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III. Jahrgang, XVII. Stück, den 28. April 1773.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Die hier verfertigten Gold- und Silberwaren betreffend

Für die Postmeister, Schnür- Krepin- und Knöpfmacher, Spitzklöpper, Spinner, Sticker, und alle . übrige, welche mit denen aus Gold und Silber bestehenden Stuhl- und Handarbeiten ihr Gewerb treiben.

Vom 8ten Februar. 1773.

Im Jahre 1754. unterm 12. Dec. ist eine allerhöchste Verordnung im Druck ausgegangen, in was für Qualitäten alle Gattungen von gold- und silbernen Borten, Points d Espagne, Spitzen, Krepinen, Knöpfe, Franzen, Quasten, auch alle übrige gold- und silberne Gespunstsorten, allhier verfertiget werden sollen. Diese nun wird hierdurch in 27. besondern Artikeln erneuert. Es sollen daher

1. Alle hier verfertigte Sorten von gold- und silbernen Waaren, Borten, Spitzen, u.s.w. auch alle gut gold- und silberne Gespunstgattungen, ohne einige Ausnahme, in das Beschau- und Plumbirungsamt gebracht, daselbst examiniret; davon aber nur jene plumbirt werden, welche die vorgeschriebenen Qualitäten haben, nämlich

2. Daß der Eintrag der Borten, mit keinem andern Blett sich übersponnen finde, als der von einem ordentlichen Numero Neunder Drath genommen worden;

3. Die Spinnseide beym Eintrag der Mousquetairdreßen und Plaschborten von wenigstens 6. S. und jene beym Eintrage der Halbborten, nicht gröber als von 4. S. auch das Gold- und Silber darauf ganz reich und nicht schitter versponnen,

4. Die Farbe der mit Gold übersponnenen Seide, etwas höher, als der Schweif; jene so zum Anschwei-

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fen gebrauchet wird, dieser so viel möglich, gleich; bey den Silberborten aber, durch die Bank, nicht milchweiß sondern perlfärbig sey.

5. Soll zum Anschweif der Mousquetairborten, eine Spinnseide von 3 und 4 S. niemalen mehr als einfach, und von 4 S. nur alsdann zween Fäden stark seyn, wenn es das gute Ansehen der Arbeit unumgänglich erfordert. Die Halbborten sollen künfighin mit einem puren Figuren Pisengrund einfach von 3 und 4 S. Spinnseiden, nachdem das Dessein solches erheischet, angeschweifet werden. Der Gebrauch aller gewäxten und gedrähten, oder sonst fälschlich zugerichteten, besonders Floretseide, und des Zwirns, wie auch leinenen Garns, wird gänzlich verbothen.

6. Darf bey goldenen und silbernen Plaschborten, weder ein feinerer noch gröberer Plasch gebrauchet werden, als welcher von einem ordentlichen Numero Vierer Drath geblettet worden.

7. Soll das beym Einspinnen in der Farbe zuweilen ungleich oder blasser laufende Gold, ausgespuhlt, und zu geringer schmaler Arbeit gebrauchet;

8. Alle Borten in der Arbeit gleich gut geschlagen: auch die Blumen oder Figuren mit Strichfädenchen, wenn es das Dessein zuläßt, verbunden werden.

9. Soll bey allen gold- und silbernen Dreß- und musirten überlegten Borten der grobe Glanz völlig abgestellt, bey den Plaschborten aber die

Einwirkung derselben ferner noch erlaubet seyn, jedoch nicht anders, als daß selbiger mit einem feinen Gespunstfaden überritzet werde.

10. Soll das Gold- und Silbergespunst welches für Militairuniformen gehöret durchaus und zwar das feinere Gespunst von keiner feinern, als einer ordentlichen Numero Neunerblett, das gröbere aber nicht anders, als mit einer Numero Achterblett ganz reich übersoponnen, die daraus verfertigte Arbeit gut gemacht geliefert, auch hierbey weder leinens Garn, noch Zwirn, noch Halbseiden eingearbeitet;

11. Zu den guten gold- und silbernen Krepinen, das feinere Gespunst mit No. Neuner, das gröbere mit Achter, und das ganz grobe mit Siebenerblett durchaus reich, auf authentische Seide übersopnnen, und hierbey, Gallet, Zwirn, Garn noch auch falscher Drath oder Blett niemals eingearbeitet.

