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Bl\xE4ttern: arrowbleft I. Jahrgang, XIV. St\xFCck - I. Jahrgang, XVI. St\xFCck arrowbright

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I. Jahrgang, XV. St\xFCck, den 9. October 1771.

I. Allerh\xF6chste Verordnungen.

1) Die Geldausschleppung betreffend.

Es sind zwar die gesch\xE4rftesten Generalien vorhanden, Kraft welcher ohne allerh\xF6chsten Consens baare Geldsummen, in betr\xE4chtlichem Quanto, au\xDFerhalb der kais. k\xF6n. Erbstaaten, nicht verf\xFChret oder verschicket werden d\xFCrfen. Nachdeme es sich aber veroffenbaret, da\xDF diesem allerh\xF6chsten auf das Be\xDFte der Erbl\xE4nder abzielenden Verbothe mehrf\xE4ltig zuwider gehandelt, und hin und wieder ansehnliche Geldsummen von k. k. Unterthanen au\xDFerhalb Landes in fremde Banken angelegt, oder sonst zu andern Absichten verschicket, und dem innl\xE4ndischen Handel und Umlauf erzogen werden:

So haben Ihre kais. k\xF6n. apostol. Majest\xE4t zur Abstellung dieses zum Nachtheil der Erbk\xF6nigreiche und L\xE4nder gereichenden Unfugs, allergn\xE4digst geruhet unter dem 4. des abgewichenen Monats September, alle wegen der Geldausschleppungen schon bestehende allerh\xF6chste Verordnungen \xFCberhaupt zu wiederholen: auch allen in den k. k. Erbl\xE4ndern befindlichen Kl\xF6stern und geistlichen Orden beyderley Geschlechts exempti vel non exempti ordinis, insbesondere zu gebiethen, da\xDF selbe k\xFCnftighin, ohne vorher den allerh\xF6chsten Consens eingeholt zu haben, sich nicht beygehen lassen sollen: einiges Geld in Natura, oder durch Wechsel, au\xDFerhalb der Erbl\xE4nder anzulegen, zu verschicken, oder zu verwenden; oder ihren au\xDFerhalb der k. k. Staaten wohnenden Ordensgeneralen, unter was immer f\xFCr einem Vorwande zuzusenden.

Im widrigen Falle soll das au\xDFer Landes zu verschicken angetragene Geldquantum unnachsichtlich confisciret: oder wenn dasselbe vor der Entdeckung, \xFCber die Gr\xE4nzen der k. k. Erbstaaten schon ausgeschw\xE4rzet worden w\xE4re, der schuldige Orden oder Kloster, zu Erlegung des n\xE4mlichen Betrages zur

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Strafe seines Ungehorsams, das erstemal angehalten: bey wiederholter Uebertrettung aber, ein solches Ordenshaus gar aufgehoben werden.

Ihre k. k. apost. Masefi\xE4t versehen sich ganz gewi\xDF von einem jeden Ordensgeneralen, da\xDF er, so weit es die in den k. k. Staaten liegende Kl\xF6ster betrift, sich dieser allerh\xF6chsten Verordnung gerne f\xFCgen: darwider durch fernere Anbegehrung einiges Geldes von seinen Ordenskl\xF6stern selbst nicht handeln: noch selbe zu einem str\xE4flichen Ungehorsam gegen die landesherrlichen Gebothe, folglich in die Verschuldung der allerh\xF6chsten Ungnade und schweren Ahndung verleiten werde.

Auch alljene, die zu einer solchen Geldverschickung von der Geistlichkeit in Natura oder durch Wechsel sich gebrauchen lassen, oder hierzu mitwirken, sollen im Betrettungsfalle, mit empfindlichen Geld- ja nach Gestalt der Umst\xE4nde mit gemessenen Leibesstraffen angesehen werden.

v. G.

2) Wegen der vollkommen unbeschr\xE4nkten Freyheit bey Anordnung des letzten Willens.

