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Bl\xE4ttern: < V. Jahrgang, X. St\xFCck - V. Jahrgang, XII. St\xFCck >



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V. Jahrgang, XI. St\xFCck, den 15. M\xE4rz 1775.

I. Geschichte.

Fortsetzung des Versuchs einer Geschichte der Buchdruckerey im K\xF6nigreich Ungarn.

(S. IV, Jahrg. XLV. St\xFCck. N. II.)

Wir kn\xFCpfen den, in dem XLV. St\xFCck des IV. Jahrg. abgerissenen Faden dieses Versuches wieder zusammen. Der Zustand der Zeiten und des Landes, unter, und nach der Regierung des K\xF6niges Ludwig des II. welche sich mit seinem traurigen Ausgang, in dem ungl\xFCcklichen Treffen bey Mohatsch geendiget, wovon in dem XLII. St\xFCck des IV. Jahrg. eine umst\xE4ndliche Nachricht mitgetheilet worden; erlaubte denen Wissenschaften und K\xFCnsten, und dem zufolge auch der so edlen Buchdruckereykunst, keine so baldige Widerkehr.

Im Jahre 1517 ist das, von dem ungrischen Tribonian, dem Stephan von Werb\xF6cz, zusammengetragene, ber\xFChmte Rechtsbuch dieses K\xF6nigreichs, n\xE4mlich das sogenannte Tripartitum, wie wir es mit v\xF6lliger Zuverl\xE4\xDFigkeit, und nach dem Augenschein, bey einem von dieser ersten Ausgabe in unsern H\xE4nden sich befindenden Exemplar, sagen k\xF6nnen, nicht zu Ofen, wie Herr Walla\xDFky und andere geglaubt; sondern zu Wien, bey Johann Singren gedruckt worden; welches genugsam beweiset, da\xDF der Gebrauch von dieser Kunst, zu diesen Zeiten in dem lieben Vaterlande, gar nicht statt gefunden haben m\xF6ge*). Nicht eher,

*) Von dem Stephano Werb\xF6czio kann die Dissert. Pauli Wallaszky. de Stephano Verb\xF6czio, Jurisconsulto Hung. celeberimo. Lipsiae. a 1768. und der Czwittinger , gelesen werden. Er hat seinen Ruhm durch das im VI. St\xFCck dieses V. Jahganges beschriebene unw\xFCrdige Verhalten sehr verdunkelt. Das rare Exemplar gedachter \xE4chten ersten Ausgabe dieses Buches besitzt der gelehrte Herr Johann Carlow\xDFky, welche bey dem Gymnasium zu Eperies die Stelle eines

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als um das Jahr 1534. so viel uns bewust ist, kehrte diese edle Kunst, mit langsamen Schritten, und unter vielen Schwierigkeiten, den Wissenschaften zur Seite, nach Ungarn zur\xFCck. Zu Uj- oder Neu- Sigeth, welches ohnstreitig das jetzige Scherschi-Sigetz, in der Salader Gespannschaft ist, ward um diese Zeit, durch die preisw\xFCrdige Unterst\xFCtzung des ber\xFChmten Grafen Thomas von Nadaschd, nachmaligen Palatinus, und seiner Gemahlinn der Urschula von Kanischai, eine Buchdruckerey angelegt, welcher, au\xDFer einem ungenandten deutschen Ausl\xE4nder, dessen in dem Epilogue, des gleich zu meldenden Buches gedacht wird, auch ein Ungar, mit Namen Benedict Abadi vorgestanden; und aus der im Jahre 1541. die erste merkw\xFCrdige vollst\xE4ndige ungrische Uebersetzung und Ausgabe des neuen Testamentes, von dem Erdelyi Janosch oder Johann Sylvester, nach einer m\xFChsamen, und bis ins vierte Jahr verzogenen Arbeit heraus gekommen*). Wer dieser Author und Uebersetzer eigentlich gewesen, kann mit v\xF6lliger Gewi\xDFheit nicht bestimmt werden. Man h\xE4lt ihn gemeiniglich, f\xFCr den Johann Sylvester von Koloschwar, oder Clausenburg, gewesenen erw\xE4hlten Cschanader Bischofen, welcher als Abgesandter des Kaisers und K\xF6niges Ferdinand des I. der ber\xFChmnten Kirchenversammlung zu Trient beygewohnet, und daselbst verstorben, wovon die gelehrten Nachrichten des ber\xFChmten Herrn D. Schwarz von

