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IV. Jahrgang, VI. Stück (Druckfehler; VII. Stück), den 16. Horn. 1774.
I. Wissenschaften.
Ungarische Numismatik.
Eine Münze des Königs Karl des Iten, aus dem Hause Anjou, vom Jahre 1300. bis 1342.
I. Beschreibung der Münze.
Die Hauptseite dieser Münze, stellet den gekrönten König, auf einem niedrigen und auf beyden Seiten ausgezierten Sessel, sitzend vor; umgeben mit dem königlichen Mantel, in der rechten Hand, einen Lilienscepter, und in der linken den Reichsapfel haltend, mit der Umschrift: + MONETA. KAROLI REGIS. HUNGARIAE. Die Reversseite zeiget ein gespaltenes, unten zugespitztes Schild, in dessen ersten Hälfte, das Geschlechtswappen des Königes, sieben gestreuete Lilien; in der linken aber, die Ungarischen Streifen zu sehen sind. Ueber dem Wappen ist eine Lilie, und von beyden Seiten desselben stehen die Buchstaben Z. A. Die Umschrift gehet um das Wappenschild in zweyen Kreisen; in dem äußern Kreise, sind die Worte zu lesen: + HONOR. RE-
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GIS. JUDITIU (judicium) DILIGIT; |in dem innern: ┼ JUS. DAT. PACEM. PAX. SALUTEM. S. auch in des Groschenkabinets 2tem Supplement Tab. XXXVI. Num. 6.
II. Historische Erklärung.
Die beschriebene Münze ist ein höchst seltener Groschen Karl Roberts, der unter den Prinzen, vom Hause Anjou, zuerst die ungarische Krone, nach vielen und heftigen Widersprüchen, dennoch behauptete.*) Schon im Jahre 1300, kam Karl, gedrungen vom Pabst Bonifacio dem VIII., in Begleitung einiger, ihm zugethanen großen von Croatien, nach Agram, und wurde daselbst, vom Gregorio, angemaßten Erzbischoff von Gran (denn die Ungarn wollten ihn nie dafür erkennen) zum Könige von Ungarn, mit allen Feyerlichkeiten gesalbet, eingeweihet, aber damals noch nicht gekrönet. Erst im Jahre 1310. krönte ihn Thomas der erste, Erzbischoff von Gran, mit der heiligen ungarischen Krone.**) Nichts destoweniger zählet König Karl der I.,
*) Das Recht zur ungarischen Krone, erhielt Karl von seiner Großmutter Maria, Karl des II. von Anjou, Königes zu Neapel Gemahlin, und Prinzessinn Tochter Stephan V. Königes von Ungarn. Timon, pag. m. 44.
**) Am besten und zuverläßigsten hat alles dieses beschrieben, und auseinander gesetzt der hochwürdige Abt und Kanonicus von Kertschelitsch, Histor. Eccl. Zagrabiensis p. 11. u.f. im gleichen Notit. praeliminares Regnorum Dalmatiae, Croatiae &c. p. 229.
in allen öffentlichen Urkunden, seine Regierungsjahre, von der ersten Ankunft ins Reich, nämlich von 1300. welches wir mit vielen in Händen habenden Urkunden beweisen können.*) Die weitere Geschichte dieses Königs, mühsam und umständlich zu beschreiben, ist unsere Sache nicht, wir werden es auch nie, bey unsern Münzuntersuchungen thun, da wir, ohne Nachtheil unsers Gegenstandes, uns hierinn ganz kurz fassen können. Und warum sollten wir weitläuftig seyn, da die würdigsten Männer, uns hierinnen, mit dem besten Fleiße, und mit allgemeinem Beyfall, vorgearbeitet haben, deren Schriften von jedem, der sich mit der ungarischen Geschichte bekannt machen will, angeschafft und gelesen werden können.**) Nur von der Seite wollen wir daher den Münzfürsten jedesmal schildern, dazu uns die Münze, die wir beschreiben, veranlassen wird.
