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V. Jahrgang, XXXV. St\xFCck, den 30. August 1775.

I. Geschichte.

Nachtrag zur Geschichte der Buchdruckerey in dem K\xF6nigreich Ungarn, in welchem besonders eine kurze Geschichte der Papierm\xFChlen in diesem K\xF6nigreich mitgetheilet wird.

[S. XXIX. St\xFCck dieses Jahrg. N. 1.]

Die Buchdruckerey *) setzet das Papiermachen voraus, und die Druckerpresse mu\xDF ruhen, wenn die Papierm\xFChle, den Gelehrten nicht Pa-

*) Nachdem wir unsern kleinen Versuch \xFCber diese Geschichte geendiget hatten, kam uns, das im Jahre 1767. von dem Peter Bod, \xFCber diese Materie geschriebene Ungarische Werkchen zu Gesichte, in welchem er in den Noten, zu den sch\xF6nen Ungarischen Versen, des ber\xFChmten Pari\xDF Papai, die er zum r\xFCmlichen Andenken eines sehr gelehrten Ungarn und Buchdruckers geschrieben, viel gutes anbringet. Der Titel des Werkchens ist: Erdelyi Feniks, Totfalusi Kis Miklos &c.

piere zu seiner Schrift, und dem Buchdrucker zum Abdrucke derselben liefert. Durch die Aufnahme der edlen Buchdruckerkunst in diesem K\xF6nigreiche, so wie durch die \xFCbrige allgemeine Bed\xFCrfnis des Papiers, ist dahero, obgleich etwas sp\xE4ter, auch die r\xFChmliche patriotische Bem\xFChung, zur Einf\xFChrung der Papiermacherarbeit, und der dazu geh\xF6rigen Papierm\xFChlen rege geworden **). Im Jahre 1613. hat der damalige ber\xFChmte Physikus der Stadt Leutschau, in der Grafschaft Zips, Samuel Spillen-

**) Wir k\xF6nnen uns hier in keine allgemeine Geschichte des Papiers einlassen. Des ber\xFChmten Montfaucon Abhandlung vom Papier sagt alles, was man hievon wissen will; wie auchj des Herrn Quettaros Untersuchung von den Materien, welche zum Papiermachen gebraucht werden k\xF6nnen. S. Hamburg. Magazin XVI. B. p.540. XVIII. B. p. 339. u. f. O. Joachims Vorrede zur zweyten Auflage seiner Einleitung zur deutschen Diplomatik, wo alles kurz beysammen. Man setzt die Erfindung unsers jetzigcn Lumpenpapiers, ins neunte, oder mit dem Montfaucon ins zw\xF6lfte Jahrhundert.

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berg auf dem nahe bey dieser Stadt gelegenen, und ihr damals zugeh\xF6rigen Dorfe klein Teplitz oder Teplischka, die erste Papierm\xFChle im Lande angeleget, und sich dadurch, so wie durch viele andere gemeinn\xFCtzige Bem\xFChungen, um das Vaterland gemacht *). Nach

*) Stephan Xylander oder Holtzmann, gewesener Senior Fratern, XXIV. Reg. in Scepusio, sein Zeitgenosse, schreibt in der, in diesen Bl\xE4ttern mehrmal gedachten Matrikel - dieser Fraternit\xE4t, hievon also: Anno 1613. primus in hoc Hungariae Scepusio, immo in tota Hungaria nostra officinam chartariam exstruxit, Ciariss.& Excelentiss. Dominus Samuel Spillnebergus, Artis Medicae Doctor, ejusdemque in patria & Comitatu Scepusiensi alibique locorum Practicus felicissimus, in pago Leutschoviensium Teplicza. Largiatur Deus, ut hoc singulari studiorum adminiculo, patria nostra & posteritas quam diutissime utatur. Vide & Wagneri Annal. Scep. Part. II. pag. 22. — Die Spillenberger stammen eigentlich aus Westphalen. David Spillenberg war um das Jahr 1595. Pfarrer in der nunmehrigen XVI. Stadt Wallendorf, dessen Sohn Samuel Spillenberg studirte auf Unkosten der Stadt Leutschau, zu Wittenberg die Medicin, und ward darauf Physicus dieser Stadt, und ber\xFChmter Practicus durchs ganze Land, auch Archiater des Ungarischen Palatins Georg Thurso; er starb im Jahre 1655. und seine Eheconsortin war Frau Magdalena Herrn Michael Clementis, gewesenen Stadtrichters zu Leutschau, Tocher; sein Bruder Martinus Spillenberger war Professor und Rector des Gymnasiums zu Stolpen in Pommern. Und dieser Samuel Spillenberger ist es, von dem wir hier eigenglich mit Xylandis reden. Sein Sohn David Spillenberger, der im Jahre 1627 den 3ten August zu Leutschau gebohren worden, studirte ebenfalls erstlich in Wittenberg und hernach zu Padua die Medicin, an welchem letzten Ort er auch den Gradum Doctoris erhalten, nachdem er vorhero zu