= Rektors, mit vielem Ruhme bekleidet. Es ist im Folio Format, und stehet auf dem ersten Blatte mit M\xF6nchs - oder Gothischen Charakter folgender Titel: „Tripartitum opus juris consuetudinarii inclyti regni hnngarie : per magistrum Stephanum-de Werbewz, personalis presentie regie maiestatis locum tenentem: accuratissime editum." Am Ende stehen die Worte: Impressum Viennae Austriae per Joannem Singrenium, Anno Domini. M. D. XVIl. octauo die Maii. Es mu\xDF dieses Tripartitum, welches von seinen drey Haupttheilen diese Benennung hat, mit dem unter dem Kaiser und K\xF6nig Ferdinand dem I. zu Stande gekommen, aber noch nie gedruckten Quadripartito nicht verwechselt werden. Ein sch\xF6n vollst\xE4ndig geschriebenes Exemplar von den Quadripartito, hat der jetzige Herr Bischof von F\xFCnfkirchen vom H. von Sz. nebst einigen andern raren St\xFCcken erkauft; das recht Original Exemplar aber, ist in der kaiserl. k\xF6nigl. Bibliothek. Vid. de his P. Szegedi Tyrocinium P. II. p. 60. 61.=

*) Man will zwar schon weit \xE4ltere ungarische Uebersetzungen der Bibel behaupten, und wir wollen sie auch nicht l\xE4ugnen. Da\xDF aber die ganze ungarische Bibel schon im Jahre 1456 im Druck vorhanden gewesen, wie eingie vorgeben, das kommt uns aus starken Gr\xFCnden gar nicht glaublich vor. Im Jahre 1532. hat Benedictus Komiati, auf Verlangen der Catharina Frangepan, einer Witwe des Peter Pereni, die Briefe Pauli, zu Crakau in Pohlen, durch den Hieronymus Victor, ungrisch drucken la\xDFen; und im Jahre 1536. kam die ungarische Uebersetzung der vier Evangelisten von Pesti Gabor zu Wien, heraus. Vid Praefat. N. T. hunganci M. Josephi Torkos Laubaban A. 1754, Bod Peter \xE1 Sz. Bibl. Histori\xE1ja. p. 133 - 135. Matth. Belii Exerc. de Veteri Litt. Hunno -Scythica p. 36. u. 66.

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dem Andreas Dudith k\xF6nnen nachgesehen werden. Wir glauben aber Gr\xFCnde zu haben, hierinn anderer Meynung zu seyn, und ihn f\xFCr eine, von diesem Johann Sylsvester verschiedene, und in keinem solchen \xE4u\xDFerlichen Ansehen gestandene, obleich wegen seiner sch\xF6nen Einsicht und Gelehrsamkeit genug merkw\xFCrdige Person, halten zu d\xFCrfen, welches sich aus den weiteren Anf\xFChrungen zeigen wird.

