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V. Jahrgang, XXXV. Stück, den 30. August 1775.

I. Geschichte.

Nachtrag zur Geschichte der Buchdruckerey in dem Königreich Ungarn, in welchem besonders eine kurze Geschichte der Papiermühlen in diesem Königreich mitgetheilet wird.

[S. XXIX. Stück dieses Jahrg. N. 1.]

Die Buchdruckerey *) setzet das Papiermachen voraus, und die Druckerpresse muß ruhen, wenn die Papiermühle, den Gelehrten nicht Pa-

*) Nachdem wir unsern kleinen Versuch über diese Geschichte geendiget hatten, kam uns, das im Jahre 1767. von dem Peter Bod, über diese Materie geschriebene Ungarische Werkchen zu Gesichte, in welchem er in den Noten, zu den schönen Ungarischen Versen, des berühmten Pariß Papai, die er zum rümlichen Andenken eines sehr gelehrten Ungarn und Buchdruckers geschrieben, viel gutes anbringet. Der Titel des Werkchens ist: Erdelyi Feniks, Totfalusi Kis Miklos &c.

piere zu seiner Schrift, und dem Buchdrucker zum Abdrucke derselben liefert. Durch die Aufnahme der edlen Buchdruckerkunst in diesem Königreiche, so wie durch die übrige allgemeine Bedürfnis des Papiers, ist dahero, obgleich etwas später, auch die rühmliche patriotische Bemühung, zur Einführung der Papiermacherarbeit, und der dazu gehörigen Papiermühlen rege geworden **). Im Jahre 1613. hat der damalige berühmte Physikus der Stadt Leutschau, in der Grafschaft Zips, Samuel Spillen-

**) Wir können uns hier in keine allgemeine Geschichte des Papiers einlassen. Des berühmten Montfaucon Abhandlung vom Papier sagt alles, was man hievon wissen will; wie auchj des Herrn Quettaros Untersuchung von den Materien, welche zum Papiermachen gebraucht werden können. S. Hamburg. Magazin XVI. B. p.540. XVIII. B. p. 339. u. f. O. Joachims Vorrede zur zweyten Auflage seiner Einleitung zur deutschen Diplomatik, wo alles kurz beysammen. Man setzt die Erfindung unsers jetzigcn Lumpenpapiers, ins neunte, oder mit dem Montfaucon ins zwölfte Jahrhundert.

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berg auf dem nahe bey dieser Stadt gelegenen, und ihr damals zugehörigen Dorfe klein Teplitz oder Teplischka, die erste Papiermühle im Lande angeleget, und sich dadurch, so wie durch viele andere gemeinnützige Bemühungen, um das Vaterland gemacht *). Nach

*) Stephan Xylander oder Holtzmann, gewesener Senior Fratern, XXIV. Reg. in Scepusio, sein Zeitgenosse, schreibt in der, in diesen Blättern mehrmal gedachten Matrikel - dieser Fraternität, hievon also: Anno 1613. primus in hoc Hungariae Scepusio, immo in tota Hungaria nostra officinam chartariam exstruxit, Ciariss.& Excelentiss. Dominus Samuel Spillnebergus, Artis Medicae Doctor, ejusdemque in patria & Comitatu Scepusiensi alibique locorum Practicus felicissimus, in pago Leutschoviensium Teplicza. Largiatur Deus, ut hoc singulari studiorum adminiculo, patria nostra & posteritas quam diutissime utatur. Vide & Wagneri Annal. Scep. Part. II. pag. 22. — Die Spillenberger stammen eigentlich aus Westphalen. David Spillenberg war um das Jahr 1595. Pfarrer in der nunmehrigen XVI. Stadt Wallendorf, dessen Sohn Samuel Spillenberg studirte auf Unkosten der Stadt Leutschau, zu Wittenberg die Medicin, und ward darauf Physicus dieser Stadt, und berühmter Practicus durchs ganze Land, auch Archiater des Ungarischen Palatins Georg Thurso; er starb im Jahre 1655. und seine Eheconsortin war Frau Magdalena Herrn Michael Clementis, gewesenen Stadtrichters zu Leutschau, Tocher; sein Bruder Martinus Spillenberger war Professor und Rector des Gymnasiums zu Stolpen in Pommern. Und dieser Samuel Spillenberger ist es, von dem wir hier eigenglich mit Xylandis reden. Sein Sohn David Spillenberger, der im Jahre 1627 den 3ten August zu Leutschau gebohren worden, studirte ebenfalls erstlich in Wittenberg und hernach zu Padua die Medicin, an welchem letzten Ort er auch den Gradum Doctoris erhalten, nachdem er vorhero zu

