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Bl\xE4ttern: < V. Jahrgang, XI. St\xFCck -
V. Jahrgang, XIII. St\xFCck >
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V. Jahrgang, XII. St\xFCck, den 22. M\xE4rz 1775.
I. Wissenschaften
Wien.
Aus dem Verlage des Herrn Augustin Bernardi, hat man vor kurzem erhalten: Beytr\xE4ge zu verschiedenen Wissenschaften, von einigen \xF6streichischen Gelehrten. In Oktav auf 448. S.
Der Herr Verleger sagt davon in seiner Vorrede: "Ich liefere hiemit dem geneigten Leser einen Theil jener Beytr\xE4ge, die mir bey noch aufrechtem Jesuitterorden von einigen Mitgliedern desselben eingereichet wurden Theils die Schwierigkeit, einzelne Abhandlungen zum Drucke zu bef\xF6redern, theils die Erfahrung, da\xDF kleinere, obschon wichtige Schriften, ohne erw\xFCnschten Vortheil meistens unbekannt bleiben;
\xFCberhaupt ihr Eifer f\xFCr die Aufnahme der Wissenschaften vermochte sie zu dem Entschlu\xDFe, eine Sammlung ihrer Beytr\xE4ge, zu verschiedenen Wissenschaften zu machen. Da mir nun der Verlag freundschaftlich angebothen worden, konnte ich nichts anders thun, als diesen dem gemeinen Besten so vortheilhaften Gesinnungen die H\xE4nde bieten. Ich hatte auch wirklich eine betr\xE4chtliche Anzahl verschiedener Abhandlungen \xFCberkommen, als durch unvermuthete Aufhebung dieses Ordens, das ganze Werk in seiner Bl\xFCthe ersticket zu seyn schien. Es wurden dann alsogleich den Autoren ihre Originalien zur\xFCck gestellet, und ich lie\xDF mir den ganzen Gedanken, von der Ausgabe dieser Sammlung entfallen.
Doch nach der Zeit, da mir verschiedene auf meine Kosten gemachte Abschriften zur\xFCckgeblieben, schien ich mir zur Auflage derselben einigen Anspruch zu haben: als mich hierzu auch die
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Genehmhaltung der Verfasser selbst berechtigte; wollte ich dem Publikum gegenw\xE4rtige St\xFCcke, f\xFCr deren Vorz\xFCglichkeit der beygesetzte Namen der Autoren allein, ein schon genugsamer B\xFCrge ist, nicht l\xE4nger vorenthalten.
Die Beytr\xE4ge sind folgende:
1) Berechnung des Moments der Tr\xE4gheit einiger K\xF6rper, derer Theile durchaaus gleichf\xF6rmig sind, und die in mechanischen Untersuchungen \xF6fteren Gebrauch haben k\xF6nnen, sammt der Anwendung auf die Bestimmung der L\xE4nge eines einfachen Pendels. Von Herrn P. Scherfer, Priester von S. J. bis 106.
2) Astronomische Art, ohne Gebrauch eines Quadraten oder Sektors, oder eines andern im Zirkelgrade getheilten Instruments: imgleichen, ohne Untersuchung der Strahlenberechnung, blo\xDF allein durch Hilfe eines Seherohrs, das mit einen Fadennmikrometer, worauf die Sekunden angezeigt sind, und mit einem beweglichen Fu\xDFe zu diesem Gebrauch versehen ist, die Polh\xF6he eines jeden auf dem festen Land gelegenen Ortes aufs genaueste zu bestimmen, von Herrn Maximilian Hell, k. k. Astronom auf der Sternwarte der Universit\xE4t zu Wien, der Philosophie Doktor. Von 106. bis 159.
3) Von der wahren Gr\xF6\xDFe, die der Durchmesser des vollen Mondes oder der Sonne zu haben scheint, wenn man ihn mit freyem Augen ansieht, von eben demselben. Von S. 159. bis 179.
4) Vom Nordlichte, von Herrn Paul Mako, Lehrer der mathematischen Wissenschaften, an dem k. k. Theresianum, von 179. bis 250.
Diese Abhandlung ist in drey Abschnitte getheilet, der Herr Verfasser beschreibet in der 1. die Stelle des Nordlichts, in der 2ten den Zusammenhang des Nordlichts mit andern Erscheinungen der Natur; in der 3ten die verschiedenen Meinungen der Naturforscher \xFCber das Nordlicht.