Das Buch selbst, welches sehr rar ist, und eine genauere Beschreibung verdient, erschien in Quartformat; denn wir haben ein Exemplar in H\xE4nden, in zwey Haupttheile abgetheilt, und ganz mit deutschen neuern, nicht alten gothischen Lettern abgedruckt, auch mit einigen Holzschnittabdrucken, die nicht so gar \xFCbel ausgearbeitet, versehen, welche, wie, da\xDF darauf vorkommende Monogramma l. S. anzeiget, den Author des Buchs, selbst zum Urheber haben. Bey dem 19. Cap. des Evangeliums Johannis, kommt ein solcher wohlgerathener Abdruck vor, welcher den gekreuzigten Heiland, mit seiner heiligen Mutter, und dem in ihr Herz dringenden Schmerze, und den Leiberj\xFCnger Johannes, mit einer gegen sie gerichteten tr\xF6stenden Mine verstellet. In einiger Entfernung, gerade gegen das Kreuz, zeuget sich eine Frauensperson, in vornehmer ungarischer Kleidung, mit den Geberden der Demuth, und Innbrunst, welches vielleicht, die gedachte Gr\xE4finn von Nadaschd, die Urschula von Kanischai seyn soll. Die Uebersetzung ist, wie er selbst sagt, aus dem griechischen Grundtext und der lateinischen Vulgata gemachte, und hatte er dabey mehr auf den Sinn, als auf die Worte, gesehen. Bey dem Matth\xE4us scheinet er so gar ein hebr\xE4isches Exemplar gebraucht zu haben. Der ungrische Ausdruck ist nach Beschaffenheit der Zeit simpl und plan, und die \xE4u\xDFerliche Schreibart, wie leicht zu erachten, in Vergleichung, mit der heutigen ganz besonders; wovon wir unten eine ganz kleine Probe geben wollen. Die Zuschrift oder Dedication ist lateinisch, an die zwey kaiserl. k\xF6nigl. Prinzen des Kaisers Ferdinand des I. n\xE4mlich die Erzherzoge, Maximilian und Ferdinand gerichtet, und so abgefasset, da\xDF sie die w\xFCrdige Beschaffenheit dieses Mannes zur Gen\xFCge zu erkennen giebet. Er zeiget mit aller Ehrfurcht an, da\xDF er nach seiner F\xE4higkeit, Umst\xE4nden und Verpflichtung, bey den damaligen betr\xFCbten Zeiten, seinem geliebten Vaterlande, keinen bessern Dienst, als mit diesem vortreflichen g\xF6ttlichen Lehr- und Trostbuch zu leisten gewust habe, und thut auf eine sehr r\xFChrende Weise dar, da\xDF das wahre G\xFCck der Regenten, und ihrer V\xF6lker, vorz\xFCglich auf lauter Gottesrucht, nach dem heil. Worte Gottes, und der Lehre Jesu Christe gegr\xFCndet seyn m\xFCsse*). Er

*) Cogitanti mihi (sind seine Worte) Sereniss. Principes, ac diutius animo

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gedenket besonders der k\xF6niglichen Mutter dieser Prinzen, n\xE4mlich der K\xF6niginn Anna, einer Tochter Uladislaus des II. und Schwester K\xF6nigs Ludwig ebenfalls des II. mit gro\xDFem Ruhme, wegen ihrer Gottseligkeit, und Liebe |zur ungarischen Nation, aus welcher sie abstammte, und mit welcher sie auch die Landessprache gerne redete**). Sodann erw\xE4hnet er auch des eigentlichen Bef\xF6rderers, dieses Werkes des gedachten vortreflichen . Grafen Thomas von Nadaschdi, in den dankvollesten Ausdr\xFCcken, und nennt ihn seinen Herrn, welches, wie wir meynen, die \xE4u\xDFerlichen Umst\xE4nde dieses Verfassers einiger ma\xDFen, auszeichnet***). Nach vielen andern sch\xF6nen Ausf\xFChrungen, schl\xFC\xDFet er endlich mit den Worten: Datum Neanesi Anno salutis 1. 5. 4. 1. Johannes Sylvester. Das griechische Wort Neanesi ist das ungrische Uj-Sigeth oder deutsch, Neue Insel. V\xF6llig am Ene des Buches stehet, das Nadaschdische und Kanischaische Wappen, mit den Monogrammaten: T. N. und V. K. das ist, Thomas Nadaschdi und Urschula Kanischai, oben stehet die Jahrzahl: 1527. und unten die Worte: quos Deus coniunxit, homo non separet; wodurch ohnstreitig so wohl das Verm\xE4hlungsjahr dieser vornehmen Personen, als auch der intentionirte Abdruck dieses Werkes in demselben angezeiget wird, mit welchen es sich aber, wegen der gro\xDFen Schwierigkeiten, sodann, bis in die vier Jahre weiter verzogen, wie davon durch den Author, bey dem Beschlusse Meldung geschiehet*). Ob \xFCbrigens aus

revolventi quanam re genti meae Hungaricae, juxta datam mihi a Deo gratiam, hoc difficili tempore conlulere possem, nulla major occurrit, quam si novae legis divinae opus sacro - sanctum, interpretandum in illius susciperem usum cet.

