Erl\xE4uterung: Die 1224 von K\xF6nig Andreas II. im Andreanum best\xE4tigte Privilegien der deutschen Siedler wurden 1366 von K\xF6nig Ludwig den Gro\xDFen auch auf das N\xF6snerland um die Stadt Bistritz ausgeweitet. In der am 11. Juni 1366 in Bistritz ausgestellten Urkunde best\xE4tigt der K\xF6nig das Recht, Richter und Geschworene frei zu w\xE4hlen. Der Stadt wird das Hermannst\xE4dter Freitum verliehen, und Hermannstadt zum Oberhof Bistritz' bestimmt. Die Urkunde stellt somit den Anfang der Angliederung des N\xF6snerlandes an das mit besserem Recht ausgestattete Gebiet der Sieben St\xFChle.