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IV. Jahrgang, X. Stück, den 9. März 1774.

I. Wissenschaften.

Wien.

Pauli Josephi a Riegger, Eqs. S. C R. Apost. Maj. Consil. Aul. Act. Juris Eccl. P. O. Speciminis Corporis Jurisprudentiae Ecclesiasticae Inclyti Regni Hungariae, & partium eidem annexarum, in quinque libros secund. Ord. Decretalium Gregorii IX. P. digesti & coordinari. Pars II. libros III. IV. & V. continens. Vindobonae typis Joan.Thom. Nob. de Trattnern.MDCCLXIII. in gr. 8. auf 816. S.

Die großen Verdienste des berühmten Herrn Verfassers, um die geistliche Rechtsgelehrsamkeit, sind dem gelehrten Publiko, aus den häufigen und gründlich geschriebenen Werken desselben, über diesen Gegenstand, so bekannt, daß schon der Name, des Herrn Hofraths v. Riegger, jeden, von der Vortreflichkeit, und ganz eigenem Werthe dieser Schrift, die wir hier bekannt machen, überzeugen kann. Es bedarf das schöne Werk, unserer Empfehlung im geringsten nicht; denn nur schon die Anzeige einer Schrift, welche aus der Feder dieses großen Rechtsgelehrten geflossen ist, erwecket sogleich das Verlangen, das Buch selbst ganz zu lesen, und mit eigenen Augen, das Gründliche und das Neue darinne, im ganzen Zusammenhange durchzuschauen. Noch im Jahre 1768. kam der erste Theil dieses Werkes, in dem von Trattnerischen Verlag, auf 520. S. ans Licht. Der gelehrte H. Verfasser hat demselben in der Vorrede eine Abhandlung, von der Nothwendigkeit des Kirchenstaatsrechts, vorgesetzt; welche jeden, der sie ohne Vorurtheil lesen wird, zu überzeugen vermögend ist, daß man in den kanonischen Wissenschaften, ohne eine gründliche und vollständige Kenntniß dieses Kirchenstaatsrechts, nur ein bloßer Dekretalist bleiben und nichts or-

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dentliches und bewährtes, zu Markte bringen werde.

Sobald der erste Theil die Preße verließ, nahm das bessere Publikum, das Geschenk mit Freuden an, und wünschte recht sehnlich, die Fortsetzung desselben; welche nun der verdienstvolle Herr v. Riegger, mit dem zweyten und letzten Theile, ans Licht tretten läßet. Und hiemit hat der gelehrte Herr Verfasser, ein eben so mühsames, als nützliches Vorhaben, mit vieler Geschicklichkeit, und mit besten Fleiße, ausgeführet. Ungarn hatte bis jetzt kein eigentliches Corpus Juris Ecclesiastici, oder, eine eigene, unter gewisse Titel gebrachte Sammlung, aller, von Zeit zu Zeit, von dem ersten christlichen Könige an, gemachter Verordnungen, Gesetze und Rechte der Kirche, ihrer Vorsteher, und der zur Religion gehörigen Dinge. Die Materialien dazu, waren vorhanden, wir meynen, die Landesverordnungen die in Kirchensachen, zu verschiedenen Zeiten, im Vaterlande gemacht worden sind, und die Schlüsse der Kirchenversammlungen.*) Aber alles dieses war sehr zerstreuet, in dem Decreto generali, und überhaupt im Corpore Juris Hunigarici, dann in des Caroli Peterfii Conciliis Regni Hungariae.**) Niemand von den Ungarländischen Kanonisten dachte jemalen daran, das, in so vielen Dekreten, Privilegien und Synodalkonstitutionen zerstreuet gewesene, zusammengetragen, in ein System zu bringen, und auf diese Weise, ein eigenes Corpus Juris Ecclesiastici Hungarici, auszuarbeiten. Der berühmte

*) Die Ungarischen Könige, erlangen mit der Krone alles, was ihnen den Supremat in ihrem Lande geben kann; folglich haben sie die höchste Gewalt in der Kirche, und die Macht Kirchengesetze zu geben. Und daher erhalten die Schlüsse der Kirchenversammlungen, oder die Kirchensatzungen, und dann erst ihre Gültigkeit, wenn sie der König vorhero zu Gesetzen bestättiget hat. Auf das allergründlichste und ganz unwiderleglich, ist dieses alles erwiesen worden, in des hochberühmten Hrn Hofraths v. Kollar, vortreflichem Werke: De originibus & usu perpetuo potestatis legislatoriae circa Sacra Apostolicorum Regum Hungariae.