**) Deinde, hei\xDFt es, quod aliquo fore usui, hoc divinum evangeliorum opus existimavi, Sereniss. Dominae genitrici Celsit. V. linguae nostrae Hungaricae haud ignarae; quippe quae a nostra gente originem ducit. Ferunt enim illam totam divino cultui deditam esse - - Annamque sanctissimam illam foeminam, non soum nomine referre verum etiam re. (celebrat tandem & principes ob nationis & linguae hung. amorem.)

***) In hoc mihi studio, hortator simul & adjutor fuit (hei\xDFt es ferner) Spect. ac Magnif. Dom.   Thomas a Nadasd, Consil. Reg.ac .Comes  Comit. Castris. Thavern. Reg. Magister fidelis Celsitud. V. V. Dominus meus Hujus ergo opera, cura studio singulari, summis impensis, conconsecuti sumus, ut divinum hoc N. T. opus, lingua nostra patria in oppido suo excuderetur, conf. Palatin. Reg. Hung. edit. Tyrn. N. LXXXIII. p. 136. inter Nadasdios Palatinos, hujus nominis, tertius.

*) In dem Nadaschdischen Wappen kommt ein Schwan vor: es sollte aber eine Ente im Rohr seyn: denn das sit das redende Wappen dieses Hauses. vid. Palma Spec. Her. R.  H. p. 118. im  Kanischaischen zeigt sich ein Adlerfu\xDF und Fl\xFCgel. Der Titel des Buches, so wie er mit den deutschen Lettern w\xFCrklich abgedruckt, ist dieser: O, Testamentum M\xE1gar nelwen, mellet az G\xF6r\xF6g es diak nelwb\xF3l vyonnan

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dieser Buchdruckerey, noch sonst etwas zum Vorschein gekommen, das stehet dahin. Ueberhaupt aber ist es mit dieser Kunst, bey allem diesem neuen Anfang, noch in geraumer Zeit, nicht sehr weit gekommen, und der Mangel, unterdessen durch die Wiener, Prager, Cracauer, und andere benachbarte Buchdruckereyen ersetzt worden**)

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Fortsetzung, der verschiedenen Gebr\xE4uche fremder V\xF6lker, bey ihren Verheurathungen.

Die gemeinen Araber*) haben nur eine Frau; die Emire aber halten sich auch Beyschl\xE4ferinnen. Dergleichen gleichen d\xF6rfen auch die Unverheuratheten, und diejenigen, die sich keine Frau kaufen k\xF6nnen, halten. Ob ihnen nun gleich die Gesetze solche Buhlschaften erlauben, so ha\xDFt man sie doch als unerzogene Leute; denn Keuschheit wird unter diesen V\xF6lkern sehr hoch gesch\xE4tzet. — Wann die Frau Ausschweifungen begehet, so rechnet sich der Mann solches nicht zur Schande; aber wann seine Schwester ihrem Manne untreu ist, so glaubt er beschimpfet zu seyn. Davon f\xFChren sie folgenden Grund an: die Frau sagen sie, thut sich selbst Unrecht, und verunehret ihre Familie, sie ist aber nicht von meinem Gebl\xFCthe; ich darf mich nur von ihr scheiden, so

fordyt\xE1nk az magar nipnek Kere\xDFt\xE9n h\xFCtben valo ippiclisire. Am Ende stehen die Worte: Uyszighetben Abadi Benedek  nomtatta vala 1.5.4.1. e\xDFtendoben. Hinten sind verschiedene sch\xF6ne Anh\xE4nge; und die Summarien \xFCber die Evangelia  und Apostelgesch. in ungrischen  ungereimten Versen, und in f\xF6rmlichen lateinischen Carmine Elegaico, wovon wir, aus dem, dem ganzen Buch vorgesetzten Poem dieser Art, eine Probe geben wollen:

