Erl\xE4uterung: Im Andreanum wurde festgelegt, dass als Vertreter des K\xF6nigs die K\xF6nigsrichter fungieren sollen. Diese wurden zuerst vom K\xF6nig eingesetzt, sp\xE4ter wurden sie von den stimmberechtigten B\xFCrger gew\xE4hlt und vom K\xF6nig best\xE4tigt.