schädliche Thier, aus dem Weg zu räumen. Es glückte ihm auch, dasselbe nach Wunsch zu erlegen, und die ganze Ge-

**) Stephanus Bathoreus, sagt Bethlen l.c. pag. 352. ne omni potestate, & regiminis Transilvaniae jure, exutus videretur, relicto fratri suo Cbristophoro, titulo Vaivodae, ipfe titulum pricipis Transilvanae penes eos, quos cum regno Poloniae consecutus est, quoad vixit, usurpavit. Hoc autem ideo fecit, ut hares tanto majorem potestatem, tum res Transilvanas, tum in porta ottomanica tum alibi - tuendi ac promovendi &c.

***) Auch in den neuen Zeiten wird solches in Siebenbürgen noch beobachtet. Wir selbsten besitzen noch zwo silberne Medaillen, davon die eine bey einem Banfischen, die andere bey einem Gräflich Weschelinischen Leichnebegängniße, unter die vornehmen Anwesenden ausgetheilet worden ist.

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gend von einem so gefährlichen Nachbarn zu befreyen. Die Einwohner erfreuet darüber, legten einhellig, ihrem mutigen Befreyer, den Namen Bator bey; das ist, der Tapfere, beherzte. Er aber und seine Nachkommen, behielten nicht nur den Namen Bator; sondern er wählte auch die drey Drachenzähne, zu seinem adelichen Wappen.*) Wir überlassen das Urtheil darüber den Lesern, und wenden uns zur Reversseite unserer Medaille.

Die Aufschrift, welche den Revers füllet: Virtus unita valet, zielet keinesweges, wie der gelehrte Schmeizel, in seinen Siebenbürgischen Münzbeschreibungen S. 27. § 71. behauptet, auf das gemeinschaftliche Regiment der beyden Brüder, Stephan und Christoph Bathory; welches wir oben schon widerlegt haben: sondern es sind diese ausgesuchten Worte, der Wahlspruch des Fürsten gewesen; wie der verdienstvolle Herr D. Gottfried Schwarz, in seinem kritischen Commentar, über das Schmeizelische Werk, gründlich angemerket hat, S. 22. § 7. Der Graf von Bethlen, hat uns, in der oft angeführten Siebenbürgischen Geschichte, die Nachricht davon aufbewahrt, und zugleich die Ursache angezeigt, warum Bathori diese Worte zum Wahlspruch angenommen. Der Fürst, sagt Bethlen, wollte damit, seine noch immer entzweyten Mitbürger erinnern, wie ihm, da er nun die Fürstenwürde angetreten, nichts sosehr am Herzen läge, als die Wurzel der Uneinigkeit und des Neides, aus aller seiner Unterthanen Herzen auszurotten; die geheimen Quellen des Aufruhrs zu verstopfen, und das schöne Land endlich in die Ruhe zu bringen.**) Welch ein vortreflicher Beweis von den edlen und uneigennützigen Gesinnungen, eines Fürsten, bey dem Antritt der Regierung!

Die Titulatur auf unserer Münze, die auch auf andern Siebenbürgischen Münzen, wie wohl verändert vorkommen wird, muß noch erläutert werden. Der Münzfürst nennt sich auf derselben: Vaivoda Transilvaniae & Sicolorum Comes. Der Titel eines Wajwoden von Siebenbürgen ist eben so neu nicht. Er war schon seit einigen Jahrhunderten, als eine besondere Reichswürde in Ungarn üblich.***) Nur ist seine Bedeutung, bey dieser Staatsveränderung in Siebenbürgen, von größerm Gewichte und Umfang. In den ältesten Zeiten waren die Wajwoden von Siebenbürgen nur königli-

*) Köleseri I. c. pag. 135. Schmeizel a. a. O. S. 23. § 62. und S. 24. §. 64. 65. wo diejenigen widerleget werden, welche aus Unwissenheit, die drey Drachenzähne für das Siebenbürgische Landeswappen ausgeben., und allerhand Abentheuer davon geträumet haben. S. auch des Fürsten Rákóczi, Memoires Tom. V. p. 280 folg.

**) Historiarum libro VI. pag. 355. imgleichen D. Schwarz loc. cit.

***) Hr. Karl Andr. Bel, Prof in Leipzig, hat in einer mit vieler Belesenheit geschriebenen gelehrten Abhandlung: de Archiofficiis regni Hungariae, von dieser Würde, § 19. und 21. umständlich gehandelt.