Profet\xE1k altal  szolt righen

nekedaz isten,

Az kit ighirt ime vigre

meg atta fiat

Buzgo lilekuel, szol most

\xE9s n\xE9ked ez \xE1ltal

Kit haga h\xF3g halgass, kit

haga hog te kovess. ec.

Aus der ganzen Beschaffenheit des Werks, und besonders der, dem Brief Pauli vorgesetzten Vorrede ist abzunehmen, da\xDF dieser Sylvester ein wohlbelesener un gelehrter Mann gewesen; und wenn der Typograph Abadi ist, dessen so wohl Scaricaeus in Vita Joh. Szegedini, als auch Peter Bod in seinen Athenis gedenkt, so kann man ihn als  den ungrischen Honterus betrachten; wir haben einige Gr\xFCnde f\xFCr das Gegentheil.

**) So ist das Steph. Sz\xE9k\xE9lii Chronic. Mundi hung. zu Cracau, im Jahre 1558. und das von uns beschriebene  N. T. des  Joh. Sylvester, im Jahre 1574. zu Wien durch den Caspar Steinhofer, zum zweytenmal gedruckt worden u. a. m.

*) Aus den Reisen des Herrn Arvieux

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ist sie gez\xFCchtiget: Meine Schwester hingegen ist von meinem Gebl\xFCte, und sie kann nichts B\xF6ses thun, das sich nicht auf ihr ganzes Geschlecht erstrecken sollte.

Die Maroniten*) sowohl, als die meisten anderen Christen, welche unter den Muhamedanern wohnen, haben fast alle einerley Gebr\xE4uche, bey ihren Hochzeiten, und wir wollen daher, statt aller \xFCbrigen, eine maronitische, zum Muster nehmen. — Nach der vollzogenen Anwerbung um die Braut, werden die Verwandten des Br\xE4utigams, zu einem Gastmale in das Haus der Braut\xE4ltern eingeladen, und dabey der Tag zur Hochzeit bestimmet, der meist vierzehn T\xE4ge nach dieser Zusammenkunft festgesetzet wird. An diesem Tage kommen sie an dem n\xE4mlichen Orte wieder zusammen, werden mit einer Abendmalzeit bewirthet, und kehren sodann in das Haus des Br\xE4utigams wieder zur\xFCck. Dieser hat sich bis zu dieser Zeit noch nicht gezeiget, ob man gleich, wie wohl nur obenhin, um ihn zu fragen pfleget. Denn es erfordert die Gewohnheit, da\xDF er sich verstecket, und sich erst nach einem, dem Scheine nach, ernstlichen Aufsuchen, finden l\xE4\xDFt. Endlich bringt man ihn zum Vorscheine, und zieht ihn unter vielem L\xE4rm, und gro\xDFem Frolocklen, seine schlechteste Kleider an. Hierauf wird er nebst seinen Brautf\xFChrern, etlichemal im Hof herumgef\xFChrt, und von dannen in ein Zimmer gebracht, in welchem die Hochzeitkleider befindlich sind, die man ihm anziehen l\xE4\xDFt. Um Mitternacht vereinigen sich die Verwandten mit allen Hochzeitg\xE4sten, die, jeder mit einem Lichte in der Hand, unter Vortrettung einer Musik, sich in das Haus der Braut begeben. Bey der Ankunft an der Th\xFCre, verlangen sie dieselbe, und man verw\xE4hret ihnen den Eingang. Dar\xFCber entstehet zum Scherze ein Kampf, in welchem die Parthey des Br\xE4utigams allzeit die Oberhand beh\xE4lt. Die Weiber gehen sodann in das Zimmer der Braut, und bringen sie \xFCber und \xFCber verh\xFCllt heraus, und begleiten sie, nebst einigen ihrer weiblichen Blutsreunde, in das Haus des Br\xE4utigams. Daselbst wird sie in dem weitesten Winkel unter die Weiber gesetzet, und darf durchaus kein Wort reden. Indessen, so oft jemand in das Zimmer kommt, stehet sie auf, ihn stumm zu bewillkommen. Eine Frau, die neben ihr sitzet, giebt ihr von jeder ankommenden Person Nachricht; denn sie darf sich nicht umsehen. Der \xFCbrige Theil der Nacht wird mit Schmausen und lermender Lustbarkeit zugebracht; den folgenden Tag Morgens, kommt der Prierster die Trauung zu verrichten. Ehe er aber in das Zimmer der Weiber tritt, verh\xFCllen sich alle sorgf\xE4ltig. Die Braut stehet von oben bis unten bedecket, lehnt sich auf zwey Weiber, und hat zwo Brautjungfern

