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Zeitschrift von und für Ungern

Hrsg. von Ludwig Schedius
Pest, Patzko, 1802

Band 1, Heft 1

II. Bücher-Anzeigen

Text a) (S. 93-121)

a) Inländische Schriften


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Historia Regum Hungariae, cum notitiis praeviis ad cognoscendum veterem regni statum pertinentibus, opera & studio Georgii Pray, Abbatis B. M. V. de Tormova, & Cath. Eccl. M. Varad. Canonici conscripta, & in tres partes divisa. I. Pars, CLIV & 333. pag. (prater dedicat. & praef.) —
II. Pars, complectens res gestas ab anno MCCC. usque ad M.D.XXVI. 646. pag. —
III. Pars complectens res gestas ab anno M. D. XXVII. usque ad M. DCC. LXXX. 598. pag. Budae typis & sumtibus reg. Univers. Pestanae typographiae. 1801. 8. maj. — (Preis 6 fl.)

Dieses letzte Werk des verewigten Pray gehört unstreitig unter die merkwürdigsten literarischen Produkte, welche seit dem Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts in Ungern erschienen sind. Der verdienstvolle Greis endete damit, auf eine seiner würdige Art, die Laufbahn eines kön. ungrischen Historiographen.

Als vor einigen Jahren die Nachricht unter das gelehrte Publikum kam, daß Pray an einem solchem Werke arbeite, so wurde die allgemeine Aufmerksamkeit darauf un-
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gemein gespannt. Wie sollte man auch nicht von einem Manne, wie der Verf., etwas vorzügliches, meisterhaftes erwartet haben? Von ihm, der dazu einen höhern Auftrag hatte; dem so viele, Andern ganz unzugängliche, Fundgruben zu Gebote standen; der seit mehr als vierzig Jahren sich mit einer besondern Liebe und Anstrengung diesem Fache der Wissenschaften gewidmet hatte, wo der neuen Entdeckungen noch so viele zu machen, der Lücken so viele auszufüllen, der Fehler so viele zu verbessern waren; der seit langer Zeit die dazu erforderliche Ruhe und die beneidenswertheste Muße genoßen hatte, die je einem Gelehrten, besonders in Ungern, zu Theile geworden war? — Und nun erschien also dieses Werk, welches die Resultate eines längern Studiums, als bekanntlich Gibbon seiner Geschichte gewidmet hatte, die Resultate der mannigfaltigsten, und ausgebreitetesten historischen Untersuchungen, enthielt, und welches man also mit Recht für die Quintessenz des Geistes, und der Gelehrsamkeit des berühmten Verf's. halten konnte. Mit welcher Begierde griff man daher nach dem dritten Theile, welcher seiner Natur nach, der interessanteste seyn mußte, und zuerst (im Jahre 1800 in einer besondern Auflage) ans Licht kam! Bey der außerordentlichen Verschiedenheit der Meinungen, und Grundsätze, die leider! in unserm Vaterlande herrscht, konnte jedoch dieses Buch, das so wichtige, und dem Interesse eines jeden Ungern so nahe liegende, Gegenstände umfaßt, unmöglich einerley Wirkung überall hervorbringen. Jeder sah es durch seine Brille an, und sprach darnach sein Urtheil darüber aus! — So viel von den äußern Umständen, welche dieses. Buch merkwürdig machen. Das Innere desselben aber, was freylich den Kenner am meisten interessiert; die neuen Thatsachen, Combinationen, Ansichten, Aufschlüße, u d. gl., womit durch den Verf. die Geschichte bereichert worden wäre: seine Abweichungen von andern würdigen Schriftstellern dieses Faches, z.B. von Katona, Palma, Kaprinay,
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Wagner, Cornides, Horany, Schlötzer, Engel, Gebhardi u.a.; seine Vorzüge vor jenen; seine historische, Treue und Wahrheitsliebe; welchen Werth diese Arbeit habe, als Kunstwerk betrachtet, in Beziehung auf das Ideal, das dabey zum Grunde liegt, auf die Auswahl des Stoffes, auf die feine Behandlung desselben; — dieß Alles auseinander zu setzen, und zu würdigen, gehört eigentlich nicht hieher, sondern in eine Recension, dergleichen nach unserm, in der Einleitung dargelegten, Plane, diese Zeitschrift nicht verträgt. Nur Einiges will Referent, zur schlichten Anzeige des Inhaltes, so gut es sich von einem historischen Werke thun läßt, hierbeyfügen.
Den Zweck, welchen der Verf. mit dieser Arbeit erreichen wollte, giebt er selbst sehr naiv in der Vorrede, mit folgenden merkwürdigen Worten an: Historiam Hungariae, quam Statisticam vocant, parabam scribere, cum mihi vel invito alia sub manu exiit. Observari in ipso operis decursu, quam multa nobis, in hac actorum publicorum paucitate, ad hanc rite formandam, adhuc desint. Quare si eorum exspectationi, quorum iussu laborem susceperam, non respondi, veniam utique merebor.

Der Verf. behält im Ganzen. die nämliche Form, und dieselben Abtheilungen der ungrischen Geschichte bey, die alle seine nächsten Vorgänger gewählt hatten. Zuerst werden die Begebenheiten der Ungern seit ihrer Auswanderung aus Asien, bis auf die Zeiten Stephans I. erzählt; diesen Abschnitt nennt der Verf. notitiae praeviae. Dann folgt die Geschichte der Könige von Ungern im eigentlichen Verstande, welche nach der gewöhnlichen Art in drey Perioden zerfällt, wovon jeder Theil des Buches eine begreift.

Die Notitiae praeviae, welche CLIV. S. füllen, und in drey Abschnitte getheilt sind,stellen den ältesten Zustand von Ungern, vor der Einführung des Königthums, dar, gleichsam eine Statistik jener Zeiten. In diesen
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ist die Gelehrsamkeit, der Fleiß, die Tendenz, und der eigenthümliche Geist des Verf.'s., wie mich dünkt, am sichtbarsten. Die vielen Fabeln, welche die alte Geschichte der Magyaren einst so sehr verunstaltet hatten, sind hier beseitigt; durch die mühsamsten Vergleichungen fremder und einheimischer Denkmale, sind viele unbestimmte alte Sagen berichtigt, dunkle Angaben erläutert, und Zweifel gelöst worden; wenn auch der Fleiß des Verf.'s noch manche Aehrenlese gestatten sollte, wie seine Bescheidenheit in der Vorrede selbst gesteht. Das Ansehen des Anonymus, Notar's Königs Bela ( des III. wie jetzt der Verf. glaubt, not. praev. p. XXIX.) wird gegen Hofr. Schlötzer in Schutz genommen, so wie die Chroniken von Thurotz und Keza. (p. XXIX. -- XXXI. not. a.)