diesem kleinen guten Anfang, ist es auch mit diesem Werke, in dem lie-

Stolpen, von seinem Herrn Vettern zu den akademischen Studien war vorbereitet worden. Im Jahre 1655. kam er nach Hause, und folgte seinem bereits verstorbenen Herrn Vater im Physikat. Im Jahre 1659 gieng er nach Schemnitz und heurathete daselbst, die Susanna Regina Reuterin, wodurch er zu einer ansehnlichen Erbschaft, besonders an ergiebigen Gold- und Silberbergwerken gelangte, die die eigentliche Quelle, des noch fortdauernden Vermögens dieses Hauses geworden sind. Im Jahre 1661. kam er auf besondere Einladung der Stadt Leutschau, von Schemnitz zu dem ordentlichen Physikat zurück, welchem er bis an sein Ende mit aller Treue vorstund, und sich so wie sein Herr Vater durch das ganze Land vielen Ruhm erwarb, den er durch verschiedene gelehrte Schriften auch auswärtig verbreitete. Er starb im Jahre 1684, und hinterließ einen einzigen Sohn, gleiches Namens, David Spillenberger, den er im Jahre 1662 gezeuget, und der, da sein Herr Vater aus der Welt gieng, nach glücklich absolvirtem Studio Medico zu Basel und Leyden, eben auf der gelehrten Reise nach Engelland begriffen war, und bald darauf in seine Heimat zurück kam. Von diesem David Spillenberger dem jüngern, blieben drey Kinder, zwey Söhne David und Johannes, darunter der erste mit der Suphrosina Radvanszky, und der andere mit der Catharina von Lehoczky vermählt gewesen, und vom Kaiser Karl den Viten das Prädikat de Spillenberg, und den Vorzug, sich aulae regiae familiares schreiben zu können, erhalten; und eine Tochter Susanna, die an den Herrn Johann von Ujhazy vermählt, und eine glückliche Mutter vieler vortreflicher Söhne, und besonders des nicht lang verstorbenen k k Generals und Brigadiers Wilhelm von Ujhazy geworden, und nur vor wenigen Jahren in einem mehr als 80 jährigem Alter verstorben. Herr Johann de Spillenberg start ohne Erben, und hiterließ sein schönes Vermögen den Kindern seiner Geschwisterten. Vom Herrn David von Spillenberg lebt ein einziger Sohn auf seinem Landgute

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ben Vaterlande bald zu einer weitern Ausbreitung gekommen, so daß nach und nach, in verschiedenen Gegenden und Orten, mehrere Papiuermühlen angeleget, und dadurch die Einführung der ausländischen, besonders deutschen und holländischen Papiere, immer entbehrlicher geworden. Blos in den drey oberungarischen Comitatern oder Grafschaftgen, Zipß, Scharosch, Gömör, zehlet man jetzt bis acht Papapiermühlen, und wird besonders in den Papiermühlen bey der königl. freyen Stadt Zeben *) in der XVI. Stadt Felck, zu Dobschau, und zu Hrabkow bey der Stadt Bartfeldt ein recht schönes Papier verfertiget: anderer Papiermühlen, in den übrigen Gegenden des Königreichs, die noch mehr Vollkommenheit zeigen, nicht zu gedenken.

zu Winschendorf in Zipß. Vide celeb. D. Vespremi Biogr. Med. Hung. welche schöne Nachrichten, wir hier aus den in unsern Händen sich befindenden Personalien des Herrn D David Spillenbergii Senioris mehr berichtiget.

*) Auswärtige Schriftsteller verwechseln diese kleine ungarische Stadt in der Grafschaft Scharosch, gemeiniglich mit Hermanstadt in Siebenbürgen, wegen des lateinischen Namens Cibininum. Allein die Ungarische sehr kleine Stadt Zeben heißt Cibinium minus, die Stadt Hermanstadt aber, Cibinium majus. Die Unrichtigkeiten aber, die selbst manche sehr gelehrte auswärtige Politiker in Absicht auf die Ungarische Topographie zeigen, sind bisweilen fast nicht zu entschuldigen. Herr von Adlung macht in seinen auserlesenen Staatsbriefen aus Posonium immer die Stadt Posen: man siehe den ersten Theil dieser Briefe S. 473. reßburg ist doch kein so unbekanntes Deutschen.