*) Nach der Beschreibung des Alexander Russels.

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zur Aufwartung, die zugleich ihren Schleyer in Ordnung halten. Alsdann erscheint der Br\xE4utigam in einem pr\xE4chtigen Kleide; und stellt sich nebst seinem Brautf\xFChrer an die linke Seite der der Braut. Nach einem kurzen Gebete, setzt der Geistliche dem Br\xE4utigam einen Kranz auf das Haupt, sodann auch der Braut, endlich auch dem Brautf\xFChrer und der Brautjungfer. Hierauf legt er die H\xE4nde der Braut und des Br\xE4utigams zusammen, h\xE4lt ein etwas l\xE4ngeres Gebet, steckt dem Br\xE4utigam einen Ring an den Finger, und einen giebt er der Brautjungfer, um ihn der Braut anzustecken. Gegen das Ende des Gebets, bindet er dem Br\xE4utigam, ein St\xFCck Seidenband um den Hal\xDF, welches er, oder ein anderer Prieseter des Nachmittags wieder abnimmt. — Nach dieser Handlung begiebt sich der Br\xE4utigam mit allen anwesenden Mannspersonen, in ein Zimmer, wo sie mit Kaffee bewirthet werden, und solang der Priester zugegen ist, die gr\xF6\xDFte Ernsthaftigkeit beobachten. Kaum aber hat er das Haus verlassen, so fangen die Schmausereyen an, die bis um Mitternacht dauern. Um diese Zeit aber wird der Br\xE4utigam in Proce\xDFion in das Zimmer der Braut gef\xFChret. Er \xFCberreicht ihr sogleich ein Gla\xDF Wein, welches sie ihm zutrinkt und von ihm Bescheid bekommt. Nach diesem wird er auf dbie n\xE4mliche Art wieder zur\xFCckgef\xFChrt. Diese ganze Zeit \xFCber ist das Haus voller Gesellschaft, die sich mit Tanzen, Spielen, und Schmausen unterhalten. Den folgenden Nachmittag beurlaubt sich die ganze Gesellschaft, bis auf einige der vertrautesten Freunde, welche mit dem Br\xE4utigam des Abends speisen, und ihm um Mitternacht die Erlaubni\xDF ertheilen, sich in das Zimmer der Braut zu begeben. — Alle geladene Hochzeitsg\xE4ste schicken Geschenke; und etliche Tage lang nach der Hochzeit, werden der Braut von ihren Bekannten und Gespielinnen, Blumen, in gro\xDFer Menge, zugesandt. In diesen L\xE4ndern h\xE4lt man es f\xFCr unanst\xE4ndig, wann eine Frau, das erste Monat nach der Hochzeit mit jemand redet; nur einige wenige Worte gegen ihren Ehemann, h\xE4lt man ihr zu Gute; wiewohl, sie auch, nach Vorschrift der Weiber, nicht einmal mit ihm reden soll. So streng sind die Ges\xE4tze, die man den jungen Weibern in diesem St\xFCcke auflegt! — Von den Weibern d\xF6rfen nur wenige mit ihren M\xE4nnern speisen; sie m\xFCssen, wie M\xE4gde aufwarten, denn sie werden \xFCberhaupt f\xFCr nicht besser gehalten. Sie haben zwar keine W\xE4chter vor ihren Zimmern; es d\xE4rfen sich aber doch vornehme Frauenzimmer nie unverh\xFCllt vor Mannspersonen sehen lassen, ausgenommen vor Bedienten, Anverwandten, Priestern und Aerzten. Dieser Zwang hat keine Eifersucht, in Ansehung ihrer Auff\xFChrung, zum Grunde, er r\xFChret vielmehr aus einer Furcht f\xFCr schlimmen Folgen her; wofern etwann ein T\xFCrk ein Frauenzimmer sehen, und Gefallen an ihr finden sollte.

