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Bl\xE4ttern: < IV. Jahrgang, XXX. St\xFCck - IV. Jahrgang, XXXII. St\xFCck >



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IV. Jahrgang, XXXI. St\xFCck, den 3. August 1774.

I. Wissenschaften

Fortsetzung der Recension der Abhandlung von den Titeln und Wappen, welche Maria Theresia, als apostolische K\xF6nigin f\xFChret. Von Herrn Franz Karl von Palm. (Im XXX. St\xFCcke S. 233)

Andreas II. hat den Titel eine K\xF6nigs von Gallizien und Lodomerien nicht nur im Jahre 1211. in der, vom Herrn Verfasser S. 44. angef\xFChrten Urkunde schon gebrauchet, sondern selbigen gleich in den ersten Jahren seiner Regierung angonommen. Bey Daniel Farlatt, in Illyrico Sacro III. Theil S. 237. findet man ein Diploma vom Jahre 1207. welches mit folgenden Titel versehen ist. Andreas Dei gratia, Hungariae, Dalmatiae, Croatiae, Ramae, Serviae, Galliciae, Lodomeriae Rex.

Da\xDF aber Romanus so m\xE4chtig gewesen, als es der Hr. Verfasser berichtet, und die meisten Russischen L\xE4nder an sich gebracht habe, zeiget auch Albert Wijuk Kojalovicz, in historia Lithuaniae im I. Theile III. Buch. S. 49.

Der Herr Verfasser zeiget weiter, wie nicht nur unter Colomanno, sondern auch unter seinem Gegner Miceslav, Gallizien und Lodomerien die Oberherrschaft der K\xF6nige von Ungarn anerkannt habe. Nach den erschrecklichen tartarischen Niederlagen und Verheerungen, mu\xDFten die meisten Ru\xDFischen F\xFCrsten, unter dem grausamen Joch dieses wilden Volkes lange Zeit seufzen: Roth Reu\xDFen ist davon frey gewesen, und geno\xDF des m\xE4chtigen Ungarischen Schutzes.

Bela dem IV. seinem Sohne Stephan dem V. und Ladislav IV. waren nicht nur die Herzoge von Gallizien und Lodomerien; sondern auch mehrere Ru\xDFische Herzoge unterthan. Dieses wird vom Herrn von Palma S. 54. folgende sehr gr\xFCndlich dargethan. S. 57. findet man eine sch\xF6ne Erinnerung. Ist aber etwas wegen der Fahrlosigkeit dieses K\xF6nigs (Ladis-

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lai IV.) oder wegen den mi\xDFlichen Umst\xE4nden der Zeit, da drey Mitwerber Wenzel aus B\xF6hmen, Otto aus Bayern, Karl Robert von Anjou, Hungarn durch Rotterregen zertheilen, durch die Nachbarn von den Gr\xE4nzen Reu\xDFens abgezwecket worden; so ist dieses alles vom Ludwig dem gro\xDFen, einem eifrigen Handhaber seiner Rechte, welcher im Jahre 1341 den Thron bestieg, wieder erworben, und in die Gerechtsamen der heiligen Krone zur\xFCck gebracht worden ic. Man wird aber nicht leicht darthun k\xF6nnen, da\xDF Roth-Reu\xDFen bey Gelegenheit dieser Unruhe, dem K\xF6nigreiche Ungarn, den Gehorsam aufgek\xFCndiget h\xE4tte. Denn als der Ungarische K\xF6nig Otto aus dem Hause der Herzoge von Bayern von dem unruhigen Waiwoden von Siebenb\xFCrgen Ladislao gefangen worden ist: so hat man ihn nach Roth-Reu\xDFen hingef\xFChret, und den dortigen Einwohnern im Gef\xE4ngni\xDF zu halten anbefohlen. Dieses bezeiget der Verfasser Chronici claustri Neoburgens. zum Jahre 1308. Dux Bavariae Otto cum in regnum non profiuceres, domum revertitur, hac sola potitus apud Ungaros felicitate, quod Ruthenorum Captivitetes in quas traditus fturat, Deo miserante evasit.