**) Der Titel des Werkes ist dieser: Sacra Concilia Ecclesiae Romano-Catholicae in Regno Hungariae celebrata ab anno Christi MXVI. usque ad ann. MDCCXV. Accedunt Regum Hungariae & Sedis Apostolicae legatorum constitutiones Ecclesiasticae, ex MSS. potissimum eruit, collegit, illustravit P. Carolus Peterffy. Es kam dieses Werk zu Preßburg 1741. in sol. in 2 Bänden heraus. Den ersten Stof dazu, hat der gelehrte Franciscus Foris Otrokotsi gelegt. Aus seinen Papyren, und historischen Collectaneis, hat es hernach Peterffy, mit starken Zusätzen herausgegeben. Die vielen alten, in Kupfer gestochenen Siegel, und die sehr akkuraten Bildniße, der Erzbischöffe von Gran, welche mit dem unsterblichen Olaho anfangen, geben diesem Werke einen besondern Werth. Nur möchte die Schreibart etwas gemäßigter und manches Unnütze, dahin gar nicht gehörige, weggeblieben seyn. Wer es mit Nutzen lesen will, der lese vorher des berühmten Herrn Hofraths v. Kollar zwey historische Werke, welche voller Gelehrsamkeit sind, wir meynen die erst benannte Schrift: De Originibus & usu perpetuo &c. und Historiam diplomaticam juris patronatus Apostolicorum Hungariae Regum, welche 1762, zu Wien in gr. 4 herausgekommen ist.

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Herr Hofrath v. Riegger, sahe diesen Mangel, und entschloß sich daher, aus einem so rühmlichen Eifer, als öffentlicher Lehrer der geistlichen Rechte, demselben abzuhelfen. In der Vorrede zum ersten Theile, zeiget er am Schluße derselben, die Ursachen an, welche ihn bewogen haben, sein Specimen Corporis Juris Eccelesiastici Regni Hungariae herauszugeben. Er sagt: Als öffentlicher Lehrer der Kirchenrechte, auf der weltberühmten ältesten hohen Schule zu Wien, hätter er schon zum Besten seiner Zuhörer, das Corpus juris publici & ecclesiastici Germaniae, imgleichen das Corpus Juris ecclesiastici Austriaci, herausgegeben. Da aber unter der Zahl seiner Zuhörer, auch einige Ungarn wären; so entschloß er sich auch für diese, ein System von den Ungarischen Kirchenrechten auszuarbeiten, um ihnen dadurch, die Erlernung derselben zu erleichtern.

Es hat im übrigen der gelehrte Herr Hofrath, sein Specimen, nach Ordnung der Dekretalen Gregorii des IX. in fünf Bücher abgetheilet*); und alles, was in dem Corpore juris Hungarici, und in des Peterfii Conciliis Regni Hungariae, hieher gehöriges anzutreffen ist, mühsam zusammengetragen, jedes unter seinen gehörigen Titel, und das Ganze in ein ordentliches System gebracht. Jedem Titel sind Ueberschriften vorgesetzet, welche anzeigen, woher jedes genommen worden. Bey vielen Titeln hat Herr v. Riegger die schon belobte Historiam juris patronatus apost. Hung. regum, fleißig zu Rathe gezogen. Und dadurch ward Er auch in den Stand gesetzet, manches Unrichtige besser zu bestimmen, das noch Dunkle in ein größeres Licht zu setzen, und vielen Titeln seines Versuchs, ein ganz besonderes Gewicht zu geben. Wir müssen gestehen, daß wir das Buch mit dem größten Vergnügen gelesen haben; und es kann gewiß demselben nie an Liebhabern fehlen. Lehrer werden es bey ihren Vorlesungen, über die geistliche Rechtsgelehrsamkeit, mit großem Vortheil gebrauchen können; die Studirenden aber werden es immer mit Nutzen, und zu mehrerer Einsicht, in das ungarische geistliche Recht, lesen.

v. Cz.

*) Der Pabst Gregorius der IX. hat im 13ten Jahrhundert ein ordentliches Corupus Juris, von dem Kirchenrechte herausgegeben. Gratianus ein Benedictiner Mönch hatte zwar schon im 12ten Jahrhundert, ein Compendium Juris Canonici, aus den Schlüssen der Kirchenversammlungen und aus den Verordnungen der Päbste gesammelt. Allein diese Sammlung war nicht hinlänglich; sondern es war nöthig, auch die neuen Verordnungen der Päbste, welche man Decrctales nennet, hinzuzufügen. Gregorius der IX. that es, und ließ diese Decretales in eine Sammlung von fünf Büchern bringen.

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II. Naturgeschichte.

Versteinerte Conchilien.