Die von einander abweichenden Erzählungen des Anonymus, und des Constantinus Porphyrog. über das Einrücken der Magyaren nach Pannonien, sucht Pray dadurch zu vereinigen, daß er annimmt, beyde redeten von einer andern Abtheilung der Magyaren; die des Anonymus nun wäre über Galizien, die des Constantinus aber über die Moldau und Walachey ins Land hereingekommen, wo sie sich dann um das Jahr 893 wieder vereinigt hätten. ( p. XXXVIII.)—

Die verschiedenen statistisch merkwürdigen Gegenstände des alten Ungerns, werden immer erst so, wie sie ursprünglich eingerichtet waren, beschrieben und erläutert, dann meistentheils die Veränderungen, welche sie bis auf unsere Zeiten erfahren haben, in den beigefügten Noten kurz erzählt. So macht er es mit der Bestimmung des Umfanges von Ungern, der politischen Eintheilung des Landes, der civil- und militär Administration, der Gerichtsform, der öffentlichen Einkünfte, der Verschiedenheit der Landeseinwohner nach ihrer bürgerlichen Rangordnung; mit der Darstellung der Einführung, des Fortganges und der Schicksale der christlichen Religion in Ungern; mit der Schilderung jener Veränderungen, die in der Regierungs-
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form des Reiches vorgegangen sind. Zu diesem letzten Abschnitte gehörte eigentlich das interessante Fragment, welches der Verf. aus einem Reglement K. Ferdinands I., S. CXX. ff. mittheilt, nach welchem bereits eine ähnliche ungrische Landesstelle, wie der unter Carl VI. errichtete k. Statthalterbeyrath, gegründet war.

Die gelehrten Streitigkeiten über die Aechtheit des Stiftungsbriefes der Benediktinerabtey zu Martinsberg sind nirgends berührt; wohl aber diejenigen, welche über den von der griechischen oder römischen Kirche herzuleitenden Ursprung der christlichen Religion in Ungern, so wie über den Ursprung der ungrischen Krone, und den Brief des Pabstes Silvester II. an K. Stephan u. d. gl. geführt wurden.

Den Inhalt der folgenden Geschichte der Könige von Ungern, nach den drey Perioden, auszuheben, wäre hier bey unserm beschränkten Raume unmöglich, und, da dieses Werk bald in aller Hände seyn wird, auch unnöthig. Die Absicht unserer Anzeigen geht ohnedem nur dahin, unsere Leser mit den Producten unserer Literatur überhaupt bekannt zu machen, nicht aber ihnen in der genauern Einsicht und Beurtheilung derselben vorzugreiffen.

1) Oratio funebris in exequiis Reverendissimi ac Clarissimi Domini Georgii Pray Abbatis B.M.V. de Tormova &c. habita a Leopoldo L.B. a Schaffrath, Abbate B.M.V. de Ilda, Cathedr. Eccl. Vaciensis Canonico &c. dum regia Scientiarum Universitatis Pestiensis justa funebria, solenni ritu persolveret, die 26. Nov. 1801. – Pesthini, typ. M. Trattner. 24 pag.8. (Preis 10kr.)

2) Fö Tisztelendö Práy György Magyar Orszag Történetirójának Emlékezete. (Andenken an den Hochw, Hrn. Georg Pray, Geschichtschreiber des Königreichs Ungern) XXVI.
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Nov. MDCCCI.Pesth, mit Trattner. Schriften, I/4 Bogen.8.

Es ist gewiß ein bemerkenswerther Umstand, der die Richtung unserer Literatur nicht wenig charakterisiert, daß zum Andenken dieses berühmten Gelehrten, von dem in unserer Zeitschrift schon so oft die Rede war, bisher nur obige zwey Schriften erschienen sind, da es ihm doch an Freunden, Anhängern und Verehrern keinesweges mangelte. — Num. l. ist eine feyerliche Trauerrede, welche sein ehemaliger Schüler und vieljähriger Freund, der im Schul- und Erziehungsfache grau gewordene, verdienstvolle Hr. Abt und Domherr Baron Schaffrath nicht nur schriftlich verfaßt, sondern auch öffentlich in dem Saale der hiesigen Universität vor einer ansehnlichen Versammlung, die er dazu einladen ließ, gehalten hat. Der Zweck des Redners war, den Verewigten 1) als einen ächten Priester, 2) als einen wahren Gelehrten zu schildern, und daraus den Verlust zu beweisen, den unser Vaterland und die Literatur wirklich durch seinen Tod erlitten hat. Nach einem kurzen, sehr lebhaften und von der Person des Redners hergenommenen Eingange, erzählt er, auch als Redner, die Lebensgeschichte von Pray, nach ihren Hauptzügen, und geht dann zur Schilderung seines Charakters im Einzelnen über. Er zeigt, daß sich Pray, als ein ächter Priester, (integerrimus sacerdos) durch seine Frömmigkeit, oder Liebe zu Gott, und durch seine Menschenliebe, auszeichnete: als wahrer Gelehrter aber zeigte er sich, durch Bescheidenheit, Munterkeit, und Bereitwilligkeit Andern in ihren Arbeiten beyzustehen, verbunden mit den ausgebreitetsten Kenntnissen, welche er in seinen mannigfaltigen Schriften darlegte, und welche von ganz Europa anerkannt, so wie von unsern Königen geschätzt und belohnt wurden.

Als eine Probe der Beredsamkeit des würdigen Verfassers, der sich bey vielen ähnlichen Gelegenheiten bereits ausgezeichnet hat, setzen wir noch den letzten Perioden
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hieher, welcher eine Apostrophe an den Verewigten enthält. At TU quidem jam, intemerate Sacerdos, docissime Pray! in supremam Divorum Sedem illocatus, beatis mentibus infertus, virtutis & sapientiae fers mercedem, junctus mentibus sanctissimis, laurea perenni jam ibi, qua marcescibili hic dudum ornabare, redimitus, a nobis in perpetuum avulsus quidem, memoria tamen virtutis tuae & scientiae nunquam apud nos est interitura; quid aio? apud nos, nec aetates & saecula Ejus obliterabunt, aut extinguent; omni enim tempori, & serae posteritati veneranda erit doctissimi Prayi memoria, omnium versabitur manibus, omnibus in Tabulariis, Regiis Bibliothecis & Eruditorum aedibus, Tholo pene in omni, fulgebit Nomen, Laudes, Scientia, Doctrina, ut unicus Historiae Hungarae Pater, Fax, Lumen, Splendor, ornamentum nulla unquam vicissitudine interiturum.

Num. 2. ist ein ungrisches Gedicht, im elegischen Sylbenmaaß, von Hrn. Stephan Kultsár, der unsern Literatoren bereits durch seinen Siegesgesang auf die Eroberung Belgrad's im Jahre 1790, (Báró Laudonnak Nándorfejérvári Gyözedelme) und als Herausgeber der Türkischen Briefe, (Török országi levelek 1794. 8.) bekannt ist. Die nächste Veranlassung dazu war die vorhergehende Rede, wodurch Hr. K. am 26. Nov., als Hr, Abt. Baron Schaffrath dieselbe öffentlich declamirte, so begeistert ward, daß er sogleich diese, in einer edeln, reinen Sprache verfaßten, aus vierzehn Distichen bestehenden, Verse niederschrieb. Der Hauptgedanke ist folgender: „Pray wird als Geschichtschreiber der Thaten des ungrischen Volkes unsterblich seyn. Einst wird noch einer unserer Enkel ihm ein Denkmal errichten, mit der Inschrift: Práy György érdeminek. Ki ditsöitette Hazáját, Azt feledékeny halál sírba nem ejti soha.“
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1) Systema anti-philosophicum de origine Civitatis. Authore Joanne Adámj, AA. LL. & Phil. D. Historiae Statuum & Statisticae emeritu Professore Academiae Reg. Posoniensis. Posonii, Typis Joa. Nep. Schauff. 1801. 82 pag. 8 maj.

2) Adami Brezanoczy I.U.D. in Academia R. Poson. Juris Nat. Publ. univers. & gentium Profess. p.o. Vindiciae Systematis philosophici de Origine Civitatis, contra systema antiphilosophicum Joannis Adámi &c. Posonii, typ. Fran. Jos. Patzko 1801. 64 pag. 8. maj.

