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Zeitschrift von und für Ungern

Hrsg. von Ludwig Schedius
Pest, Patzko, 1802

Band 1, Heft 1

III. Intelligenzblatt

1. Neue Anstalten.

Text a) (S. 125-133)
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Zuordnung:


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a) Actien-Gesellschaft zur Schiffbarmachung der Kulpa von Ladasich bis Brod, und zur Errichtung einer Commerzialstraße von Brod bis Fiume, Vuocari und Porto Re.


Das große fruchtbare Königreich Ungern hat einen sehr ansehnlichen Ueberfluß an Früchten, Wolle, Vieh, Wein, Schiffbauholz, Tabak und unzähligen andern edeln Producten; die Besitzer der größeren und kleineren Güter in demselben verwenden seit mehreren Jahren, ungeachtet der schweren Kriege mit den Türken und Franzosen, große Geldsummen, und unermüdeten Eifer auf die Verbreitung der ökonomischen Cultur und Industrie in allen Fächern, und die Unterthanen folgen der wohlthätigen Anleitung und dem Beispiele des Adels mit ihrem sichtbaren Wohlstande nach. Es ist demnach die Vermehrung der Producte die unverkennbare Folge davon.

Diese aber können in einen wirklichen Reichthum des Landes und der Monarchie, nur durch einen sichern Verschleiß in das Ausland, übergehen.

Eine mit dem Ueberflusse verhältnismäßige beträchtliche Ausfuhr in das Ausland, läßt sich in einem so weit-
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läufigen Königreiche, bey der großen Entfernung vom Meere, durch Landfuhren nicht erreichen; denn die Hindernisse und Zufälle bey Landfuhren, waren sie auch an sich nicht zu kostbar, sind zu mannigfaltig, zu abwechselnd, mithin zu unsicher in der Berechnung des Producten-Erzeugers, und des verschleißenden Handelsmannes. Beyde werden dadurch in ihren Unternehmungen abgeschreckt, und daher entspringt ein unzuverlässiger, öfters nachtheiliger als vortheilhafter Handel und Wandel im Lande.

Den Beweis biethet die Carolinerstraße dar. Sie führt nur durch sechzehn Meilen bis zu den Seehäfen Porto-Re, Vuccari und Fiume, und doch unterliegt sie mehreren kostspieligen Unbequemlichkeiten; nähmlich der Fahrt durch ein ungemein bergiges Land, in welchem die jähe Straße so anhaltend steigt, daß vier Pferde kaum zehn Metzen Getreide führen, und ein Saumpferd nicht zwey Zentner Last tragen kann; dabey ist öfters Mangel an Wasser, an Pferdefutter, oder die äußerste Theurung desselben, und die kostbare Vorspann zu bestreiten.

Nur schiffbare Flüsse und Canäle können also eine minder kostspielige sichere Zu- und Ausfuhr der Produkte, dem Erzeuger wie dem Handelsmanne, zu ihrer Aufmunterung und richtigen Speculation gewähren. Um zur Ausfuhr an das adriatische Meer zu gelangen, haben die Königreiche Hungarn und Kroatien die einzigen zwey Flüsse, die Sau und Kulpa, welche letztere bey Carlstadt schiffbar zu seyn aufhört.

Es erhellt demnach die Nothwendigkeit, die Kulpa von Carlstadt über Ladasich bis Brod in Kroatien schiffbar zu machen, von Brod aber, welches nur fünf Meilen von dem adriatischen Meere entfernt ist, eine sanft steigende, keiner Vorspann benöthigende Commerzial-Straße zu den Seehäfen Porto-Re, Buccari und Fiume dergestalt zu errichten, daß der Hauptzug dieser Straße bis St. Cosmo an der Carolinerstraße bewerkstelligt, und von diesem letztern Puncte die eine Straßen-Branche an Fiu-
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me, und die andere Branche an Buccari und Porto-Re sich anzuschließen habe. Man steht dermahl im Begriffe, die Kulpa von Ladasich bis Brod auf eine Strecks von acht Meilen nebst Erbauung der vorgedachten an die drey Seehäfen führenden Commerzial-Straße, nach dieser zu Stande gebrachten ersten Abtheilung aber, und dem sogleich eintretenden Genusse derselben, diesen Fluß auch von Ladasich bis Carlstadt, auf eine Strecke von ebenfalls beyläufig acht Meilen, schiffbar zu machen.