Wir haben bereits oben in dem Vten Stücke dieses Jahrganges, bey Gelegenheit der Versteinerungen von vierfüßigen Thieren, etwas von versteinerten Muscheln berühret, die man in Siebenbürgen antrifft; hier ist nun der Ort, wo wir so wohl von diesen, als auch von denen in Ungarn, etwas ausführlicher reden können. Verschiedene Gegenden unsers glücklichen Vaterlandes, sind auch mit diesen Naturseltenheiten reichlich begabet; insbesondere aber können gewisse Gespannschaften, als Zips, Liptau, Pilis, Borschod, Bihar, und andere mehr, so viel man noch weiß, sich dessen vorzüglich rühmen. Im Jahre 1767. wurde bey Schalgo und in den umliegenden Gegenden im Neograder und Neutrer Komitat eine unzählbare Menge von versteinerten Muscheln und Schneckenschalen, mit verschiedenen andern Versteinerungen zugleich entdeckt. a) Wir wollen hier nur folgende Arten besonders anmerken:

1) Versteinerte ganze Schnecken, bey welchen nicht allein die Schale, sondern auch das darinne befindliche Thier in einen Stein verwandelt worden ist. Diese findet man in Siebenbürgen, in den Walachischen Dorfe Kempen, ohnweit der bekannten Bergstadt Abrud-Banya, allwo drey große Felsen mit dergleichen Schnecken gleichsam versetzt zu seyn scheinen. Ihre Größe ist verschieden; einige davon sind nur einen Daumen dick; andere hingegen so groß, wie eine Faust, und nach dem Verhältniß ihres Umfangs von der Rundung, besitzen sie auch eine gehörige und proportionirte Länge. Sie sind etwas länglich, gehen unten spitzig zu, und die Gewinde daran ziehen sich von der untersten Spitze bis gegen die Oefnung spiralisch hinauf, bey welcher sie insgemein bäuchig und am dicksten zu seyn pflegen, also, daß sie der äußern Gestalt nach, derjenigen Art von Muscheln am nächsten kommen, die man Bukciniten, oder auch Spitzhörner nennet. Inwendig haben sie keine Höhlung; sondern sind durch und durch in einen so harten Stein verwandelt, der sich auch poliren läßet, und am Stahl geschlagen Feuer giebt. Von außen sehen sie beynahe wie ein ordentlicher Felsstein aus, etwas rauh und höckericht; wenn aber eine solche Schnecke, der Länge nach, in zwey gleiche Theile geschnitten wird; so kann man das Thier selbst von der Schale sehr wohl durch die Farbe unterscheiden; indem jenes schwärzlicht, diese hingegen weißgrau ist. Ja man findet so gar einige Stücke, in denen man beym Durchschneiden, den Unterschied des Kerns und der Schale

a) S. Preßburger Zeitungen vom Jahre 1767 Nro. 89.

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nicht bloß mit Augen beobachten, sondern auch mit leichter Mühe und zwar nur mit den Fingern, eines von dem andern trennen und ablösen kann.

2) Versteinerte Schnecken ohne Schale. Diese werden zwar in Ungarn, allein sehr selten, zwischen andern Versteinerungen von dieser Art, gefunden. So selten aber diese Versteinerung ist, so ansehungswürdig ist auch dieselbe für einen Liebhaber von Naturalien; indem dasjenige Thier, welches in den bekannten Schneckenhäusern wächst und wohnet, und welches die Menschen auch zum Genuß und zur Speise anzuwenden pflegen, die völlige Gestalt, Größe, und welches noch mehr zu bewundern ist, auch so gar seine natürliche Farbe, bey der Versteinerung beybehalten hat, und in diesem Zustande, in eben derselben Windung lieget, als es sonsten lebendig in seinem Gehäuse zu liegen gewohnt war.