diesem kleinen guten Anfang, ist es auch mit diesem Werke, in dem lie-

Stolpen, von seinem Herrn Vettern zu den akademischen Studien war vorbereitet worden. Im Jahre 1655. kam er nach Hause, und folgte seinem bereits verstorbenen Herrn Vater im Physikat. Im Jahre 1659 gieng er nach Schemnitz und heurathete daselbst, die Susanna Regina Reuterin, wodurch er zu einer ansehnlichen Erbschaft, besonders an ergiebigen Gold- und Silberbergwerken gelangte, die die eigentliche Quelle, des noch fortdauernden Verm\xF6gens dieses Hauses geworden sind. Im Jahre 1661. kam er auf besondere Einladung der Stadt Leutschau, von Schemnitz zu dem ordentlichen Physikat zur\xFCck, welchem er bis an sein Ende mit aller Treue vorstund, und sich so wie sein Herr Vater durch das ganze Land vielen Ruhm erwarb, den er durch verschiedene gelehrte Schriften auch ausw\xE4rtig verbreitete. Er starb im Jahre 1684, und hinterlie\xDF einen einzigen Sohn, gleiches Namens, David Spillenberger, den er im Jahre 1662 gezeuget, und der, da sein Herr Vater aus der Welt gieng, nach gl\xFCcklich absolvirtem Studio Medico zu Basel und Leyden, eben auf der gelehrten Reise nach Engelland begriffen war, und bald darauf in seine Heimat zur\xFCck kam. Von diesem David Spillenberger dem j\xFCngern, blieben drey Kinder, zwey S\xF6hne David und Johannes, darunter der erste mit der Suphrosina Radvanszky, und der andere mit der Catharina von Lehoczky verm\xE4hlt gewesen, und vom Kaiser Karl den Viten das Pr\xE4dikat de Spillenberg, und den Vorzug, sich aulae regiae familiares schreiben zu k\xF6nnen, erhalten; und eine Tochter Susanna, die an den Herrn Johann von Ujhazy verm\xE4hlt, und eine gl\xFCckliche Mutter vieler vortreflicher S\xF6hne, und besonders des nicht lang verstorbenen k k Generals und Brigadiers Wilhelm von Ujhazy geworden, und nur vor wenigen Jahren in einem mehr als 80 j\xE4hrigem Alter verstorben. Herr Johann de Spillenberg start ohne Erben, und hiterlie\xDF sein sch\xF6nes Verm\xF6gen den Kindern seiner Geschwisterten. Vom Herrn David von Spillenberg lebt ein einziger Sohn auf seinem Landgute

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ben Vaterlande bald zu einer weitern Ausbreitung gekommen, so da\xDF nach und nach, in verschiedenen Gegenden und Orten, mehrere Papiuerm\xFChlen angeleget, und dadurch die Einf\xFChrung der ausl\xE4ndischen, besonders deutschen und holl\xE4ndischen Papiere, immer entbehrlicher geworden. Blos in den drey oberungarischen Comitatern oder Grafschaftgen, Zip\xDF, Scharosch, G\xF6m\xF6r, zehlet man jetzt bis acht Papapierm\xFChlen, und wird besonders in den Papierm\xFChlen bey der k\xF6nigl. freyen Stadt Zeben *) in der XVI. Stadt Felck, zu Dobschau, und zu Hrabkow bey der Stadt Bartfeldt ein recht sch\xF6nes Papier verfertiget: anderer Papierm\xFChlen, in den \xFCbrigen Gegenden des K\xF6nigreichs, die noch mehr Vollkommenheit zeigen, nicht zu gedenken.