*) In dem fürtreflichen Privilegio, welches Karl den XXIV. Städten in der Grafschaft Zips im Jahre 1317. ertheilt hat, heißt es: Datum per manus — magistri Joannis — Anno Domini millesimo tercentesimo decimo septimo — Rcgnorun autem nostrorum, anno similiter decimo septimo.
**) Die Geschichte Karl Roberts, hat außer dem Thurocz, Lucius und Bonfinius, am vollständigsten Herr Georg Pray im 2ten Theil seiner Annalien von S. 1. bis 51. beschrieben, nur muß eines und das andere darinnen, aus den angeführten Kertschelitschischen Werken berichtiget werden. In einer angenehmen Kürze, und schönstem deutschen Styl, kann ' man das Merkwürdigste von unsern Karl lesen, in H. K. G. Windisch Beschreibung des Königreichs Ungarn. ec. S. 247. 251.
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Von dieser Seite betrachtet, verdienet König Karl der I. in der Reihe der Könige von Ungarn, eine ganz besondere Stelle, und von der Ungarischen Nation, ein unsterbliches Andenken. Denn mit der Regierung desselben, fänget sich eine neue sehr merkwürdige Epoche des ungarischen Münzwesens an. Vor dem Antritt seiner Regierung war das Münzwesen im Lande, eben so sehr zerrüttet, als das Land selbsten, und die Gesinnungen der meisten Stände darinnen. Ja auch unter der Regierung desselben, dauerte das Uebel eine Weile fort. Die innerlichen Unruhen, und die auswärtigen Kriege, in welche Karl Robert, von dem Antritt seiner Regierung an, verwickelt gewesen ist, ließen es nicht zu, diesem Uebel sogleich abzuhelfen; und das im ganzen Lande verdorbene Münzwesen, in seine gehörige Ordnung zu bringen. Aber sobald Karl seine Feinde, mit vielem Muth, und mit dem besten Glück, sich vom Halse schaffete, und endlich zur Ruhe kam; war sein erstes, die Einführung, einer neuen und verbesserten Art des Münzwesens. Das Decret dieses Königes, welches das einzige von ihm ist, giebt davon den zuverläßigsten Beweiß, und die besten Nachrichten. Nur wünschten wir, daß es mit mehr Genauigkeit und Richtigkeit, in das ungarische Gesetzbuch eingetragen worden wäre***)
***) S. das Corpus Juris Hungarici Tom. I. p. 159. die Tyrnauer Ausgabe vom J. 1715.
Die Veranlassung, zur Abfassung dieses Dekrets, gaben dem Könige, die nach und nach, eingeschlichenen, und nun allgemein gewordenen Unordnungen bey dem Berg- und Münzwesen; welche sowohl für den königlichen Schatz als, auch das ganze Land, und den gesammten Handel und Wandel in demselben, äußerst nachtheilig waren. Die Vorgesetzten der königlichen Kammern*) bewiesen nicht die gehörige Sorgfalt und Treue, bey der Ausmünzung, dem Umlauf, und bey der damals üblichen Umwechslung des Geldes. Denn ihr Betrug und ihre Nachläßigkeiten machten es, daß nicht nur geringhaltiges und schlechtes Geld, häufig in das Land eingeführet worden ist; besonders die sogenannten breiten Wienergroschen.**) Außer dem wimmel-
*) Kammer (Camera) bedeutet in dem Karolinischen Dekret, und in den Diplomen der alten Könige, das Münzamt. Dergleichen Kammern oder Münzämtern waren unter der Regierung König Karls des I. verschiedene in Ungarn. Timon sagt Epitome chronolog &c. p. m. 52 . Hoc regnante fuerunt complures Camera in Ungaricis terris, nempe Budensis, Quinqueecclesiensis, Sirmiensis, Cibiniensis &c. S. auch Belii Notit. Hung. novae Tom. IV, p. 445. Da es unter andern heißt: Budae, Quinqueecclesiis, atque Visegradi, monetaria fuit olim officina.