Ihrer k. k. apostol. Majest\xE4t ist es glaubw\xFCrdig beygebracht worden, da\xDF hin und wieder auf dem Lande bey Absterben der Bauern, und zuweilen auch in den St\xE4dten bey wohlhabenden Burgersleuten, die zum letzten Beystande f\xFCr die Kranken herbeygeholten Geistlichen, sich zur Verfertigung der Testamente gebrauchen lassen; in welchen F\xE4llen, besonders, wenn nach er\xF6fnetem Testamente, wie es nicht selten geschiehet, gro\xDFe, die Erben beschwerende fromme Verm\xE4chtnisse, Stiftungen oder Legaten f\xFCr das Kloster desjenigen Geistlichen, der das Testament verfasset hat, herauskommen, viele Klagen wider die Geistlichkeit hervorbrechen:

Allerh\xF6chst Dieselbe haben dahero unter eben dem 4ten September allen, sowohl Welt- als was immer f\xFCr Ordensgeistlichen, zu allen Zeiten, und in allen auch den dringendesten F\xE4llen, die Verfertigung eines Testaments f\xFCr jemand andren, und zwar sub nullitate actus ein f\xFCr allemal verbothen: indeme ein Sterbender, wenn er noch so viele Zeit und Kr\xE4ften \xFCbrig hat, dem Geistlichen sein Testament in die Feder zu dictiren, viel leichter, oder doch eben so geschwind, seinen letzten Willen vor zween ehrbaren M\xE4nnern, wenn auch selbe nicht schreiben k\xF6nnten, erkl\xE4ren, und also ein Testamentum nuncupativum errichten kann.

Nach eben dieser allerh\xF6chsten Verordnung, darf ein Ordensgeistlicher, auch in dem dringendesten Falle keine Zeugenschaft bey einem Testamente leisten: und soll ein solches Testament f\xFCr ung\xFCltig erkl\xE4ret; der Erblasser, als decedens ab intestato betrachtet, folglich die Verlassenschaft nach Ord-

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nung der Rechten, als ob gar kein Testament vorhanden w\xE4re, eingeantwortet werden. In Ansehung der Zeugenschaft hingegen, bleibet es den Weltgeistlichen unbenommen, damit, wie zeithero, bey sich ergebenden Gelegenheiten, g\xFCltig einzuschreiten.

v. G.

II. Wissenschaften.

N\xFCtzliche B\xFCcher.

In dem I. St\xFCcke unserer Bl\xE4tter haben wir das neueste Werk des gelehrten Herrn Canonicus zu Agram Balthasar Adam Kercselich de Corbavia angezeiget. Null wollen wir ein anderes dem Publikum bekannt machen, welches aus eben dieser Feder geflossen, und bereits vor etlichen Jahren daselbst zum Vorschein gekommen ist. Es f\xFChret folgenden Titel: Historiarum Cathedralis Ecclesiae Zagrabiensis Partis I. Tomus I. praemissis praeliminaribus, continens seriem Episcoporum, ab anno 1091. ad ann. 1603. & tam Episcoporum, quam alias notitias. Studio labore et impensis Nobilis & Reverendiss. Domini Balthasaris Adami Kercselich de Corbavia, Apostolicae Regiae Majestatis Clementia, Abbatis insulati SS. Apostolorum Petri et Pauli de Kacs &c. Ex privilegio Regio & Superiorum facultate. Zagrabiae, typis primo Rainerianis, dein Zerauschegianis ac demum Antonii Jandera Typographi Vbl. Cap. Eccl. Zagr. in Nova Villa. In Fol. 340 S. nebst einer Vorrede und 3 S. starken Vorerinnerung, in welcher, verschiedene im Werke vorkommende Stellen berichtiget werden. In der Vorrede er\xF6fnet der Herr Verfasser seinen Plan, welchen er bey Ausarbeitung dieses Werkes zu befolgen gedachte: er erz\xE4hlet hierinn die Umst\xE4nde, die ihn zur Ausarbeitung veranlasset; er ber\xFChret auch jene, so die Herausgabe des Werkes erschweret und ihn m\xFCde genug gemacht haben, um die Ausf\xFChrung des gemachten Entwurfs aufzugeben, und es bey diesem Bande des I. Theiles bewenden zu lassen. Pflicht und Dankbarkeit gegen seinen ehemaligen G\xF6nner den k\xF6nigl. ungarischen Hofkanzler Grafen Leopold von Nadasd, dem er sein Werk (siehe 77. S.) zueignen wollte, hieran aber durch den dazwischen gekommenen Tod dieses Ministers verhindert wurde, schienen es von ihm gefordert zu haben, seine Vorrede mit einer kurzen Abhandlung von dem Alterthume dieses gr\xE4fl. Hauses zu beschlie\xDFen.