Karl I. hat auch den Ru\xDFischen Herzog Lothka wider den m\xE4chtigen Ru\xDFischen Herzog Demetrius Szemcska besch\xFCtzet. Thurocz P, II. Cap. 98.Bonfin. Dec. II. Lib. IX. So hat auch der von seinem m\xE4chtigen Feinde in die Enge getriebene Herzog Theolorus Kiriatovics, Herzog von Podolien, seine Zuflucht zu seinem Oberherrn K\xF6nig Karl I. genommen. Albert. Wijuk Kojalovicz in hist. Lithuaniae I. Theil im VIII. B. S. 303. zum Jahre 1339.

Von Ludwig I. f\xFChrt der Herr Verfasser S. 57 — 61. dasjenige kurz an, so man in praevia explicatione jurium Hungariae in Russiam minorem & Podaliam S. 6. 7. 8. abgehandelt hat.

Auf K\xF6nig Ludwig I. folgte seine \xE4ltere Tochter, wie in Ungarn und den damit verkn\xFCpften Reichen, also auch in Gallizien und Lodomerien. Der Herr Verfasser hat das leztere mit vier bishero unbekannten Urkunden S. 63. und 64. dargethan.

Da\xDF aber unter ihrer Regierung nicht alle Provinzen von Gallizien und Lodomerien, von Ungarn getrennet worden; sondern Sigismund noch im Jahre 1399. im Besitz von Roth Reu\xDFen geblieben, wird aus einem Schreiben S. 68. 69. gezeiget.

Was darauf S. 69. 75. vorkommet, ist etwas umst\xE4ndlicher in praevia explicatione jurium Hungariae in Russiam minorem. S. 11. 12. folg. abgehandelt worden.

S. 76. und folg. wird untersuchet, ob nicht die K\xF6nige von Ungarn, diese K\xF6nigreiche, durch Vertr\xE4ge an Pohlen abgetretten haben. Der Vertrag, welchen der Kaiser und K\xF6nig Rudolph II. im Jahre 1589. mit Pohlen gemacht, scheinet den Ungarischen Anspruch am meisten im Wege zu stehen. Dem Herrn Verfasser kommt

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er S. 78. deswegen sehr verd\xE4chtig vor, weil er von den Ungarischen St\xE4nden nie angenommen und best\xE4ttiget worden ist. Er behauptet, da\xDF zur Ver\xE4u\xDFerung eines Landes oder Provinz, in einem Wahlreich, als Ungarn zu dieser Zeit noch gewesen, die Einwilligung der St\xE4nde nothwendig seye. Ich will f\xFCr dieses mal nicht untersuchen, ob, und in wie weit die Einwilligung der St\xE4nde zur Ver\xE4u\xDFerung eines Landes oder Provinz in einem Wahlreiche erfordert werde. Ich k\xF6nnte behaupten, da\xDF solche auch in einem Erbreiche Statt finde, besonders wenn der Regent nicht eine unumschr\xE4nkte Gewalt hat, und dieses konnte der Herr Verfasser, aus dem von ihme S. 15. angef\xFChrten Zeugnisse schlie\xDFen.

Nur soviel erinnere ich f\xFCr die\xDFmal, da\xDF man aus diesem Vergleiche nicht darthun k\xF6nne, da\xDF Kaiser Rudolph denselben als K\xF6nig von Ungarn getroffen, und an die Pohlen einiges Recht oder Provinz abgetreten habe. Am allerwenigsten hat man mit Grund zu behaupten, da\xDF er auf Gallizien und Lodomerien einen Verzicht gethan h\xE4tte. Das Gegentheil ist in praevia explicatione jurium Hungariae in Russiam minorem S. 20-31. gr\xFCndlich gezeiget, und au\xDFer allen Zweifel gesetzet worden.

