Hermannst\xE4dter Landtag (1692)
Erl\xE4uterung: Nach dem Anschluss
Siebenb\xFCrgens an das Habsburgerreich erfolgte die Errichtung eines Guberniums (Zentralregierung der Provinz Siebenb\xFCrgen). Am
Hermannst\xE4dter Landtag (15. M\xE4rz – 24. April 1692) wurde das
Leopoldinische Diplom – in der der Siebenb\xFCrgische Landtag seine staatsrechtliche Verankerung findet – endg\xFCltig angenommen, das Gubernium wurde eingesetzt und am 9. April 1692 fand auch die feierliche Einsetzung des ersten siebenb\xFCrgischen Gouverneurs
Gy\xF6rgy B\xE1nffy durch den K\xF6niglichen Kommiss\xE4r und Kommandierenden General in Siebenb\xFCrgen,
Veterani, statt.
Quellen:
KUTSCHERA 1985