Dieser erste Band ist in XIV. Kapitel abgetheilet; es handelt das 1) von dem Stifter des Bi\xDFthums Agram. Dieser war der heil. Ladislaus K\xF6nig von Ungarn. 2) Von dem Stiftungsorte. 3) Von dem Stiftungsjahre und dem Endzwecke derselben. S. 6—9 4) Von den Bi\xDFth\xFCmern, welche in Sklavonien vor der Stiftung des Bi\xDFthums Agram gewesen sind. 5) Ob nicht eines von den vorherigen Bi\xDFth\xFCmern nach Agram verse-

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tzet worden? 6) Von der Gr\xF6\xDFe des Agramer Bi\xDFthums, von S. 19 bis 40. 7) Von der Residenz der Bisch\xF6fe von Agram. 8) Von den Privilegien des Bi\xDFthums Agram: wo einige bisher ungedruckte merkw\xFCrdige Urkunden vorkommen. 9) Von den Eink\xFCnften des Bi\xDFthums und den sogenannten bisch\xF6flichen Tafelg\xFCtern. 10) Von dem Districte Ivanich. 11) Von andern G\xFCtern der Bisch\xF6fe zu Agram. 12) Folgt ein Verzeichni\xDF der Bisch\xF6fe von der Stiftung des Bi\xDFthums bis auf das Jahre 1300, in welchem Zeitraume, wann der in der Vorerinnerung angemerkte Bischof Verbleu mitgez\xE4hlet wird, 21 vorkommen. 13) Fortsetzung des Verzeichnisses der Bisch\xF6fe, Gouverneurs und Verweser des Bi\xDFthums vom Jahre 1300 bis 1500. 14) Fernere Fortsetzung vom Jahre 1500 bis auf Nicol. III. Zelnicey sonsten Stephanich genannt, welcher im Jahre 1598 zu dieser W\xFCrde gelanget, und in der Reihe der 55. gewesen ist.

S. 323 f\xE4ngt der Nachtrag an, in welchem \xA7. 1. verschiedene Zus\xE4tze, zur Aufkl\xE4rung ein und anderer wichtiger Stellen des Werkes, enthalten sind. Wir wollen einige derselben hier anf\xFChren, und zwar zeichnen sich vor andern aus die Erinnerungen, welche die Geschichte K\xF6nig Adreas II. betreffen, zur 79 Seite; ferner das Privilegium eben dieses K\xF6niges vom Jahre 1217 als ein Zusatz zur 80sten S. und jenes von Bela IV. so er der adelichen Gemeine von Draganich im Jahre 1260 ertheilet. Der Anhang zur 127 S. von der rechten Hand des heil. K\xF6niges Stephanus von Ungarn, welche in Ragusa etliche Jahrhunderte verwahret, durch allerh\xF6chste Anstalten aber, um die Mitte dieses Jahres anhero, und endlich wieder in die Hauptstadt dieses K\xF6nigreichs Ofen gebracht worden, ist lesensw\xFCrdig.

\xA7. 2 folgen verschiedene Anmerkungen, wodurch die eingeschlichenen fehlerhaften Stellen verbessert werden.

Beede Werke sind nunmehro bey dem Hrn. Herausgeber zu haben, und zwar

Dte Notitiae praeliminares de Regnis Dalmatiae Croatiae Sclavoniae f\xFCr 3 fl. 30 kr.

Historiarum Cathedralis Ecclesiae Zagrabiensis Partis I. Tom. I. 2 fl. 30 kr.

Ferner auch die Abhandlung vom Schw\xE4rmen der Bienen von Hrn. Anton Janscha f\xFCr 24 kr.

v. R.