Seitdem Hr. Adami Alters und Schwäche halber sein Lehramt niedergelegt hat, betritt er die Laufbahn des Schriftstellers, und beschenkt zum Beweise seiner fortwährenden Wirksamkeit, nach dem Maaße seiner Kräfte, das Publikum mit mehreren kleinen Schriften. So gab er im Jahre 1800 ein Fragmentum Statisticae Graecorum de disciplina civium heraus, und im verflossenen Jahre erhielten wir das vorliegende Werkchen Nro. i. Zu diesem veranlaßte ihn die Vergleichung der als Motto auch angeführten Stellen, aus Martini’s posit. Jur. civ. und aus Cumberland de LL. Patriarch., wovon jene den Ursprung der Staaten philosophisch, diese aber historisch angiebt. Der Verfasser ficht nun die von den meisten Staatsrechtslehrern bisher angenommene, und auch von dem Freyherrn von Martini in seine positiones de Jure Civitatis, welche in den Schulen der östreichischen Erblande meist befolgt werden, aufgestellte Meynung an: „ daß der Ursprung der Staaten in dem Bedürfniß innerer und äußerer Sicherheit feinen Grund habe, wodurch die Menschen bewogen wurden, in Gesellschaft zu treten, und (stillschweigend oder ausdrücklich) einen Vertrag miteinander einzugehen, nach welchem sie die Pflicht übernahmen, sich
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gegenseitig zur Erreichung jenes Endzweckes (der Sicherheit) beyzustehen, den sie für sich einzeln zu erreichen nicht vermochten." Die Gründe, womit Hr. Adami diesen Satz (den er das systema philosophicum de origine civitatis nennt) bestreitet, sind folgende.

1) Dieser Satz ist ein bloßer Vernunftschluß (oder, wie der Verf. sagt, systema seu theoria); der Ursprung der Staaten aber ein Factum, welches also nur durch historische Zeugnisse, nicht durch Vernunftschlüsse erhärtet werden dürfte. (§. 3.)

2) Diese Meinung setzt fälschlich den Mangel an Sicherheit vor dem Ursprunge der bürgerlichen Gesellschaft voraus. Derselbe kann aber nicht vorausgesetzt werden, weder als Axiom, noch als Postulat, noch als Erfahrung. — Als Axiom nicht, sonst müßte man genau angeben können, wenn dieser Mangel entstanden wäre, und aus welchen Ursachen? Dieß könne man ja aber nicht! — Als Postulat, und als Erfahrung auch nicht; (H. A. faßt beydes zusammen S. 15.) denn die Sicherheit wird gestört, entweder durch die Herrschaft der Leidenschaften, oder durch vermehrte Noth, crescens indigentia) diese mag nun natürlich, oder künstlich, (wie es, nach dem Verf. heut zu Tage der Fall ist) seyn. Keine von beyden Quellen der Unsicherheit aber konnte gleich nach der Sündfluth statt haben. Die Leidenschaften nämlich, welche die Sicherheit stören, sind: Herrschsucht, und Habsucht. Die erstere konnte damals nicht prädominiren, indem nur wenige Menschen waren, und unter der natürlichen Regierung der Patriarchen konnten durch die Auctorität derselben diejenigen leicht unterdrückt werden, die sich über andere erheben wollten. — Die Habsucht konnte damals noch weniger herrschen, weil man nur solche Sachen hatte, die zur Befriedigung der natürlichen Bedürfnisse gehörten, und die hatte man im Ueberfluß, also war auch keine Noth da; alles, was Luxus betrifft, war unbekannt. — Zum Beweise davon führt er die
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Scythen an, welche viele Jahrhunderte nach der Sündfluth, dem Iustinus (hist. II. 2.) zu Folge, ohne jene Leidenschaften lebten. — ( §. 4.) 3) Aber wenn auch Mangel an Sicherheit vor dem Ursprung der Staaten vorhanden gewesen wäre, so gab es ja andere Mittel, demselben abzuhelfen, als durch eine Regierung ( per imperium). Dergleichen Mittel wären gewesen: der rechte Gebrauch der Vernunft, und des Willens; die Auswanderung, wovon man bey den Scythen, und zur Zeit der Völkerwanderung Gebrauch machte; der Widerstand mit seiner Familie, oder mit seinen Nachbaren, mit denen man sich zur Zeit der Gefahr verbunden hätte, wie die Wilden heut zu Tage noch thun. (§. 5.)

4) Auch im Staate ist keine größere Sicherheit. Keine äußere; weil ein größerer, mächtigerer Staat dieselbe stören kann: keine innere; weil diese nur durch das, Gesetz, und die executive Gewalt erhalten wird, diese beyden aber durch eine größere Frechheit und Macht oft eines Einzigen umgestoßen werden können. (§.6.)

5) und 6) Bey jenem Satz wird vorausgesetzt, daß die ersten Völker zerstreut, frey, und von einander unabhängig lebten, einander unbekannt waren, und nur zufällig sich trafen (§. 7 u. 8), was aber alles sowohl der h. Schrift, als der profanen Geschichte widerstreitet. Denn beyde lehren, daß von der Sündfluth bis zur Sprachverwirrung, ungefähr 140 Jahre verflossen, während welcher, nach Cumberlands Rechnung, mit Noah und seinen Söhnen, wohlan 30,000 Menschen zusammen gelebt haben; daß die Vertheilung der Völker nach den Sprachen und Verwandtschaften, durch die Patriarchen geschah, wo also kein Streit entstehen konnte; daß jedes Volk in seinen ihm angewiesenen Gränzen so lange bleiben mußte, bis es einem der Patriarchen gefiel, Colonieen aus demselben weiter wegzuführen; daß, zur Vermeidung aller Verwirrung, jeder Gemeine der Familien - Äelteste vorgesetzt wurde, der sie durch sein natürliches Ansehen regierte;
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daß endlich diese Aeltesten und ihre Nachfolger, Könige heißen, welche die ersten Königreiche gründeten. (§. 10) Nachdem der Verf. auf diese Art die Unzulänglichkeit der philosophischen Theorie dargethan zu haben glaubt, so stellt er seine Meinung, die er für die wahre hält, auf, welche dahinaus geht, daß die erste Gründung der Staaten von den Patriarchen, Noe, Sem, Cham, und Iaphet herrühre, welche die zu ihrer Zeit, theils wegen der Volksmenge, theils wegen der Sprachverwirrung, nicht mehr zusammen bestehenden Hausväter, Colonieenweise in bestimmte Gegenden, die sie ihnen zu Wohnplätzen anwiesen, aussandten, und jeder Colonie den ältesten Hansvatter als Chef an die Spitze stellten. (§. 14.) Die erste Regierungsform war daher die monarchische (S. 15). Diese Theorie, (welche hier das systema historicum oder antiphilosophicum de orig. civit. heißt,) hat nun auch das für sich, wie der Verf. sagt, daß man daraus gleich die ersten Könige, die ersten Reiche, ihre Lage, und Gränzen; die Ursache, den Ursprung, und den Zweck der Mehrheit jener Reiche, die Ausdehnung, und das Fundament ihrer Macht, ersehe; daß man daraus weit leichter, und natürlicher die Majestätsrechte herleiten könne, weil dieselben nämlich alle schon von den Patriarchen ausgeübt wurden, und also auf der patriarchalischen, oder väterlichen Gewalt, welche sich auf das göttliche Gesetz gründet, beruhen, und auf diese Art einleuchtend wird, daß alle Macht von Gott sey. (§. 17) Es wäre auch schicklicher, fährt der Verf. fort, daß die Fürsten als Patriarchen und Väter angesehen würden, und nicht als Herren, die über Sclaven gebieten; auch zeige schon der Titel, Bruder und Vetter, womit sich die Fürsten einander von jeher benennen, an, daß sie Verwandte wären, was sie auch, von Noe und seinen Söhnen aus, sind. — ( §. 18) Noch sucht der Verf. einige Einwürfe gegen seinen Satz zu widerlegen (§. 19—20), aber der Raum verbietet uns, ihm weiter zu folgen. Nur muß Ref. noch
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anzeigen, daß der Verf. im 22. §. f. den letzten Stoß dem philosophischen System dadurch beizubringen sucht, daß er vermuthet, es wäre damals erdacht worden, cum jura regnantium successive contrahebantur, subditorum augebantur, cum pronior via sternebatur ad licentiam & ipsius conscientiae libertatem. Diese Vermuthung gründet er darauf, a) weil jenes philosophische System von Hugo Grotius, der ein Anhänger Calvins, und von Puffendorf, der ein Anhänger Luthers war, zuerst behauptet worden sey; hae religiones in suo systemate religionario omne jam aequalitatem instituerunt, cum hierarchiam omnem sustulerunt. (Ob dies wohl historisch und logisch richtig sey, überlassen wir Andern zu beurteilen.) Utraque religio libertate conscientiae suas reformationes tuita est. (§. 23.)

