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Bl\xE4ttern: < III. Jahrgang, XIX. St\xFCck - III. Jahrgang, XXI. St\xFCck >



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III. Jahrgang, XX. St\xFCck, den 19. May 1773.

I. Allerh\xF6chste Verordnungen.

Fortsetzung des Reglements, welches bey der Rekrutirung, als ein best\xE4ndiges Ges\xE4tz, f\xFCr das K\xF6nigreich B\xF6heim, das Erzherzogthum Oesterreich ob - und unter der Enns, die Herzogth\xFCmer Steyer, K\xE4rnten, Krain und Schlesien, das Marggrafthum M\xE4hren und die Grafschaften G\xF6rz und Gradiska, allergn\xE4digst erkl\xE4ret worden.

Den 10. Merz 1773.

Zweyter Abschnitt.

Von der Widmung und Befreyung zu und von dem Soldatenstande.

1.) Sind alle Geistliche, Adeliche, Landesf\xFCrtliche R\xE4the, Beamte, und vorz\xFCglich Bediente: die B\xFCrger der unmittelbar Landesf\xFCrstlichen St\xE4dte und M\xE4rkte f\xFCr ihre Person und S\xF6hne von der Milit\xE4rstellung befreyet, damit aber

2.) In den Landesf\xFCrstlichen St\xE4dten, zum Nachtheile des N\xE4hr- und Wehrstandes nicht zu viele B\xFCrger aufgedungen werden, ist von den Landesstellen und Regierungen dar\xFCber Obacht zu tragen, bis ein besonderes System nachgetragen wird.

Jene, welche nur als Schutzverwandte oder Befreyte und zum Theil nur mit ihrer Hand, ohne Gesellen zu arbeiten die Erlaubnis erhalten, sind f\xFCr ihre Person nur so lange, als sie dieser Arbeit obliegen, befreyet; ihre Kinder aber zum Milit\xE4rstand angemessen. Landesf\xFCrstlich B\xFCrger selbst, wenn sie in unterth\xE4nigen Stand \xFCbertretten, nehmen nebst ihren Kindern, dadurch die Eigenschaft an sich, wie andere unterth\xE4nige Familien, behandelt zu werden. Nur die in Livreediensten, weil diese noch keine Bestimmung zu einem sicheren Stande haben, bleiben von der Milit\xE4rstellung befreyt. Laufen sie aber vacirend herum, so werden

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sie, wie alle Livreebediente und Knechte die unterth\xE4nigen Standes sind, unter die Conscribirte gez\xE4hlet.

3.) Vorz\xFCglichere herrschaftliche Beamte sind, wenn sie von unterth\xE4nigem Stande gebohren, nur so lange lange sie ihrem Dienste und Amte vorstehen, befreyet. Wenn die Kinder derjenigen herrschaftlichen Beamten, die, nicht von unterth\xE4nigem Stande sind, bey zunehmenden Jahren einen solchen Lebensstand annehemen, der zur Milit\xE4r\xFCbergabe die Eigenschaft mit sich bringet, oder wenn sie die Vogtbarkeit erreichen, ohne sich auf etwas zu verwenden: so sind sie zum Milit\xE4rstande angemessen, und m\xFCssen auch dahin vorz\xFCglich \xFCbernommen werden; um nicht durch den M\xFCssiggang unn\xFCtze Glieder des Staats zu werden.

Wenn bey kleinen G\xFCtern angesessene Bauern zugleich den obrigkeitlichen Bedienten machen, werden sie wie andere angesessene Familien behandelt. Das Practiciren in herrschaftlichen Kanzleyen f\xFCr sich allein, befreyet niemand.

4.) In Municipalst\xE4dten sind allein die B\xFCrgermeister, Stadtrichter, Kammerer und Syndici, wie obrigkeitliche Beamte zu betrachten.

5.) Die herrschaftlichen Officianten, als Secretairs, Kanzellisten, Haushofmeister, Kammerdiener, wenn sie von unterth\xE4nigem Stande, sind nur in so lang befreyet, als sie bey ihrer Herrschaft in Diensten stehen. Die Anmessung ihrer Kinder ist, wie oben No. 3.

6.) Die K.K. Lakayen, Laufer, Stallleute, so, wie dergleichen pensionirte, sind so lang befreyet, als sie in wirklichen Dienseten oder Pension stehen: ihre Kinder werden beschrieben, und k\xF6nnen bey habender Tauglichkeit unter die Miliz abgegeben werden.

