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Bl\xE4ttern: < V. Jahrgang, IX. St\xFCck - V. Jahrgang, XI. St\xFCck >



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V. Jahrgang, X. St\xFCck, den 8. M\xE4rz 1775.

I. Wissenschaften.

M\xFCnzwissenschaft.

Ein gemeiner Dukaten, des Siebenb\xFCrgischen F\xFCrsten, und K\xF6niges von Pohlen, Stephan Bathori von Schomlyo, vom Jahre 1571 bis 1586.

I. Beschreibung der M\xFCnze.

A. Das sitzende Marienbild, mit dem Jesuskind, auf der Rechten. Das Haupt der heiligen Jungfrau, dekt eine Krone, unter ihren F\xFCssen, erscheint der halbe Mond, und weiter, unten das Bathorische

Geschlechtswappen n\xE4mlich drey, quer \xFCber einander gesetzte, und nach der rechten Seite, zugewandter Drachenz\xE4hne, in einem beynahe vierekigten Schilde. Die Umschrift hei\xDFt: STEPHANUS. D. G. REX. POL. oniae PRV. ssiae (sollte hei\xDFen Magnus Dux Lithvaniae, Russiae, Prussiae).

B. Der heilige Ladislaus, ehemaliger K\xF6nig von Ungarn, in seiner gew\xF6hnlichen Stellung, so oft er geharnischt, auf: M\xFCnzen vorkommt, zu dessen beyden Seiten, die Anfangsbuchstaben der M\xFCnzstadt N. B. ( Nagy-B\xE1nya) stehen, mit der Umschrift S. LADJSLAVS REX. 1586.

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II. Historische Erkl\xE4rung.

Nach dem Tode Johannes des IIten von Zapolya, machten die Siebenb\xFCrgischen St\xE4nde, sogleich Anstalten, in der von dem K\xF6nigreich Ungarn abgesonderten Verfassung zu verbleiben. Sie schritten daher ohne Verzug, zu einer neuen F\xFCrstenwahl, und verfielen einm\xFCthig, auf zween angesehene M\xE4nner, n\xE4mlich auf Christoph Bathori von Schomlyo, und Caspar Bekeschy. Christoph Bathori hatte gegr\xFCndete Ursachen f\xFCr sich, diese Wahl damals auszuschlagen: er \xFCbertrug daher, alle ihm zugefallene Stimmen, seinem j\xFCngeren Bruder, Stephan Bathori. Die meisten Landesst\xE4nde, waren damit ungemein zufreiden, und fielen dem Stephan Bathori, um so viel mehr zu, je bekannter die Gr\xF6\xDFe, und das Ansehen des Bathorischen Hauses, in Siebenb\xFCrgen gewesen ist*). Die guten Eigenschaften des Stephan Bathori, da er fr\xFChzeitig schon, Proben des gr\xF6\xDFten Eyfers in der Religion, der Staatsklugheit, der Tapferkeit und Geschicklichkeit im Kriege, gegeben hatte, waren eine starke Empfehlung f\xFCr ihn**). Daher, obgleich einige von den Landesst\xE4nden, f\xFCr den Caspar Bekeschy, eingenommen gewesen sind, und ihm ihre Stimmen gaben; so blieben doch alle ihre Bem\xFChungen, dasmal, ohne gew\xFCnschten Erfolg. Die Bathorisch Parthey behielt die Oberhand, und machte durch ihre Vorstellungen der Verdienste, und des unstreitigen Ansehens des Stephan Bathori, bey allen, einen solchen Eindruck, da\xDF er einm\xFCthig, zum Waywoden von Siebenb\xFCrgen, im Jahre 1571. zu Wei\xDFenburg ausgeruffen; und nach feyerlich abgelegtem Eyde, von dem ganzen Land, daf\xFCr erkannt, und angenommen worden ist. Die W\xFCrde eines Waywoden bekleidete er ruhmvoll, bis zum Jahre 1576. da er den pohlnischen Thron, mit eben so vielem Ruhm, bestieg; und durch diese Erhebung, von der F\xFCrstenw\xFCrde bis zum Throne, seinem Hause, einen neuen Glanz und Ansehen erwarb.