12. Das feinere Gespunst, welches zu den guten Gold- und Silberspitzen erfordert wird, von No. Neuner, das gröbere oder der sogenannte Zug von No. Achterblett durchaus reich übersponnen; hingegen in die schmalen und Gatterspitzen kein anderer, als ein ordentlicher No. Viererplasch, und in die sogenannten Points d'Espagne Spitzen, kein anderer, als ein No. Dreyerplesch verarbeitet, auch die Vermischung des falschen mit dem guten Golde und Silber, bey schwerer Strafe, vermieden

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13. Bey erwähnten Points d'Espagne, alle gebrauchende Gespunst auf natürliche gute Seide; das feinere mit einem No. Neuner, das gröbere mit einem No. Achterblett reich übersponnen; die Stickerey nicht zu grob, noch durch das Summiren die Waaren im Gewichte zu schwer gemacht werden.

14. Sollen alle reiche gold- und silberne Knöpfe mit purer feiner Seide aufgelegt, das Gold- und Silberblett biete (so jederzeit von No. Neunerdrath seyn muß) wie auch der Massivdrath auf seine Seiden aufgesponnen, und aufgedrähet; hiernächst das Vermischen der falschen mit den guten, und das Färben der Knöpfe und anderer Waaren bey Confiscation und noch schwereren Strafen unterlassen,

15. Zu den Gespunsten, welche man Sprengzeug nennet, zu feinen Dreßen, Ringelfäden für die Schneider, Stückermatt oder Nähegold und Frisee für die Bandmacher keine andere, als 7 S. Spinnseide, und lauter No. Neunerblett genommen, auch die Ringelfäden für die Schneider, Stückematt und Nähegoldt oder Silber aus drey Gespunstfäden zusammen gedrähet; dann 16. Zu den reichen Stückermatt, gröbern Ringelfäden; wie auch zu anderweitem Verbrauch und Arbeit mitterer Gattung, keine andere, als ordentliche 6 Spinnseiden, und No. Neunerblett gebrauchet:

17. Zum Schneiderglanz, Anlegzeug, Legaturgespunst; zum groben Sprengzeug und groben Frisee, 5 S. Spinnseide und ein No. Neunerblett genommen werden.

18. Soll das Gespunst, welches zu glatten und krausen Franzen gebraucht wird, aus einer 4 S. Spinnseide mit ordentlichem No. Neunerblett;

19. Das feinere Stückergespunst, oder sogenanntes Stechzeug, aus 4 S. Spinnseiden mit einem No. Achterblett;

20. Das gröbere Stechzeug, auch gröberes Anleg; zu gröbern Franzen und zu mittern in die Spitz, aus 3 S. Spinnseiden mit einem No.Achterblett. Dann der grobe Zug in den Spitzen aus 1 S. oder dupplirten Spinnfelden mit einem No. Achterblett.

21. Der ganz grobe Stechzeug und dergleichen aus 1 und 2. S. auch allenfalls aus dupplirter Seiden mit einem No. Siebnerblett bestehen, insgesamt reich übersponnen seyn; überhaupt aber aller Drath nicht übermäßig noch allzustark ausgeblettet werden.

22. Sollen die bürgerliche und hofbefreyte Meister, samt ihren Gesellen, als auch die Schutzverwandte, oder sonst uach andere Befugte, denen bey dem Beschau- und Plumbirungsamt aufgestellten Beamten, wenn sie die Werkstätte, und die auf den Stühlen, oder sonst in Arbeit stehende Waaren visitiren, mit aller Bescheidenheit begegnen. Die Widerspänstigen verfallen in eine unausbleichliche Geld- auch nach beschaffenen Umständen, in eine empfindliche Leibesstrafe.

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23. Wird derjenige, welcher Waaren und Handarbeiten von geringerer Qualität verfertiget, als hierinn vorgeschrieben ist, das erstemal eine Strafe von 6 Thalern: das anderemal von 12. in die Commercienkasse erlegen; sollte er das drittemal betretten werden, so wird ihm, nebst Sperrung der Werksatt, das Meisterrecht, die Hoffreyheit, oder sonst zu arbeiten habende Befugniß völlig benommen; wenn einer wegen Vermischung des falschen Goldes und Silbers mit dem guten, überwiesen würde, der soll, nebst Confiscirung der Waare, mit der Schärfsten Leibesstrafe belegt werden.