Wenn man aber fragen wollte, warum dieser Vertrag nicht nur vom Kaiser Rudolph, und seinem gefangenen Bruder Maximilian, sondern auch von allen seinen Br\xFCdern und Oheimen, oder mit einem Worte, von allen damals lebenden Erzherzogen von Oesterreich, der Carolinischen sowohl, als der Ferdinandischen Linie best\xE4ttiget worden seye: so wollte ich eine andere Ursache angeben. Es ist aus dem Pohlnischen Staatsrechte bekannt, da\xDF Pohlen in den alten Zeiten ein Erbreich gewesen, und diese Eigenschaft auch unter den K\xF6nigen aus dem Jagelonischen Hause beybehalten habe. Die Pohlen hatten zwar eine freye Wahl, sie waren aber doch an das k\xF6nigliche Gebl\xFCth und Geschlecht eingeschr\xE4nket. Sie konnten von den vorhandenen vom k\xF6niglichen Gebl\xFCthe herstammenden Prinzen denjenigen w\xE4hlen, der ihnen der geschickteste und zur Regierung der f\xE4higste schien zu seyn, ohne sich an den erstgebohrnen Prinzen zu binden. Daher haben sich ihre Landesf\xFCrsten nicht nur K\xF6nige, sondern auch Erben des K\xF6nigreichs Pohlen bis auf den lezten Jagelonischen K\xF6nig Sigismund August, geschrieben. Es wird dieses aus den Reichstags-Gesezten sehr gr\xFCndlich dargethan, von Gottfried Lengnich, in jure publico Regni poloni T. I. Lib. II. Cap. II. \xA7.6. Man kann hier billig fragen, ob die St\xE4nde von Pohlen, nach dem Tode seine Schwester und weibliche Erben und Nachkommen des K\xF6nigs Jagello, von der Regierung auszuschliessen. Die St\xE4nde haben zwar im Jahre 1572 ein Gesetz gemacht, dadurch sie ihr K\xF6nigreich in ein willk\xFChrliches Wahlreich verwandeln, und sich die Freyheit, und das

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Recht verschaffen wollten, alle k\xF6nigliche Prinze\xDFinnen und Erben von der Pohlnischen Krone auszuschlie\xDFen. Waren sie aber berechtigt, dieses, ohne Einwilligung der weiblichen Erben und Nachkommenschaft des K\xF6nigs Jagelo, und seines Sohnes Casimiri IV. zu thun? Waren diese schuldig zu diesem nachtheiligen Reichstagsschlu\xDFe stille zu schweigen? und alles Recht so sie vor dieser Verordnung zur Pohlnischen Krone hatten, so schlechterdings aufzuopfern?

(Die Fortsetzung folgt.)

II. Naturgeschichte.

Von den Rindenstein oder Steinkurste (Incrustatum).

Der Rindenstein geh\xF6ret mit zu denen Steinverh\xE4rtungen im Wasser und ist nichts anders, als ein Tofus, der sich vermittelst des Wassers, an einen gewissen K\xF6rper ansetzet, und folglich von dem Tuft und Tropfstein nur in so weit unterschieden ist, da\xDF dieser entweder eine Fl\xE4che bedekct, oder im Herabfallen in der Luft verh\xE4rtet; jener hingegen, legt sich um einen K\xF6rper herum, und \xFCberziehet denselben mit einer steinernen Rinde. Diese K\xF6rper, die solchergestalt mit einer steinernen Borke bedeckt werden, k\xF6nnen von verschiedener Art seyn, als Holz und andere Gew\xE4chse, Knochen oder auch ganz K\xF6rper von allerhand Thieren und Inseckten, Metall, und Steine von einer andern Art; daraus denn die verschiedenen Benennungen inkrustierter Dinge entstanden sind, als n\xE4mlich: Incrustatum super vegetabilia: incrustatum super animalia; super mineralia; super lapidem u.s. f. Wenn wir uns nun an dasjenige erinnern, was wir bereits oben, von den Tuftsteinen gesagt haben, und mit dem Begriff des Rindensteins gegen einander halten und vergleichen; so k\xF6nnen wir daraus folgende Schl\xFCsse machen.

