Erläuterung: Den Großschenkern wurde letzten Endes das Recht ihre Königsrichter selbst zu erwählen nicht entzogen. Am Ende des langwierigen Prozesses entschied König Matthias dahingehend, dass er seine frühere Vergabung außer Kraft setzte und den Sachsen des Schenker Stuhls das Recht zusprach, sich einen geeigneten Königsrichter zu wählen, ausgenommen Michael Morgondai - dessen Vater mit dem Makel des Hochverrats behaftet gewesen war -, und die Brüder Ladislaus und Tobias Thobiassi. Die Urkunde wurde 1532 in eine Urkunde des János Szapolyai eingeschaltet.