III. Von K\xFCnstlern.

Zu den Mitgliedern der kais. k\xF6nigl Akademie der Mahler- Bildhauer- und Baukunst geh\xF6ret auch noch

Herr Laurentius Ramlo,

der in einer besonders feinen und angenehmen Art Landschaften zu zeichnen vortreflich ge\xFCbet ist. Ein Paar dergleichen hat er f\xFCr sein Aufnahmst\xFCck

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\xFCbergeben, in welchen das Auge eines Liebhabers durch gute Aufmerksamkeit auf die sch\xF6nen Aussichten, ver\xE4nderten Gegenden, Geb\xFCsche, W\xE4sser, Geb\xE4ude, Menschen und Thiere gereizet und unterhalten wird. Eben diese seine Geschicklichkeit hat viele hohe Standespersonen bewogen, sich von ihme in der Zeichnung Unterricht geben zulassen: und die kais. k\xF6nigl. Akademie hat bereits ein mit ausnehmendem Flei\xDFe verfertigtes St\xFCck von einer derselben zum Angedenken erhalten.

Man k\xF6nnte die Anzeige von den Mitgliedern und ihren Werken noch weiter fortsetzen. Weil aber viele von ihnen sich in andern L\xE4ndern befinden; und andrer ihre Arbeiten nicht \xF6ffentlich, sondern bey Privatliebhabern zu sehen sind: so wollen wir es dermalen bey diesen bewenden lassen: und vielmehr die Wohnungen der K\xFCnstler, deren Werke wir in unsern Bl\xE4ttern angezeiget haben, indeme diese Nachricht verschiedenen unserer Leser angenehm, ihnen aber n\xFCtzlich seyn kann, hier nachholen.

Herr Caspar Sambach, Professor der Mahlerey auf dem Spitelberg bey den 3. Kugeln.

Herr Jakob Schletterer, Professor der Bildhauerey, vor dem Stubenthor in dem goldspinnerischen Hause.

Herr Vincenz Fischer, Professor der Architektur, auf dem Spittelberg bey dem gr\xFCnen Adler.

Herr Joseph Hauzinger, zweyter Professor der Mahlerey, auf dem Salzgries in dem Spitzelkrammerischen Hause.

Herr Franz Messerschmid, zweyter Professor der Bildhauerey, in der Hungargasse, in seinem Hause.

Herr Ferdinand H\xF6tzendorf von Hohenberg, zweyter Professor der Architectur, auf der Schottenpastey in seinem Hause.

Herr Karl Auerbach, in der Wollzeil im Lebzelterischen Hause.

Herr Johann Gfall in dem untern Arsenal.

Herr Anton Maulbertsch auf dem Getreidmarkte im Freyhause.

Herr Caspar Schwab, auf der Schottenpastey im Kaiserischen Hause.

Herr Johann Georg Dorfmeister, zu Mariahilf beym weissen Drachen.

Herr Johann Greippel, im Fischhof.

Herr Joseph Ramlo, zu Mariahilf beym wei\xDFen Stern Nro. 12.

Herr Franz Wagensch\xF6n, in der Singerstrassen, unter dem Franciscanerkloster im Schneiderischen Hause.

Herr Johann Christoph von Reinsperger, auf dem Neubau bey dem Fasan.

Herr Ferdinand Landerer, zu Mariahilf beym schwarzen Thor.

Herr Bartholom\xE4us von Altonmonte, zu Linz vor dem Schmidthor im Fridelischen Hause.

v. W.

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IV. Seltene M\xFCnzen.

Ein ausw\xE4rtiger Sammler ungarisch- und siebenb\xFCrgischer M\xFCnzen, suchet gegen gute Bezahlung folgende Goldst\xFCcke oder sogenannte Ducaten, als

1) Von der K\xF6niginn Maria I. mit dem heil. Ladislaus auf der einen, und mit dem ungarisch-neapolitanischen Wappen auf der andern Seite, nebst der Aufschrift: MARIAE. DEI G. R. VNGARIAE.

2) Von Johann Huniades, mit dem ungarisch- und seinem Familien-Wappen auf der Hauptseite, und der Aufschrift: IOHANES D. H. W. R. VNGARIAE. GV.

3) Von einigen Siebenb\xFCrgischen F\xFCrsten, als Stephan Bathori, Achatius Barcsaj und Johannes Kem\xE8ny.

Die Anzeige hievon kann bey dem Hrn. Herausgeber unserer Bl\xE4tter geschehen.

v. B.