5) Von den Streifen, Blattern und Wellen im Crystallglase, von Herrn Joseph Edlen von Herbert, Priester und Philosophie Doktor. von 251. bis 266.
6) Von der scheinbaren Gr\xF6\xDFe der Jupiterstrabanten, und ihren Folgen auf die Finsternisse, von Herrn Anton Pilgram, Weltpriester. Von 266. bis 317. Tafel, aus dem Pfeile den Kreisschnitt, und aus diesem den Pfeil zu finden.
Ab und Zunahme der halben Finsterni\xDFl\xE4nge bey dem ersten Trabanten.
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Ab- und Zunahme der halben Finsterni\xDFl\xE4nge, bey dem zweyten Trabanten.
Ab- und Zunahme der halben Finsterni\xDFdauer, bey dem dritten Trabanten.
Ab- und Zunahme der halben Finsterni\xDFdauer, bey dem vierten Trabenten.
7) Abhandlung \xFCber die Tr\xE4gheit der Materie, in so weit sie das Denkungsverm\xF6gen auschlie\xDFen soll, vom Herrn Siegmund Edlen von Storchenau, der Philosophie und Theologie Doktor. 317 — 331.
8) Eine geographische Abhandlung, von der Lage des Grinzwietengen, von Herrn Joseph Benedict Heuernbach, der k. k. Hofbibliothek Custos 331 — 333.
9) Muthma\xDFungen, von Entstehung der Bergkrystallen, aus einem Versuche hergeleitet, der mit dem in einem Bergkrystalle eingeschlossenen Wasser angestellet worden, von Herrn Joseph Edlen von Herbert, Priester und der Philosophie Doktor. 382 — 393.
10) Vom Platzgelde, von eben demselben. 393 — 403.
11) Von der vortheilhaften Reibung die Elektricit\xE4t in heftigem Grade zu erregen, und beynebst angef\xFChrte Wirkungen der Electricit\xE4t auf
Stumme und blinde, von eben demselben. 403 — 414.
12) Astronomische Beobachtungen, vom Jahre 1756. bis 1771. von Franz Wei\xDF, der Sternwarte zu Tyrnau in Hungarn Astronom.. 414.
K\xFCnftighin wollen wir aus jenen Abhandlungen die nach dem Geschmacke unserer meisten Leser zu scheinen, den Inhalt k\xFCrzlich recensiren.
II. Neueste Geschichte.
Umst\xE4ndliche Nachricht, dreyer merkw\xFCrdigen Solemnit\xE4ten, welche den 20ten Febr. 1775. in der k\xF6niglichen Berg- und XVI. Stadt Iglo vor sich gegangen.
Der 20te Februarius, des jetzt laufendne 1775ten Jahres, wird in den Jahrb\xFCchern von Zip\xDF, eben so merkw\xFCrdig bleiben, als jener unverge\xDFliche und lang gew\xFCnschte Tag, da im Jahre 1772. den 5ten November, die XIII. Zipserst\xE4dte der heiligen ungarischen Krone reincorporirt worden sind *). Und
*) Ein Mitglied unserer Gesellschaft, arbeitet, an einer umst\xE4ndlichen diplomatischen Geschichte, dieser gew\xFCnschten Revolution, und aller darauf, nach und nach erfolgten
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wie sollte er es nicht seyn, da an diesem denkw\xFCrdigen Tage, drey sehr wichtige Handlungen vorgenommen, und eben so viel neue kaiserlich k\xF6nigliche Begnadigungen, in der k\xF6nigl. Berg- und XVI. Stadt Iglo, dem Ort der k\xFCnftigen Provinzialversammlungen, feyerlich kund gemacht worden sind.
Um neun Uhr in der Fr\xFCh, versammelten sich die Herrn Deputirten, der nunmehrigen XVI. Zipserst\xE4dte, welche Tages vorher, zu dieser Feyerlichkeit, von ihren Gemeinden abgeschickt worden sind, in die Wohnung des k. k. Raths und Administratoris, Herrn Paul von Ti\xDFta; von da sie sich, in der gr\xF6\xDFten Ordnung und Anst\xE4ndigkeit, in die Hauptkirche der Stadt verf\xFCgten. Der jetzige hochw\xFCrdige Herr Probsteyverweser, Lector und Canonicus von Feya hielte das aus. nach dessen Endigung, die s\xE4mmtlichen Herrn Deputirte, in der n\xE4mlichen Ordnung, sich aus der Pfarrkirche, in das Quartier de\xDF Herrn Administratoris von Ti\xDFta zur\xFCck begaben, und daselbst in dem m gro\xDFen Saale, wo alles auf das beste angeordnet und ausgezieret war, versammleten.