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che Statthalter und Beamte, nun aber wurden sie Oberherren und Regenten, die alle landelherrliche Vorrechte besaßen und ausübten. Stephan Bathori, ward von den Landesständen zum Nachfolger von Johann von Zapolya des II. gewählt, behielt aber nur den Titel eines Wajwoden; zufrieden, daß er bey diesem Titel, dennoch als Fürst, das Land beherrschte. Hernach, als König von Pohlen, nahm er, wie wir oben bemerkten, eigenmächtig den Titel Princeps Transil. an. Christoph Bathori, sein Burder, änderte den Wajwodentitel lebenslang nicht; wohl aber sein Sohn Sigmund Bathori, wie wir in der Folge, bey Beschreibung seiner Münze, zeigen werden.*)

Was Comes Siculorum bedeute, wollen wir im Auszuge aus dem Schmeizel sagen. Die Zekler (Siculi) machen eine ganz eigene Nation, in Siebenbürgen aus, und wohnen in einer sehr bergigten Gegend, an den Gränzen von Pohlen und der Moldau. Die Nation hatte von Alters her, unter den ungarischen Königen, ihre eigene Vorsteher; und ein solcher hieß: Comes Siculorum.**) Stephan Bathori nahm als Waiwode von ganz Siebenbürgen diese Titulatur auch an; und nach ihm hernach, alle seine Nachfolger, wie ihre Münzen ausweisen.

Es ist im übrigen dieses ansehnliche Goldstück, allen Umständen nach, damals gepräget worden, als Christoph Bathori, die ihm von den Landesständen übertragene Fürstenwürde, feyerlich angetreten. Denn es läßet sich so etwas aus der, auf dem Revers befindlichen Jahrzahl 1577 sehr wahrscheinlich schließen. Und Bethlen sagt es, daß der im Jahre 1576. gewählte Fürst, erst das folgende Jahr darauf, als der Fürst von Siebenbürgen öffentlich erkläret und bestättiget worden sey.*) Auf diese Feyerlichkeit

*) Beynahe 400 Jahre wurde das königliche Siebenbürgen, von Statthaltern, die man Vaivodas Transilvaniae nannte, regirt. Qui summum magistratum, sagt Timon, in provincia gerebat, Vajavoda, vel Vaivoda, quae vox, ducem belli valet, nuncupabatur &c. Imag. Hung. novae. S. 48. nach der neuen Ausgabe in 4. Den Anfang dieser Würde in Siebenbürgen setzet der gelehrte Belius, in die letzten Regierungsjahre Colomani a.a.O. Quantum in his tenebris palpare licet, ita existimo, ad senescentem Colomani aetatem, Vaivodatum Transilvaniae referri; &c. Als hernach im Jahre 1527. der Graf von Zips, Johann Zapolya, Siebenbürgen von der ungarischen Krone unglücklicher Weise abgerissen, hörte diese Würde auf, und Siebenbürgen bekam Fürsten. Belius l.c. pag. 28. Timon, l.c. pag. 48. Schmeizel a.a.O. S. 23. und Gottfr. Schwarz, l.c. pag. 18. § 6.

**) Samuel Timon, l. c. pag. 49. Praeter Praesidem provinciae istius - Siculi suum peculiarem habebant praefectum, qui Comes appellabatur - quem Rex dabat.

*) Historiarum libro VI. p. 355. ad annum 1577. Stephano Bathoreo, ad regni Poloniae; fastigium evecto, Christophorus fratcr ejus - hactenus praefectura Varadiensi - pcrfunctus, in locum suum substituit Joannem Geczium - ipse vero Concordibus Regnicolarum suffragiis, Vaivoda Transilvaniae declaratus &c.

