Erl\xE4uterung: Mittellat. suffragium, "Hilfe", lat. suffragium, "Stimmrecht"; der Suffraganbischof, in der katholischen Kirche Bezeichnung f\xFCr einen dem Metropoliten unterstellten Bischof einer Di\xF6zese. Mit dem Erzbistum des Metropoliten bilden diese Di\xF6zesen als Suffraganbist\xFCmer die Kirchenprovinz. Die Bezeichnung Suffragan leitet sich von der Funktion des Suffragans als Gehilfe des Metropoliten oder von seinem Stimmrecht auf dem Provinzialkonzil und (bis zum 13. Jahrhundert) bei der Wahl des Metropoliten her.