Nach einer kleinen Weile, erschien der Herr Administrator, agbeholt von zween dazu ernannten XVI. St\xE4dte-Richtern, in Begleitung des zu dieser solennen Handlung eingeladenen ehrw\xFCrdigen Cleri, und vieler Adelichen, des l\xF6blichen Zip\xDFercomitats, in dem Saal; und nahm den Vorsitz ein, hielte sodann eine vortrefliche ausgearbeitete Rede, an die vornehmen und zahlreichen Anwesenden. In dieser Rede, wurde mit den ausgesuchtesten Worten, denen s\xE4mtlichen Herren Deputirten, zu Gem\xFCthe gef\xFChrt, so wohl die ihren Vorfahren, von den allergn\xE4digsten K\xF6nigen, aus dem Durchlauchtigsten Erzhause von Oestreich, erwiesenen vielen und hohen Begnadigungen; als auch ins besondere diejenigen, welche ihre jetzt regierende kaiser. k\xF6nigl. apost. Majest\xE4t, den Einwohnern der nunmehrigen sechzehn St\xE4dte, noch vor der Reincorporation derselben, dann aber vorz\xFCglich, nach der geschehenen Wiedereinverleibung, aus allerh\xF6chster unverdienter Huld und Milde, ertheilt haben. Er empfahl hierauf, denen Herrn Deputirten, auf das \xAB allernachdr\xFCcklichste, bey so gro\xDFen und geh\xE4uften kaiserlich- k\xF6niglichen Gnadenerweisungen, davon sie s\xE4mmtliche, als eben so viele Zeugen, bey dieser vornehmen Versammlung zugegen w\xE4ren, mit der \xE4usersten
Sorgfalt darauf bedacht zu seyn, sich einer so hohen, und unverdienten Gnade, immer w\xFCrdiger zu machen. Und dieses sagten dieselben, k\xF6nnte durch nichts anders geschehen, als durch unverbr\xFCchliche Treue, willigen Gehorsam, und durch
eine Unterth\xE4nigkeit, die ihres gleichen nicht haben sollte, gegen eine der besten und gn\xE4digsten K\xF6niginnen. Nach geendigter Anrede ward vor allen andern, ein Provinzial, oder wie er sonst genennet wird,
Denkw\xFCridgkeiten: welche zu seiner Zeit, durch den Druck bekannt gemacht werden sollen.
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Landnotarius, von den deputirten St\xE4nden gew\xE4hlet, um so gleich alles, was nun abgehandelt werden sollte, aufzuzeichnen, und in das Landesprotokoll einzutragen. Die Wahl betraf den Herrn Johann von Bardoschi, bisherigen Fiskal, der k\xF6niglichen
XIII. St\xE4dte, der sogleich den Eyd feyerlich ablegte, und mit einer zwar kurzen, aber sch\xF6nen Rede, sein neues Amt antrat.
Das erste nun, welches nach allen diesen Vorbereitungen, der k. k. Rath und Administrator, mit der gr\xF6\xDFten Feyerlichkeit, der vornehmen Versammlung, kund machen lie\xDF, war die Vermehrung, der bisherigen dreyzehn Zip\xDFerst\xE4dte, mit noch dreyen andern, welche bisher, unter der unmittelbaren Gerichtsbarkeit, des L\xFCblauer Dominii, stunden. Es wurden n\xE4mlich die drey St\xE4tte L\xFCblau, Pudlein und Gnisen, aus ganz besonderer kaiserlich - k\xF6niglicher Gnade; denen bisherigen XIII. St\xE4dten zugethan, und hiemit diese abgesonderte Provinz, mit dem Namen der sechzehen St\xE4dte belegt. Die dar\xFCber ausgefertigte, allergn\xE4digste kaiserlich -k\xF6nigliche Resolution, wurde von dem Herrn Landnotarius \xF6ffentlich vorgelesen, und sodann, von dem Herrn Administrator den Herren Richtern dieser brey incorporirten St\xE4dte,
ihre k\xFCnftigen Sitze, bey gemeinschaftlichen Congregationen, und Gerichtsitzungen angewiesen. Der Richter von L\xFCblau, bekam seinen Sitz nach dem Georgenberger, der von Pudlein, nach dem F\xF6lker, und der von Gnisen, nach dem Poprader Richter. Diese erste solenne Handlung, wurde von dem Herrn Administrator mit einer kurzen, aber nachdr\xFCcklichen Anrede, an die Herrn Deputirte der nun vereinbarten sechzehn St\xE4dte, beschlossen, darinnen diese neu einverleibte Mitb\xFCrger, mit den ausgew\xE4hltesten Ausdr\xFCcken, angemahnet worden sind, Freundschaft, Zutrauen, Einigkeit, und alle gesellschaftliche Pflichten, gegen einander zu beobachten, und als Glieder einer auf sie verbreiteten b\xFCrgerlichen Gesellschaft, harmonisch und br\xFCderlich, unter einander zu leben.