Als K\xF6nig von Pohlen, behielt er nicht nur bis an seinen Tod, den Titel eines F\xFCrsten von Siebenb\xFCrgen, sondern besorgte auch, mit gleich gro\xDFem Eyfer, alle Angelegenheiten Siebenb\xFCrgens, von Gewichte und Einflu\xDF. Er that dieses, da sein \xE4lterer Bruder Christoph

*) S. Wolfg. de Bethlen, Historiarum Lib. V. p. 282. Da aus diesem bedeutenden Hause, vier F\xFCrsten, in einer fortgesetzten Reihe, Siebenb\xFCrgen beherrscht haben, wir auch in Zukunft die M\xFCnzen derselben, erl\xE4utern werden: so wollen wir, da es uns der Raum jetzt nicht gestattet, in dem n\xE4chsten Blatte, eine kurze Stammtafel, des Bathorischen Hauses von Schomlyo, unsern Lesern vorlegen.

**) Die Schilderung, welche die zu Wei\xDFenburg versammelten Landesst\xE4nde davon gemacht haben, kann in den Geschichtb\xFCchern des Grafen von Bethlen, am a. O. Seite 284. und 285. nachgelesen werden.

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Bathori, nach ihm, die W\xFCrde eines Waywoden von Siebenb\xFCrgen, erhielt; wie wir es schon im IX. St\xFCck, unserer Anzeigen, vorigen Jahres, umst\xE4ndlich dargethan haben. Er that es aber vorz\xFCglich, w\xE4hrend der Minderj\xE4hrigkeit des Sigmond Bathori, der seinem Vater Christoph, in der F\xFCrstenw\xFCrde nachfolgte***). Und in diese Zeit geh\xF6rt eigentlich unser Dukaten, den wir hier vorlegen. Denn, da\xDF derselbe zu den Siebenb\xFCrgischen zu z\xE4hlen sey, und nicht zu denen pohlnischen, setzt das gew\xF6hnlich ungarisch - siebenb\xFCrgische Gepr\xE4ge, und der, mit den beyden Anfangsbuchstaben, bemerkte Pr\xE4gungsort, Nagy-B\xE1nya, au\xDFer allen Zweifel.

Stephan Bathori, hat nach erhaltener F\xFCrstenw\xFCrde, gleich andern F\xFCrsten Europ\xE4ns, das hohe M\xFCnzregal ausge\xFCbet; und lie\xDF daher Dukaten, zu Hermannstadt, mit seinem Namen und Titel, auspr\xE4gen, die aber mit Recht, zu den seltenen geh\xF6ren, deren sich wenige Cabinette r\xFChmen k\xF6nnen*). Samuel K\xF6lescheri, in seiner Auraria Romano-Dacica, S. 135. und aus ihm Schmeizel, und K\xF6hler, schreiben sehr zurversichtlich**) wenn sie behaupten, es w\xE4ren unter diesem F\xFCrsten Goldst\xFCcke, mit seinem Bildni\xDF, auf der einen, und mit dem Familienwappen, welches ein Drache umgiebt, auf der andern Seite, gepr\xE4get worden. Wir m\xFCssen gestehen: uns kommt diese Sage, immer noch fabelhaft und unglaublich, wenigstens, nicht genug erwiesen vor. In dem XI. St\xFCck, des IVten Jahrganges, haben wir uns genugsam erkl\xE4rt, und die Gr\xFCnde angef\xFChrt, welche uns bewogen, solches Vorgeben dieser Gelehrten, in Zweifel zu ziehen. Ob Stephan Bathori, als Waywode von Siebenb\xFCrgen, auch gro\xDFe Silberst\xFCcke, oder Thaler habe

***) S. Wolfg. de Bethlen Historiarum Lib. VI. pag. 365. 368. In der Urkunde womit Steph. Bathori, im Jahre 1583. das Landrecht, der S\xE4chsischen Nation in Siebcnb\xFCrgen, best\xE4ttigt, bedient er sich unter andern folgernder Ausdr\xFCcke: "Nos itaque, qui non minorem Transilvaniae, quam caeterarum nobis  su jectarum Provinciarum Caram merito habemus quamque omni tempore tam legibus munitam, quam ceteris rebus, florentem, cupimus.  — In cujus rei memoriam praesentes literas nostras, appensione  secreti Gritti nostri, quo in rebus Transilvanicis, utamur — Datum per manus praefat  Martini de Berzevice, nostri per Transilvaniam Concellarii. —