24. Soll es die, nach dem Königreich Ungarn und Großfürstenthum Siebenbürgen, bestellte Gold- und Silberfabrikaturen, nach der alldort gewöhnlichen und eingeführten geringern Qualität, noch fernerhin zu machen erlaubt seyn; demjenigen aber, der solche zu verfertigen hat, obliegen, die erhaltene Bestellungen, ehe er sie in die Arbeit nimmt, bey der N. Oe. Regierung anzuzeigen, damit solche in dem Beschauungs- und Plumbirungsamte ordentlich vorgemerket werden mögen, und wenn die Waaren verfertiget sind, solche zur Beschauung dahin zu bringen. Wer dieses unterläßt, verfällt in die, Art. 23. ausgesetzte Strafe. 25. Sollen nur jene Waren plumbirt werden, welche nach Vorschrift dieser Ordnung in vollkommner Qualität verfertigt, befunden worden. Die Plumbirung geschieht, mit Ausnahme der gebothenen Feyertäge, ohne alles Entgeld, alle Tage in der Woche.

26. Bestehet dieselbe in dem, daß an ein jedes Stück oder Garnitur ein Bley geschlagen an dessen einer Seite der Kaiserl. Königl. Adler: auf der andern Seite aber exprimiret werde: ob das dabey eingearbeitete Gold einfach, dreyfache oder fünffach vergoldet sey.

27. Soll jedermann , der einen Zweifel an der ächten Qualität der erkauften Gold und Silberwaaren hätten, frey stehen, diese erkaufte Waaren in das k. k. Waarenstempelamt zu bringen, wo sie der Güte und Feine des Goldes halber unentgeltlich beschauet werden.

v. P.

II. Wissenschaften.

Fortsetzung des Auszuges aus den Nachrichten von den Eisbergen in Tyrol, des Hrn. Joseph Walchers, aus der S. J.

XII. Von trocknen Murren.

Die Wildbäche verursachen, daß immer ein neuer Vorrath von Sand und Steinen nachkömmt. Nachdem Sie ihrer Ufer weggerissen: so fangen sie an, den Fuß der Berge anzugreifen, und das Erdreich wegzuspüh-

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len: sie graben, wo keine Felsen sind, immer weiter hinein, und machen, daß die mit Sand vermischten Steine, die Erde mit dem darauf stehenden größten Bäumen, und die schönsten Grundstücke herabstürzen.

Eine solche Murre kann auch entstehen, ohne daß der Fuß des einfallenden Berges von einem vorbeyfliessenden Wildbach untergraben werde. Das auf der Oberfläche liegende lockere Erdreiche kann durch ein verborgenes Gewässer, oder durch etwas anders vom festen Grunde abgelöst werden, und durch seine eigene Schwere mit allen Bäumen und Gewächsen herabstürzen. Ein Beyspiel geschah im Beysein des Hrn. Verfassers 1770 den letzten April: ein beträchtlicher Theil des Erdreiches hatte sich vom festen Grunde losgerissen, und die Bäume, welche aufrecht darauf stehen blieben, mit sich herabgeführt: die unten gelegenen Wiesen und Weingärten weggeschoben, und überall unzählbare Klüften und Spaltungen verursacht.

Keiner aus allen Bergen unterscheidet sich in diesem Stück so ausnehmend, als der Tufer oder Tauferberg zwischen Lengendfeld und Umhausen: und nirgends ist die Wildniß so groß, als eben da. Noch bey Manns Gedenken soll dieser Berg von unten bis obenhin mit Bäument bewachsen gewesen seyn. Wenige Monate verfließen, wo nicht eine Menge von Steinen herabfiel. Den 14. und 19.

August (saget der Hr. V.) ritten wir noch glücklich, doch nicht ohne Schrecken vorbey. Den 8. September fanden wir den Wege so verwüstet, daß man kein Pferd mehr hinüber bringen, und kaum zu Fuße fortkommen konnte.

Es giebt Oerter, wo die von vielen Jahren aus den Bergen und Thälern herabgeführten Murren so stark zusammen gewachsen sind, daß man kein Bedenken getragen hat, Häuser und ganze Ortschaften darauf zu bauen. Der Runhof stehet auf einem solchem Grunde. Zum Unglück hat der nahe vorbeyfließende Bach vor kurzer Zeit seine Richtung geändert, und durchs Untergraben der alten Murren, so weit hinein gearbeitet, daß das Erdreich stark herabfällt, wodurch der Hof, der deswegen schon anfängt, verlassen zu werden, der äussersten Gefahr ausgesetzt wird.

XIII. Vorhergehende Warnungszeichen.

Eine Wirkung besonderer Vorsicht ist es, daß bey so gewaltigen, oft wiederholten Ueberschwemmungen der Schade nur die Güter, die Menschen aber sehr selten trift.

