Erl\xE4terung: Erbstaaten, im Heiligen R\xF6mischen Reich bis 1806 die L\xE4nder, die sich als Grundstock im altererbten Besitz einer Dynastie befanden im Unterschied zu sp\xE4teren Neuerwerbungen, denen gegen\xFCber sie eine verfassungsrechtliche Sonderstellung einnehmen konnten. So unterschied man z. B. in \xD6sterreich die habsburgischen Erblande westlich der Leitha von Ungarn und den Besitzungen in Italien.