1) Da\xDF ein jedwedes Wasser, welches Tropfsteine oder auch nur Tuft erzeuget, eine inkrustirende Kraft besitzen m\xFCsse; es kommt dabey nur ledigliche darauf an, da\xDF es an einen K\xF6rper stosse, wo es sich um denselben ungehindert ansetzen und verh\xE4rten kann.

2) Da\xDF ein inkrustirtes Ding aus dem Pflanzenreiche nicht selten unter einer Steinkurste verwese, und an seiner Stelle einen leeren Raum zur\xFCcklasse, welches eben eine Ursache mit ist, da\xDF in den Tuftsteinen, so viele R\xF6hre, H\xF6hlungen und L\xF6cher gefunden werden; weil n\xE4mlich die inkrustirt gewesenen und in Stein eingeschlossenen Gew\xE4chse, diesen Raum eingenommen hatten und endlich verweset sind.

3) Da\xDF man sich verschiedene inkrustirte Dinge auch selbst verschaffen k\xF6nne, wenn man ein Wasser von dergleichen Art und Eigenschaft bey der Hand hat, worinne die eingeleg-

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ten K\xF6rper, so lange verbleiben k\xF6nnen, bis sie mit einer Steinkurste bedecket. werden. Dieses aber ergiebet sich, nach der Beschaffenheit des Wassers, entweder in kurzer Zeit, oder auch nur langsam und nach Verlauf etlicher Jahre.

Nun sind wir schuldig darzuthun, da\xDF auch Ungarn solche Wasser, die eine inkrustirende Materie mit sich f\xFChren, in seinem Bezirk besitze. Und hier k\xF6nnten wir freylich die Sache kurz abfassen, und uns nur auf dasjenige berufen, welsches wir bereits im vorhergehenden , von den Tropf- und Tuftsteinen angef\xFChret haben, woraus man allenfalls schliessen k\xF6nnte: wo solche Wasser sind, die da Tuft- oder Tropfsteine erzeugen, da m\xFCssen auch Rindensteine entweder m\xF6glich oder w\xFCrklich seyn. Allen wir hoffen unsern Lesern nicht unangenehm zu werden, wenn wir zu mehrerer Erl\xE4uterung und Best\xE4tigung dieser Sache, auch noch besondere Stellen und Beyspiele anf\xFChren werden, daraus man sehen wird, da\xDF es an allerley Arten inkrustirter Dinge in diesem Lande gar nicht fehle.

Den ersten Platz sollen hier einnehmen, die, von unbekannten und ungeheuren Thieren, inkrustirte Knochen und Gebeine, welche in denen H\xF6hlen des Karpatischen Gebirges in vorigen Zeiten, sind gefunden worden, und die man wegen ihrer besondern Gestalt und Gr\xF6\xDFe insgemein f\xFCr Drachengerippe ausgegeben hatte. Der ber\xFChmte Bel gibet davon eine ausf\xFChrliche Beschreibung in Prodrom. p. 76. und gedenket besonders einer inkrustirten Hirnschale von einem solchen Thiere und eines Schenckels. Diesen kann man beysetzen die Knochen und Todtengebeine, sowohl von Menschen als vom Vieh, die der Herr v. Nedeczky in der H\xF6hle bey Funacza a) in gro\xDFer Menge entdeckt und gefunden hat, und die bald ganz, bald zum Theil mit einer steinernen Rinde umgeben waren. Von inkrustirten Krebsen und Sommerv\xF6geln, haben wir bereits oben bey Gelegenheit der versteinerten Thiere und Inseckten gedacht b). Was aber die inkrustirten Dinge aus dem Pflanzenreiche betrift, so sind die Beyspiele davon desto h\xE4ufiger, je gew\xF6hnlicher es ist, da\xDF dergleichen Dinge, zum Theil nahe am Wasser zu wachsen pflegen, zum Theil von ohngef\xE4hr hinein gerathen; zum Theil aber mit Vorsatz zu einem gewissen Gebrauch dabey angewandt werden. Wir wollen davon die merkw\xFCrdigsten einzelweis anf\xFChren.