Die Gefahr verräth sich schon lange vorher, ehe sie kömmt. Man höret ein ungewöhnliches Getös an einigen Orten: bey andern verbreitet sich ein mineralischer Geruch, durch die Luft. Die veränderte Farbe an einigen Bä-

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chen zeiget auch die Murren an. Die schon ankommenden Murren bewegen sich gemeiniglich gelassen, und rücken gleichsam Schritt vor Schritt an, so daß man sie wie einen ungeheuren Steinhaufen von weiten kommen sieht.

Aus dem Unheile eines einzigen läßt sich schließen, was mehrere anstellen könnten. Solche außerordentliche, Unglücksfälle ereignen sich zwar selten, sie sind aber in Tyrol, nach vorhergegangener großen Sommerhitze, und anhaltenden heftigen Sudwinden allzeit zu befürchten: besonders, wenn ein allgemeiner warmer Regen sich über das Gebürge verbreitet, und das Eis mit dem Schnee auf einmal heftiger schmilzt. Dieses erfolgte in dem letzten Herbstmonate. Das von dem gschmolzenen Schnee und Eis in die Thäler herabströmende, und durch den Regen vermehrte Gewässer macht alle Bäche anschwellen, und verursachte in den meisten Gegenden einen ungemeinen Schaden.

Durch das von den Bergen herabgeführte große Gestein werden die Flußbette immer erhöhet, und die Wassergefahren vergrößert. Die Wege, Grundstücke, und Ortschaften liegen an sehr vielen Oertern tiefer, als die hindurch oder vorbeyfließenden Bäche, die durch ihre Austrettung das fruchtbare Erdreich mitführen, und das Gestein liegen lassen. Die Einwohner pflegen hierbey zu sagen: Das Wasser nimmt das Kluge (die gute Erde) mit sich fort, und läßt nur das Taube zurück.

XIV. Von den Schnee- und Windlähnen.

Unter diesem Namen verstehet man überhaupt alles, was vom Bergen herabkömmt, und Unheil anstiftet. Die Murren gehören auch hierher, und werden Grund - oder Berglähnen genennet.

Die Schneelähnen*) wüthen eben so heftig, als die Murren: sie entstehen zur Winters- oder Frühlingszeit bey Veränderung des Wetters. Die von Bergen etwa herabfallenden Schneeflocken vereinigen sich so mit einander, daß sie unter währendem Herunterfallen endlich einem Berge gleichen, der Grundstücke, Bäume, Häuser mit wegführt, oder bedeckt. Sie werden auch Staublähnen, wegen des weit verbreitenden feinsten Schneestaubes, genennet, der mit herunterfällt.

Weil der Schnee von den Steilen Bergen sehr geschwind herabfällt; so erweckt er einen heftigen und ungestümen Wind, der, was ihm im Wege stehet, niederwirft. Ein solcher Wind hat die grösten Tanenbäume, die der Schnee nicht berühret, etliche hundert Klafter durch den Möderwald, theils ausgerissen, theils abgebrochen.

Die Windlähnen sind noch gefährlicher, als die andern, man kann ihnen kaum entfliehen. Die Reisenden

*) In der Schweiz nennet man sie Schneeleinen: desgleichen Schneelöwinen, Lauwinen oder Lawinen; die Berge wo sie herabstürzen, heißen in Graubünden die Läwiner.

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schiessen an einem gefährlich scheinenden Orte eine Pistole los, um durch diesen Knall die Schneetheilchen, welche etwa herabfallen möchten, in Bewegung zu setzen. Bleiben diese unbewegt, so gehen sie sicher fort.

Die Einwohner dieser Thäler bauen nicht dahin, wo eine Schneelähne zu befürchten ist. Ein einziges Haus war daselbst, welches aber von einem starken aus Steinen aufgeführten, und mit hölzernen Schließen verbundenen Vorgebäude beschützt wird. Man nennet dieses eine Schneearche, weil es der Gewalt des anwachsenden Gewässers entgegen gesetzt ist.

III. Stadt - und Landwirthschaft.

Oekonomischer Hafen.

Auch jene Erfindung verdienet Lob, durch welche Zeit und Unkosten ersparet werden können. Der Nutzen ist dabey, obschon nicht groß, dennoch allzeit gewiß.