*) Der gelehrte  Mart.Schmeizel, beschreibt diesen seltenen Dukaten, in seiner Erl\xE4uterung Siebenb. Gold- und Silberm\xFCnzen, S. 25. und Joh. Tob. K\xF6hler, im vollst\xE4ndigen Dukatenkabinet, Kro 2240 In dem v. Bau\xDFnerischen M\xFCnzkabinet, ist ein Urkunde davon: in Joh. David K\xF6hlers, historischen M\xFCnzbelustigungen hingegen, ist er im XIX. Theil S. 86 Kro. 31.  richtig im Kupfer gestochen vorgestellt, und sch\xF6n beschrieben worden.

**) S. Mart. Schmeizel am a. O. Seite 21. und Joh. tobias K\xF6hler, vollst\xE4ndiges Dukatenkabinett. 2ten Theil, S. 705.

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pr\xE4gen lassen, finden wir nirgends. Nachdem er aber den k\xF6niglich pohlnischen Thron bestiegen hatte, und w\xE4hrend der Minderj\xE4hrigkeit des Sigmond Bathori, den ersten und meisten Antheil, an der Regierung Siebenb\xFCrgens behauptete; sind in den Jahren 1585. 1586. nicht allein Thaler, mit seinem geharnischten Brustbild, welche aber ungemein rar sind***); sondern auch gemeine Dukaten, zu Nagy- Banya (Neustadt) mit seinem Namen Wappen und Titeln, geschlagen worden. Zu dieser Klasse, wie wir schon angemerkt haben, geh\xF6rt auch vorliegender Dukaten, den wir nun n\xE4her beleuchten wollen.

Wir finden auf desselben Avers - und Reversseite, das zur selbigen Zeit gew\xF6hnliche ungarische Dukatengepr\xE4ge, n\xE4mlich die heilige Jungfrau, und den heiligen K\xF6nig Ladislaus, beyde Schutzpatronen Ungarns. Unter dem Marienbilde stehet das Bathorische Familienwappen. Ueber alles dieses, haben wir schon, in dem mehrmals angef\xFChrten IX. und XI. St\xFCck des vierten Jahrganges, die n\xF6thigen Erl\xE4uterungen angebracht. Die Legende auf der Hauptseite hei\xDFt: Stephanus. Dei Gratia Rex Poloniae Prussiae. Da\xDF neben den k\xF6niglich-pohlnischen Titeln, wiewohl auch diese, nicht richtig genug angeberacht sind, die Haupttitulatur Princeps Transilvaniae weggelassen worden, ist vermuthlich deswegen geschehen, weil der allzukleine Umfang des Dukatens nicht verstattete, alle Titel des F\xFCrsten geh\xF6rig vorzustellen; und der Stempelschneider, vielleicht auch die Geschicklichkeit nicht besa\xDF, in einen so engen Raum, die vielen Titel geschickt einzubringen. Denn auf den angef\xFChrten Nagybanyer Thalern, ist der Titel Princeps Transilvaniae, den \xFCbrigen k\xF6niglichen Titeln, geh\xF6rig beygef\xFCget worden, wie solches die Beschreibungen derselben im vollst\xE4ndigen Thalerkabinet, au\xDFer allen Zweifel setzen. Endlich so ist unser Dukaten, im Jahre 1586. folglich in eben dem Jahre gepr\xE4get worden, da Stephan Bathori unvermuthet und fr\xFChzeitig starb. Es ist derselbe, einer von den seltenen in dem Siebenb\xFCrgischen Fache. Seine gro\xDFe Seltenheit erhellet daraus zur Gen\xFCge, weil weder K\xF6lescheri, noch auch Schmeizel und K\xF6hler, etwas von ihm wu\xDFten; wir ihn auch, au\xDFer dem allerh\xF6chsten kaiserlich - k\xF6niglichen M\xFCnzschatz zu Wien, und der ausgesuchten Sammlung,

