Siebenb\xFCrger Landtag
Erl\xE4uterung: Der aus einer Kammer bestehende Landtag der siebenb\xFCrgischen St\xE4nde wurde vom F\xFCrsten einberufen. Teilnehmer: die Mitglieder des
F\xFCrstenrates und der f\xFCrstlichen Gerichtstafel, die Abgesandten der Gerichtsbeh\xF6rden und St\xE4dte, die mitttels f\xFCrstlicher Einladung (regalis) dazu gebetenen Gro\xDFherren (sog. Regalisten). Wer von den Regalisten eine Einladung erhielt und wieviele, hing vom F\xFCrsten ab. Zu diese Gruppe geh\xF6rten unter anderem die hohen Beamten der ungarischen und Szekler Gerichtsbeh\xF6rden. Im allgemeinen nahmen auch die Bisch\xF6fe der reformierten und der evangelischen Kirche daran teil. Zwischen 1580 und 1622 hielt man im Jahr zwei ordentliche Landtage ab, danach j\xE4hrlich einen, und daneben fanden, wenn es sich als notwendig erwies, au\xDFerordentliche Sitzungen statt. Die meisten Landtage wurden nach
Thorenburg,
Karlsburg und
Klausenburg einberufen.
Quellen:
ET, KGS