V. Landwirthschaft.

Wer die vielen und jederzeit verschiedenen Zweige der Landwirthschaft der ernstlich betrachtet, der mu\xDF sich billig verwundern, wenn er siehet, odr h\xF6ret, den Mangel in eine Gegend angekommen, wo doch sonst der Ueberflu\xDF in allen Ecken ausgebreitet war.

Die Natur bietet uns so vielerley Wege an, wo nicht den Ueberflu\xDF, dennoch das Nothwendige zu besitzen: ja, sie segnet \xFCberall die Arbeit unserer H\xE4nde, wenn wir nur auf ihre Wirkung achten wollen. L\xE4\xDFt sie es auch zuweilen an einem Theile fehlen; so ist sie an dem andern desto wirksamer und freygebiger. Unsere Aufmerksamkeit soll dadurch nur rege gemacht werden.

Sie reicht aus ihrem Schoo\xDFe alle Lebensbed\xFCrfnisse demjenigen reichlich dar, der sie darum begr\xFC\xDFet. Sie ist das wahre Horn des Ueberflusses, aus dem Nahrung und Kleider fallen. Niemand ist von dieser g\xFCtigen Geberinn ausgeschlossen, wer sich nur ihren Gesetzen unterwerfen, und der Arbeit eifrig widmen will. Nur diese sind w\xFCrdige Bewohner der Erde! Freylich ist die Arbeit und das Bem\xFChen auf diesem Runde unterschieden. Eine andere hat der Staatsmann: der Gelehrte: der Kaufmann: der K\xFCnstler und Handwerksmann: eine andere geh\xF6rt vor den Landmann. - Wenn nur die Arbeit allen M\xFC\xDFiggang vertreibet; so bleibt der Segen nicht aus. Ein flei\xDFiger Naturbemerker findet aller Orten, Fu\xDFstapfen, die von Fette triefen. Alles ist zu seinem Nutzen erschaffen.

Wir wollen nur einen geringen Zweig der Landwirthschaft vor uns

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nehmen, und dessen Nutzen untersuchen. Es ist solcher die Obstb\xE4umpflanzung. Da\xDF diese auf alle Art und Weise weit st\xE4rker betrieben werden k\xF6nne: davon \xFCberzeuget uns sowohl die Gelegenheit, als auch der daraus entspringende gro\xDFe Nutzen. Es ist bekannt, da\xDF ein Obstbaum sehr wenig Platz einnimmt: es ist aber auch bekannt, da\xDF viele Pl\xE4tze, die zum Kornanbau zu schmal oder zu unbequem sind, nicht benutzt werden: zudem kann er auch in gro\xDFen Bauernh\xF6fen sowohl inn- als au\xDFerhalb gepflanzet stehen? und mag er nicht auch wie eine Allee an Strassen und Seitenwege hingesetzet werden? Wie viele gro\xDFe Felder giebt es, auf welchen noch keine Frucht, theils wegen der vielen Feuchte, theils der sonst harten und steinigten Bodens halber, wachsen kann, die aber dennoch zu einigem Obsttragen geschickt genug w\xE4ren. Genug, indem eine jede Erde zum Nutzen des Menschen da lieget: so sollte man auch allezeit bedacht seyn, sie auf eine, oder die andere Art dazu anzuwenden, und die Anpflanzung der Obstb\xE4ume nie aus der Acht lassen. Bekanntermassen sind noch viele theils gro\xDFe Pl\xE4tze auf dem Lande unbebauet und unbenutzet anzutreffen: k\xF6nnte hier nicht auch eine Austheilung gemacht werden, welche die Obstb\xE4umpflanzung zur Absicht h\xE4tte? Ein jeder Armer kann sie selbst vornehmen, ohne da\xDF sie ihm an seiner nothd\xFCrftigen Arbeit einige Zeit entziehet: auch die junge Obstsch\xF6\xDFlinge sehr wenig kosten. Auf diese Art w\xFCrde ein jeder Winkel seinem Eigenth\xFCmer diejenige M\xFChe belohnen, die er an ihn gewendet hat.

Vor wohlhabende Landleute d\xF6rften die Wiesen und gro\xDFe Kornst\xFCcke, Kraut- und andere G\xE4rten mit allerley Obstb\xE4umen eingefasset werden, welches bereits der Gebrauch in ganz England ist.