Die zwote solenne Handlung dieses denkw\xFCrdigen Tages, war die Kundmachung, des von der allerh\xF6chsten Monarchinn, den vereinigten XVI. Zip\xDFerst\xE4dten, allergn\xE4digst ertheilten, neuen Siegels, mit der Umschrift: Sigillum sedecim Oppidorum Scepusiensium 1774. in dessen Mitte die allerh\xF6chsten kaiserlichen Namen, zu sehen sind, und bey dem ersten Anblicke schon, Ehrfurcht und Hochachtung erwecken *). Das dar\xFCber ausgeferigte kaiserl. k\xF6nigl. Privilegium, welches f\xFCr die vereinigten sechzehn St\xE4dte, nach ihrer gl\xFCcklichen Reincorporirung, das
*) Um unsere Leser, besonders Liebhaber der Heraldik, mit diesem neuen pr\xE4chtigen Siegel, bekanter zu machen, wollen wir es, mit den eigenen Worten, des k. k. allergn\xE4digsten Privilegii, umst\xE4ndlich beschreiben. Es hei\xDFet darinnen: "Cujus novi Sigilli arma, seu insignia, sequentia sorent. Scutum videlicet in figura ophaerica, seu rotunda coronatum, horizontaliter sectum, superiore fui
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erste aber auch voll der allergn\xE4digsten und huldreichsten Ausdr\xFCcke ist, wurde mit der ersinnlischsten Ehrfurcht, \xF6ffentlich verlesen; und darauf diese hohe Begnadigung, unter Trompeten- und Paukenschall, auch Abfeurung der M\xF6rser, dem dar\xFCber erfreuten Volke, kund gethan und eindr\xFCcklich gemacht. Der bisherige XIII. St\xE4dter Graf, Herr Tobias von Jonyi, legte hierauf, mit einer wohlgew\xE4hlten Rede, sein zeitheriges Grafenamt nieder, und \xFCbergab zugleich, dem Herrn Administrator, mit eben so vieler Hochachtung und Ergebenheit, alle pohlnische Siegel, welche bis jetzt in seiner Verwahrung gewesen sind.
Endlich nach diesen solennen Handlungen, wurde das Wahlgesch\xE4fte der, von Ihrer k. k. Majest\xE4t, den vereinigten sechzehn St\xE4dten, allergn\xE4digst resolvirten, gemeinschaftlichen Magistratsebeamten, vorgenommen,
dabey der Herr Administrator zuerst in einer kurzen sehr wohl gesetzten Rede, die Gr\xF6\xDFe der k\xF6niglichen Begnadigung Magistrate frey w\xE4hlen zu k\xF6nnen; und dann die Verpflichtungen derjenigen, welche diese freye Wahl treffen w\xFCrde, vorstellten. Gleich darauf wurden vier Personen zum Grafenamte, und eben so viele zu drey verschiedenemalen, zur Assessorsw\xFCrde benennet. Das Grafenamt, erhielt nach einm\xFCthigem Schlu\xDF, Herr Tobias von Jonyi, bisheriger wohl meritirter Graf der XIII. St\xE4dte. Zum ersten Assessor, hingegen ernandten die Sechzehnst\xE4tter Deputirte mit einhelligen Stimmen, den Herrn Johann Br\xFCderlein, vielj\xE4hrigen Richter von Leibitz; zum zweyten, den Herrn Martin Paltzmann, den verdienstvollen Stadtrichter von Iglo; und zum dritten, von Seiten der inkorporirten drey St\xE4dte, den L\xFCblauer Richter, Herrn Anton Krotschkewicz. die ganze zahlreiche Versammlung, rief am Ende der Wahl, diesen neugew\xE4hlten Magistratsbeamten, ein forhes Vivat, entgegen, welches mit Trompeten- und Paukenschall begleitet wurde. Zuletzt wurden noch die \xFCbrigen Bedingungen besetzt, und so gieng die ganze ansehnliche Versammlung, vergn\xFCgt und sehr zufrieden auseinander, die Herren Deputirten aber, und das erfreuet, durchdrungen vom Eyfer, Gut und Blut, f\xFCr die beste der K\xF6niginnen, unsre gro\xDFe Maria Theresia, zu allen Zeiten, aufzuopfern.