zu Winschendorf in Zip\xDF. Vide celeb. D. Vespremi Biogr. Med. Hung. welche sch\xF6ne Nachrichten, wir hier aus den in unsern H\xE4nden sich befindenden Personalien des Herrn D David Spillenbergii Senioris mehr berichtiget.

*) Ausw\xE4rtige Schriftsteller verwechseln diese kleine ungarische Stadt in der Grafschaft Scharosch, gemeiniglich mit Hermanstadt in Siebenb\xFCrgen, wegen des lateinischen Namens Cibininum. Allein die Ungarische sehr kleine Stadt Zeben hei\xDFt Cibinium minus, die Stadt Hermanstadt aber, Cibinium majus. Die Unrichtigkeiten aber, die selbst manche sehr gelehrte ausw\xE4rtige Politiker in Absicht auf die Ungarische Topographie zeigen, sind bisweilen fast nicht zu entschuldigen. Herr von Adlung macht in seinen auserlesenen Staatsbriefen aus Posonium immer die Stadt Posen: man siehe den ersten Theil dieser Briefe S. 473. re\xDFburg ist doch kein so unbekanntes Deutschen.

Die Einsammlung zur Papiermasse geh\xF6rigen abgenutzten Leinenzeuge oder Lumpen, geschiehet in diesen Gegenden und besonders in Zip\xDF, auf eine ganz sonderbare, und von uns sonst nirgends, weder in, noch au\xDFer dem Vaterlande, bemerkte Art, davon eine kurze Erz\xE4hlung den geehrten Lesern vielleicht nicht unangenehm seyn wird. Der jenige Mann, den der Papiermacher, zur Einsammlung des von ihm n\xF6thigen Lumpenvorraths unterh\xE4lt, und den das gemeine Volk Hudschermann, nach seiner verdorbenen Mundart, von den Hudern oder Lumpen zu nennen pflegt, f\xE4hret mit einem dazu eingerichteten Wagen oder Karren, von einem Orte zum andern, bleibet mit demselben gemeiniglich au\xDFer dem Orte stehen, und gehet sodann zu Fu\xDF in die Stadt, Marktflecken, oder das Dorf, wo er Lumpen sammlen will, hinein, und f\xE4nget darauf an auf einer kleinen Pfeife zu blasen und zu spielen, um die Kinder, die diesen mann und seine Verrichtung schon kennen, von allen Seiten zusammenzulocken. Wenn dieses geschehen, so \xF6ffnet er sein, mit allerhand Kinderkleinigkeiten angef\xFClltes K\xE4stchen, die in verschiedenen aus Zinn gegossenen Ringeln, und andern solchen Kinderkleinodien bestehen, und bietet ihnen dieselben an, wenn sie ihm aus den H\xE4usern ihrer Eltern, alte Leinenzeuge oder Lumpen herbeybringen w\xFCrden. Nun hat das laufen kein Ende; die Kinder suchen alles zusammen, und wenn es nicht

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anders seyn kann, so erweinen sie doch etliche Fetzen oder Lumpen von ihren Eltern, um dieselben bey ihren lieben Hudschermann mit den vermeynten Kostbarkeiten vertauschen zu k\xF6nnen, welches denn, nach Beschaffenheit der ihm zugebrachten Waare, ihrer Grobheit oder Feinheit, ihrer Menge oder Wenigkeit, von ihm mit aller Ehrlichkeit zu geschehen pfleget. In einer kurzen Zeit hat er so viele Lumpen bekommen, da\xDF er dieselben auf seinen Wagen hinbringen mu\xDF, worauf er sein Gesch\xE4fte und Handel vermittlest seines Pfeiffchens durch die \xFCbrige Theile und Gasser der Stadt fortsetzet, bis er seine v\xF6llige Ladung von Lumpen beysammen hat. Nichts kann den fabelhaften Hammelschen Rattenf\xE4nger nat\xFCrlicher vorstellen, als dieser Lumpenmann, nur mit dem Unterschied, da\xDF er mit der Kunst die armen Kinder aus ihrer Vaterstadt, durch weite unterirdische Wege zu neuen Colonien in fremde Lande hinwegzuzaubern, gar nichts zu thun hat *).