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nun, sind dergleichen Goldstücke, zur Verewigung derselben gepräget worden. Doch vielleicht nicht auf diese Feyerlichkeit allein; sondern auch während seiner ganzen Regierung; wiewohlen uns von andern Jahren keine, weder in Münzbüchern und Catalogis, noch auch Münzsammlungen, bey aller angewandten Aufmerksamkeit, zu Gesichte gekommen sind; das einzige ausgenommen, mit der Jahrzahl 1583. bezeichnet, welches Kölescheri und der gelehrte Schwarz, angezeigt und beschrieben haben.**)


**) Köleseri Auraria Romano - Dacica pag. 136. Godofr. Schwarz loc. cit. § 7. Wenn ich eine Vermuthung wagen darf; so halte ich dafür: Da bis jetzt noch dergleichen Bathorische Goldstücke mit keiner andern Jahrzahl, als der oben benannten, zum Vorschein gekommen sind; man habe solche auch nur nut in den beyden Jahren, nämlich 1577. und 1583 zu eben so vielen Hauptbegebenheiten geprägt. Ich meyne im Jahr 1577 zum Andenken der angetrettenen Regierung, und 1583 bey seiner solemnen Beerdigung; wobey der König, sein Bruder, alles recht fürstlich veranstalten ließ. Dazu kommet noch, daß viele Goldstücke, selbst in Siebenbürgen sehr rar sind, und in vornehmen Kabineten fehlen; wie wir davon sichere und eigene Erfahrungen anführen können. Für einen hohen Münzsammler mußten wir einstens, das sehr mühsam aufgesuchte und hart gefundene Stück, mit 12. Dukaten bezahlen. Es ist aber auch, so viele, seiner Seltenheit wegen, werth.

II. Ungarische Geschichte.

Fortsetzung der merkwürdigen Begebenheiten der königl. freyen Stadt Käsmark.

§ 15.

Unter dem Hieronymo Laßky ist der hundertjährige Hatterstreit, zwischen der Stadt Käsmark, Bela und Ror im Jahre 1543. durch einen sub vincolo von 1000 Dukaten errichtetem Contrackts geendiget worden, kraft dessen von der Schwarzbach, am Windschendorfer Wege, bis zu dem Kalchgrund, Gränzhaufen aufgerichtet worden sind. Das zur Linken im Grunde gehöret der Stadt Käsmark alleine zu: zur Rechten aber gehöret die Waide den Belern, das Holz und Steine hingegen den Roxern. Auf den Berghöhen gehöret die Waide den Käßmarkern, doch kann Bela und Rox gemeinschaftlich davon genießen. Dieses letztere hat vom Jahre 1715 bis 1731. zwischen der Stadt Käsmark und Bela neuen Streit verursachet, so daß es gar zu einem Proceß gekommen ist.

§ 16.

Im Jahre 1573. erhielt des Hioronymus Nachfolger, Albertus Laßky vom Könige Maximilian dem II. über alle diese Güter eine Donation, und besaßen diese beyde Laßky bis 50. Jahre die Güter ohne alle Wieder-

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keit Die Stadt Käsmark erkannte beyde für ihre Schutzherren. Im Jahre 1575. versetzte Albertus Laßky das Dominium Käsmark und Schawnik, dem Johann Ruber einem kaiserlichen General, welcher die Stadt sehr gelinde hielt, und sich mit dem gewöhnlichen Zins von 600. fl. begnügen ließ. Nach etlichen Jahren verpfändete er beyde Dominia einem ungarischen Herrn Sebastian Tököly, dem er auch die Stadt cum ecactione census übergab; doch mit dem Vorbehalt, damit die Stadt Käsmark in ihren Freyheiteten ferner erhalten würde. Wider diese Verpfändung legten die Ruberischen Nachfolger eine Protestaktion ein.

§ 17.

Sebastian Tököly war aus dem Temeschwarer Banat gebürtig, und handelte daselbst mti Vieh. Nachdem aber eines Türkischen Bascha seine Gelder in des Tökölky Hände gekommen, und darinnen geblieben sind, verließ er seine Wohnung, und begab sich mit seinem Haab und Gut nach Tyrnau. Er kaufte daselbt ein Haus, verschaffte sich armales, und nachdem er den Adel erhielt, heurathete er Catharinam Doczy, aus einem vornehmen Geschlecht, welche mit großen Familien dieses Königreichs in naher Verwandschaft stunde. Hierdurch bekam er Gelegenheit, mit seinen Kapitalien große Acquisitiones zu machen; nach der Zeit wurde er Baron.

§ 18.