b) Weil vom Jahre 1619 an, wo Grotius sein Jus belli & pacis schrieb, bis 1662, wo Puffendorf sein Natur- und Völkerrecht verfaßte, ganz Europa in politischer und religiöser Gährung war, wo in Belgien, England, Deutschland, Böhmen, Pohlen, Ungern, alles Freyheit suchte, seine Herren verfolgte u.s.w. (§. 24.)

c) Weil daraus die Folge entstand, daß alle neueren Völker bey ihren Revolutionen, sich darauf beriefen, z.B. die östreichischen Niederlande, Frankreich u.s.w. Der Verf. meint also, fundatores harum doctrinarum (d. i. der Grundsätze der Gleichheit und Freyheit bey den revolutionären Völkern) religiones secuti sunt, quae ad majorem libertatem viam sternunt, -- voluerunt respublicas & quidem democraticas, ut laxioribus civibus bene sit. -- cet.

Gegen diese Schrift des Hrn. A., deren Inhalt Ref. getreu angegeben hat, übernahm nun Hr. Brezanoczy, als öffentl. Lehrer des allgemeinen Staatsrechtes an der k. Akademie zu Preßburg, in dem Werkchen Nro. 2. die Vertheidigung der angefochtenen philosophischen Theorie
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von dem Ursprunge der Staaten. In der Vorrede zeigt er, daß die von Hrn. A. angeführten Stellen, aus Martini und Cumberland, einander gar nicht widersprechen, wie Hr. A. glaubt. Denn aus dem ganzen Zusammenhange derselben, (woraus sie Hr. A. herausgerissen hat) erhellet, daß Martini deswegen, weil die Geschichte von dem Ursprünge der Staaten nichts meldet, zu Vernunftschlüssen seine Zuflucht genommen habe, nach welchen er denselben aus einem Vertrage herleitet; und daß Cumberland selbst zugebe, mehrere Staaten könnten in den alten Zeiten durch Vertrage entstanden seyn, nur weil die Geschichte nichts davon melde, so müsse der Historiker hierüber lieber schweigen, als bloßen Muthmaßungen nachhängen. (Nach des Ref. Meinung hat Freyh. Martini den staatsrechtlichen Gesichtspunkt der oft erwähnten Frage scharfsinniger aufgefaßt. Er sagt: Est praetera alius finis operis, propter quem agere debemus, alius finis operantis, ob quem agimus; illum Philosophus, hunc Historicus considerat. Wird nämlich die Frage vom Ursprung der Staaten in dem allgemeinen Staatsrecht aufgeworfen, so ist ihr Sinn folgender: „aus welchen Principien muß man die Idee eines Staates ableiten, um darnach zu bestimmen, wie er seyn soll?" Eine ganz andere Bedeutung aber hat jene Frage im positiven Staatsrechte, oder in der Geschichte, wo man eigentlich nur wissen will, wie dieser oder jener Staat wirklich entstanden sey, oder wie die ersten Staaten überhaupt sich wirklich gebildet haben ? — Eben so hat die Frage: „ welches ist der Ursprung der Ehen" einen ganz andern Sinn im Naturrecht, (nämlich: „nach welchen Principien entstehet die Idee der ehelichen Gesellschaft, und wie muß sie darnach beschaffen seyn"? und einen ganz andern Sinn wieder in der Geschichte, oder heutigen Erfahrung, wo man nur darnach fragt: „wie bildeten sich wirklich einst die ersten Ehen, oder wie entstehen sie gewöhnlich heut zu Tage?"—
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Daraus also, daß H. A. den Gesichtspunkt der Frage nicht gehörig aufgefaßt hat, entstanden alle Schwierigkeiten, welche er der philosophischen Theorie zur Last legt, und die mit jener Unterscheidung auf einmal gelöst sind. Indessen will Ref. doch auch, dem Plane der Zeitschrift gemäß, den Inhalt der Antwort des Hrn. B. anzeigen.)--

Hr. Prof. Brezanoczy sagt gleich Anfangs, die philosophische Meinung von dem Ursprung der Staaten wäre deswegen der historischen vorzuziehen, weil nur aus jener die Ursache, die Art, und der Zweck des Staates, dann aus dem Zwecke die Rechte und Pflichten der Regenten und Unterthanen, ersehen werden können. — Dann geht der Verf. zur Beantwortung der Gründe über, womit H.A. die philosophische Theorie bestreitet, und die ich oben angeführt habe. So erwiedert Hr. Br. Ad 1) Der Ursprung der Staaten wird (im allg. Staatsrecht) nicht als ein factum betrachtet, sondern als eine veritas, quae fieri potuit, imo debuit, si tam hominum, quam civitatis naturam philosophice examinemus. ( Ref. würde gesagt haben: „als eine Idee, die zuerst begründet werden muß, um daraus den Zweck, und die Natur des Staates herzuleiten.") Folglich muß sie allerdings durch Vernunftschlüsse erhärtet werden.

Ad 2) Der Mangel an Sicherheit vor dem Ursprünge der Staaten erhellt aus der Natur des Menschen; einige nämlich besitzen so wenig Einsicht, daß sie gar nichts Böses zu thun glauben, wenn sie Andere beleidigen; andere achten weder auf Gerechtigkeit, noch Billigkeit; andere gebrauchen das Recht des Stärkern; andere folgen bloß ihrem Kopfe, oder ihren Leidenschaften, die desto heftiger sind, je geringer die sittliche Kultur bey ihnen ist. --Daß man nicht angeben kann, wann das zuerst anfing so zu geschehen, kümmert den Publicisten nicht; das ist Sache des Historikers. — Daß die Patriarchen alle Ruhestörungen unterdrückt haben sollen, war nicht möglich, da sie selbst von einander unabhängig waren, und die
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Untergebenen des einen, die Herrschaft des andern Patriarchen nicht anerkannten. — Was die Scythen betrifft, so waren ja die schon im Staate; sie beweisen also mehr wider Hrn. A.