Etwas besonders, da\xDF unser liebes Vaterland in Ansehung des Papiers

*) Die fabelhafte Erz\xE4hlung von den Hammelischen Kindern, von welchen man unsere Siebenb\xFCrgische Sachsen hat herleiten wollen, ist bekannt. Wer Lust hat, kann sie unter andern umst\xE4ndlich in Johann Tr\xF6sters alt- und neuen Dacia pag. 110. und folgenden lesen.

hat, m\xFCssen wir noch gedenken. Es ist das merkw\xFCrdige Asbestpapier das im Feuer nicht verbrennt, welches sich Liebhaber nat\xFCrlicher Seltenheiten, besonders in der Papierm\xFChle des St\xE4dtchens Topschau in der Grafschaft G\xF6m\xF6r , allwo der Asbest in gro\xDFer Menge gefunden wird, nach Belieben k\xF6nnen verfertigen lassen. Eben da wir dieses schreiben, f\xE4llt es uns ein, auf einen sch\xF6nen Bogen Asbestpapier, den wir schon lange bey unserer kleinen Naturaliensammlung haben, mit eben der Dinte, die wir sonsten zum Schreiben brauchen, einige Zeilen hinzuschreiben; und die Schrift ist so gut ausgefallen, als es auf einem jeden andern guten Papier nur immer seyn kann **).

K.

**) Wir wundern uns; da\xDF Wallerius in seiner Mineralogie des lang bekannten Ungarischen Asbest nicht gedenkt. vid l. c. pag. 186. seqq nach der deutschen Uebersetzung vom Jahre 1763. In dem 2ten Band des Hamburg Magazins S. 651. und folg. kommt eine hieher geh\xF6rige lesensw\xFCrdige Abhandlung des Herrn von Mahudel vom unverbrennlichen Flachs vor, und S. 680. wird besonders eines sch\xF6nen gro\xDFen Bogens Asbestpapier gedacht, der in dem Kabinet der K\xF6nige von D\xE4nnemark aufbehalten wird, mit dem Zusatz, da\xDF man solch Papier auch in Engelland, ohnweit Oxfort zu Charlton sehr gut verfertige. Wir haben demnach eine solche Natur- und Kunstseltenheit eben so gut und viel n\xE4her.

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II. Vermischte Nachrichten.

Siebenb\xFCrgische Briefe

Anmerkungen \xFCber T\xF6ppelts Schriften

Mein Freund!

Sollte ich bey meinen Anmerkungen \xFCber T\xF6ppelts Schriften einer schriftstellerischen Rechtfertigung n\xF6thig haben? Nein, ich glaube nichts unn\xF6thiges, noch \xFCberfl\xFC\xDFiges zu thun. Nichts unn\xF6thiges; da ich das sch\xF6ne Werkgen: Turcarum Artes & Arma, T\xF6ppelten zuschreibe. Meiner Kenntni\xDF nach bin ich der erste; denn Schmeizel gedenkt desselben mit Ruhm, aber seinen Verfasser kennet er nicht *). Allein meine Kentni\xDF ist auch noch nicht gro\xDF genug , um zu wissen, da\xDF ich nichts weis! auf meinem Exemplar schreibet T\xF6ppelt: da\xDF er mit diesem geringen Geschenke seines Verstandes, Georg Hutters B\xFCchersaal vermehre. Hutter war damals Rektor des Hermanst\xE4dtischen Gymnasiums. Sollte ich also irren, wenn ich ich T\xF6ppelten f\xFCr den Verfasser dieses Werkgens erkl\xE4re? Ja, sollte ich irren, wenn ich die einzelnen Buchstaben der Auf-

*) Biblioth. Hung. Sect. I. Class VI. Thec. IV. \xA7. 6 Mscp.

schrift also lese: Egregio & Eximie Juveni, Georgio Werder, Patricio, oder Patrono & Mecoenati, Laurentius T\xF6ppeltinus Dedicat?