Zur Bewerkstelligung dieses großen Endzwecks sind die unterzeichneten Actionäre aus patriotischem Eifer in eine Gesellschaft getreten, und haben bereits seit etlichen Jahren ihr Bestreben dahin gerichtet. Es wurden beträchtliche Kosten hierauf verwendet; da man aber durch die Kriegszeiten theils gehindert wurde, theils die zur Ausführung dieser Unternehmung gemachten Vorschläge, für den sichern und guten Erfolg nicht ganz geeignet fand, so benutzte man die Zeit zu neuerlichen gründlichen Untersuchungen, zu den nöthigen Vorbereitungsanstalten, und zur Herstellung einiger Straßenstrecken, welche auf jeden Fall gemacht werden mußten.

Da die Unterzeichneten von den vortrefflichen Kenntnissen und Einsichten welche der Herr Charpentier, dermahliger kaiserlicher Reichs-Ingenieur-Major, und vormahliger dirigirender Ingenieur en Chef der Brücken, Straßen-, schiffbaren Flüsse und Canäle in Elsaß, besitzt, höhern Orts überzeugend unterrichtet wurden, so trugen sie demselben zu Anfang des verflossenen Jahres auf, den Fluß Kulpa nach seiner Beschaffenheit in den verschiedenen Theilen seines Laufes, und dessen Tauglichkeit zur Schiffbarmachung, so wie die Localität des Landes von Carlstadt bis Brod, und von da bis an besagte drey Seehäfen, genau zu untersuchen, und somit die vortheilhaftesten Umstände zur Schiffbarmachung dieses Flusses, gleich wie auch zur Ausfindigmachung der bequemsten und kürzesten Richtung der oberwähnt angetragenen neuen
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Commerzial-Straße zu prüfen, und in Vorschlag zu bringen.

Mittelst der patriotischen Unterstützung und Anleitung einiger der angesehensten Güterbesitzer in Kroatien, und durch die werkthätige Beyhülfe ihrer des Landes und des Flusses wohlkündigen Beamten, vollbrachte der Herr Major Charpentier seinen Auftrag durch mehrere Monathe, mit der ihm eigenen wissenschaftlichen Kenntniß und mit der seinem unermüdeten Eifer entsprechenden Genauigkeit. Er überbrachte die deutlichsten, von ihm aufgenommenen Plane und Profile der auf dem Flusse und den Straßen vorzunehmenden Arbeiten, die er mit einem so klar abgefaßten Memoire begleitete, daß nicht der mindeste Zweifel an der Ausführbarkeit dieses Unternehmens übrig bleibt. Zu diesem Ende schlug besagter Herr Major auch vor, dieses Memoire, als die beweismäßige Erklärung von der leichten und sichern Ausführungs-Möglichkeit, gedruckt in deutscher und französischer Sprache heraus zu geben, und der Beurtheilung des verehrungswürdigen Publicums vorzulegen, um entweder seinen hierin geäußerten hydraulisch-technischen Grundsätzen beizustimmen, oder sie, wenn jemand glaubte, dagegen gründliche Einwendungen machen zu können, zu widerlegen.

Nach dieser mit Vorlegung aller Plane, in mehreren Berathschlagungen erhaltenen Ueberzeugung von der Ausführbarkeit der, in aller Rücksicht nützlichen Unternehmung, suchten die Unterzeichneten allerhöchsten Orts das ausschließende Privilegium auf die Zeit von fünfzig Jahren an, welches seine kaiserl. königl. Majestät ihnen, über den, von den höchsten Hofstellen erstatteten umständlichen Vortrag, allergnädigst zu ertheilen, und in demselben die angesuchten Zahlungsgebühren, oder so genannten Péages, zu Wasser und zu Lande, mit dem ausschließenden Rechte allerhuldreichst zn verleihen geruheten, die Naturalien und Effecten mit eigenen sowohl, als gedungenen Gesellschaftsschiffen, oder Zugvieh auf Landstraßen, zu verführen, hiervon bestimmte Zahlungsgebühren, nicht minder
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für das verschiedene Triebvieh von Rindern, Schaafen und Borstenvieh, einen mäßigen Zoll zu verlangen. So wie nun diese Zahlungsgebühren zur billigen Bedeckung, der theils auf die Unternehmung verwendeten, theils in der Folge auf die jährliche Unterhaltung der Schiffahrt und der Commerzial-Straßen zu verwendenden beträchtlichen Kosten dienen, und zu derselben Maßstab und Festsetzung nach der, wegen weit größeren Frachtspesen und Transports-Beschwerlichkeiten, sehr beschränkten Quantität und Verhältniß der bisher in das Ausland ausgeführten Producte, die Calculs so genau als möglich gezogen worden sind; eben so wird der Erzeuger der Producte, und der Handelsmann den besondern Vortheil nicht allein in Erleichterung der Frachtkosten, sondern auch in der Sicherheit des bestimmten Betrags, finden.