***) S. des Herrn Hofrath v. Madai,  vollst\xE4ndiges Thalerkabinet, ersten Theil, S. 113. Kro. 355. In den hamburgischen Remarquen, vom Jahre 1703. wird Seite 281 der Thaler v. 1585 im Kupfer gestochen vorgestellt. Au\xDFer disen Nagybanyer Thaler, von oben angemerktem Jahre,  hat man von unserm Bathori, mit der Titulatur: Princeps Transilvaniae, auch pohlnische Thaler, von den Jahren 1580. und 1585: die aber sehr rar sind. S. des belobten Thalerkabinets 2ten Theil, S. 135.Kro. 2702. Es giebt auch dergleichen Dukaten. Joh. David K\xF6hler, hat einen solchen in den historischen M\xFCnzbelustigungen Theil XIX. S. 90. Kro. 66. im Kupfer vorgestellt und erl\xE4utert.

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unseres hohen Maecens, in keiner andern uns bekannten M\xFCnzsammlung; oder irgend einem M\xFCnzkatalogo, antreffen. Wie aufmerksam sollten daher M\xFCnzsammler, auf eine solche Seltenheit seyn.

II. Geschichte.

Fortsetzung, der verschiedenen Gebr\xE4uche fremder V\xF6lker, bey ihren Verheurathungen.

Bey den T\xFCrken*) ist der Ehestand von zweyerley Art. Nach der einen dauert er Lebenslang, nach der andern aber nur eine gewisse Periode, die kurz, oder lang ist, nachdem sich die Eheleute miteinander verglichen haben. Das Konkubinat mit ihren Sklavinnen kann nicht wohl eine dritte Gattung abgeben; weil es sich auf keinen eigentlichen Vertrag gr\xFCndet. Wann in der Einwilligung beyder Theile ein wesentliches St\xFCck der Ehe bestehet, so verdient die erste Art der t\xFCrkischen Verbindung kaum diesen Namen. Denn, die Verlobten werden bey der Wahl fast nie zu Rathe gezogen; sondern man verspricht sie einander, ehe sie noch einmal zu w\xE4hlen im Stande sind. Vater und Mutter verrgleichen sich \xFCber die Punkte, und man erlaubt den Verlobten nicht den mindesten Umgang mit einander. — Nach den Gesetzen kann ein T\xFCrk vier Weiber nehmen, aber dieses Rechts bedienen sich nur wenige. — Die Ehe der zwoten Gattung dauert nur so lang, bis der Vertrag zu Ende gehet, oder die Eheleute ihn zu halten, f\xFCr gut befinden. Die Bedingungen werden vor dem Richter entworfen, und protokolliret. Man nimmt die Braut ohne Feyerlichkeit nach Hause, und verabschiedet sie auch wieder, ohne alle Umst\xE4nde. — Die Sklavinnen mit welchen die T\xFCrken Kinder zeugen, sind meistentheils Christenm\xE4gdchen, die entweder im Kriege gefangen, oder sonst gekaufet werden. Sie begegnen den rechtm\xE4\xDFigen Frauen mit vieler Ehrerbietung, und bedienen sie meist auf das sorgf\xE4ltigste. Viele Frauen sind jedoch so eigensinnig, da\xDF sie diejenigen Sklavinnen, die mit ihnen die Umarmungen des Mannes theilen, nicht im Hause leiden wollen; und die meisten w\xFCrden es sehr \xFCbel nehmen, wann der Mann eine von den Sklavinnen der Frauen, liebensw\xFCrdig finden wollte.

Ungeachtet der Ehestand, bey den T\xFCrken f\xFCr eine heilige Verbindung gehalten wird: so haben doch die Priester an den Feyerlichkeiten, womit er geschlossen wird, nicht den geringsten Antheil. Dieses geschiehet blos vor dem weltlichen Richter, wo

*) Aus Salmons und van Goch Historie des t\xFCrkischen Reichs I. Th. und Tableau de l'Empire Ottoman &c.

