INHALTSVERZEICHNIS PRIVILEGIRTE ANZEIGEN
Blättern: < III. Jahrgang, XX. Stück -
III. Jahrgang, XXII. Stück >
(161)
III. Jahrgang, XXI. Stück, den 26. May 1773.
I. Allerhöchste Verordnungen.
Fortsetzung des Rekrutirungsregulaments in Ansehung des Salzwesens.
12.) Werden wegen der Einziehung des bey dem Salzwesen dienenden Volkes in die Militarkonscription nachstehende Maaßregeln festgesetzet:
a) Sind alle Unterthanen des geschlossenen und nicht inkatastrirten Salzkammerguts Gmünden, ob der Ens, so wie jene des nicht geschlossenen Salzkammerguts Aussee, von der Militarstellung eximirt: und hierunger der Zeit auch noch die daselbst wohnende - bloß zu dem Unterhalt der Salzbeamten und Arbeiter, ihre Handthierung treibe die Professionisten, sammt ihren Abkömmlingen, so lange sie sich in diesen Gegenden aufhalten, zu verstehen.
b) Ist die Grafschaft Ort, und andere bey den Salzkammergütern befindliche Ortschaften zwar zu conscirbiren: doch in so weit dasige Unterthane bey dem Salzwesen nöthig sind, haben sie sich der Exemtion zu erfreuen; wie auch
c) Fremde Unterthanen, welche an der Traun und Donau wohnen, und für das Gmündner Salzwerk arbeiten; dann die aus der Nachbarschaft von Aussee zum Salzwesen sich verwenden. Es sind aber hierbey die nämlichen Maaßregeln, wie bey dem Bergbau (Siehe XX. Bl. S. 155.) zu beobachten. Namentlich sollen diese Befeyung diejenige Salzführer, die in der Nähe von Gmünden und Aussee wohnen, und mit beständiger Fuhr sich beschäftigen, zu geniessen haben. Diese Befreyung kömmt jenen nicht zu statten, die Salz in Unterlegstationen oder Legstädten aufnehmen, und weiter führen; sie soll aber auch nur eben so angesehen seyn, wie jene eines jeden angesessenen Bau-
(162)
ers, dessen Söhne, ausser dem Grunderben, der Konscription unterliegen.
d) Wenn aus den Kammergütern Gmünden und Aussee ein Inwohner oder Inwohnerssohn sich hinwegbegiebet, und einem andern Gewerbe, als der Salzarbeit, oblieget, der hat sich der Exemption nicht mehr zu erfreuen.
e ) Müssen in beeden Salzwerken Gmünden und Aussee genaue Protolla oder Mannschaftsbücher, wie bey dem Bergbau, gehalten werden.
f) In dem geschlossenen Territorio des Salzkammergutes Gmünden, und so auch nach Aussee, darf kein auswärts gebohrner Unterthan sich ansiedeln, ohne den Consens der Landesstelle und des Generalcommando erwürkt zu haben. Dieser Consens ist ohne gründliche Ursachen nicht zu verweigern, unentgeltlich zu geben; und müssen die Landesstellen allemal hilfliche Hand biethen, damit es bey dem Bergbau und Salzwesen an nöthigen Arbeitern nicht fehlen möge.
g) Gehet ein für beständig Befreyter aus den Salzkammergütern ab, so ist dieses wie beym Bergwesen, dem das Militarbuch führenden Officier: nicht minder, wenn ein nur ad tempus Befreyter die Salzarbeit verläßt, der Grundobrigkeit anzuzeigen.
h) Die Bedienten der Salzbeamten und anderer, wenn sie außer diesen exempten Bezirken gebohrne Unterthanen sind, unterliegen der Konscription.
14.) Sind die Berg- und Salzbeamte unter Cassation und noch schärferer Ahndung schuldig, wenn ein Unterthan sich zu ihnen flüchtet, um sich dem Nähr - und Wehrstandes zu entziehen, solchen auf der Stelle handfest zu machen, und an die Compagnie, welcher der Werbezirk zugestellet ist, auszuliefern.