Die Einsammlung zur Papiermasse gehörigen abgenutzten Leinenzeuge oder Lumpen, geschiehet in diesen Gegenden und besonders in Zipß, auf eine ganz sonderbare, und von uns sonst nirgends, weder in, noch außer dem Vaterlande, bemerkte Art, davon eine kurze Erzählung den geehrten Lesern vielleicht nicht unangenehm seyn wird. Der jenige Mann, den der Papiermacher, zur Einsammlung des von ihm nöthigen Lumpenvorraths unterhält, und den das gemeine Volk Hudschermann, nach seiner verdorbenen Mundart, von den Hudern oder Lumpen zu nennen pflegt, fähret mit einem dazu eingerichteten Wagen oder Karren, von einem Orte zum andern, bleibet mit demselben gemeiniglich außer dem Orte stehen, und gehet sodann zu Fuß in die Stadt, Marktflecken, oder das Dorf, wo er Lumpen sammlen will, hinein, und fänget darauf an auf einer kleinen Pfeife zu blasen und zu spielen, um die Kinder, die diesen mann und seine Verrichtung schon kennen, von allen Seiten zusammenzulocken. Wenn dieses geschehen, so öffnet er sein, mit allerhand Kinderkleinigkeiten angefülltes Kästchen, die in verschiedenen aus Zinn gegossenen Ringeln, und andern solchen Kinderkleinodien bestehen, und bietet ihnen dieselben an, wenn sie ihm aus den Häusern ihrer Eltern, alte Leinenzeuge oder Lumpen herbeybringen würden. Nun hat das laufen kein Ende; die Kinder suchen alles zusammen, und wenn es nicht

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anders seyn kann, so erweinen sie doch etliche Fetzen oder Lumpen von ihren Eltern, um dieselben bey ihren lieben Hudschermann mit den vermeynten Kostbarkeiten vertauschen zu können, welches denn, nach Beschaffenheit der ihm zugebrachten Waare, ihrer Grobheit oder Feinheit, ihrer Menge oder Wenigkeit, von ihm mit aller Ehrlichkeit zu geschehen pfleget. In einer kurzen Zeit hat er so viele Lumpen bekommen, daß er dieselben auf seinen Wagen hinbringen muß, worauf er sein Geschäfte und Handel vermittlest seines Pfeiffchens durch die übrige Theile und Gasser der Stadt fortsetzet, bis er seine völlige Ladung von Lumpen beysammen hat. Nichts kann den fabelhaften Hammelschen Rattenfänger natürlicher vorstellen, als dieser Lumpenmann, nur mit dem Unterschied, daß er mit der Kunst die armen Kinder aus ihrer Vaterstadt, durch weite unterirdische Wege zu neuen Colonien in fremde Lande hinwegzuzaubern, gar nichts zu thun hat *).

Etwas besonders, daß unser liebes Vaterland in Ansehung des Papiers

*) Die fabelhafte Erzählung von den Hammelischen Kindern, von welchen man unsere Siebenbürgische Sachsen hat herleiten wollen, ist bekannt. Wer Lust hat, kann sie unter andern umständlich in Johann Trösters alt- und neuen Dacia pag. 110. und folgenden lesen.

hat, müssen wir noch gedenken. Es ist das merkwürdige Asbestpapier das im Feuer nicht verbrennt, welches sich Liebhaber natürlicher Seltenheiten, besonders in der Papiermühle des Städtchens Topschau in der Grafschaft Gömör , allwo der Asbest in großer Menge gefunden wird, nach Belieben können verfertigen lassen. Eben da wir dieses schreiben, fällt es uns ein, auf einen schönen Bogen Asbestpapier, den wir schon lange bey unserer kleinen Naturaliensammlung haben, mit eben der Dinte, die wir sonsten zum Schreiben brauchen, einige Zeilen hinzuschreiben; und die Schrift ist so gut ausgefallen, als es auf einem jeden andern guten Papier nur immer seyn kann **).

K.