7.) Niedere Landesf\xFCrtl. Beamte, als Kanzleydiener, Th\xFCrh\xFCter, Heizer, Marktaufseher, Weg- Zoll - Sperr- und geringere Mautheinnehmer, Uebergeher Ueberreuter, Bothen, Profosen und dergleichen sind, f\xFCr sich und ihre Kinder, wie die obrigkeitliche vorz\xFCglichere Wirthschaftsbeamte zu behandeln. Verpachtungsbeamte, die nicht vorhin in Landesf\xFCrstlichen Diensten gestanden sind, oder nach aufh\xF6render Pachtung hinwiederum die Versicherung auf solche haben, bleiben nur auf die Zeit der Pachtung befreyet, ihre S\xF6hne werden zum Soldatenstande nach Befund der Leibesumst\xE4nde conscribiret.

8.) Die Civilsicherheit und Policeyw\xE4chter sind nur so lange, als sie angestellet sind, befreyet: die Kinder sind nicht eximirt.

9.) Commerzialwerkmeister, welche bey Fabriken, oder f\xFCr sich arbeiten, ihre S\xF6hne, Jungen und Gesellen, so lange sie die Commerzialprofession treiben, sind unter die Eximirte zu z\xE4hlen: jene aber, welche nicht blo\xDF von der Profession, sondern meistens von einer andern Handthierung leben, sind, wie andere unterth\xE4nige Familien, zu behandeln.

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10.) Alle Negocianten, Banquiers und Handsleute, wenn sie auch keine Landesf\xFCrstliche B\xFCrger; denn alle besondere K\xFCnstler, sind von der Milit\xE4rstellung samt ihren S\xF6hnen befreyet. Desgleichen Ausl\xE4nder, wenn sie auch von gemeinem Stande sind, und nicht durch einen zehnj\xE4hrigen Aufenthalt, oder auf andere Art die innl\xE4ndische Unterth\xE4nigkeit an sich genommen. Diese Exemtion erstrecket sich nicht auf ihre Schreiber, Diener, Knechte, Gesellen, Jungen, Geh\xFClfen und dergleichen, wenn sie der Conscription unterliegen.

11.) Die auf innl\xE4ndische Universit\xE4ten creirte Doctores und Bacalaurei; ja auch die Extrafacultisten, und alle Chirurgi, b\xFCrgerliche und Landesbader, wie auch Apotheker, Notarii, Agenten, Procuratores und Solicitatores (wenn diese 3. letzteren die Befugni\xDF dazu haben) sind als Honoratiores f\xFCr sich und ihre S\xF6hne eximiret. Die S\xF6hne der Landbader, wenn sie sich auf die Kunst ihrer V\xE4ter nich verlegen, oder einen andern zur Milit\xE4rbefreyung qaualificirenden Stand ergreifen, werden eben so, wie die Schreiber der Notarien, Agenten Prokuratoren und Solicitatoren, wie auch die blo\xDFen Studenten, dann die Laboranten der Apotheker, wenn sie von innl\xE4ndischen unterth\xE4nigen Stand sind, in die Milit\xE4rconscription eingezogen;

Die S\xF6hne aus dem unterth\xE4nigen Stand d\xFCrfen, nach einem schon vorhandenen allerh\xF6chsten Befehl, ohne Begnehmigung der L\xE4nderstellen, nicht weiter, als durch die vier untern lateinischen Schulen studieren.

12.) Wird wegen des Bergbaues allergn\xE4digst vestgesetzt, da\xDF

a) Nicht nur alle Bergknappen und \xF6 H\xE4uer, Gruben- und Zimmerleute, Bergschmiede und \xFCberhaupt alle zur Gruben- und Bergarbeit erforderliche das Bergleder zu tragen befugte Leute, samt ihren Kindern und Jungen: sondern auch alle Wasch- Puch- H\xFCtten- und Hammerwerks; dann die zu K\xFCnsten, Maschinen und F\xF6rderni\xDF n\xF6thige Arbeiter und Aufseher von der Milit\xE4rstellung befreyet seyn, dagegen

b) Die zum Bergbau oder Schmelz-und Hammerwesen nicht unmittelbar geh\xF6rige Handwerker und gewerbtreibende Leute, als Fleischhacker, B\xE4cken, Br\xE4uer, Wirthe, Schneider, Schuster, Tischler, Kr\xE4mer, ordinari Zimmerleute, Maurer und andere mit ihren S\xF6hnen, Gesellen, Geh\xFClfen und Handlangern, denn \xFCbrigen, au\xDFer dem Bergbaudistrict befindlichen, n\xE4mlichen Handwerksgenossen bey der Milit\xE4rconscription und Rekrutirung gleich gehalten werden sollen.