Privatattestaten von Holzmeistern und sonstigen Weeg - oder Salzwesensaufsehern sind ungültig: Die Exemption der Bergleute und Salzwerksarbeiter von der Militarstellung kann nur durch ordnungsmäßige Kundschaftsbriefe bey Bergämtern, dann durch das Berg- oder Salzamts-Mannschaftsbuch oder Protokoll bewähret werden.
15) In ordentlichen Holzschlägen, welche mit höchster Bewilligung angelegt worden, sind die Holzknechte, so lange befreyet, als sie sich dabey befinden. Der Inhaber eines solchen Holzschlages muß alle Vierteljahre ein Verzeichnis über den effektiven Stand der Holzknechte mit Tauf und Zunamen, Geburtsort, Obrigkeit und der Kinder männlichen Geschlechts in dupplo überreichen.
Zum Eintritt in solche Holzschläge haben die Knechte die Verwilligung der Obrigkeit nöthig: und diese kann
(163)
auch angestellte Holzknechte zum Nähr- oder Währstande abruffen.
16.) Angesessene Hauswirthe von untertänigem Stande, in Municipalstädten, Märkten, und Dörfern, sind mit einem Sohne oder Erben von der Militarstellung frey. Zur Ansäßigkeit gehöret, daß der Hauswirth ein steuerbares Haus besitze. Wer nur Felder, Wiesen oder Weingärten im Besitz hat, wird bloß für einen unangesessenen Unterthänigen angesehen.
17.) Nachdem sich auf die Pflasterung der Städte nur wenige verlegen; so soll in der k. k. Residenzstadt Wien; dann in den Hauptstädten Prag, Brünn, Linz und Gräz, eine Anzahl Pflastermeister, Polierer und Gesellen von der Uebergabe ad Militiam befreyet seyn, so lange sie dieses Handwerk treiben: jedoch können zu diesem Handwerk keine Unterthanen fremder Grundobrigkeiten, sondern nur die Kinder der Handwerksgenossen, dann die in diesen Städten gebohren, oder Ausländer sind , aufgenommen und bedungen werden. Eben dieser Exemtion haben auch die Rauchfangkehrer oder Kaminfeger sich zu erfreuen.
18.) All jene, welche in vorhergehenden Ausnahmspunkten nicht enthalten oder nahmhaft gemacht worden, und dennoch wirkliche Unterthanen sind, können von den Grundobrigkeiten zum Militarstand übergeben werden.
II. Wissenschaften.
Ungarische Litteratur.
Bey den Nachrichten von Wolfgangs Bethlens Geschichtbüchern haben wir noch folgendes nachzutragen.
Was die handschriftliche Fortsetzung dieses Werkes anbelanget, so zweifle ich sehr, daß Bethlen der Verfasser davon sey. Theils bringt mich auf diese Gedanken, das schlechte Latein, welches von dem ersten sehr weit unterschieden ist; theils aber die unschickliche Schreibart, womit die ungarischen nomina propria der Männer und Städte geschrieben sind. Es kann also möglich seyn, daß es einen andren Mann zum Verfasser hat. Doch dieses ist eine Muthmassung, die ich für keine Wahrheit angebe. Wollte Hr. D. Schwarz, Professor zu Kinteln, seinem Versprechen zufolge, dieses so seltene Werk, durch eine Ausgabe, allgemeiner machen, und mit seinen gelehrten Anmerkungen bereichern, so glaube ich, daß er hierinnen gewiß ein größeres Licht aufstecken würde.