3) Versteinerte Meermuscheln. Von diesen findet man sowohl die Schalen, als auch den Kern (conchiliarum nucleus) von der Schale befreyt und abgesondert. Die erstern sind größtentheils Arten von zweytheiligten Muscheln, die man Strahlmuscheln nennet; sie bestehen entweder aus einem weißen, oder graulichten Mergelstein: die letztern hingegen sind solche Steine, welche in der Höhlung der Conchilien gebildet sind, und durch ihre äußerliche Gestalt der Conchilien inwendiges Gebäude zeigen. Es giebt einige, die auf der Oberfläche glatt und der Länge nach mit rothgelben Streifen bezeichnet sind, in eben der Ordnung, wie man die hohlen Streifen an den Strahlmuscheln, an welchen sich dieselben vom Mittelpunkt gegen den Rand hinziehen, wahrnimmt, daraus eben zu schließen, daß es Steinkörner von dergleichen Art Muscheln seyn müssen. Es giebt aber auch andere, welche weißgrau aussehen, und zuweilen ein Stückchen von der Schale auf ihrer Fläche haben. Es ist merkwürdig, daß dergleichen Steinkörner von Conchilien, in Steinbrüchen, und zwar in den festen Mauersteinen, gefunden werden. In dem nächst verflossenen Jahre fand man den augenscheinlichen Beweiß davon, in der königl. ungarischen XIII Stadt Iglo. Ein Maurer schlug mit seinem Hammer, einen von dergleichen Steinen, bey seiner Arbeit entzwey, und er traf in der Mitte desselben etwas an, welches ihn aufmerksam machte, und bey einer genauern Betrachtung, sah man den Kern eines Nautiliten in seiner vollkommenen Gestalt und Form versteinert. Und obgleich die Bestandtheile dieses Muschelkerns eben von dieser Steinart sind, aus welcher der Mauerstein zusammengesetzt ist, so ließ sich doch jener von diesem so gut ablösen, daß man alle Züge und Rügen daran, wie an der Muschel selbst, wahrnehmen konnte. Die künftige Zeit wird uns bey einer aufmerksamen Untersuchung und fleißigen Beobachtung auch noch mehrere Arten

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von dergleichen Versteinerungen entdecken kann.

4) Mineralisirte Schnecken oder Muscheln. Der schon mehrmal angeführte Turocius giebt uns in seinem Werke S. 315 einen Bericht von solchen Sachen, die mit mineralisirten Körpern von Thieren, wenigstens eine Aehnlichkeit haben. Seine eigene Worte sind: Sub eodem monte (setl. Chotfch) fons est, in quo Marcasita auri, argenti, serpentes, limaces, & pira referens invenitur. Allein der Inhalt dieser Worte zeiget es sogleich an, daß man darunter keine wirklich mineralisirte Schlangen oder Schnecken verstehen müsse; sondern nur blosse Abbildungen davon, in Stücken von Markasit. Man trifft dergleichen auch in den Schemnitzer Gruben, und in einigen Gegenden des karpatischen Gebirges nicht selten an; wo entweder ein Klumpen von Markasit eine besondere Figur hat, oder auf der Oberfläche eines platten Stücks von dergleichen Materie, wie in einem zusammengeschmolzenen Metalle, sich allerhand Figuren darstellen, aus welchen eine geschäfftige Einbildungskraft, bald dieses, bald jenes machen kann.

Wir können aber dem ohngeachtet auch wirklich mineralisirte Schnecken in Ungarn aufweisen. Man findet dergleichen an den Nordischen Gränzen des Zipser Komitats, bey dem Schloß Dunawetz, (deutsch Rißner Schloß). In dieser Gegend, sowohl in Bergen, als Thälern, trifft man diese Schnecken hie und da zerstreuet an, wo sie in einem schwarzbrauenen Letten, als in ihrer Mutter liegen. Man nennet sie hier Cornua Ammonis; weil sie eben die Gestalt solcher Muscheln haben, die Leister in Hist. Animal. mit diesem Namen beleget hat, und wleche im Deutschen das Posthörnchen heißen. Sie sind konvex gewunden, und schließen sich nicht in eine Spitze, sondern sind platt und rund, ihre Spitze aber ist in dem Mittelpunkte ihres Zirkels, welchen sie durch ihre Windung machen, eingezogen; doch aber sichtbar und kennlich. Die Bestandtheile dieser Muscheln sind nichts anders, als ein blosser Markasit, welcher, wie einige vorgeben, zugleich goldhältig seyn soll. Von außen sehen sie metallfärbig, glatt und schön glänzend aus. In der Größe sind sie sehr verschieden. Die meisten, die man antrifft, kann man mit einem Silbergroschen oder mit einem Zehenkreuzerstücke bedecken. Die dieses Größenmaß übertreffen, sind schon seltener. Doch aber hat man auch schon solche gefunden, die im Durchmesser drey Zoll, auch etwas darüber hatten. Die größte von dieser Sorte, besaß eben auf dem vorerwähnten Schloße, der Herr Baron Joanelli, welche ohngefehr 12. Zoll im Diameter hatte.