**) Wir wundern uns; daß Wallerius in seiner Mineralogie des lang bekannten Ungarischen Asbest nicht gedenkt. vid l. c. pag. 186. seqq nach der deutschen Uebersetzung vom Jahre 1763. In dem 2ten Band des Hamburg Magazins S. 651. und folg. kommt eine hieher gehörige lesenswürdige Abhandlung des Herrn von Mahudel vom unverbrennlichen Flachs vor, und S. 680. wird besonders eines schönen großen Bogens Asbestpapier gedacht, der in dem Kabinet der Könige von Dännemark aufbehalten wird, mit dem Zusatz, daß man solch Papier auch in Engelland, ohnweit Oxfort zu Charlton sehr gut verfertige. Wir haben demnach eine solche Natur- und Kunstseltenheit eben so gut und viel näher.

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II. Vermischte Nachrichten.

Siebenbürgische Briefe

Anmerkungen über Töppelts Schriften

Mein Freund!

Sollte ich bey meinen Anmerkungen über Töppelts Schriften einer schriftstellerischen Rechtfertigung nöthig haben? Nein, ich glaube nichts unnöthiges, noch überflüßiges zu thun. Nichts unnöthiges; da ich das schöne Werkgen: Turcarum Artes & Arma, Töppelten zuschreibe. Meiner Kenntniß nach bin ich der erste; denn Schmeizel gedenkt desselben mit Ruhm, aber seinen Verfasser kennet er nicht *). Allein meine Kentniß ist auch noch nicht groß genug , um zu wissen, daß ich nichts weis! auf meinem Exemplar schreibet Töppelt: daß er mit diesem geringen Geschenke seines Verstandes, Georg Hutters Büchersaal vermehre. Hutter war damals Rektor des Hermanstädtischen Gymnasiums. Sollte ich also irren, wenn ich ich Töppelten für den Verfasser dieses Werkgens erkläre? Ja, sollte ich irren, wenn ich die einzelnen Buchstaben der Auf-

*) Biblioth. Hung. Sect. I. Class VI. Thec. IV. §. 6 Mscp.

schrift also lese: Egregio & Eximie Juveni, Georgio Werder, Patricio, oder Patrono & Mecoenati, Laurentius Töppeltinus Dedicat?

Georg Werder, war ein Sohn des im Jahre 1661. verstorbenen Bürgermeisters, Andreas Werder, dessen Eidam Töppelt sich nennet; allein, ehe er es war, und wurde es niemals. Töppelt unterschreibt Idibus Novembr. M. DC. LXV. Solte vielleicht in diesem Jahre das Werkgen im Druck erschienen seyn? Ich würde es glauben. Ist es aber wahr; so muß er seinen Entschluß geändert haben, den er auf der fünften Seite anzeiget: daß er nach Verfließung desselbigen Monats in sein Vaterland zurückkehren werde. Hat er ihn nicht geändert; so muß die Jahrzahl M.DC. LXVII. gewesen seyn; welche gar leicht bey der Buchbinderarbeit hat verstimmelt werden können.

Töppelts origines verdienen die Geissel wohl, die sie der verdienstvolle Consistorialrath Schwarz, in seinem kritischen Werkgen *) hat fühlen lassen. Diese Kritik ist es auch, die mich zu einigen Anmerkungen darüber bewogen. Töppelt hat Taubmanns Noten über den Plautus darinnen wohl zu nützen gewust, und

*) Originum & Occasuum Transilvaniae, auctore Laur. Toppeltino. Recensio Critica &c. subsecivo studio Godofr. Schwarz — Rintelii 1766.

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in seinem Appendix den Bonfin von S. 139-160 den Jovius von 160-208. und den de Thou oder Thuan von 208-223. getreulich abgeschrieben. Seine historische Unrichtigkeiten sind also größtentheils entlehnte Fehler. Vertheidigt er den Gothischen Ursprung der Siebenbürgischen Sachsen, das war der Geist seiner Zeiten. Unsere ältern Geschichtschreiber sind in Absicht unsers Urprungs verschiedener Meinungen, doch träumet keiner, so viel ich weis, wir seyen Gothen. Jetzt aber stritten alle für diese Meinung, Tröster, Töppelt, Miles, Hermann, Kelp, Haner; und zu unsern Zeiten ist Professor Schmeizel zu Halle, vielleicht ihr letzter Freund und Vertheidiger gewesen. Sollten unsere Alten nicht geglaubt haben, der verhaßte und immer aufgewärmte Vorwurf: die Sachsen wären Fremdlinge und Gäste in Siebenbürgen, würde am leichtesten vereitelt werden; wenn der Gothische Ursprung der Sachsen erwiesen würde? So waren sie die ältesten Einwohner des Landes. Wie gleichgültig müssen aber Frankensteinen solche Vorwürfe gewesen seyn! da er die Sachsen diesen Wunsch an Dacien thun läst.