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Die Perser*) sehen das Heurathen f\xFCr eine Pflicht der Rechtglaubigen, den ehelosen Stand hingegen, f\xFCr eine Lebensart an, welche dem Laufe der Natur ganz zuwider ist; und in dieser R\xFCcksicht befiehlt auch das munamedanische Ges\xE4tz den Ehestand sehr ernstlich. Die Perser verehelichen sich daher sehr jung, \xF6fters schon im neunten und zehnten Jahre; und die Einwilligung der Aeltern ist zu der Giltigkeit einer solchen Verbindung eben nicht nothwendig. Jedes Kind kann seiner Neigung g\xE4nzlich folgen, und die Ges\xE4tze, welche diese Verbindungen auf alle Art zu beg\xFCnstigen suchen, schr\xE4nken hier niemand ein. Diese Grunds\xE4tze verleiten die Muhamedaner zu der sch\xE4ndlichsten Wollust, inzwischen sind die Perser doch die gesittesten unter ihnen. Da sie f\xFCr ihre Religion, die h\xF6chste Ehrfurcht haben, und derselben nicht das allergeringste vergeben, so sehen sie auch den Christen, die unter ihnen wohnen, nichts nach, und sind gewissenhaft genug, ihnen es nicht zu gestatten, wann sie mehr, als eine Frau nehmen wollen, denn sie glauben, da\xDF, da ihnen das Weintrinken erlaubt ist, sie sich der Vielweiberey schlechterdings enthalten m\xFC\xDFten, weil ihnen, den Persern, solche eigentlich zur Entsch\xE4digung, f\xFCr die Entsagung des Weins, zugestanden w\xE4re. Sie haben, wie die T\xFCrken, dreyerley Arten von Ehen: sie heurathen, entweder f\xF6rmlich, oder sie miethen eine Frau auf eine gewisse Zeit, und um ein gewisses Geld; oder, sie verbinden sich mit Sklavinnen. Die Anzahl der Weiber von der ersten Gattung, ist ebenfalls nur auf viere eingeschr\xE4nkt, ungeachtet ein Perser, selten mehr als eine zu nehmen pfleget, welches theils aus Wirthschaft geschiehet; weil die Ehen in diesem Lande sehr kostbar sind: theils aber auch, um den, bey so vielen Weibern, unvermeidlichen Zankereyen auszuweichen. Die Perser halten es daher f\xFCr weit bequemer, eine Frau zu miethen. Eine Ehe von dieser Gattung, kann nach Verlauf der im Kontrakte bestimmten Zeit wieder erneuert, oder aufgehoben werden, doch mu\xDF die Frau im letzten Falle, ihr ausgemachtes Gehalt bekommen. — Sklavinnen, mit denen sich die Perser verbinden, kann jeder so viel halten, als er zu ern\xE4hren im Stande ist.

*) S. Chardir Riese nach Persien. Tavernier Voyage der Persie, und Olearius persanische Reisebeschreibung.

(Die Fortsetzung folgt.)


In Wien zu haben in dem von Ghelenschen privil. Zeitungscomtoir, in der Sinngerstrasse Nro. 931.
Topic revision: r5 - 08 Mar 2012, AgostonBernad
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