Georg Werder, war ein Sohn des im Jahre 1661. verstorbenen B\xFCrgermeisters, Andreas Werder, dessen Eidam T\xF6ppelt sich nennet; allein, ehe er es war, und wurde es niemals. T\xF6ppelt unterschreibt Idibus Novembr. M. DC. LXV. Solte vielleicht in diesem Jahre das Werkgen im Druck erschienen seyn? Ich w\xFCrde es glauben. Ist es aber wahr; so mu\xDF er seinen Entschlu\xDF ge\xE4ndert haben, den er auf der f\xFCnften Seite anzeiget: da\xDF er nach Verflie\xDFung desselbigen Monats in sein Vaterland zur\xFCckkehren werde. Hat er ihn nicht ge\xE4ndert; so mu\xDF die Jahrzahl M.DC. LXVII. gewesen seyn; welche gar leicht bey der Buchbinderarbeit hat verstimmelt werden k\xF6nnen.

T\xF6ppelts origines verdienen die Geissel wohl, die sie der verdienstvolle Consistorialrath Schwarz, in seinem kritischen Werkgen *) hat f\xFChlen lassen. Diese Kritik ist es auch, die mich zu einigen Anmerkungen dar\xFCber bewogen. T\xF6ppelt hat Taubmanns Noten \xFCber den Plautus darinnen wohl zu n\xFCtzen gewust, und

*) Originum & Occasuum Transilvaniae, auctore Laur. Toppeltino. Recensio Critica &c. subsecivo studio Godofr. Schwarz — Rintelii 1766.

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in seinem Appendix den Bonfin von S. 139-160 den Jovius von 160-208. und den de Thou oder Thuan von 208-223. getreulich abgeschrieben. Seine historische Unrichtigkeiten sind also gr\xF6\xDFtentheils entlehnte Fehler. Vertheidigt er den Gothischen Ursprung der Siebenb\xFCrgischen Sachsen, das war der Geist seiner Zeiten. Unsere \xE4ltern Geschichtschreiber sind in Absicht unsers Urprungs verschiedener Meinungen, doch tr\xE4umet keiner, so viel ich weis, wir seyen Gothen. Jetzt aber stritten alle f\xFCr diese Meinung, Tr\xF6ster, T\xF6ppelt, Miles, Hermann, Kelp, Haner; und zu unsern Zeiten ist Professor Schmeizel zu Halle, vielleicht ihr letzter Freund und Vertheidiger gewesen. Sollten unsere Alten nicht geglaubt haben, der verha\xDFte und immer aufgew\xE4rmte Vorwurf: die Sachsen w\xE4ren Fremdlinge und G\xE4ste in Siebenb\xFCrgen, w\xFCrde am leichtesten vereitelt werden; wenn der Gothische Ursprung der Sachsen erwiesen w\xFCrde? So waren sie die \xE4ltesten Einwohner des Landes. Wie gleichg\xFCltig m\xFCssen aber Frankensteinen solche Vorw\xFCrfe gewesen seyn! da er die Sachsen diesen Wunsch an Dacien thun l\xE4st.

Hospes eram quondam, cum te vastaret iniquus

Tartarus, o si nunc hospes ut ante forem *)!

*) In seiner Hecat. Sententiarum Ovidian. Germanicc imitatarum. Cibinii 1679.