c) Die K\xF6hler und Holzmeister samt ihren Knechten sind befreyet, so lange ihre Pachtung, oder Arbeit dauert: ihre Kinder, wenn sie unterth\xE4nigen Standes sind, werden conscri-

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birt. Die Grundobrigkeiten haben das Reclamirungsrecht nicht nur zur Milit\xE4rstellung; sondern auc zur Ansiedlung auf den Gr\xFCnden, wenn sie eben so T\xFCchtige und Taugliche stellen wollen, und k\xF6nnen.

d) Jene Arbeiter und Tagl\xF6hner, die bey den Bergwerken, zu Verrichtungen gebraucht werden, die keine besondere Geschicklichkeit oder Uebung; sondern nur brauchbare Glieder erfordern, k\xF6nnen ihre Grundobrigkeiten abruffen, als Rekruten stellen, oder auf ihre Gr\xFCnde setzen, gegen dem, da\xDF sie n\xF6thigen Falls andere zur Arbeit t\xFCchtige Leute dahin geben.

e) Den Berleuten sind nur nach Ma\xDF ihrer Kunst und vertretender Arbeit: jenen aber die ihre Bergarbeit aus L\xFCderlichkeit verlieren, gar keine Kundschaften zu ertheilen. Welche die Arbeit nicht aushalten, oder sich auf ein anderes Gewerb verlegen, verlieren ihre Bergfreyheit: doch sind hievon jene ausgenommen, welche zuweilen aus Noth, oder um sich einen kleinen Nebenverdienst zu erwerben, eine andere Arbeit auf eine kurze Zeit vornehmen. Die Kundschaft dienet zur Richtschnur der Entscheidung, ob sie f\xFCr eximirt zu halten.

f) M\xFCssen genaue Protocolla oder Mannschaftsb\xFCcher gef\xFChret, und in solchen die Ursache, das Jahr, der Teg wenn ein Bergmann aufgenommen oder abgedankt wird, nebst seinem Tauf - und Zunamen

Lebensalter, und Geburtsort angemerket werden.

g) Gehet die Absicht dahin, da\xDF der Nachziegel des Bergbauvolks aus dem eigenen eximirten Bergbaupersonali fortgepflanzet werde: wenn, aber dennoch aus den nicht eximirten Unterthanen eine Aush\xFClfe n\xF6thig w\xE4re: so kann man zwar, um den Bergbau nicht zu hemmen, einen dergleichen Unterthan, gleich anstellen: um ihn aber unter die best\xE4ndig Befreyte z\xE4hlen zu m\xF6gen, mu\xDF der Consens der Landesstelle einverst\xE4ndlich mit dem Generalcommando eingehotet werden.

h) Die bey den Bergbeamnte als Bediente, Knechte und Jungen in Privatdiensten stehende Unterthanen sind, wie die auf zeitliche Arbeit in den Bergwerken befindliche Tagl\xF6hner, in den Milit\xE4rb\xFCchern, wenn sie unterth\xE4nigen Standes und diensttauglich, unter den Conscribirten zu f\xFChren.

II. Wissenschaften.

Ungarische Literatur.

Nachrichten von Wolfgang Bethlens Geschichtb\xFCchern.