**) Das Karolinische Dekret sagt davon folgendes: Caeterum statuimus: ut nullus omnino hominum, cum aliquibus antiquis monetis - in specie & specialiter cum parvis & etiam cum mcdiocibus Viennensibus, quorum omnimodam ex-
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te auch das Land, von Münzfälschern, welche heimlich falsche Münzen prägten, aufwechselten, und wieder boshaftig unter die Leute brachten.***) Allen diesen Uebeln mit Nachdruck abzuhelfen, und das Berg- und Münzwesen im ganzen Lande, in gehörigen Stand zu setzen, hielt König Karl, mit den löblichen Landesständen heilsame Beratschlagungen, ließ das oben angeführte Dekret aufsetzen, und sodann im Lande, als ein unveränderliches Münzgesetz bekannt machen. Wir. wollen von allen dem weitläuftig und umständlich handeln, in unserer allgemeinen Einleitung, in das ungarische Münzwesen, die wir vielleicht noch, in dem Jahrgange, wenn uns Gott Leben und Muße schenket, ans Licht bringen wollen.
Unter der Regierung unsers Karls, rechnete man nach Goldgulden, oder Florenis, seu aureis denariis; nach Gold- und Silbermarken; Groschen und Denarien. Auch kommen in dem mehrmahl angeführten Dekret, Fertones, pensae
stirpationem volumus & committimus - mercandi habeat facultatem &c. §. 13. S. auch §. 3. Pro quatuor latisViennesibus, vel aliis Camerae nostrae monetis, quinti anni, jam abo itis, aut etiam in aliis precedentibus annis fabricatis, combustionem Viennensem habentibus. &c.
***) S. davon im angeführten Dekret § 5. 6. 8. 17. 18. Da es unter andern heißt: Si autem idem Comes Camerarum, ad compescendum eosdem falsarios, de corum malitiosis operibus propriam alicubi non habuerit faculutem ; ex tunc - nobis - falsarios eosdem nominatim debeat declarare, & nos pro exstirpatione eorundem tenebitur incitare.
& Lothones marcarum vor. Alle diese Arten zu rechnen, und zu zählen, können wir hier nicht besonders erklären, werden es aber schon zu seiner Zeit thun, sowohl in der allgemeinen Einleitung, als auch in der Folge unserer Münzarbeit. Jetzt bleiben wir bey dem Groschen und Denarien stehen.
Unsere Münze ist ein solcher Karolinischer Groschen und zwar der erste in Ungarn geprägte, so genannte Groschen. Man nannte diese neue Münzsorte, nach dem Lateine der damaligen Zeiten denarii grossi (crassi) das ist, dicke Pfennig, weil sie, in Ansehung der Hohlpfennige, und auch der andern, auf beyden Seiten geprägten Münzsorten, merklich dicker und würklich die größte oder gröbste Geldsorte, in Silber waren. Nach und nach ließ man das Hauptwort Denarius aus, und behielt nur das Nebenwort Grossus.*) König Karl I. hat diese Münzsorte, zuerst nach Ungarn aus Neapel engeführet. Wir sagen zuerst; denn unsere Könige, vor Karl dem I., prägten nur silberne Denarios die bald kleinere, bald etwas größer gewesen sind. Das beweisen wir mit folgenden Gründen:
*) S. des gelehrten Adauct Voigt Beschreibung böhmischer Münzen 2ten Band 3tes Stück, S. 94., wo noch dieses besonders angemerket wird: Grossus, welches die Böhmen, bey denen ein doppeltes ss, wie sch lautet, Grosch aussprechen, und von diesen kam ferner eben diese Benennung, mit der Münze selbst auf die Deutschen. Unsere Ungarn sagen. Garas (Garasch).