Hospes eram quondam, cum te vastaret iniquus

Tartarus, o si nunc hospes ut ante forem *)!

*) In seiner Hecat. Sententiarum Ovidian. Germanicc imitatarum. Cibinii 1679.

Die wichtigste Stütze des übel zusammenhangenden Töppeltinischen Hauses, ist wohl das Nationalprivilegium des Königes Andreas von Jerusalem. Nehme ich diese weg; so stürzet das das ganze Gebäude ein, und thut einen ewigen Fall. Ich muß sie aber wegnehmen. Mein Freund! Denn ist die Originalurkunde gleich nicht mehr, und wahrscheinlich seit Gabriels Bathori wilder Regierung nicht mehr, so bewahret doch das Hermanstädtische Archiv, sehr alte Transumte im Origlnal, und alle haben vocati, und nicht donati. Dieses behauptet auch Frankenstein**), ob ich gleich alle Ursach zu zweifeln habe, daß er jemals die Urschrift des Andreanischen Diploms gesehen. Töppelts Abschrift, die er uns für eine ächte verkauft, ist unvollständig und mit falschen Lesearten reichlich besäet. Hier will ich ihnen mein Freund! aus einem Transumt des Königs Karl Roberts, von dem Jahre 1317. einige leichte Beweise geben. Sehen Sie die Worte, mit einer andern Schrift, als solche an, die Töppelts Urkunde entweder gar nicht hat, oder anders. Die alles entscheidende Stelle lautet in dem Transumt also: — Acccdentes igitur fideles hospites nostri Teutonici Ultrasilvani universi, ad pedes Majestatis Nostrae, humiliter nobis conquerentes, sua questione suppliciter Nobis monstraverunt, quod penitus, a sua libertate, qua vocati fuerant á piissimo Rege Geysa,

**) Im Breviculo originum Nationum praecipue Saxonicae in Transilv. &c.

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Avo Nostro, excidissent, nisi super eos Maiestas Regia oculos solitae: pietatis Nostrae aperiret, unde prae nimia paupertate & inopia nullum Maiestati Regiae servitium poterant impertiri — Wie sorgfältig ist bey Töppelten alles weggelassen, daß dem Gothischen Urprung unserer Sachsen unüberwindlich widerspricht! Ob er aber diese heilige Urkunde selbst, zu Unterstützung seiner Meinung also verfälscht, kann ich weder bejahen, nocht verneinen. Meine Erfahrung wenigstens, hat mir keine gleichförmige Abschrift derselben gezeigt, die ältere, als Töppelts Zeitalter gewesen wäre. Sein Zeitgenosse, David Hermann ein verdienter Gelehrter um die Siebenbürgische Geschichte! machet uns diese Urkunde gleichfalls bekannt *) allein er liest auch vocati.

Zum Beweise, wie wenig Töppelts Abschrift mit dem Original übereinstimme, will ich Ihnen, mein Freund! nocht zwo Stellen abschreiben. Ich könnte ander wählen; allein Herrn Schwarzens Kritik beweget mich gerade zu diesen. — Volumus & etiam firmiter praecipimus, quatenus ipsos nullus judicet nisi Nos, vel Comes Chybiniensis, quem Nos eis loco & tempore constituemus. Si vero coram quocunque judice remanserint tantummodo judicium consuetudinarium reddere teneantur. — — Si vero aliquis corum aliquem convenire voluerit in causa pecuniali, coram judice non

*) In seinem handschriftlichen Werk, dessen Aufschrift: Codex memorabilium Actorum publicorum — 1660.