parte caeruleum, in quo ad allusionem, jugorum Carpaticourum, terram Scepusiensem occupantium, exhibentur terni candidi scopuli excelsi, seu rupes lapideae, quarum media eminentius cernitur producta, comitantibus in capite scutorio, hinc solle, illinc stella sexangula, hac, & illo aureis. Pars scuti, inferior Cocco tincta, ornatur binis baltheis undulatis, stuvios Hernad, & Poprad, praerepetita Oppida Scepusiensia perluentes, repraesentantibus. Scutum denique insitum, seu pectorale dictum aureum, nomina suae Majestatis, Rom. Imp. Josephi Secundi Filii & Corregentis nostri Clarissimi, & nostrum Mariae Theresiae, litteris majusculis I. II. & M. T. atto colore (utpote Caesareo) tinctis. Telemonum vices obeunt, duo Gryphi aurei. Sigillum demum ipsum, ambit cirularis per pieria, cum Epigraphe, seu super inscriptione: Sigillum sedecim oppidorum Scepusiensium, 1774.
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Fortsetzung, der verschiedenen Gebr\xE4uche fremder V\xF6lker, bey ihren Verheurathungen.
Die erste Art der Eheverbindungen, ist meist nur unter vornehmen verm\xF6glichen Leuten gew\xF6hnlich. Das Heurathsgut, welches die Weiber zubringen, ist unbetr\xE4chtlich, und wird ihnen im Falle der Scheidung, wieder gr\xF6\xDFtentheils versichert. Die Heurath wird durch Gevollm\xE4chtigte geschlossen; weil sich die Braut vor dem Br\xE4utigam nicht sehen l\xE4\xDFt. Die Eltern beyder Theile, sind in dem Hause der erstern versammelt: sie begeben sich aber sowohl, als die \xFCbrigen Anverwandten bey Seite, wann der Kontrakt geschlossen wird, um auch den Schein eines Zwanges zu vermeiden. Die Braut verf\xFCgt sich mit einigen Frauenspersonen in ein Zimmer, neben demjenigen, in welchem sich ihr Geliebter befindet, und wovon die Th\xFCre in etwas offen stehet. Die Gevollm\xE4chtigten stehen auf, und der Anwald |der Braut wendet sich gegen das Nebenzimmer, und sagt mit lauter Stimme: Ich N. als Gevollm\xE4chtigter der N. verheurathe sie an gegenw\xE4rtigen N. Sie soll gegen das bestimmte Eheverm\xE4chtni\xDF von — seine best\xE4ndige Frau seyn. — Hierauf antwortet der Anwald des Br\xE4utigam: Und ich N. Gevollm\xE4chtigter des N. nehme die N. in seinem Namen zur best\xE4ndigen Frau an. Der Priester n\xE4hert sich hierauf dem Zimmer der Braut, und fragt sie: ob sie mit dem Versprechen ihres Anwalts zufrieden sey? Sie beantwortet diefe Frage mit Ja, und ein gleiches erfolgt auch von Seiten des Br\xE4utigams. Der Kontrakt wird hierauf unterzeichnet, und der Braut zur Verwahrung zugestellet. Die eigentliche Hochzeitfeyer dauert acht, bis zehn Tage, und geschiehet in dem Hause des Br\xE4utigams. Dahin begeben sich die G\xE4ste, und jedes Geschlecht belustiget sich in einem besonderen Zimner. Die letzte Nacht wird die Braut ihrem Geliebten; zugef\xFChret. Sie reitet dahin, entweder auf einem Cameele, oder sie gehet nur zu Fusse, jedesmal aber wird sie durch einige Muskianten begleitet. Ein mehr oder weniger reicher Schleyer, der aber v\xF6llig undurchsichtig ist, bedekt sie vom Kopfe bis auf die F\xFCsse. Einige Matronen f\xFChren sie in das Schlafzimmer, kleiden sie aus, bringen sie zu Bette; und nun darf sich auch der Br\xE4utigam dahin begeben. So bald er aber in das Zimmer getreten ist, mu\xDF er das Licht ausl\xF6schen, und kann oder darf vor Anbruch des Tages durchaus nicht wissen, ob er eine sch\xF6ne, oder h\xE4\xDFliche Frau an seiner Seite gehabt habe. — Zehn Tage nach der Hochzeit, wird dem neuen Ehemanne die Mitgabe seiner Frau zugeschickt. Diese besteht aus ihren Kleidern, Ger\xE4thschaft und Geschmucke, auch wann sie von Stande ist, aus Sklavinnen und Verschnittenen. Diese Sachen werden mit vielem Gepr\xE4nge, und
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und unter best\xE4ndiger Musik auf Lastthieren zugeschleppet.