Ad 3) Die von Hrn. A. angegebenen Mittel auch außer dem Staate Sicherheit zu erhalten, sind a) „der rechte Gebrauch der Vernunft." Der ist nicht möglich, weil die meisten Menschen nur nach sinnlichen Eindrücken handeln, b) „Die Auswanderung." Diese verändert die Leidenschaften der Menschen nicht, und setzt neuen Gefahren bey den Nachbarn, Fremden u. s. w. aus. c) „Der Widerstand." Kann man nicht bey allem Widerstand todtgeschlagen, oder überwunden werden? Können nicht die Nachbarn die gebetene Hilfe verweigern? u.s.w.

Ad 4) Im Staate ist auch keine größere Sicherheit , sagt Hr. A., und zwar warum? Weil nicht die allergrößte ist. Die Unrichtigkeit dieses Schlusses ist offenbar.

Ad 5) & 6) Die von H. A. angeführten Folgerungen aus der H. Schrift und der Profangeschichte beweisen nicht, daß nicht vor der Sündfluth schon Staaten gewesen wären, vor welchen die Menschen zerstreut und unabhängig lebten; ja sie beweisen vielmehr, daß auch nach der Sündfluth die Völker vertheilt, also zerstreut, und unter verschiedenen Häuptern, also unabhängig von einander waren; daß zwischen den Hausvätern gewiß Collisionen entstehen mußten, denen nicht anders, als durch gesellschaftliche Verbindung mit andern, ( durch den Staat) abgeholfen werden konnte.

Gegen die historische Meinung des Hrn. A. vom Ursprung der Staaten, wendet Hr. Br. ein, daß nach der h. Schrift weder Noe, noch seine Söhne Colonieen ausschickten, denen sie Plätze hätten anweisen können, sed divisit eos, (Noemum ejusque filios) dominus ex illo loco in universas terras. Gen. XI. — Wie hätte auch bey der Sprachverwirrung Noe
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das thun können; es hatte ihn ja kein Mensch verstanden! — Nun fährt Hr. Br. weiter fort, zu zeigen, daß die Schwierigkeiten, die Hr. A. der philosophischen Theorie vorwirft, leicht zu lösen seyen, daß aus dieser Theorie die Majestätsrechte weit leichter und consequenter flößen, daß der Beweis von der Schicklichkeit keinen Grund habe u.s.w.

Was die Vermuthung des Hrn. A. wegen der Erfindung dieser philosophischen Theorie, wie er sie nennet, betrifft, so erweiset Hr. Br., daß nicht Grotius und Puffendorf dieselbe zuerst gelehrt haben, sondern schon Plato, Aristoteles, Cicero sie aufgestellt hatten. — Daß aber Grotius und Puffendorf Protestanten waren, trage so wenig zur Sache bey, als daß Plato, Aristoteles und Cicero Heiden waren. Und Grotius und Puffendorf prägen einstimmig den Satz ein: Animal vere politicum, id est, bonum civem illum dicimus, qui jussis Imperantium promte paret, qui ad bonum publicum omnibus viribus connititur, ac post illud privatum bonum lubenter habet. Puff. de off. hom. II.5.)

Daß aber die neueren Revolutionärs sich auf diese Theorie berufen, kann derselben eben so wenig zum Vorwurf gereichen, als der h. Schrift, daß aus ihr so viele Ruhestörer, Schwärmer, und Bösewichte Gift zu saugen wußten.

Unsere Leser werden hoffentlich verzeihen, daß Ref. bey der bloßen Anzeige dieser kleinen Schriften so weitläuftig war. Aber da dieselben schwerlich in vieler Hände kommen können, so müssen sie wenigstens hiedurch bekannter werden; und überhaupt sind dergleichen philosophische Disputen für die Literatur in vielen Rücksichten so interessant, daß sie alle Aufmerksamkeit verdienen.
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Plantae rariores Hungariae indigenae, descriptionibus & iconibus illustratae. Decas I-VIII. (80 Seiten Text, und 80 Kupfertafeln, in Folio).

Jeder unbefangene und mit einigen naturhistorischen Kenntnissen ausgerüstete Leser, muß das gegenwärtige Werk als das herrlichste Denkmal einer edeln, vernünftig angewandten Liberalität, eines gründlichen, und auf praktischen Nutzen abzielenden Studiums der Pflanzenkunde, so wie des ausdauerndsten Fleißes und einer musterhaften Verwendung von Seite der Herausgeber hochschätzen: aber zugleich muß es jeder Unger, als eine vortreffliche Sammlung von Belegen des unerschöpflichen Reichthumes an Naturschätzen, die unser Vaterland besitzt, mit patriotischer Freude aufnehmen. Es gehört nicht in den Umfang einer bloßen Anzeige, durch Vergleichung mit andern naturhistorischen Schriften über Ungern, z.B. von Clusius, Marsigli, u.d.gl. zu untersuchen, ob wir wohl bisher ein Werk in Ungern aufzuweisen haben, wodurch sowohl die Kenntniß der natürlichen Beschaffenheit dieses Landes, als auch zugleich die Naturgeschichte überhaupt, so sehr bereichert worden wäre, als durch das vorliegende. So viel aber darf Ref. kühn behaupten, daß die beyden schätzbaren Herausgeber dieses Werkes, Hr. Graf Franz v. Waldstein, und Hr. Paul Kitaibel, auf den Dank jedes gebildeten Ungern, so wie eines jeden wahren Freundes der Naturwissenschaften überhaupt, sicher rechnen dürfen.

Der Druck, welcher zu Wien besorgt wird, ist rein und elegant, die Kupfertafeln sind so vortrefflich gestochen und illuminirt, daß sie den Wiener Künstlern gewiß Ehre machen. Noch kennt Ref. die Druckerey und die Künstler nicht, welche sich hiebey auszeichnen, indem das Titelblatt und die Vorrede des ersten Bandes, nur mit der zehnten Decade, welche nach dem Plane der Verfasser, diesen Band schließen soll, ausgegeben wird. — Die erste Decade kam im November 1799 heraus, und so,
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wie es in der Ankündigung versprochen ward, erschienen jährlich vier Decaden, wovon wir die achte im November vorigen Jahres erhalten haben. Die Absicht der Herausgeber war nicht, alle in Ungern wild wachsende Pflanzen darzustellen, sondern mit sorgfältiger Auswahl nur diejenigen, die entweder ganz unbekannt, oder noch nicht hinlänglich bekannt sind. Ihr Hauptaugenmerk war dann auf genaue und so viel möglich richtige Beschreibung und Abbildung derselben, gerichtet, so wie auf die Angabe ihrer Standörter und Blüthezeit in Ungern, auf die Anführung ihrer Trivialnamen in den verschiedenen bey uns üblichen Sprachen, und auf die Anzeige des ökonomischen, technischen und medicinischen Gebrauches der aufgeführten Gewächse.