5) Unveräderte unterirdische Conchilien. Diese sind weder mineralisirt, noch in einem Stein verwandelt, sondern außer ihrem Element, in ihrem natürlichen Zustand

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erhalten worden. Dergleichen scheinen insbesondere diejenigen zu seyn, die im Neograder Komitat, bey dem Dorfe Sirag, in den Wänden der tiefen Wege gefunden werden; dieweil sie ihre natürliche Gestalt haben und dabey durchsichtig sind. Sie haben die Gestalt der Trochiliten, sind aber so klein, daß sie in der Länge kaum einen halben Zoll erreichen, und wo sie in ihrem Umfang am dickesten sind, die Dicke eines Federkiels selten übertreffen. Eben von solcher Art Schnecken sollen auch bey Großwaredein in Menge gefunden werden, und im Borschoder Komitat nahe dem Dorfe Tscherebfalu, ist ein Brunn, wo man dergleichen Conchilien, sowohl auf der Erde, nahe bey dem Brunne, als auch in dem Brunn selbsten antrift. Ihren Ursprung mögen sie allem Ansehen nach, aus dieser Wasserquelle haben, aus welcher sie zuweilen auf den umliegenden Erdboden ausgeworfen werden. Die Gewinde gehen in diesen kleinen Schnecken ganz regelmäßig von der untersten Spitze gegen die Oefnung zu, und haben von außen lauter kleine Knotten, welche, in einer doppelten Reihe, paralell sich in eben der Ordnung, als die Gewinde von unten bis oben hinauf ziehen, und dadurch der Muschel zu einer Zierde dienen.

6) Abdrücke von Conchilien. Diese werden meistens in einem kalkartigen weißgrauen Steine gefunden, und zwar nicht allein auf der Oberfläche desselben, sondern auch in seiner Mitte. Zerschlägt man einen solchen Stein, so entdeckt man in demselben allenthalben große und kleine Gruben und Höhlungen, in welchen man die feinsten und deutlichsten Abdrücke, sowohl von gewundenen Schnecken, als auch zweitheiligten Muscheln wahrnimmt. Man findet dergleichen Steine am häufigsten bey dem Schloß Schambeck, ohngefähr 2 Meilen von Ofen, in einem ordentlichen Steinbruch, wo sie zwischen andern Mauersteinen liegen, und mit denselben zugleich ausgebrochen werden.

So viel von Versteinerungen aus dem Thierreiche.

III. Anekdoten.

Wohlfeile Zeit in Ungarn.

Wie wohlfeil es vor zwey hundert Jahren in Ungarn zu leben gewesen, will ich hier eine kleine Probe geben, und unsere Leser, welche nicht ohne Ursache, über die itzige Theurung der Lebensmittel klagen, nach dieser Wohlfeilkeit lüstern machen.

Als im Jahre 1563 Maximilian, der Prinz Kaiser Ferdinand des ersten, zum hungarischen Könige

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gekrönet werden sollte, ward deßwegen ein Landtag nach Preßburg ausgeschrieben. Damit aber während desselben, mit den Lebensmitteln kein Wucher getrieben werden möchte; so ward der Preiß derselben, durch eigene dazu verordnete Kommissarien bestimmet. Wir wollen hier ein Verzeichniß aus dem Listhius*) mittheilen:

1 Metzen Mundmehl Denary**) 20

1 " Haber .............................15

1 " Gersten. .........................13

1 " Rogken ......................... .10

1 Jähriger Kapauner ................. . 6

1 Heuriger " ,.......................... …..5

1 Großes Huhn ........................... ...3

1 Kleineres " ..................................2

1 Henne .........................................4

1 Fette Gans ..................................6

1 Spannferkel ............ Denary 9

1 Pfund geräucherter Speck …... 4

1 „ Frischer ..............................3

1 „ Rindfleisch ............................ 2

1 „ Kalbfleisch ............................. 2

1 Schöpfenfleisch .....................1 1/2

1 Guter Käß............................ 3

1 Butter .............. …………. 7

1 Kerzen ............................ 4

1 Haufen................................ 6

1 Hecht ....................................... 6

1 Karpfen ................................... 4

1 Scheiden ................ ………….. 4

5 Eyer pr. ................................... 1

Brod für drey Personen .............. 1

1 Fuhr Heu durch 6 Ochsen …….60

1 „ Stroh 4 Pferd gezogen…... 40

1 „ Stroh der Halbe Preiß des Heues

1 Fuhr Holz durch 4 Ochsen …...25

1 Maaß Erbsen…………............. 2

1 " bester Wein .................... . 4

1 ,, mittlerer „ ..................... 3

1 „ Honig ............................. 5

v. W.

*) In seinem Commentario de coronatione Maximiliani II.

**) Denary, hungarisch, ist die bekannte Scheidmünze in Ungarn, von welcher fünfe einen Groschen ausmachen.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r7 - 06 Jun 2011, AgostonBernad
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