Man hat vor einem Jahr in dem 9. St\xFCck dieser gelehrten Anzeigen Seite 72. den Wunsch ge\xE4ussert,

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auch Nachrichten von einigen alten und seltenen gedruckten sowohl, als geschriebenen B\xFCchern, lesen zu wollen. Kaum las ich den Auszug dieses Schreibens, so entschlo\xDF ich mich alsbald, Freunden des Alterthums eine Gen\xFCge zu leisten. Den Anfang mache ich daher mit Wolfgang Bethlens Geschichtb\xFCchern, die ich vor drey Jahren in der vortreflichen Bibliotheck ungarischer Schriftsteller, des Herrn. D. Schwarz, Professors zu Kinteln gesehen habe, und welche er mir auch beynahe ein halbes Jahr zum Durchlesen auf meine Stube gab. Da hatte ich die bester Gelegenheit, diesen Verfasser, aus seinem Werke, n\xE4her kennen zu lernen, und einige beygef\xFCgte Umst\xE4nde seines Lebens zu sammeln. Erhalte ich den Beyfall des gelehrten Publikums, so wird dieses f\xFCr mich eine Ermunterung seyn, mit diesen angefangenen Nachrichten seltener B\xFCcher und Handschriften fernerhin fortzufahren, um auch von dieser Seite zeigen zu k\xF6nnen, da\xDF Ungerland eben so gut, wie andere K\xF6nigreiche, ihre gelehrte M\xE4nner, auf die es stolz seyn kann, gehabt habe.

Das erste Ger\xFCchte, da\xDF sich von diesem historischen Werke (welches f\xFCr vollst\xE4ndig zu halten ist, wenn man es ohne Titel, und ohne einiger Vorrede gleich mit den Worten Seite 1. an der Stirne: Wolf. de Bethlen Historiarum liber primus haben kann) ausgebreitet hat; als wenn davon nur zwey Exemplare, in der ganzen Welt vorhanden w\xE4ren; ist falsch und ungegr\xFCndet. Dieses Vorurtheil mag daher entstanden seyn: wie n\xE4mlich der vermauerte Keller wieder ge\xF6ffnet worden ist, wurde eine Lage der B\xF6gen, und zwar in der Mitte des Werkes, dergestalt verworfen, da\xDF nur zwey neue Exemplare haben completiret werden k\xF6nnen. Ist aber dieses ein hinl\xE4nglicher Grund? gewi\xDF nicht; denn woher w\xE4re dasjenige Exemplar, welches man in der hochf\xFCrstlichen Bibliotheck zu Cassel besitzet? wenn nur zwey Exemplare in der Welt zu finden w\xE4ren.

Indessen bleibt es doch wahr, da\xDF dieses Werk sehr rar ist, wie alle andere ausl\xE4ndische B\xFCcher solcher Verfasser, die keine Handlung mit ihrem B\xFCchergute treiben, und die nur f\xFCr sich, f\xFCr ihre G\xF6nner und Freunde einige abziehen lassen. K\xF6hler schreibt in seinen M\xFCnzbelustigungen: Wenn mir die Wahl zugelassen w\xFCrde, entweder zu siebenzehn Dukaten, der siebenzehn auf einander gefolgten ersten F\xFCrsten von Siebenb\xFCrgen, oder zu dem Bethlenischen Werke zu greifen, so w\xFCrde ich das erstere doch lieber haben wollen, als das letztere; denn ein Buch kann man sich zur Noth abschreiben lassen; alte Dukaten und Thaler aber darf man nicht nachm\xFCnzen.

Das Ende dieses Werkes, so wie ich es gesehen habe, lauter Seite 832. Quidquid in terris erat abditum, id

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eruebant, quidquid extra in pagis erat reper - mit dem Custos paginae- tum imo: und eben mit diesem Custos der abgebrochenen paginae f\xE4ngt die handschriftliche Fortsetzung, die dabey war, wieder an .......tum , imo imo gallinas in agris, omnia diripiebant &c. Sie, diese Fortsetzung cgunj, enthielt 30. geschriebene Hefte in Folio, und jedes Heft bestund aus 4 wohl 5. auch 6. B\xF6gen, jeder Bogen aus zween Bl\xE4ttern. Und diese geschriebene Geschichte erstreckt sich bis zum Antritt der Regierung des F\xFCrsten Gabriel Bathory; und endiget mit dem Jahre 1609.

Was den Verfasser dieses seltenen Werkes anbetrifft, kann mit Gewi\xDFheit behaupten, da\xDF er aus einem alten, annoch in gro\xDFer Bl\xFCthe stehenden Gr\xE4flichen Siebenb\xFCrgisch-Ungarischen Stamme entsprossen gewesen. Unter der Regierung Michael Apafi des I. war er Siebenb\xFCrgischer Kanzler. Wo er nun geblieben, und ob er nach K\xF6hlers Bericht, in die Tartarische Gefangenschaft gerathen, in derselben sein Leben beschlossen, will ich weder bejahen, noch verneinen.