Um einigermaßen unsern Lesern eine Uebersicht des Inhaltes zu geben, wollen wir die in den acht vor uns liegenden Heften dargestellten Pflanzen, folgendermaßen rubriciren.

a) Bisher noch ganz unbekannte, und hier zuerst beschriebene Gewächse sind: Lactuca sagittata (tab. 1), Achillea lingulata (2), Lepidium crassifolium (4), Scabiosa longifolia (5), Alyssum murale (6), Symphytum cordatum (7), Vinca herbacea (9), Ranunculus crenatus (10), Scabiosa banatica (12), Scabiosa corniculata (13), Phyteuma canescens (14), Allium atropurpureum (17), Saxifraga hieracifolia (18), Crepis rigida (19), Peucedanum arenarium (20), Glycyrrhiza glandulifera (21), Cerastium anomalum (22), Senecio vernalis (24), Trifolium macrorrhizum (26), Trifolium angulatum (27), Aster canus (30), Kitaibela vitifolia (31), ein neues Geschlecht, so wie auch Waldsteinia Geoides, (77), (so hatte diese beyden der berühmte Botaniker Willdenow in Berlin benennt); Beta trigyna (35), Trifolium pallidum (36), Dianthus collinus (38), Plantago tenuiflora (39), Glypsophila arenaria (41), Trifolium dentatum (42),
(P111)
Ranunculus polyphyllus (45), Astragalus eriocephalus (46), Alcea pallida (47), Lactuca stricta (48), Plantago arenaria (51), Carduus nitidus (52), Scabiosa canescens (53), Euphorbia lucida (54), Iris arenaria (57), Crataegus nigra (61), Camphorosma ovata (63), Campanula lingulata (64), Achillea crithmifolia (66), Polygonum arenarium (67), Allium setaceum (68), Crepis hieracioides (70), Thymus montanus (71), Artemisia monogyna (75), Salsola arenaria (78). --

b) Bisher zwar unbekannte, aber doch schon vor der Ausgabe dieses Werkes im Indice horti botanici Pesthienis, und daraus in Ehrhardts Beyträgen angezeigte sind: Silene longiflora, Cardus radiatus, Brassica elongata, Silene dichotoma, Achillea ochroleuca, Crepis hispida, Trifolium diffusum, Cucubalus multiflorus, Turritis patula, Digitalis lanata. -- Die Euphorbia salicifolia, eine bis auf unsere Zeiten unbekannt gebliebene Pflanze, ist vor wenigen Jahren durch Host in der Synopsis plant. Austriac. bekannt gemacht worden. — Das Peucedanum sibiricum ward erst in den letzten Jahren in Sibirien aufgefunden. Die Artemisia scoparia kannte zwar schon Clusius vor 200 Jahren, sogar unter dem noch itzt üblichen ungrischen Trivialnamen Sepröfü; aber sie ward bisher von den übrigen Botanikern übersehen.

c) Solche, die schon theils von Linné, theils von andern Botanikern aufgeführt wurden, aber selten, und bey uns nicht vermuthet worden sind. Unter diesen sind die merkwürdigsten die Tilia alba, (die weiße Linde, fejér oder édes hársfa), und die Nymphaea Lotus; theils ihres ökonomischen Nutzens wegen, theils weil bisher Niemand geglaubt hatte, daß sie in Europa anzutreffen seyen. Die weiße Linde hielt man für einen nur Amerika eigenen Baum, und die Nym. Lot. hatte man bisher nur in den heißesten Gegenden der Welt gefunden; in Europa sah man sie selbst in Gärten noch nie lebendig.
(P112)
Aus der Uebersicht des Inhaltes erhellt das Verdienst dieses Werkes zur Genüge. Möchten doch recht viele unserer Mitbürger dasselbe gehörig schätzen, und eine Unternehmung befördern helfen, die unserm Vaterlande zu wahrer Ehre, und den Wissenschaften selbst zum großen Nutzen gereicht!

1) Festivum Syncharma, quod tribus successive splendidissimis dignitatibus -- nuper admodum ex singulari regia gratia aucto atque exornato Excelentissimo ac Ill. D. Com. Francisco Széchényi de Sárvári Felsö-Vidék cet. cecinit nuncupavitque Michael Tertina in R. Academiae M. Varadinensis Archigymnasio Humaniorum Literarum Professor p. o. Mense Martio Anno MDCCC. - Cassoviae ex typogr. Ellingeriana 1801. 42 pag. 4.

2) Sancti Basilii Magni cet. Oratio ad scholasticam adolescentiam, de singulari classicorum auctorum lectionis utilitate. Ex versione latina olim Romae vulgata. Cassoviae, typ. Ellingerianis 1801. 40 pag. 8.

Der ungemein fleißige Verfasser des Gedichtes Num. 1. hat seinen feurigen Eifer für die Literatur schon durch mehrere Proben an den Tag gelegt. Einige Zeit nahm er an der Abfassung und Herausgabe der in den Jahren 1790 — 92 zu Ofen in lateinischer Sprache, unter der Aufschrift: Ephemerides polit. literariae, erschienenen Zeitung Antheil; manche Aufsätze von ihm enthält auch der Merkur von Ungern, herausgegeben von Kovachich. Als öffentlicher Lehrer zu Großwardein fing er an ein Werk auszuarbeiten, welches die Biographieen der Dichter Ungerns, theils in metrischer, theils in ungebundener Rede enthalten, und den Titel: Templum honoris vatibus Hungariae sacrum führen soll. Nach seinem Plane, den
(P113)
er im Jahre 1794 öffentlich ankündigte, sollte dasselbe ein Seitenstück zu Weszprimi's Biographieen berühmter Aerzte von Ungern und Siebenbürgen, und zu Haner's Adversarien über die historischen Schriftsteller von Ungern und Siebenbürgen seyn. Noch ist dieses Buch nicht erschienen, aber als Vorläufer davon gab der Verf. im Jahre 1799 heraus: Simonis Faba Pannonii Trenchiniensis, Canonici Strigoniensis Carmina, edita per Mich. Tertina Eperienensem. Cassoviae. 222 pag. 8. Denn das obenerwähnte Werk sollte auch zugleich eine Anthologie der besten lateinischen Gedichte von ungrischen Verfassern enthalten. Im verflossenen Jahre ließ dieser thätige Literator die kleinen Schriften drucken, deren Titel wir oben angegeben haben. Num. 1. ist ein Glückwunsch, in lat. Poesie, an Seine Erzellenz den Grafen Franz Széchényi, (den beynahe alle Gelehrten Ungerns bisher als einen der größten Mäcenaten verehrten) als derselbe von Sr.Majestät im Jahre 1798 zum Obergespann des löbl. Schimegher Comitats, im Jahre 1799 aber zum Beysitzer des Septemvirats (des höchsten Appellationsgerichts in Ungern), und zum Oberstkämmerer des Königreichs Ungern (Cubiculariorum Regalium Magister) ernannt ward. Das von S. 5-19 fließende, mit vieler Gelehrsamkeit durchwebte, und tausendfältige Wünsche enthaltende Gedicht, wird von S. 20-42 mit vielen, wirklich literarisch merkwürdigen Anmerkungen erläutert. Am Ende sind noch einige Verse ad juventutis patriae principem Illustr. D. Comitem Ludovicum Széchényi &c. beygefügt, dem er als Neujahrsgeschenk das oben erwähnte festivum syncharma überschickte.

Num. 2. ist ein neuer Abdruck der bekannten Rede des h. Basilius, nach einer alten lateinischen Uebersetzung, über den Nutzen des Lesens alter klassischer Auctoren. Es ist ein sehr glücklicher Gedanke gewesen, bey uns, wo das verständige Lesen der alten Classiker, welches doch die Grundlage aller Bildung ausmacht, immer
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mehr vernachläßigt wird, auch durch die Auctorität eines Kirchenvaters zu empfehlen. Die Faßlichkeit der Gründe, welche hier vorgebracht werden, verbunden mit einem leichten, klaren Stile, macht sie auch für Schüler, der untern Classen sehr brauchbar. Sie ist von dem Herausgeber, Hrn. Prof. Tertina, dem jungen Grafen Paul Széchényi, durch ein vorangeschicktes Gedicht, gewidmet.