Beyde werden nähmlich bestimmt berechnen können, wie hoch ein Metzen Frucht oder Zentner Waare bis an das adriatische Meer an Schiff- und Fuhrlohn zu stehen komme. Sie werden den, über die mannigfaltigen Preise der Waarenartikel sich anfragenden ausländischen Handelsleuten, eine zuverlässige Auskunft ertheilen, oder auf den ihnen bekannten, in dem Auslande bestehenden Preis der Waare sichere Speculationen anstellen können, die bey einem weit grössern und von Zeit zu Zeit abwechselnden Preise des Fuhrlohns, oder öfters gar nicht zu erlangenden hinlänglichen Landfuhren, entweder gar nicht, oder nur mit Gefahr und Verlust bisher zu erreichen waren.

Diese Vortheile werden und müssen demnach ganz natürlich jene des Staats, durch die vermehrte Ausfuhr der Producte, (geschweige der dadurch auch im Lande selbst sich ergebenden mehreren Communication) und des Handels, endlich den Nutzen der Gesellschaft hervorbringen, welcher sich nicht bloß auf Transporte beschränken, sondern auch auf unmittelbare Handelsgeschäfte erstrecken wird; und man glaubt, die Grenzen einer wohl calculirten und bescheidenen Hoffnung nicht zu überschreiten, wenn man die jährliche reine Erträgniß des, in diese Unternehmung
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zu verwendenden Capitals, auf wenigstens zwanzig Procente, und in der Folge noch weit darüber annimmt. Dessen ungeachtet haben die Unterzeichneten beschlossen, diese Unternehmung nicht zu übereilen, sondern mit der größten Behutsamkeit vorzugehen; folglich in dem gegenwärtigen und künftigen Jahre nur die erste Abtheilung auszuführen, nämlich den Fluß Kulpa von Ladasich bis Brod schiffbar zu machen, von Brod aber die Eingangs erwähnte Commerzial-Straße zu den drey Seehäfen zu errichten, weil diese Strecken gleich nach ihrer Herstellung in wirklichen nutzbaren Gebrauch gesetzt werden können.

Gemäß der von dem Herrn Reichs-Major Charpentier so viel möglich richtig berechneten Ueberschläge, werden die Kosten dieser Abtheilung, über die bereits von den eingezahlten Actien der Unterzeichneten verwendeten Gelder, sich auf fünf bis sechs Mahl hundert tausend Gulden belaufen; und diese Summe theils selbst zusammen zu schießen, theils darlehensweise aufzubringen, würde den Unterzeichneten, bey ihren Umständen und hoffentlichem Credit, nicht schwer fallen. Nachdem sie jedoch in reife und billige Erwägung gezogen haben, daß es bey so wichtigen Unternehmungen, wo die Hauptabsicht auf die Verbreitung und Betriebsamkeit des ausländischen Handels gerichtet ist, nicht einzig auf die Herbeyschaffung des erforderlichen Geldes, sondern auf die Erlangung solcher geschäftskundigen Männer ankomme, die vollkommene Kenntniß des in- und ausländischen Handels besitzen, auch mit auswärtigen Handelshäusern in Verhältnissen stehen, mithin durch ihre Einsichten und nicht minderen patriotischem Antrieb, dem Staate und der Gesellschaft wesentliche Vortheile zuwenden können, besonders da, bey der vorgenommenen, und leicht ausführbaren Vollendung dieser Unternehmung, am Ende des künftigen Jahres die Einleitung in die Commerz-Verhandlungen bald möglichst zu treffen ist; so haben Unterzeichnete beschlossen, mit Beseitigung ihres bey bloßem Darlehen weit größeren Vortheils, noch mehrere Aktionäre an ihrer Unternehmung Theil nehmen zu lassen.
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In dieser reinen Absicht laden sie also hiermit vorzüglich jene zum Beytritt ein, welche von gleichem patriotischen Eifer für das Wohl und den Ruhm der Monarchie, dann unsers allergnädigsten allgemein geliebten Monarchen beseelt, sich hinlängliche Kräfte und Kenntnisse zutrauen, dieses höchst wichtige, in der Folge für den Staat und die Gesellschaft noch wichtiger werden könnende große Unternehmen, durch ihren Beytritt zu befördern und zu vervollkommnen.