Die wichtigste St\xFCtze des \xFCbel zusammenhangenden T\xF6ppeltinischen Hauses, ist wohl das Nationalprivilegium des K\xF6niges Andreas von Jerusalem. Nehme ich diese weg; so st\xFCrzet das das ganze Geb\xE4ude ein, und thut einen ewigen Fall. Ich mu\xDF sie aber wegnehmen. Mein Freund! Denn ist die Originalurkunde gleich nicht mehr, und wahrscheinlich seit Gabriels Bathori wilder Regierung nicht mehr, so bewahret doch das Hermanst\xE4dtische Archiv, sehr alte Transumte im Origlnal, und alle haben vocati, und nicht donati. Dieses behauptet auch Frankenstein**), ob ich gleich alle Ursach zu zweifeln habe, da\xDF er jemals die Urschrift des Andreanischen Diploms gesehen. T\xF6ppelts Abschrift, die er uns f\xFCr eine \xE4chte verkauft, ist unvollst\xE4ndig und mit falschen Lesearten reichlich bes\xE4et. Hier will ich ihnen mein Freund! aus einem Transumt des K\xF6nigs Karl Roberts, von dem Jahre 1317. einige leichte Beweise geben. Sehen Sie die Worte, mit einer andern Schrift, als solche an, die T\xF6ppelts Urkunde entweder gar nicht hat, oder anders. Die alles entscheidende Stelle lautet in dem Transumt also: — Acccdentes igitur fideles hospites nostri Teutonici Ultrasilvani universi, ad pedes Majestatis Nostrae, humiliter nobis conquerentes, sua questione suppliciter Nobis monstraverunt, quod penitus, a sua libertate, qua vocati fuerant \xE1 piissimo Rege Geysa,

**) Im Breviculo originum Nationum praecipue Saxonicae in Transilv. &c.

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Avo Nostro, excidissent, nisi super eos Maiestas Regia oculos solitae: pietatis Nostrae aperiret, unde prae nimia paupertate & inopia nullum Maiestati Regiae servitium poterant impertiri — Wie sorgf\xE4ltig ist bey T\xF6ppelten alles weggelassen, da\xDF dem Gothischen Urprung unserer Sachsen un\xFCberwindlich widerspricht! Ob er aber diese heilige Urkunde selbst, zu Unterst\xFCtzung seiner Meinung also verf\xE4lscht, kann ich weder bejahen, nocht verneinen. Meine Erfahrung wenigstens, hat mir keine gleichf\xF6rmige Abschrift derselben gezeigt, die \xE4ltere, als T\xF6ppelts Zeitalter gewesen w\xE4re. Sein Zeitgenosse, David Hermann ein verdienter Gelehrter um die Siebenb\xFCrgische Geschichte! machet uns diese Urkunde gleichfalls bekannt *) allein er liest auch vocati.

Zum Beweise, wie wenig T\xF6ppelts Abschrift mit dem Original \xFCbereinstimme, will ich Ihnen, mein Freund! nocht zwo Stellen abschreiben. Ich k\xF6nnte ander w\xE4hlen; allein Herrn Schwarzens Kritik beweget mich gerade zu diesen. — Volumus & etiam firmiter praecipimus, quatenus ipsos nullus judicet nisi Nos, vel Comes Chybiniensis, quem Nos eis loco & tempore constituemus. Si vero coram quocunque judice remanserint tantummodo judicium consuetudinarium reddere teneantur. — — Si vero aliquis corum aliquem convenire voluerit in causa pecuniali, coram judice non

*) In seinem handschriftlichen Werk, dessen Aufschrift: Codex memorabilium Actorum publicorum — 1660.

possit uti testibus, nisi personis infra terminos eorum constitutis. Ipsos abomni jurisdictione penitus eximentes, salesque minutos secundum antiquam libertatem, circa festum D. Regis Stephani octo, & circa festum B. Martini similiter octo diebus, omnibus libere recipiendos concedentes; Item praeter supra dicta eisdem concedimus, quod nullus tributariorum nec ascendendo, nec descendendo praesumat impedire eos. — Sollte ich ihnen alle T\xF6ppeltische Fehler aufdecken: so m\xFC\xDFte ich die ganze Urkunde abschreiben; allein dieses erwartet g\xFCnstigere Verh\xE4ltni\xDFe. Doch mu\xDF ich nocht einen Schriftsteller vertheidigen, zu dessen Ehre ich bisher noch weniges haber behaupten k\xF6nnen. Herr Schwarz meinet, das unterschriebene Jahr 1224. stimme nicht zu dem ein und zwanzigsten Regierungsjahre des K\xF6niges Andreas. Allein T\xF6ppelt irret hierinnen nicht. F\xFCr ihn streiten noch alle Original Transumte, und alle urschriftliche Urkunden dieses K\xF6niges, die ich gesehen. Das dorf Michaelsberg, nicht weit von Hermanstadt, bewahret eine Andreanische Urkunde, von dem Jahre 1223, darinnen die Schenkung dieses Dorfs an die Cistercienserabtey Kerz best\xE4ttiget wird, und das Regierungsjahr des K\xF6niges heisset das zwanzigste. Eine andere von 1228. und dem 25sten Regierungsjahre, hat Herr Friedvalszki aus dem Geschlechtsarchiv der Grafen Banfi 1770, durch den Druck bekannt gemacht. Sollten diese unleugbare Zeugen nicht Ansehen und Gewicht genug haben, ihnen zu glau-