Die Mittel der Behelfe, die er bey der Verfertigung dieses Werkes brauchte, waren 1) Istvanfius ganz gewi\xDF; weil er ihn nicht selten wiederleget und ihn nicht sehr oft widerspricht; aber mit der gr\xF6\xDFten und beliebtesten M\xE4ssigung der Denkungs- und Ausdr\xFCckungsart. Als handschriftliche Mittel brauchte er 2) Joh. Michaelem Brutum, der auf Antrieb und Kosten Stepbani Batthory, erst F\xFCrsten von Siebenb\xFCrgen, nachmaligen K\xF6nig in Pohlen, rerum pannonicarum libros geschrieben. Ferner 3) einen mir noch unbekannten Szamos-K\xF6ryum und wiederum 4) einen Simigyanum und andere mehr. Daher das Werk in sehr ungleichem, guten und schlechtem Latein fortgehet. Welches nicht anders hat seyn k\xF6nnen; zumalen da es apodicktisch wahr ist, da\xDF sich der Verfa\xDFer dieses Werkes, mancher anderer Schriftsteller, von verschiedener F\xE4higkeit und Geschicklichkeit, Sprachkunde und Kritick bedienet habe. Ueberdie\xDF ist ihm das ganze Siebenb\xFCrgiesche Archiv mit mehr anderen, zum Gebrauch und belibiger Anwendung offen gestenden.

Mit dem Abdrucke dieses Werkes hatte es folgende Beschaffenheit. Der Graf Bethlen hatte eine eigene Buchdruckerey auf seinem Stammschlo\xDFe Keresd, deutsch Kreusch genannt. Zu diesen seinen Bem\xFChungen, lie\xDF er sich sauber gegossene Schriften, Papier und Arbeitsleute kommen; ob nun aus Holland; will ich dahin gestellt seyn lassen: so viel ist gewi\xDF, da\xDF Papier und Druck unvergleichlich sind. Herr Tschetschi, gewsener Informator in dem hochgr\xE4flichen Hause Bethlen zu Keresd sagte, da\xDF in dem aufgemauerten Keller des Schlo\xDFes, neben dem Schriftengut, auch ganze Tr\xFCmmer von der Buchdruckerpresse und Buchstabenk\xE4sten, auch eine Menge zerstreuter Buchstaben gefunden worden.

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Schade, da\xDF er nicht einiges davon, als eine Rarit\xE4t aufgehoben hat!

Bald darauf ist dieses hochgesch\xE4tze Werk unterbrochen worden. Kohler in seinen M\xFCnzbelustigungen im 9. Theil Seite 116. &c. sagt zwar, da\xDF es durch einen Tartarischen Einfall, bey welcher Gelegenheit auch der w\xFCrdige Verfasser selbst in die barbarische Gefangenschaft gerathen seyn soll, unterbrochen worden w\xE4re. Wahr ist es, da\xDF in den gro\xDFen und langwierigen Kriegen, die man mit den T\xFCrken gef\xFChret hat, von anno 1683. bis zum Karlowitzer Frieden 1699. mehrere Tartarische Einf\xE4lle in Siebenb\xFCrgen geschehen sind. Ob aber unter diesen Einf\xE4llen der Verfasser gefangen worden sey, das unterstunde ich mich nicht, in dem vorhergehenden, weder zu bejahen, noch zu verneinem.

Aber desto dreuster und k\xFChner verneine ich es, da\xDF die Tartarischen Einf\xE4lle das Bethlenische Werk unterbrachten, ja gar in einen Keller, der vermauert werden m\xFCssen, hineingebracht haben. Dem Tartarischen Schwarme war ja in allem, mit den Papieren nichts gedienet: und h\xE4tte er sich daran vergreifen wollen, so w\xFCrde es ein leichtes gewesen seyn, die hungerigen G\xE4ste mit einer Heerde Vieh, oder mit einer Summe Geldes abzupfeifen. Es mu\xDF folglich eine andere Ursache gewesen seyn. Welche es eigentlich gewesen? werden es die am besten wissen, die entweder dieses seltene Werk selbst besitzen; oder aber Gelegenheit gehabt haben, es mit einem aufmerksamen Auge zu durchbl\xE4ttern. bl\xE4ttern. — — —