Bey den bekannten ruhmwürdigen Gesinnungen sowohl des hungarischen als deutschen Adels, dann des ansehnlichen in dem in- und ausländischen Commerz-Wesen so vortrefflich bewanderten Handelsstandes läßt sich an einem zahlreichen Beytritte eben so wenig zweifeln, als daß dieses wichtige Unternehmen nicht die ganze Aufmerksamkeit und die thätigste Mitwirkung aller, von Vaterlandsliebe beseelter Bewohner des Königreichs Hungarn und Kroatien erregen sollte.

Nachdem aber Unterzeichnete aus wichtigen Beweggründen beschlossen haben, die Actien-Beträge, mit Inbegriff der den Unterzeichneten bereits eigenthümlichen Actien, zu mehrerer Sicherheit und schleunigeren Betrieb der Unternehmung, auf die Summe von acht Mahl hundert tausend Gulden zu setzen, so sind sie in der oberklärten Absicht, mehrere einsichtsvolle und thätige Actionäre zu erhalten, von ihrem ursprünglichen Entschlüsse, jede Actie auf zehn tausend Gulden zu setzen, dahin abgegangen, daß eine Actie nur zwey tausend Gulden betragen, hiervon ein tausend Gulden gleich bey der Subscription, die übrigen ein tausend Gulden aber erst während der Unternehmung, auf jedesmahliges Verlangen der Gesellschafts- Direction, binnen einem Monathe erlegt werden sollen; da hingegen nur derjenige das Stimmrecht bey den Verhandlungen und Entscheidungen der Gesellschaftsgeschäfte haben soll, welcher fünf Actien zu zweitausend Gulden besitzen wird.
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Um jedoch mehrere Stimmen zu erlangen, werden lmmer zwey oder mehrere Inhaber von fünf Actien, jede zu 2000 fl. das Stimmrecht zusammen ausüben, und zu dem Ende einen aus ihrem Mittel, als ihren bevollmächtigten Stimmvertreter zu wählen berechtigt seyn.

Nachdem es aber zu weitläuftig seyn würde, das ohnehin in der hiesigen Hofzeitung einzurückende allerhöchste Privilegium beizufügen, und die Gesellschafts-Statuten sammt den Planen der Unternehmung und der Directions-Organisation gegenwärtig umständlich bekannt zu machen; so hat man die Ehre, dem verehrungswürdigen Publikum hiermit zu eröffnen, daß die Statuten und eigentlichen Gesetze der Gesellschaft über das Verhältniß der Actionäre unter sich, vollkommen auf den gewöhnlichen Grundsätzen, einer jeden solchen wichtigen und ehrenvollen Gesellschaft , nähmlich auf der gemeinschaftlichen Verbindung, dann auf dem gleichen Gewinn- und Verlustantheil, so wie auf gleichen Rechten beruhen, und hiernach bestimmt sind; und da man mit dem bestimmten Actien-Fond die Ausführung dieser Unternehmung ohne besonderen Gelddarlehen zu erreichen verläßlich hofft; so hat man die bey dergleichen Gesellschaften sonst gewöhnliche Haftung der Actionäre in solidum sorgfältig vermieden.

Damit aber die beytreten wollenden neuen Actionäre das Privilegium, die Statuten, die Plane und Ueberschlage bequem und nach ihrem vollen Inhalt einsehen mögen, so erliegen, zur beliebigen Einsicht, diese Urkunden nebst mehreren getreuen Abschriften in dem Bureau der Gesellschaft, welches sich derzeit in dem zweiten Stocke des Hauses Nro 599. unter den Tuchlauben befindet, woselbst von dem Gesellschafts-Actuar, Wilhelm Regel, auf die Anfragen die gehörige Auskunft täglich (Dienstag und Freytag, als den hungarischen Posttagen, ausgenommen) ertheilt wird. Wien den 30ten Juni 1801.


Aloys Fürst von und zu Liechtenstein. -Carl Fürst von Dietrichstein-Proskau, -Graf Cassis Pharaon
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-Theodor Graf Batthyáni. -Carl Graf von Batthyán. -Maximilian Verhovacz, Bischof von Agram. -Freyherr von Wimmer. -Anton Freyherr von Skrbensky.
Topic revision: r5 - 21 Jun 2011, KatalinBlasko
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