Bey Oberrauschenbach in der Zipser Grafschaft, beobachtet man, da\xDF die Wachholderstauden, sammt denen Zweigen, wie sie noch auf ihrer Wurzel neben dem Wasser stehen, mit einer steinartitgen Rinde \xFCberzogen werden, nicht anders, als wenn man sie mit Zucker bestreuet h\xE4tte. Und im G\xF6m\xF6rer Komitat, ohngefehr eine Stunde von der Ortschaft, die eben

a) S. das XVIII. St\xFCck des gegenw\xE4rtigen Jahrganges S. 192.

b) S. das VI. St\xFCck eben dieses Jahrganges S. 44. und 45.

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diesen Namen f\xFChret, befindet sich ein von Natur entstandener tiefer Teich, welcher den Zuwachs des Wassers unten am Boden aus seiner eigenen Quelle erh\xE4lt, nach dem Augenmaa\xDF aber beynahe 24 Klafter im Durchschnitte ausmacht, dieser Teich hat von der einen Seite seines Umfangs einen engen Kanal, durch welchen das Wasser auf eine M\xFChle geleitet wird. Wo nun dieses Wasser auf das M\xFChlrad f\xE4llt, da \xFCberziehet es alle seine Treppen, Seitenw\xE4nde und zugleich die Welle, mit einer steinernen Kruste; und wenn sich diese bereits so stark an die Theile des gedachten Rades angesetzet hat, da\xDF es dadurch in seinem Gang gehemmet wird, so gehet es mit leichter M\xFChe an, die Steink\xFCrste davon abzuschlagen, und das M\xFChlrad abermal in seinen Gang und Bewegung zu bringen. Das sch\xF6nste und ansehensw\xFCrdigste ist dabey das inkrustirte Moo\xDF, welches von beyden Seiten des Kanals herausw\xE4chst, und von denen triefenden Wassertropfen benezt, mit einer steinernen Rinde \xFCberzogen wird. Hier siehet man mit einem Blick, sowohl das gr\xFCne, als auch das mit Stein \xFCberzogene Moo\xDF, wechselweise nebeneinander stehen, nachdem die Wassertropfen, auf eines und das andere mehr oder weniger fallen; und indem das Wasser, welches sich von beyden Seiten desfalls in kleine Tropfen zertheilt, zwischen dem Moo\xDF unten am Erdboden ansetzet, und daselbst einen Tuft niederleget; so stellet dieses dem Auge die Gestalt eines aus einem Stein herf\xFCrgewachsenen Moo\xDFes vor. Man h\xE4lt daf\xFCr, da\xDF dieses Wasser auch Fische, Krebse und andre thierische K\xF6rper, wenn man solche in den Teich hineinwirft, und eine Zeitlang darinnen aufbeh\xE4lt, mit einer steinernen Rinde \xFCberziehe. Und was h\xE4tte man f\xFCr Ursach daran zu zweifeln? nachdem sich diese Kraft des Wassers an andern K\xF6rpern \xE4u\xDFert, und aus hinl\xE4nglichen Beyspielen bereits erwiesen worden, da\xDF auch thierische K\xF6rper einer solchen Macht des Wassers im geringsten nicht wiederstehen.

Ansonsten hat dieses Wasser auch noch die folgende besondere Eigenschaft an sich, (wiewohl solches auch vielen andern Quellen in diesem Lande eigen ist) da\xDF es der Hitze und dem Frost trotz bietet. Im h\xE4rtesten Winter frieret es niemalen zu; sondern erh\xE4lt einen desto h\xF6herne Grad der W\xE4rme, je mehr der Frost und die K\xE4lte zunimmt, also, da\xDF zu einer solchen Zeit, ein best\xE4ndiger Rauch und Nebel, welchen die warmen Ausd\xFCnstungen des Wassers verursachen, den Teich bedeckt. In denen heissen Sonnent\xE4gen nimmt man gerade das Gegentheil wahr, je w\xE4rmer die Witterung und die Luft von au\xDFen ist, desto k\xE4lter pflegt dieses Wasser zu seyn.