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1) Die Dekrete, Diplomen und andere Urkunden, der ersten Ungarischen Könige reden von keiner andern Silbermünze, als von Denariis. 2) Die allerältesten ungarischen Annales, die wir haben, bedienen sich nur dieses Nennwortes, so oft sie von Abgaben, Zahlungen und dergleichen Dingen mehr reden. l 3) Alle Ungarische Münzsammlungen so viel wir gesehen, oder Beschreibungen davon gelesen haben (dazu vorzüglich die gehöret, deren Münzen wir in diesem Blatte erklären wollen) können von den Zeiten des H. Stephans an, bis auf Karl Robert, keine andere Silbermünze, als kleine und größere Denarios aufweisen. Karl war demnach der erste, der eigentlich Groschen in Ungarn ausprägen ließ. Er hat dieses Gepräge aus Neapel nach Ungarn eingeführet. Denn daselbst ist es lange vorher im Gebrauche gewesen. Schon sein Großvater Karl der II. von Anjou, hat eben solche Geldstücke von ganz gleichem Gepräge, ja mit der nämlichen Aufschrift der Reversseite: Honor Regis judicium diligit, ausprägen lassen**)
Es ist diese Aufschrift aus dem XCIX. der Psalmen Davids entlehnt, und stehet mit eben so viel Worten, in dem allerersten Dekret, oder vielmehr in dem Unterricht des heil. Königes Stephani an seinen Sohn Emerikum, wie er in Zukunft seine Regie-
**) S. das 2te Supplement, des beliebtgen Groschenkabinets S. 653.
rung anzustellen habe, Cap. 5 §. 1.* Unser Karl setzte zu dieser Aufschrift, auf den gegenwärtigen Groschen, die vortreflichen Worte noch hinzu! Jus dar pacem, pax Salutem**) Der Herr Kaprinay hat hierbey eine artige Muthmassung. Er sagt: die Umschrift auf dem Sibergroschen Karl des I. beziehe sich sehr wahrscheinlich auf jene löbl. That desselben, da die biusher in Ungarn üblichen Zweykämpfe abgeschaft und der verfallenen Gerechtigkeit, bey allen Tribunalien im ganzen Lande durch neue Gesetze und Verordnungen abgeholfen worden ist.***)
*) Es heißt daselbst: David Rex atque Propheta dicit: Deus judicium Regi da. Et alibi: Honor Regis judicium diligit. Was Wunder, daß König Karl, um so viel mehr diese von seinen Neapolitanischen Vorfahren gebrauchte Aufschrift, auch auf seinem Silbergroschen beybehalten? In der Ausgabe dieses Dekrets des H. Stephanus, welche dem Bonfinius vom Jahre 1605. beygedrucket ist, stehet am Rande bemeldter Worte: Hac inscriptione Andreas Rex monetas cudebat. Es sollte hier Carolus Rex heißen. Es würde dem Verfasser dieser Anmerkung und seinen Anhängern schwer fallen, uns nur ein einziges Beyspiel davon, auf den Münzen der drey Könige, welche unter dem Namen Andreae, den ungarischen Thron beherrschet haben, aufzuweisen. Es sey dann, daß just diese unter den, von ihnen geprägten (wer wird aber das glauben?) ganz allein verloren gegangen wären.
**) Es giebe Groschen von dem Könige Karl, deren wir selbst einigen besitzen, ja diese kommen häufiger vor, darauf nur die eine Aufschrift stehet: Honor Regis judicium diligit. Einen solchen hat Herr D. G. Schwarz in Kupfer vorgestellt, und gründlich erläutert, in seiner Recens. critica Schmeizel. Comment.
***) S. seine Hung. Diplomat. Temp. Mathiae Corvini. Tom. I. p. 169. in der Note.
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Der Wappenschild unsers Groschens ist, durch eine Linie, in die Länge getheilt.
In dem ersten Felde ist das Geschlechtswappen Karls, sieben gestreute Lilien, welche Karl Herzog von Anjou, König Ludwigs, des IX. in Frankreich Bruder, als er 1266. zum Könige von Neapel gekrönt worden ist, zum Wappen dieses Königreichs gemacht, und zwar so, daß das ganze Schild damit besäet war. Dieses Wappens haben sich nicht nur alle folgende Könige von Neapel aus dem Hause Anjou; sondern auch die ungarischen Könige aus diesem Hause auf allen ihren Münzen bedienet.