Als Herr Sebastian Tököly sich in l Wien aufhielt, sammt dem Alberto Laßky, welcher in Wien mit einer Italiänischen Dame Verlöbniß und Hochzeit hielte, fügte es sich, daß Tököly das Käsmarker und Schawniker dominium cum omni jure, wie es Laßky besessen, erblich für 60000 fl. erkaufte. Das Dunawetzer dominium hingegen hat Laßky an eien Pohlnische Familie verkauft. Anfangs hielt zwar Sebastian Tököli die Käsmarker sehr gelinde, nach seinem Tode aber, asl sein Sohn Stephanus die Herrschaft erlangte, fieng man an, die Bürger schärfer anzugreifen, ja so gar mit Schlägen und Gefängnissen zu belegen. Selbst Magistratspersonen wurden nicht verschonet. Stephanus Tököly unterhielt eine große Hofstaat, es kamen täglich viel fremde Herrschaften, welchen die Stadt freye Wohnung geben mußte. Die Bedienten thaten auf den Feldern und in den Scheuern großen Schaden, in deb Mayerhöfen nahmen sie die Kälber mit Gewalt weg, ohne einiges Entgeld dafür zu geben. Nach der Zeit kamen unter der Regierung Rudolphi, Mathiae II. und Ferdinand II. an Tököly verschiedene allerhöchste Rescripta , in welchen er von diesen seinen ungerechten Verfahren abgemahnet wurde: allein Tököly achtete sie wenig, und blieb mit festem Vorsatz dabey, daß er die Stadt sich unterwürfig machen wolle.

§ 19.

Im Jahre 1654 gieng Tököly so weit, daß er die sämmtliche Bürgerschaft ad sedem dominalem vorfordern ließ. Die Käsmarker schickten da-

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her einige Abgeordenete nach Wien, welchen aber Tököly nachschickte, sie auf freyer Straße greifen ließ, und mit Gefängniß belegte. Endlich ließ er bey Nacht 800 Orawer heimlich in die Stadt einrücken, die bürgerlichen Häuser und Mayerhöfe besetzen, und großen Schaden ausüben. Der Schaden belief sich auf 200000 fl. Zuletzt wurden sie doch gezwungen einen vorgelegten Revers zu unterschreiben. In diesen Drangsalen erhielt die bedrängte Stadt den 27. May im Jahre 1647. durch durch den damaligen Palatin Franz Vescheliny protectionales Regias, welche aber von keiner Würkung waren; obgleich Tököly von wegen seinem ungerechten Verfahren, nicht nur im Landtage zu Preßburg, durch den Directorem ausarum regalium Petrum Alvinczy; sondern auch selbst von der Preßburger Kammer, so zu verfahren, abgemahnet wurde. Die Deputirten von Seiten der Stadt, bey diesem Landtage waren: Johann Weigmann, Franz Willhelm Fink, und Sigmund Möß.

§ 20.

Die Sache der Käsmarker wurde im Jahre 1649. in dem Preßburger Landtage abermals vorgenommen. Die Stadt zeigte alle ihre Freyheitsbriefe, und Tököly mußte sein Jus praetensivum darthun. Sein damaliger Praefectus Ambrosius Kerzer wandte alle Mühe und Fleiß an, die Sache seines Herrn glücklich zu gewinnen. Hierauf wurde eine königliche Commission ernannt, welche aus Ungarischen und Deutschen Herren bestunde; und dann fand sichs, daß Tököly auf die Stadt, nur ein Jus censuale habe, welches Se. kaiserl. königl. Majestät ihm auszahlen wollte. Endlich kam die Sache doch zum Ende: dem Tököly wurde das Jus censuale mit 50000 Rfl. ausgezahlt, die Stadt bezahlte den rückständigen Zins mit 1000 Dukaten; auch entschloß sie sich, für die Befreyung von dem Tökölischen Joche, und Wiederaufnahme in die Anzahl der königl. freyen Städte 140000. fl. zu erlegen. Diese letztere Summe ist nach der Zeit auf 70000 fl. relaxirt worden. Noch bekam Tököly außer der obigen Summe 46 Häuser, in der Schloßgasse, einen Mayerhof, verschiedene Gärten in der Vorstadt, das Niederthor, die Niedermühle, Kleinschlagendorf die Mauth, den Langenwald, den Thiergarten im Goldsberg, das weiße Wasser, die Waldung, wie auch die Rohrwiese. Als die Auszahlung vor sich gehen sollte, hat die Stadt ihre Dorfschaften, als Forberg und Rakusch an Johann Mariaschi für 7000 Thaler versetzt.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r7 - 01 Jun 2011, AgostonBernad
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