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ben: K. Andreas habe weder 1201. noch im Jahre 1205; sondern 1203. seine Regierung angetreten?

T\xF6ppelts Urkunde ist von keinem Kanzler nochzt andern Zeugen unterschrieben. — Es ist wahr; allein auch Karl Roberts Transumt hat keine. Vielleicht hat auch das Original keine gehabt. Doch eine einzige Abschrift von allen, die ich bisher gesehen, machet mich etwas aufmerksam. Ich finde sie in einer Sammlung verschiedener Urkunden, die sich ein Unbekannter im XVIten Jahrhundert zusammengetragen hat. Gleich zu Ende des Andreanischen Diploms schreibet er: sequuntur nomina officiorum Magnatum Regni Hungariae. Hierauf folgen die drey Erzbisch\xF6ffe, 17. Bisch\xF6ffe und vier andere Magnaten, doch Schade! ohne Bestimmung ihrer Namen. — Vielleicht ist dieses ein blosser Einfall des Samlers gewesen, sich hier die vorz\xFCglichen W\xFCrden des Ungarischen K\xF6nigreichs zu bezeichnen? Ich w\xFCrde es zuversichtlich glauben, wenn er nicht nach allen diesen schriebe: Authenticum est in Archivis Cibinii, Transumtum in arca. (ohnfehlbar Capituli) Vielleicht entdecket noch ein gl\xFCcklicher Zufall dieses Geheimni\xDF, um welches sich diejenigen nicht bek\xFCmmerten, die es wissen konnten: und wir so sehr, die es nicht wissen k\xF6nnen.

Doch Sie verehrungsw\xFCrdiger Freund! hiebey in etwas schadlos zu

halten, will ich ihnen die Unterschrift der Michaelsbergischen Urkunde mittheilien. — Datum per manus Cleti, Aulae nostrae: Cancellarii, Agriensis Praepositi, Anno Dominicae incarnationis Millesimo ducentesimo vigesimo tertio; Strigoniensi sede vacante, Reverendo Vgrino, Colocensi Archiepiscopo existente, Desiderio Chonadien, Roberto Vesprinien. Stephano Zagrabien. Thoma Agrien. Briccio Vacien. Bartholomeo Qiunque Ecclesien. Reynaldo Ultra sylvano, & aliis Episcopis Ecclesias Dei gubernantibus. Jula Palatino & Comite Budrogiense, Salomone Bano, Nicolao Curiali Comite Reginae, & Comite Suppruniensi, Botcz aulae nostrae Curiali Comite, & Comite Bekesiensi, Buzad Posoniensi , Martino Musaniensi, Laurentio Yvarien. & aliis Comitibus Comitatus tenentibus, regni autem nostri: Anno vigesimo.

Das sehr gro\xDFe k\xF6nigliche Siegel in Wachs,itzt ohn Kapsel und in der Mitte zerbrochen, zeiget den sitzenden K\xF6nig mit einem Lilienscepter in der rechtten Hand; zu dessen rechter Seite die Sonne, zur linken der halbe Mond. Vielleicht mit einem Stern. In der obersten Reihe der doppelten Umschrift liest man: + ANDREAS: DI: GRA: VNGARIE DALMACIE: CROACIE: RAME SERVIE; GALLICIE: REX: In der untern: SIGILL: SECUNDI: ANDREE: REGIS: TERCII: BELE: REGIS FILII.
Topic revision: r3 - 13 Sep 2012, KatalinBlasko
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