Erl\xE4uterung: Beratergremium der Siebenb\xFCrger F\xFCrsten, dessen Mitglieder die F\xFCrsten in der Regel aus den Reihen der treu ergebenen Adeligen gew\xE4hlt haben. Die vom siebenb\xFCrgischen Landtag verabschiedeten Gesetze haben die Kompetenzen des Organs nicht genau festgelegt. Der F\xFCrstenrat durfte nicht exekutiv t\xE4tig sein, sondern \xFCbte nur eine beratende T\xE4tigkeit aus. Dementsprechend war der F\xFCrst nicht verpflichtet den Standpunkt der Ratsherren zu ber\xFCcksichtigen.