Im zweyten Felde stehen die ungarischen Querstreifen, davon wir, bey der Beschreibung der nächsten ungarischen Münze das nöthige sagen werden; weil es für diesmal der Raum des Blattes nicht zuläßt. Die zu beyden Seiten des Wappenschildes stehenden Buchstaben bezeichnen den Namen, theils des Münzmeisters, theils der Münzstadt.**)
Nach diesen historischen Untersuchungen der vorliegenden karolinischen Münze, wollen wir noch den Gehalt und Werth derselben bemerken: das
*) S. Jacob von Mellen Series Reg. Hungariae a numis aureis, nach der Burghartischen Ausgabe S. 17. 18.
**) Das Karolinische Dekret befiehlt es ausdrücklich § 37. Et ut Camerariorum nostrorum justitia appareat in denariis fabricandis statuimus: ut quilibet corum, in ipsorum monetis, signum habeat, per quod moneta, per ipsum fabricata cognoscatur.
Silber in derselben ist ganz fein; das Stück wiegt mehr, als 1/8 Loth, acht Pensa oder 16 Loth solcher Groschen, giengen auf eine Ofner Mark***) Ein Groschen aber galt sechs damalige Denarios; 90 dergleichen Denarii, einen Goldgulden oder karolinischen Dukaten;****) folglich war der Werth eines solchen Groschens nach heutigem Gelde 16 Kreuzer.
II. Ungarische Geschichte.
Merkwürdige Begebenheiten der königl. freyen Stadt Käsmark.*)
§ 1.
Die Stadt Käsmark in der Zipfer Gespannschaft, an dem Fluß Poprad, eine Meile von dem karpa-
**) Et octo pensae ex iisdem (nempt denariis grossis) & non plures, unam marcam ponderis Budensis, in statera ponderabunt. §. 2. Decret. Carol. I.
***) Et sex ex eisdem denariis - - volumus pro grosso ubique currant, & solvantur. §. 3. Item Florenus, seu aureus denarius Camerae, pro nonaginta denariis integris - -semper absque augmentatione, ubique acceptetur, & cambiatur §. 10. l. c.
*) Es ist dieses ein kurzer Auszug jener Handschrift, welche Hr. Jakob Kray ehemaliger Notarius dieser Stadt hinterlassen hat. Zu wünschen wäre es, daß man von einer jeden Stadt solche Nachrichten hätte: welch ein Licht würde dadurch das Ganze der Geschichte erhalten. das leyder! noch, mit einer großen Dunkelheit umhüllet ist.
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tischen Gebirge, die daselbst dei höchsten sind; ist eine uralte und zu der Krone Ungarn, von jeher gehörige Stadt. An diesem Orte sollen zu der Zeit, als die Hunnen im Lande mit den Römern Krieg führten, an den Ufern des Flußes Poprad einige Häuser gestanden seyn. Unter dem römischen Feldherrn Maurino soll mit den Hunnen eine große Schlacht vorgefallen seyn, in welcher selbst Keve der Hunnen Heerführer erschlagen worden. Doch sollen die Hunnen bey dieser Schlacht den Sieg davon getragen, und die Römer genöthiget haben, sich zurück gegen der Donau zu ziehen. Man will behaupten, daß eben darum, weil diese Schlacht auf ihrem Felde geschehen, die Stadt, nach der Zeit, zu ihrem Wappen ein doppeltes Schwerdt bekommen habe.
§ 2.
Unter den ersten ungarischen Königen ist dieser Ort mehr und mehr angewachsen, und ihm der Name Käsmark gegeben worden. Etliche meynen, die Benennung des Orts stamme von dem, in der gedachten Schlacht gebliebenen Hunnischen Heerführer Keve, ob gleichsam, als ob man schreiben sollte: Kevesmark. Andere sagen: die Stadt |hätte ihren Namen den Käsen zu verdanken; welches auch wahrscheinlicher ist, weil man in den alten Freyheitsbriefen, diese Stadt, Caseoforum, nennet. Meistens ist sie unter dem König Bela gewachsen, unter dessen Regierung die Tartarn fast ganz Ungarn jämmerlich verwüstet haben.