Wir haben im ersten Jahrgange auf der 189. Seite einiger Holzsparöfen gedacht, nun wollen wir unsern Lesern auch einen neuerfundenen Kunsthafen anzeigen, der nicht wenig zur Ersparung des Holzes beytragen könnte, wenn er in vielen Haushaltungen eingeführt würde: weil man zur Zubereitung der Speisen nur den vierten Theil des sonst benöthigten Holzes brauchet. Ein eben so großer Nutzen bestehet in der Kürze der Zeit, welcher sonst zum Kochen verwendet werden muß. Alles Fleisch, Gänse und Hüner ic. zu deren Garkochung3 bis 4 Stunden nöthig sind, können in diesem Hafen in einer Stunde, und zwar mit sehr wenig Holz oder Kohlen ganz weich gesotten werden. Sogar erhält man von bloßen Beinen oder Knochen, wenn sie in kleine Stücke zerhackt sind, in Zeit von zwey Stunden, eine weit fettere unb bessere Fleischbrühe, als vom Fleisch selbst; indem sie sich dermassen verkochen, daß man sie ganz verdrücken, und das Geflügel damit mästen kann. Hieraus nun läßt sich die Zeit und Holzersparniß sehr leicht abnehmen.

Zum Heizen dieses Hafens können Holz, Kohlen, Torf, Lohziegeln, auch Steinkohlen gebrauchet werden. Die Ursache, warum er geschwind erhitzet wird: die Hitze auch lange ohne Feuer behält, und so gar wenig Holz erfordert, ist folgende: er bestehet aus gegossenem Eisen: nach der Verhältniß seiner Größe ist er ziemlich dicke. Er hat einen Deckel, der sehr genau darauf passet; auf dessen Mitte befindet sich eine starke eiserne Schraube, welche dazu dienet, den Deckel so stark, als nöthig ist, darauf zu bevestigen: ein besonderer eiserner Ring umgiebt den Hafen, woran zwey Stangen in die Höhe stehen, in welche der Querbalken oberhalb durchgehet, und mit zwoen besondern Schliessen beysammen gehalten wird: diese dienen dazu: wenn

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die Schraube aufgeschraubet, und sie herausgezogen worden; so kann man den Deckel mit der Schraube und Querbalken davon abnehmen. Im Deckel befindet sich ein kleines Loch, durch welches der Dampf beym Kochen sich herausziehet, wenn man es eröffnet: es wird aber durch ein gut darein passendes Zäpflein zugemacht, welches mit einem eisernen langen Stängel, auf dem Deckel angemacht ist.

Wenn das Fleisch in den Hafen gethan wird, so muß in selbem allzeit drey Finger hoch Raum und Platz beym Zusetzen gelassen, und derselbe niemals ganz voll gemacht werden. Noch ist zu bemerken, daß zu dem Hafen ein besonderer kleiner Windofen gebauet werden muß; da er nicht groß seyn darf, so findet sich auf jedem Herde leicht Platz dazu. In diesen Windofen wird der Hafen hineingehängt; der untere Theil vom Hafen muß vom Roste acht Zoll abstehen: rings um den Hafen wird etwa 2 Finger brett Raum gelassen, damit die Hitze ihn überall umgeben könne. Der Hafen ruht auf diesem Windofen, und an der Seite neben ihm in der Höhe wird ein kleines Luftloch gelassen, durch welches der Rauch ziehet: das Ofenloch wird, wenn das Feuer auf dem Rost angemacht ist, durch ein eisernes Thürchen zugeschlossen. Anfangs macht man ein starkes Feuer, bis das Fleisch zum Sieden kömmt, daß man es abschaumen kann: hernach decktt man den Deckel wieder darauf, und schraubet ihn fest zu: also geschlossen, läßt man den Hafen nur eine halbe Stunde lang bey ganz gelindem Feuer kochen, nimmt ihn nachgehens hinweg, und läßt ihn geschlossen noch eine Viertelstunde stehen, denn er kocht noch immerfort ohne Feuer: nach diesem eröffnet man das auf dem Deckel befindliche Luftloch, und läßt den Dampf so lange heraus, bis keiner mehr da ist. Alsdann und nicht eher schraubet man die Schraube auf, und nimmt den Deckel hinweg.

Man hat es befunden, daß der Hafen sogleich, als das Fleisch mit dem gehörigen Maaß Wasser angefüllet worden, mit dem Deckel zugedeckt und zugeschraubet werden könne; ohne daß es nöthig sey, den im Sieden aufsteigenden Schaum abzunehmen: indem derselbe sich im Kochen so genau vereiniget, daß er dadurch eine Schwere bekömmt, die ihn von selbst zum Boden ziehet. Wer mehrere Nachricht, und den Hafen selbst zu sehen verlanget, der kann sich in der Baderischen Buchhandlung deswegen erkundigen.

v. R.


In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r4 - 06 Apr 2011, AgostonBernad
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