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sich die Mannspersonen eidlich verpflichten, und im Falle des Todes, oder der Scheidung, den Frauen ein gewisses Gehalt auszusetzen pflegen, welches dann schriftlich abgefasset und durch den Richter unterzeichnet wird. — Bey der Ceremonie selbst ist die verlobte nicht gegenw\xE4rtig, sondern ein Bevollm\xE4chtigter vertritt ihre Stelle. Der Br\xE4utigam wird von seinen Freunden und bekannten in das Haus der Braut gef\xFChret, von welchen zween, entbl\xF6\xDFte S\xE4beln \xFCber seinem Haupte halten, um dadurch Bezauberungen zu verh\xFCten. Abends wird die Braut von dem Br\xE4utigam ausgekleidet, welches oft nicht ohne gro\xDFe M\xFChe geschiehet; denn die Schamhaftigkeit einer jungen t\xFCrkischen Verlobten erfordert es, ihre Leibbinde mit einer Menge Knoten zu befestigen. Diese nun mu\xDF der Br\xE4utigam aufmachen, w\xE4hrend welcher Zeit die Braut ihr Gebet verrichtet. Eine Arbeit, die oft eine ganze Stunde dauert, wobey die Gedult des Br\xE4utigams, und die Fr\xF6mmigkeit der Braut gewi\xDF keiner kleinen Pr\xFCfung ausgesetzet wird! — In verschiedenen L\xE4ndern des t\xFCrkischen Reichs kommen die Hochzeitg\xE4ste den k\xFCnftigen Tag wieder zu den neuen Eheleuten, um sich von der Zufriedenheit des neuen Mannes, und von der Ehrbarkeit der Frau in ihrem ledigen Stande zu \xFCberzeugen. Lauffen diese Nachforschungen zum Vortheile der neuen Frauen ab, so verdoppelt man die Feyerlichkeiten, die man aber im widrigen Falle sogleich abzubrechen, die junge Frau zu verstossen, und ihren Eltern auszuliefern pfleget. Dieser Schimpf ist aber f\xFCr dieselben so empfindlich, da\xDF man Eltern gesehen hat, die ihre T\xF6chter auf der ersten Stelle ermordeten. — Eine sonderbar Ceremonie! deren Vernachl\xE4\xDFigung in andern L\xE4ndern, vielem Ungl\xFCcke, und eben so vieler Schande vorbeugen kann.

Die Kinder, welche die T\xFCrken von ihren Sklavinnen bekommen, sind, wenn sie der Vater f\xFCr frey erkl\xE4ret, den andern aus der gesetzm\xE4\xDFigen Ehe v\xF6llig gleich, sonst aber bleiben sie Sklaven. — Die Ehescheidungen sind unter ihnen sehr gew\xF6hnlich; und eine Abneigung ist hinreichend, den Mann dazu zu berechtigen. Wann er aber der Frau kein Vergehen beweisen kann, so ist er gehalten, ihr die ganze Summe auszuzahlen, wor\xFCber sie bey der Verheurathung einig geworden sind, und hierzu ist er auch verbunden, wann die Frau aus erheblichen Ursachen, gegen ihn auf die Scheidung klagt.

Der Ehebruch wird auf Seiten der Ehefrau mit dem Tode bestraft; und der beleidigte Ehemann hat das Recht, einen Fremden, den er bey seiner Gattin findet, auf der Stelle ums Leben zu bringen.

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In Aleppo*) werden die Heurathen gemeiniglich durch die Weiber gestiftet. Die Mutter sucht ihrem Sohn ein Weib aus, und begehrt solche von ihren Eltern. Sind diese mit den Antrag zufrieden, so wird um das M\xE4gdchen gew\xF6hnlichermassen angehalten, das f\xFCr sie zu bezahlende Geld ausgemacht, und eine Erlaubni\xDF vom Kadi ausgewirket. Von beyden Seiten werden bevollm\xE4chtigte ernennet, sich deswegen mit dem Priester zu besrpechen. Ist dieser durch t\xFCchtige Zeugen versichert, da\xDF diese Bevollm\xE4chtigten, geh\xF6rig erw\xE4hlet werden, so fragt er den einen ob es seyn Wille sey, die Braut um diese, oder jene Summe zu kaufen; und den andern, ob er mit so viel Geld zufrieden sey? Wann sie beyde mit ja geantwortet haben, so wird das Geld bezahlet, und der Handel mit einem Gebete aus dem Koran beschlossen. — Der Br\xE4utigam hat nunmehr die Freyheit, seine Braut nach Hause zu holen, so bald es ihm beliebet. Das von ihm bezahte Geld, wird zu allerhand Hausrath, Kleider und Schmuck f\xFCr die Frau verwendet. Und dieses alles wird mit vielen Gepr\xE4nge, drey Tage vor der Hochzeit, in das Haus des Br\xE4utigams geschickt, welches diese Zeit \xFCber offen gehalten wird. Jeder der geladenen Hochzeitsg\xE4ste schicket ihm ein Geschenk, er mag kommen, oder nicht.