So viel mu\xDF ich aber doch sagen, was das Werk an -und vor sich selbst betrifft, da\xDF es gewi\xDF mit ausnehmenden Sch\xF6nheiten prange. Es werde nach Livianischer und Kurzianischer Weise, Reden eingeschaltet, die freylich niemals gehalten, jedoch aber der redenden Personen ihre Denkungs- und Gesinnungsart vollkommen angemessen worden sind. Ich will nur ein Exempel hier als das vollkommenste und sch\xF6nste unter allen anf\xFChren. Als in des F\xFCrsten Sigismundi Bathory geheimen Rathsversammlung ausgemacht werden sollen; ob man mit dem T\xFCrken ferener in Frieden zu leben, oder ihm vielmehr den Krieg anzuk\xFCndigen Ursach h\xE4tte? da riethen die erfahrensten geheimen R\xE4the zum Frieden, und ihnen werden vollst\xE4ndige Reden den Mund gcleget, die man gewi\xDF mit vielem Vergn\xFCgen lieset. Dahingegen rieth die Officialit\xE4t von der Kriegsmacht zum Krieg und zur Gewalt der Waffen. Ein Feldherr namens Geszti wird vor andern redend eingef\xFChret, dessen Ton ein rechtes Meisterst\xFCck einer kriegerischen, mit einiger Belesenheit gezierten, Beredsamkeit ist. Diese Rede eines ungarischen Kriegshelden habe ich wohl, bey einer guten Laune, mehr, als zehenmal durchgelesen, und immer darinnen bewundernde rednerische Sch\xF6nheiten gefunden.

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III. Manufakturen.

Gewebte Wollenmalerey.

Wir haben in unsern vorhergehenden Jahrg\xE4ngen der Erbl\xE4ndischen K\xFCnster gedacht, besonders derjenigen, die sich zugleich auch die Hochachtung und Bewunderung der Ausl\xE4nder druch ihren Flei\xDF erworben haben. Nun k\xF6nnen wir nicht vorbeygehen, ohne auch die Geschicklichkeit eines in allerh\xF6chsten Diensten stehenden Ausl\xE4nders unsern Lesern anzupreisen: eines Malers; der aber nicht mit dem Pensel oder der Kreide malet, sondern mit dem Kamm und vermittelst einer Maschine. Es ist dies Herr Freyl k. k. Garde des Noeubles. Dieser geschickte K\xFCnstler macht auf seiner Maschine, alle m\xF6gliche Ideen von Landschaften, Historien, Thier- Blumen- und Fruchtst\xFCcken, und nimmt an statt der Farben, allerley blo\xDF gef\xE4rbte fein gesponnene Wolle dazu. Alles wird so lebhaft, deutlich, sch\xF6n gezeichnet, und k\xFCnstlich kolorirt, da\xDF man es, wenn man ein wenig davon siehet, gar nicht von einer wirklichen Malerey unterscheiden kann.

Man findet bey ihm die Abbildungen beyder kaiserl. k\xF6nigl. Majest\xE4ten, die so sch\xF6n in Schatten und Licht , bis auf die geringesten Theile, garbeitet sind, da\xDF ein jeder, nicht allein die genaueste Aehnlichkeit so gleich siehet, sondern auch diese seine Arbeit zu bewundern, veranlasset wird.

Herrschaften lassen bey diesem K\xFCnstler Tapeten, Sessel\xFCberz\xFCge, und andere aehnliche Dinge mehr nach eigenen ihm gegebenen Zeichnungen oder wirklichen Schildereyen verfertigen: welche bewunderungsw\xFCrdig gerathe, und allen Kennern des guten Geschmackes gefallen m\xFCssen. Man wei\xDF, da\xDF die Kunst der St\xFCckerey auf einen sehr hohen Grad getrieben worden: allein da\xDF sie \xE4hlich durch eine Maschine nachzuahmen sey; davon sind noch wenige Beweise in diesen Gegenden vorhanden. Das einzige, was daran auszusetzen seyn m\xF6chte, ist, da\xDF die feinsten Arbeiten, wie solche Abblindungen leicht von Motten ruiniret werden k\xF6nnen, wenn sie nicht mit einem Glas verwahrt sind.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r5 - 11 Apr 2011, AgostonBernad
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