Francisci Klohammer Cler. Reg. Schol. Piar. AA. LL. & Ph. D. in Reg. Acad. Zagrab. Matheseos purae & adplicatae, Architecturae civilis & Hydrotechnicae Professoris p. o. Theoria Aequationum primi & secundi gradus conscripta ac pluribus exemplis illustrata. Zagrabiae, typ. Novoszelianis. 1801. 122 pag. 8.

Die Absicht des Verfassers, der bisher vor dem literarischen Publikum nur als lateinischer Dichter noch erschienen ist, war bey der Herausgabe dieser Schrift, bloß die Erleichterung des ersten Unterrichts in der Algebra. Mit musterhafter Bescheidenheit gesteht er selbst, aus den größern Werken unserer geschätztesten Mathematiker, eines Vega, Unterberger, Metzburg, Metz, -- Mako, Horwath, Dugonits, Rausch, geschöpft zu haben. Sein Verdienst wäre nur, daß er alles nach der, Anfängern ungemein verständlichen, Methode des Hrn. Abt Rausch vorzutragen, so wie vorzüglich durch viele gewählte Bepspiele zu erläutern, gesucht habe. Das Buch zerfällt in zwey Theile, wovon der erste von S. 1-103. die Gleichungen vom ersten Grade, der andere von S. 103-122, die vom zweyten Grade enthält. Der erste Theil besteht aus 5 Kapiteln; das erste handelt von den Gleichungen überhaupt: das zweyte von der Reduction der Gleichungen; das dritte von der Auflösung der Gleichungen vom ersten Grad, mit zwey unbekannten Größen; das vierte von der Auflösung solcher Gleichungen mit drey unbekannten
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Größen; das fünfte von der Auflösung unbestimmter Probleme, worin zwey oder drey unbekannte Größen vorkommen. — Der zweyte Theil beschäftigt sich mit den Gleichungen vom zweyten Grad, und enthält XII ausgesuchte Probleme zur Uebung für Anfänger. Der Stil ist deutlich, und so viel möglich rein. Die Kosten des Drucks hat mit besonderer Freygebigkeit der Hr. Graf Alexander Erdödy dargeboten, wie man aus der an denselben gerichteten Dedication ersehen kann.

Lazari Somssich de Sárd Carmina. s. l. & a. 1 Bogen. 4.

Es sind zwey lateinische Gedichte, womit der Herr Verfasser dem allgemein verehrten Helden, Erzherzog Karl, nach seiner Genesung aus zweymaliger gefährlicher Krankheit im März und May 1801, auch seine Theilnahme bezeigen wollte. Daher hat er auch jedem die Ueberschrift gegeben, Soterion. Reinheit der Sprache, fließender Versbau, und Reichthum an schönen Bildern, bezeichnen auch diese Gedichte des Hrn. von Somssich. Man sehe nur gleich die ersten Strophen!

Erepta qualis fluctibus Adriae
Navis furentis robore providi,
Docta & gubernatoris arte
Littora iamiam aditura gaudet;

At mox procellarum inter adhuc minas
Ictu ruentem dum subito ducem
Videt, tremit, pallet timendo
Omnia, paene salutis exspes.

Audetque caelos vix tacita prece
Orare, grandi caeca periculo
Stupensque. Talis visae magnae
Nuper erat facies Viennae.

(P116)
Dennoch möchte Referent das Dichtertalent des geistreichen Verf.'s nicht nach diesen gedruckten Proben allein beurtheilen, da mehrere Freunde desselben weit vorzüglichere frühere Gedichte von ihm handschriftlich besitzen, die ganz den liberalen, edlen, und urbanen Geist athmen, den die venusinische Muse ihm aus Dankbarkeit, für die leidenschaftliche Huldigung, womit er sie verehrt, eingehaucht hat. Es wäre zu wünschen, daß sich der Verfasser entschlösse, dieselben der Welt mitzutheilen, und sich dadurch selbst, bey seinem herannahenden Alter, ein seiner würdiges Monument zu setzen.

Carmina quaedam Joannis Nicolai Révai, Dioec. Jaurin. Presb. secular. artis delineat. archit. & humanior. Professoris emeriti. Accesserunt amicorum judicia recentiora. Sopronii, typ. Ant. Siefs. 1801. 48 pag. 8. (Preis 10 kr.)

Die Zueignung dieser neuesten lateinischen Producte des als glücklichen Dichter geschätzten Verf.'s, welche an seine Freunde in Lapidarstil gerichtet ist, zeigt die Veranlassung zur Herausgabe dieses Werkchens an. Herr Révai hatte eine schwere Krankheit glücklich überstanden; die Freude, welche seine Genesung bey den Freunden desselben erregte, die Güte, womit sie ihn wetteifernd zu sich einluden, dann aufnahmen, pflegten, und zur Wiederherstellung seiner völligen Gesundheit alles beyzutragen sich bemühten, weckte das reinste Gefühl des Dankes in dem Verf., welches sich nun durch diese Gedichte äußerte. Aus dieser ächtpoetischen Quelle flössen nun die schönen Elegieen an die zwey würdigen Prälaten, den Bischof von Siebenbürgen, Joseph Martonsi, und den Probst von Rátóth Michäel Paintner, so wie das carmen phaleucium an den Professor des bischöflichen Lyceums zu Raab Joseph Tumpacher, die alle der lateinischen Muse des Verf.'s, deren Producte schon unter dem Titel: Joan. Nicolai Révai Latina (Jau-
(P117)
rini. 1792, 194 S.8.) mit vielem Beyfall aufgenommen wurden, nicht unwürdig sind. Ueberhaupt gehören die meisten Elegieen dieses unsers Landsmannes unter die gelungensten Versuche der neuern lateinischen Poesie. Wie ganz im Geiste der Alten, wie ächt dichterisch ist die Elegie auf den Tod des Kaiser Leopold II! Wie wahr der Affect des bittern Schmerzens, ausgedrückt, der den gefühlvollen Unterthan bey der unerwarteten Nachricht von dem plötzlichen Todesfalle dieses großen Monarchen, ergreiffen mußte! (Latina, pag. 133)

Quis te furtivam temerarius exciit error?
Impia mors, ausu proh! nimis atra tuo.
Ne lacrimis inhibere suis te dira minantem
Promta forent, quae nunc saucia regna gemunt:
Scilicet hoc id erat, cur non praevisa venires,
Nec solitas faceres gentibus ante minas.
Insidiis brevibus, ne quid nocitura puteris,
Heu! quanta subito caede cruenta tumes! &c.

Außer den erwähnten Gedichten, fügte Hr. R. in dem vorliegenden Werkchen noch ein Trauergedicht auf den im September 1800 erfolgten Tod des kais. Hofr. und Bibliothekars Denis bey, welches auch dem Hrn. Probst Paintner, als einem der vertrautesten Freunde jenes Gelehrten, zugeeignet ist, und worin die Eigenschaften und Verdienste des Verstorbenen schön auseinander gesetzt werden. Aus den diesem Gedichte beygefügten Noten lernen wir auch die literarische Neuigkeit, daß der würdige Probst Paintner bereits ein schätzbares, und auch für die ungrische Literatur wichtiges Werk, zum Druck bereit liegen habe. unter folgendem Titel: Bibliotheca Scriptorum Societatis Jesu, olim Provinciae Austriacae, quae complexa est Hungariam, Croatiam, Slavoniam, Austriam, Transilvaniam, Styriam, Carinthiam, Carnioliam, Comitatum Go-
(P118)
ritiae, Istriam Austriacam, ac ad annum MDCXIX Bohemiam quoque, Moraviam & Silesiam. Ab anno MDLIV ad annum MDCCC. Dieses Werk enthält die Anzeige von mehr als 1400 Schriftstellern, unter denen über 500 Ungern, Siebenbürger und Kroaten sind, von denen im Jahre 1800 noch 70 lebten.