Die Ehen der zwoten Gattung sind unter Personen von mittlerem Stande am gebr\xE4uchlichsten. Die Art und Weise eine Frau zu miethen, unterscheidet sich von ersterer nur durch die Versprechungsworte. Der Preis, wann das Frauenzimmer jung und sch\xF6nt ist, belauft sich, au\xDFer der Kost und Kleidung, j\xE4hrlich auf hundert Thaler. Jeder kann dergleichen Vertr\xE4ge, und mit so vielen Personen, als es sein Verm\xF6gen zul\xE4\xDFt, eingehen. Und, da es den Muhamedaner verboten ist, mit liderlichen Weibsbildern, \xF6ffentlichen Umgang zu haben; so sind sie sinnreich genug, mit solchen Gesch\xF6pfen einen Vertrag einzugehen. Wenn eine vermiethete Frau verabschiedet wird; so mu\xDF sie nach den Gesetzen sich einer neuen Verbindung so lang enthalten, bis man die Folgen der vorhergehenden siehet. Diesen Zeitraum nennet man die Zeit der Reinigung. Wittwen aber d\xF6rfen ehe nicht, als nach 130 Tagen heyrathen.
Mit den Weibern der dritten Gattung, kann der Mann, als Herr seiner Sklaven, nach Belieben umgehen. Wann er auch neben diesen eine rechtm\xE4\xDFige Frau hat; so st\xF6hret dieses den Heurathsfrieden doch im geringsten nicht; weil diese best\xE4ndig die Beherrscherinn des Hauses bleibet. So bald eine Sklavinn Mutter wird; so verliert sie den Sklavennamen, und ihr Sohn kann der erste des Hauses werden. Alle von ihnen geborne Kinder werden f\xFCr rechtm\xE4\xDFig gehalten, und ihr Sohn, wann er der Erstgebohrne ist, genie\xDFet alle Vorrechte seiner Geburt. Uebrigens erben alle Kinder gleich, die S\xF6hne ab er bekommen jederzeit zwey Antheile.
Die Perser, welche eine der eifers\xFCchtigsten Nationen in der Welt sind, halten ihre Frauen bis zur Sklaverey eingeschr\xE4nkt. Sie schlie\xDFen dieselbe in die entlegensten Zimmer ihrer H\xE4user ein, und eine un\xFCbersteigliche e Mauer macht ihren Aufenthalt zu einer un\xFCbersteiglichen Festung. Bey aller ihrer Eifersucht aber, rechnen sie es doch zur Ehre, wann der K\xF6nig, ihre Weiber mit seiner Gunst begnadiget; und ihm allein ist es erlaubt, sich bey denselben aller Freyheiten zu bedienen.
Die Scheidung rechm\xE4\xDFiger Ehen ist in Persien erlaubt, sie mu\xDF aber vor dem Richter geschehen, und es k\xF6nnen sich die verschiedensten ohne Bedenken wieder anderw\xE4rts verheyrathen. Doch ist der Frau eine gewisse Zeit festgesetzt, welche sie erst aus ganz begreiflichen Ursachen erwarten mu\xDF.
(Die Fortsetzung wird folgen.)
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