Sehen wir auf den Nutzen: so ist dieser gro\xDF genug. Viele wissen, da\xDF durch das gr\xFCne und d\xFCrre Obstessen auch viel Brod und Mehl ersparet bleibe; besonders im Winter, wo viele Bauern keine Frucht mehr haben. Der gro\xDFe Obstvorrath dienet hierzu. Verdirbt welches; so wird es den Schweinen zugebracht. Ist keine Gelegenheit zum verkaufen da, woran es doch fehlen m\xF6chte: alsdenn kann es zu Most, E\xDFig und Brandtwein gemacht werden. Aus den Kirschen wird der beste Brandtwein bekannterma\xDFen gezogen. Wie brauchbar das Nu\xDF\xF6l: wie erquickend der Aepfelwein ist, besonders aus den Borstorfer\xE4pfeln, und wie nahrhaft aus den s\xFC\xDFen Birnen und Zwetschgen gesottenes Latwerg ist; das wissen die am Rhein und an der Mosel wohnende, auch sonst hier und da erfahrne Landleute am besten. Wir wollen von dem verschiedenen Gebrauche des mancherley d\xFCrren Obstes nicht einmal gedenken, als welches sowohl den Leckerm\xE4ulern dienet, wie auch den Hunger des Armen zu begegne im Stande ist.

Und endlich, wenn auch manche B\xE4ume zu alt geworden, und keine

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Fr\xFCchte mehr tragen: so k\xF6nnen sie durchs Abhauen nach Beschaffenheit ihrer G\xFCte wieder genutzet, und entweder als Brennholz, und sonsten gebrauchet oder verkaufet werden. Man berechne nur einmal, welchen Platz 100000 Obstb\xE4ume einnehmen - wie gering dieser ist, wenn sie auf die ihnen hierinn angezeigten Pl\xE4tze gesetzet werden, und wie gro\xDF der Ertrag dieser Anzahl B\xE4ume wird, ein Jahr ins andere gerechnet. - Desgleichen der Holznutzen. - Man erstaunet, und mu\xDF sagen: die Landwirthschaft bleibt die n\xFCtzlichste und nothwendigste Besch\xE4ftigung. Die Fruchtersparung kann niemals zu gro\xDF in einem Lande werden; wozu ihr die gr\xF6\xDFere Obstb\xE4umpflanzung sehr beh\xFClflich ist.

v. R.

IV. [VI.]

Dienstsuchende Personen.

Ein t\xFCchtiges Subjektum w\xFCnschet wegen der Erziehung seiner Kinder anderw\xE4rts angestellt zu werden.

Ein ge\xFCbter Feldmesser, welcher nach 13j\xE4hrigen Kriegsdiensten, sich in Ungarn niedergelassen hat, und bey einem gewissen Comitate in Dienst und Pflichten genommen worden its, w\xFCnschet, vorz\xFCglich um seinen Kindern die erforderliche Erziehung geben zu k\xF6nnen, seinen bisherigen Aufenthalt zu ver\xE4ndern, und in den k. k. Erbl\xE4ndern anderw\xE4rts bedienstet zu werden. Die deutsche und franz\xF6sische Sprache sind seine Muttersprachen, und die ungarische besitzt er ebenfalls in einem ziemlichen Grade, nebst noch andern Talenten und Geschicklichkeiten, dergestalten, da\xDF er bey einem Alter von 39 Jahren hoffen darf, nicht allein als Feldmesser, sondern auch bey der von der Landwirthschaft erlangten Kenntni\xDF in verschiedenen andern Diensten, sowohl bey hohen Herrschaften, als bey Fabriquen und Naufacturen; zur vollkommenen Zufriedenheit derjenigen, die ihn anstellen wollen, seine Obliegenheiten befolgen zu k\xF6nnen.

W\xE4re nun jemand gesonnen, die guten W\xFCnsche dieses sorgf\xE4ltigen Vaters zu beg\xFCnstigen; der beliebe davon dem Herrn Herausgeber dieser privilegirten Anzeigen Nachricht zu geben.

v. P.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r20 - 24 Feb 2012, AgostonBernad
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