possit uti testibus, nisi personis infra terminos eorum constitutis. Ipsos abomni jurisdictione penitus eximentes, salesque minutos secundum antiquam libertatem, circa festum D. Regis Stephani octo, & circa festum B. Martini similiter octo diebus, omnibus libere recipiendos concedentes; Item praeter supra dicta eisdem concedimus, quod nullus tributariorum nec ascendendo, nec descendendo praesumat impedire eos. — Sollte ich ihnen alle Töppeltische Fehler aufdecken: so müßte ich die ganze Urkunde abschreiben; allein dieses erwartet günstigere Verhältniße. Doch muß ich nocht einen Schriftsteller vertheidigen, zu dessen Ehre ich bisher noch weniges haber behaupten können. Herr Schwarz meinet, das unterschriebene Jahr 1224. stimme nicht zu dem ein und zwanzigsten Regierungsjahre des Königes Andreas. Allein Töppelt irret hierinnen nicht. Für ihn streiten noch alle Original Transumte, und alle urschriftliche Urkunden dieses Königes, die ich gesehen. Das dorf Michaelsberg, nicht weit von Hermanstadt, bewahret eine Andreanische Urkunde, von dem Jahre 1223, darinnen die Schenkung dieses Dorfs an die Cistercienserabtey Kerz bestättiget wird, und das Regierungsjahr des Königes heisset das zwanzigste. Eine andere von 1228. und dem 25sten Regierungsjahre, hat Herr Friedvalszki aus dem Geschlechtsarchiv der Grafen Banfi 1770, durch den Druck bekannt gemacht. Sollten diese unleugbare Zeugen nicht Ansehen und Gewicht genug haben, ihnen zu glau-

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ben: K. Andreas habe weder 1201. noch im Jahre 1205; sondern 1203. seine Regierung angetreten?

Töppelts Urkunde ist von keinem Kanzler nochzt andern Zeugen unterschrieben. — Es ist wahr; allein auch Karl Roberts Transumt hat keine. Vielleicht hat auch das Original keine gehabt. Doch eine einzige Abschrift von allen, die ich bisher gesehen, machet mich etwas aufmerksam. Ich finde sie in einer Sammlung verschiedener Urkunden, die sich ein Unbekannter im XVIten Jahrhundert zusammengetragen hat. Gleich zu Ende des Andreanischen Diploms schreibet er: sequuntur nomina officiorum Magnatum Regni Hungariae. Hierauf folgen die drey Erzbischöffe, 17. Bischöffe und vier andere Magnaten, doch Schade! ohne Bestimmung ihrer Namen. — Vielleicht ist dieses ein blosser Einfall des Samlers gewesen, sich hier die vorzüglichen Würden des Ungarischen Königreichs zu bezeichnen? Ich würde es zuversichtlich glauben, wenn er nicht nach allen diesen schriebe: Authenticum est in Archivis Cibinii, Transumtum in arca. (ohnfehlbar Capituli) Vielleicht entdecket noch ein glücklicher Zufall dieses Geheimniß, um welches sich diejenigen nicht bekümmerten, die es wissen konnten: und wir so sehr, die es nicht wissen können.

Doch Sie verehrungswürdiger Freund! hiebey in etwas schadlos zu

halten, will ich ihnen die Unterschrift der Michaelsbergischen Urkunde mittheilien. — Datum per manus Cleti, Aulae nostrae: Cancellarii, Agriensis Praepositi, Anno Dominicae incarnationis Millesimo ducentesimo vigesimo tertio; Strigoniensi sede vacante, Reverendo Vgrino, Colocensi Archiepiscopo existente, Desiderio Chonadien, Roberto Vesprinien. Stephano Zagrabien. Thoma Agrien. Briccio Vacien. Bartholomeo Qiunque Ecclesien. Reynaldo Ultra sylvano, & aliis Episcopis Ecclesias Dei gubernantibus. Jula Palatino & Comite Budrogiense, Salomone Bano, Nicolao Curiali Comite Reginae, & Comite Suppruniensi, Botcz aulae nostrae Curiali Comite, & Comite Bekesiensi, Buzad Posoniensi , Martino Musaniensi, Laurentio Yvarien. & aliis Comitibus Comitatus tenentibus, regni autem nostri: Anno vigesimo.

Das sehr große königliche Siegel in Wachs,itzt ohn Kapsel und in der Mitte zerbrochen, zeiget den sitzenden König mit einem Lilienscepter in der rechtten Hand; zu dessen rechter Seite die Sonne, zur linken der halbe Mond. Vielleicht mit einem Stern. In der obersten Reihe der doppelten Umschrift liest man: + ANDREAS: DI: GRA: VNGARIE DALMACIE: CROACIE: RAME SERVIE; GALLICIE: REX: In der untern: SIGILL: SECUNDI: ANDREE: REGIS: TERCII: BELE: REGIS FILII.
Topic revision: r3 - 13 Sep 2012, KatalinBlasko
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