Im Komorner Komitat, ist bey dem Schlo\xDF Tara eine Quelle, die ein Wasser von sich giebt, welches Zweige von B\xE4umen sammt den Bl\xE4ttern, Stroh, Schilf, Fische und andere Dinge mehr, in kurzer Zeit,

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mit einer |steinernen Rinde umleget c). Auf dem bereits mehrmal gedachten Berg Chotsch, befindet sich ein Brunn, dessen Wasser eine gr\xFCne Farbe hat, und sowohl Holz, als auch das Laub und die Bl\xE4tter von B\xE4umen mit einer Seink\xFCrste \xFCberziehet. De\xDFgleichen thut auch das Wasser bey Altgeb\xFCrg und bey Ribar im Sohler Komitat. In dem ber\xFChmten Stubner Bade, setzet das Wasser sein mit sich f\xFChrendes Steinpulver, an alle Rinnen und Kan\xE4le an, durch welche man es abzuleiten pflegt, und eben das n\xE4mliche beobachtet man auch bey Baldovez in Zip\xDF. Das Eisenbacher (Wibna) Wasser im Barscher Komitat, umlegt alle Sitzb\xE4nke im Bade und alle Rinnen, wo es durchziehet, mit einem Safranfarben und grau gestreiften sehr harten Tufstein d) und von dem Gla\xDFb\xFCttner Bade, welches in eben diesem Komitate liegt, ist ein Gleiches bekannte e). Wenn das Wasser, aus dem Liptauer Sauerbrunnen bey dem Dorf Beschenowa, in einem irdenen oder andern Gef\xE4\xDFe nur einige T\xE4ge lang stehen bleibet; so l\xE4sset es inwendig an demselben um und um eine steinerne Rinde, wie einen Kesselstein zur\xFCcke.

Mann kann ohneSchwierigkeit und ohne Bedenken, solche Steinverh\xE4rtungen unter die Rindensteine rechnen, die den Umfang ihrer Quelle einfassen, und die daran liegende Erde mit einer steinernen Borke \xFCberziehen, oder wo sich das Wasser, wenn man es aus seiner Quelle \xFCber den Erdboden weiter hinleitet, selbst einen steinernen Kanal bey seinem Durchzuge verfertiget. Die beyden ungarischen Geschichtschreiber Turoczi und Bel, f\xFChren uns aus der H\xF6hle Benkowa Beyspiele hievon an f). Und bey Sanocz im Zip\xDF, l\xE4sset sich dieses mit leicher M\xFChe in Augenschein nehmen, allwo nicht allein die Quellen sich von selbsten mit einer Mauer umgeben haben, sondern auch die Gr\xE4ben, und in der Erde gemachten Kan\xE4le, durch welche das Wasser fliesset, werden allgemach mit einer steinernen Rinde ausgefillet. Hier trift man auch inkrustirte Steine (incrustata super lapidem) h\xE4ufig an.

Nachdeme wir aber gar nicht willens sind, in diesen kurzen Aufsatz, die au\xDFerordentlichen Wasser Ungarns, ausf\xFChrlich und nach allen Umst\xE4nden zu beschreiben, sondern nur lediglich die mancherley Steinverh\xE4rtungen im Wasser anzuzeigen; so glauben wir, da\xDF die bereits angef\xFChrten Beyspiele hinl\xE4nglich seyn k\xF6nnen, den richtigen Bewei\xDF davon abzulegen. Doch kann man aus dem wenigen schon abnehmen, wie reichlich unser vortrefliches Vaterland, auch mit solchen Naturseltenheiten versehen seye, die aus dem Wasser ihren Ursprung nehmen,

c) hievon findet man die Nachrichten in des Lad. Turoci Hungaria p. 302. u. f.

d) Von Wihna oder Eisenbach kann nachgeschlagen werden, des Bels Prodrom. p. 144. u. 145. Item Vernherus de admirandis Hungariae aquis.

e) Vid. Jac. Tollius Itinerarii Lib. II. p. II. c. IV. p. 173.

f) Belius in Not. Hung, novae. Tom. II. p. 522. Turoc. p. 302.