§ 3.
Bey diesem jämmerlichen Zustande des Landes, hatte sich das meiste Volk in die großen Gebirge geflüchtet, um daselbst wider die Wuth und Unmenschlichkeit, dieser grausamen Tartarn, sicher zu seyn. Nachdem haben die nachfolgenden Könige alle Mühe angewandt, aus Deutschland Kolonien zu erhalten, die diese verwüstete und einsame Oerter wieder bewohnen, und bevölkern möchten. Es kamen daher viele tausend Menschen aus Niedersachsen nach Ungarn und Siebenbürgen. In dieser Zeit sind die, in alten Zeiten bekannten XXIV. nunmehro aber sogenannten XIII. und XI. Städte der Zipser Gespannschaft erbauet worden. Diesen Sachsen hat der König Stephanus der V. im Jahre 1271. schöne Freyheiten ertheilet, er setzte ihnen eine gewisse Taxe aus, welche er durch einen Hofbedienten jährlich abholen ließ. Der König gestattete ihnen auch, daß die Gerichtssachen, nach den alten sächsischen Rechten, sollten bestellet, die Appellationsen an den Obergrafen (dessen Sitz in Leutschau war) vollzogen, von diesem aber direkte an den König alle Berichte eingesendet werden.
§ 4.
Diese neuen Kolonien, unterhielten mit den alten Landesvölkern gar keine Gemeinschaft, sie befestigten
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Leutschau und Käsmark mit Mauern und Thürmen, sie leisteten ihrem Könige trefliche Hülfe und Kriegsdienste wider die Aufrührerischen. Daher brauchten sie alsdann auch die folgenden Könige, nicht nur wider die inneren Unruhen im Lande; sondern auch wider die angränzenden Pohlen, mit großem Vortheile.
§ 5.
Im Jahre 1380. hat die Königinn Elisabeth den Zehenten ex territorio Civitatis Kesmark dem Parocho zu geben angeordnet, welches ihm auch der König Sigmund bestättigte. Diesen Zehent hat die Stadt Käsmark theils an Getreide dem Parocho und dem Lectori, continuo usu, abgeführet, und das zwar bis 1687, in welchem Jahre der damalige Prior, Ladislaus Maytenyi fundamento donationis Elisabethae Reginae, den ganzen Zehent gefordert. Hierauf ist dies Sache im Jahre 1688 coram Commissione Csakiana, zwischen dem Kapitel, dem Parocho und der Stadt, via amicabili, festgesetzet, und diese Transaktion per regiam Majestatem bestättiget worden.
§ 6.
Gegen Anfang des 14ten Jahrhunderts wurd in Böhmen des Johann Hußens Lehre angenommen, und nachdem ihre zwey Lehrer (nämlich Joannes Huss und Hieronymus Pragensis) in der Kirchenversammlung zu Konstanz auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden; so erstunde in Böhmen ein großer Aufstand, welcher zuletzt in einen blutigen Krieg entbrannte, und viele Jahre durch ununterbrochen fortdauerte. Dieser Krieg wurde durch die Anhänger des Huß mit großer Verbitterung fortgesetzet, und das Kriegsfeuer wurde durch Mähren und Ungarn allgemein, also, daß im Jahre 1433. die Hußiten bis in die Zipser und Scharoscher Gespannschaft eingedrungen; in welchem Jahre sie die Stadt Käsmark belagerten, und mit stürmender Hand eroberten. Und da sie die ganze Stadt in die Asche legten, so verbrannte bey dieser Gelegenheit das Stadtarchiv, nebst allen Freyheitsbriefen, und andern schriftlichen Instrumenten. Auch verloren zu dieser Zeit viele Bürger ihr Leben, samt aller ihrer Haabe und Gütern. Im Jahre 1464. ist die Stadt zum andernmal durch die räuberischen Hußiten eingenommen worden.
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