Noch ist beygefügt ein ungrisches Gedicht über das neue Jahrhundert, an das auch eine deutsche Übersetzung angeschlossen ist; beyde dem Bischof von Siebenbürgen gewidmet. Am Ende sind noch kleine Gedichte einiger Freunde an Hrn. Révay, unter denen sich das Epigramm vom Hrn. Probst Paintner durch eine lebhafte Einbildungskraft, seinen Witz, und ästhetische Einheit, so vorzüglich auszeichnet, daß ich mich nicht enthalten kann, meine Leser darauf aufmerksam zu machen.

Stravit Révaium manas per viscera tabes,
Exanguem, & fractum membra labore gravi:
jamque, diu varia nil proficiente medela,
Intendere feras ultima fata minas.
Ille lyram increpuit vel languens blanda sonantem,
Carmen ut extremum concinat albus olor.
Mors stupuit: retulitque pedem suffusa pudore;
Excidit ut saeva falx nocitura manu.
Nunc veteres reparat vitiato in pectore vires
Herbis ipse Pater promptus Apollo suis.

Geographie und Geschichte des Königreichs Ungern, für Kinder. Vierte, vermehrte und fortgesetzte Auflage. Preßburg, bey Andr. Schwaiger Buchhändler. 1800. (Mit einem Kupferstich, welcher die ungrische Krone vorstellt) 184 S. (Preis 30 kr.)

(P119)

Obgleich die Jahrzahl 1800 auf dem Titel steht, so ist dieses Buch doch nur erst in dem nächst verflossenen Jahre herausgekommen, wie schon die S. 177 vorkommenden Artikel des Lüneviller Friedens vom 9. Febr. 1801 bezeugen, und gehört daher unter diejenigen, die wir anzuzeigen haben. Es ist eigentlich das von dem verstorb. Windisch zum Gebrauche für Kinder verfertigte Schulbuch, welches unter dem nämlichen Titel im Jahre 1785 schon zum drittenmale im Verlage des ehemaligen Buchhändlers Löwe in Preßburg erschienen war. Nun hat das Verlagsrecht davon Hr. Schwaiger in Preßburg übernommen; er ersuchte daher Hrn. Georg Belnay, Professor der ungrischen Geschichte an der königli. Akademie in Preßburg dasselbe zu berichtigen, zu vermehren, und fortzusetzen, damit er eine neue Auflage besorgen könnte.

Hr. Professor Belnay, dem wir bereits mehrere Schriften in dem historischen Fache verdanken, suchte nun in dem geographischen Abschnitte des Buches nur dasjenige zu verbessern, was ihm als Hauptfehler der vorigen Ausgaben auffiel. Z.B. statt 2790 □ Meilen, und 3,170,000 Einwohner, welche, nach den vorigen Ausgaben, Ungern haben sollte, setzte H. B. 3721 □ Meilen, und 6,350,000 Einwohner. (Hr. B. hat die Anzahl der Einwohner von Ungern nach der Conscription vom Jahre 1785 angegeben, und nicht nach der letzten vom Jahre 1787.) Windisch hatte die Zahl der katholischen Bischöfe in Ungern nicht bestimmt angegeben; Hr. B. setzt sie auf sechszehn. (Es sind aber nur 15 in Ungern, ohne den Nebenländern; s. oben S. 68). Die Contribution ist nun auch richtiger angegeben, als vorher. Zu den Beschreibungen von Preßburg, und Pesth sind hier die neuen Veränderungen und Verschönerungen dieser Städte hinzugekommen. Außerdem ist in der Geographie von Ungern wenig verändert worden. Daher kömmt noch die Vodrogher, und Sarander Gespannschaft vor; Schümegh und Keßthely wer-
(P120)
den in das Schimegher Comitat versetzt, und von dem letztern, in unsern Zeiten durch das Georgikon und andere vortreffliche Anstalten des verehrungswürdigen Grafen Georg v. Festetits so berühmt gewordenen Orte, wird nichts weiter gesagt, als daß er ein Marktflecken wäre, der vor dem Türkenkriege in sehr guten Umständen war. Zinkendorf im Oedenburger Comitate ist gar nicht genannt; und doch muß es durch seine Merkwürdigkeiten, die Graf Franz v. Széchényi demselben in den neuern Zeiten verlieh, gewiß jedem Knaben bemerkenswerther seyn, als Forchtenstein, und Tschorna, wie sie hier beschrieben werden. Auch die Sarander, Krasiner und mittlere Solnoker Gespannschaft, nebst dem Köwarer Bezirke, die doch, wie es S. 55 heißt, im 17. Jahrhundert an Siebenbürgen gekommen sind, werden hier, wie in den vorigen Auflagen, als ungrische Comitate aufgeführt, u. d. gl.

Der historische Abschnitt des Buches ist um volle 80 Seiten vermehrt worden. Von S. 104 an, wo die nächst vorhergehende Ausgabe, mit der Erzählung der ersten Regierungsjahre Josephs II. endigte , setzte Hr. Prof. B. die neuere Geschichte von Ungern bis zum 9. Febr. 1801 fort. Die Geschichte Franz II. nimmt volle 71 Seiten ein. (Bey dem Domherrn Katona, in seiner drey Bände ausmachenden Epitome rerum Hungaricarum cet. füllt dieselbe bis zum Jahre 1797 nur 27 Seiten.) Der französisch - östreichische Krieg wird sehr umständlich, nach guten Quellen beschrieben; vielleicht für Kinder zu weitläuftig und zu unverständlich.- Nach dem Gesagten glaubt Ref., daß eine neue Umarbeitung, oder vielmehr eine durchaus originelle Bearbeitung der Geographie und Geschichte von Ungern für Kinder, welche schon seit einiger Zeit von einem andern Verf. im Werke ist, auch neben dieser vierten Austage bestehen könne. Gelegentlich kann Ref. hiebey anzeigen, daß jene neue Bearbeitung nur dadurch verzögert wird,
(P121)
weil von den bessern Quellen, aus denen dabey geschöpft werden soll, noch einige uneröffnet sind.

Az oltalmazó himlöröl. Irta a’ Komáromi Nép’ meg-vilàgositására különössen Nagy Sámuel, az orv. Tudom. Doctora, a’ Jenai Mineralog. Tudós Társaság’ vólt Secretáriussa. most levelezö tagja, ugyan a’ Jenai Orvosok Tudós Társaságának, a’ Westfáliai Természet visgálo Pruszszus Kir. Társaságn. és a’ Gothai ’s Altenburgi erdöket mivelö Tud. Társ. levelezö Tagja. (Von den Schutzblättern, Zur Aufklärung des gemeinen Volkes von Komorn besonders geschrieben von Samuel Nagy, Doctor der Arzneyk. u. s. w. Kontorn, bey Weinmüllers Wittwe 1801. 1 Bog. 8.

Hier begnügen wir uns nur den Titel dieser nützlichen Volksschrift, und ihre Erscheinung anzuzeigen. In einem der nächsten Hefte werden wir bemüht seyn, alles was uns über die Geschichte der Kuhpocken in Ungern bekannt geworden ist, genauer unsern Lesern darzulegen.
Topic revision: r19 - 13 Aug 2012, KatalinBlasko
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