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und vermittelst desselben erzeuget werden. Ja eben hieraus k\xF6nnen wir sehen, wie manche Schriftsteller auf den Einfall gekommen sind, und sich vorgesetzt ganze Traktate und Abhandlungen von denen wunderbaren W\xE4ssern in Ungarn, zu schreiben g), und wie vielen Stoffe und Materie ihnen der abzuhandelnde Gegenstand selbst dargebothen, und an die Hand gegeben h\xE4tte, wenn sie dabey alles h\xE4tten ausf\xFChrlich beschreiben, geh\xF6rig er\xF6rtern, und gr\xFCndlich ersch\xF6pfen wollen.

Bey dem Beschlu\xDF dieser Materie, k\xF6nnen wir noch k\xFCrzlich anmerken, woher das Wasser eine inkrustirende Eigenschaft zu erhalten pflege? So viel aus Versuchen bekannt ist, so wei\xDF man, da\xDF zwar ein jedes Wasser, etwas von einer inkrustirenden Kraft besitze, und wenn dasselbe entweder gesotten wird, oder lange in einem Gef\xE4\xDF stehet, einen steinartigen Ansatz hiterlasse: allein es ist hier nicht die Rede von einer Inkrustation, in einem so weit ausgedehnten Verstande, sondern von einer solchen, die ohne Vorschub menschlicher Kunst oder H\xFClfe, auf eine sehr entscheidende und merkliche Weise, durch eine besondere und au\xDFerordentliche Eigenschaft eines Wassers, in kurzer Zeit bewerkstelliget wird. Und diese entstehen daraus: weil die Wasser von solcher Art, eine selenitische oder Kalkerde, mit feinen Steinpulver vermischt, best\xE4ndig mit sich f\xFChren, und folglich diese Materie an alle K\xF6rper ansetzen, die sie erreichen, und die da f\xE4hig sind, einen solchen Ansatz anzunehmen. Daher eben kommt es, da\xDF man die inkrustirten K\xF6rper, meistentheils mir bey Kalkb\xE4dern, Sauerbrunnen, und solchen Quellen antrift, die aus selenitischen Bergen entspringen. Diejenigen Rindensteine, die in der Farbe gelb oder r\xF6thlich sind, f\xFChren insgemein etwas metallisches mit sich, und werden daher zum Unterschied von denen kalkartigen ocherartige Rindensteine genannt.

g) De admirandis Hungariae aquis hat Vernherus zu erst geschrieben, und nach ihm hat P. Steph. Csiba im Jahre 1713 zu Tyrnau im 12mo ein Trakt\xE4tchen unter dem Titel herausgegeben: Dissertation historico-physica, de admirandia Hungariae aquis. Bruckmann f\xE4llet von den lezteren in dem 1. Theil der Beschreibung aller Bergwerke S. 267. folgendes Urtheil: "Diese Disputation ist nichts anders, als eine Wiederholung dessen, was Verherus de admirandis Hungariae aquis, geschrieben, dazu der Autor einige abgeschmackte Quaestiunculas physicas gemacht." Und das Urtheil, welches D. Eisener in Epist. invitatoria eruditis P'anoniae dicata, von beyden gef\xE4llet hat, scheinet auch nicht ungegr\xFCndet zu seyn, wenn er sagt: "Vernherus vix centesimam partem aquarum perlustravit, easque quas adducit, magis ex relatione descripsit, quam ut easdem vero, examinasset - A.R. P. Csiba vero , a Verhero relata repetit paucaque adiecit, quae ex relatione aliorum hausit.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r5 - 03 Sep 2011, AgostonBernad
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