An dem bestimmten Tage gehen die Weiber um die Braut, und bringen dem Br\xE4utigam in das Haus. Die Mutter, und andere weibliche Freunde begleiten sie, und beyderley Geschlechter, machen sich, jedes in einem besondern Zimmer, bis zur Nacht lustig. Sodann ziehen die M\xE4nner den Br\xE4utigam an, und geben den Weibern davon Nachricht, die ihn in den Hof vor das Weiberzimmer f\xFChren. Daselbst empfangen ihn seine weiblichen Anverwandten, und tanzen, und singen vor ihm her, bis an die Treppe des Zimmers, wo sich die Braut befindet. Diese kommt auf dem halben Weg herunter, ihn anzunehmen. Er f\xFChret sie sodann die Treppe hinan, und sie werden allein gelassen.

Bey den Algierern*), wird der Ehevergleich, von beyderseitigen Eltern vorher in Richtigkeit gebracht; und darinne nicht nur das Heurathsgut der Braut, sondern auch die Anzahl ihrer Kleider, ihres Geschmeides, und die Zahl der Sklaven, durch die sie bedienet werden soll, angegeben. Die Verlobten sehen einander nicht eher, als bis die Heurath vollzogen werden soll. Alsdann

*) Nach Alexander Bussets Beschreibung der Stadt Alappo.

*) Aus des Thomas Schaws Reisen ec.

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gehen die Anverwandeten auf die Seite, und der Br\xE4utigam nimmt der Braut die Schleyer ab, und kleidet sie v\xF6llig aus. — Wann die versprochene Mitgabe nicht erfolget, so kann sich der Mann wieder von seinem Weibe scheiden; allein, er bek\xF6mmt sie alsdann nicht wieder, bis sie nicht mit einem andern Manne verheurathet gewesen, und bey ihm geschlafen hat.

(Die Fortsetzung folgt.)

III. Nachrichten.

Der gelehrte Piarist, Herr P. Alexius Hor\xE1nyi, der sich bereits durch verschiedene Schriften r\xFChmlich bekannt gemacht, hat seit vielen Jahren, allen Flei\xDF, an die Bearbeitung der gelehrten Geschichte seines Vaterlandes, verwendet, und nun ein Werk gl\xFCcklich zu Stande gebracht, welches auch schon wirklich unter der Presse

ist, und unter dem Titel: Memoria Hungarorum, & Provincialium, scriptis editis notorum, ehestens erscheinen wird. Der Herr Verfasser schreibt v\xF6llig unpartheyisch, und vermeidet alle abgeschmackte Streitigkeiten auf das sorgf\xE4ltigste. Er bedient sich oft der Kritik, aber nie der Satyre. Seine Schreibart ist m\xE4nnlich, rein und k\xF6rnigt; so, wie das ganze Werk von seiner gr\xFCndlichen Beurtheilungskraft, und ausgebreiteten Belesenheit zeuget. Es wird aus zween B\xE4nden in gro\xDF Oktav bestehen, und der Verleger desselben, Herr Anton L\xF6we, privilegierter Buchh\xE4ndlier zu Pre\xDFburg, sparet keine Kosten, dieses Werk so pr\xE4chtig, als es seyn kann, dem gelehrten Publikum in die H\xE4nde zu geben. Der erste Band soll gleich nach Ostern, der zweyte aber auf Michaelis dieses Jahre ganz gewi\xDF erscheinen, und dann werden auch wir unsern Bl\xE4ttern ein Mehreres davon zu sagen, Gelegenheit haben.

v. W.


In Wien zu haben in dem von Ghelenschen privil. Zeitungscomtoir, in der Sinngerstrasse Nro. 931.
Topic revision: r7 - 18 Sep 2012, KatalinBlasko
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