J. S. K.
(164)
III. Ungarische Geschichte.
Im XIV. und XV. Stücke dieses Jahrganges haben wir unsern Lesern einen kurzen Abriß einer Geschichte der Deutschen Sprache in Ungarn mitgetheilet: nun wollen wir ihnen jenes bekannt machen, was von eben diesem unsrem Mitgliede, in Ansehung der Böhmischen Sprache entworfen, und uns eingeschicket worden.
Versuch einer Geschichte der Böhmischen Sprache in Ungarn.
Ich liebe mein Vaterland so sehr, als meine Ruhe. Ich betrachte es mit eben dem Auge, mit welchem ein forschender Wanderer, auf seiner Reise jeden ihm vorkommenden Gegenstand, mit einem aufmerksamen Blicke ansiehet, um von allem eine bessere und ausgebreitetere Kenntniß zu erlangen. Mit eben dem Auge betrachte ich also die Geschichte meines Vaterlandes, und ergreife jede Gelegenheit mit Freuden, wo ich etwas zur nähern Kenntniß desselben beytragen kann. Ich habe vor einiger Zeit den Versuch gewagt, die Geschichte der herrschenden Sprachen n meinem Vaterlande zu bearbeiten, und mit der Geschichte der deutschen Sprache, wirklich den Anfang gemacht. Nun wage ich mich über die Geschichte der böhmischen Sprache in Ungarn, um in meinen angefangenen Versuchen weiter fortzufahren. Sie ist zwar nicht meine Muttersprache; aber ich hoffe doch, ihre Geschichte so zu liefern, wie ich sie aus richtigen Quellen, die ich am Ende dieser Abhandlung anzeigen werde, geschöpft habe.
§.1.
Ehe ich die Geschichte dieser Sprache anfange, will ich zuvor etwas von der Benennung des Worts Slave oder Slovak vorläufig erinnern. Man irrt sich sehr, wenn man glaubet, daß beyde erwähnte Wörter eine synonimische Bedeutung haben. Auch dieses ist nicht wahrscheinlich, daß das Wort Slave von dem slovakischen Worte Slawa, die Ehre, der Ruhm, herzuleiten sey. Besser würde man es herleiten können von Slowo das Wort; wie es Aeneas Sylvius gethan hat. Am besten aber und leichtesten von Sloweck der Mensch; daher der Name, Slowack, das ist, ein Mensch, der von dieser Nation ist; oder ein Mensch, der diese Sprache redet.
§. 2.
Auch irret man sich sehr, wenn man sie Wenden oder windischen nennet. Den nämlichen Fehler begieng Joan Leonard Frisch, ehemaliger evangelischer Prediger zu Neusohl,
(165)
der in seiner Dissertation: de historia dialecti venedicae meridionalis schreibt: Caeterum Venedi sive Vinidi etiam in Ungaria utraque sunt. Superieoris Ungariae oppida primaria, potissimum ea, quae vocant montana (die Bergstädte) cives Venedos, Germanis mixtos, magno numero habent, ut Schemnicium, Cremnicium, Neosolium ec. Vielleicht ist aber diese Benennung daher entstanden. Die
Verwandschaft der Sprache, die die Slaven mit den Wenden gemein haben, brachte sie auf diese Meynung. Ueber dieß mag wohl ein Haß daran Ursache seyn. Denn die Deutschen hielten die Wenden für ein listiges, mißtrauisches Volk, das zu allen Arten von Betrügereyen recht fähig und geschickt wäre. Sie enthielten sich auch, wegen dieses ihren Charakters, sehr lange von ihrer Freundschaft.
§. 3.
Wann aber eigentlich diese slavische Völkerschaft nach Ungarn gekommen sey, darüber sind die meisten Schriftsteller uneins, und ich selbst erkühne mich nicht, die Zeit gewiß zu bestimmen. Einige behaupten, daß der Name der Slaven in dem IV. Jahrhundert in diesen Gegenden noch gänzlich unbekannt; hingegen trans pontum Euxinum desto bekannter gewesen sey. Diese Meynung hat aber gar keinen Grund. So viel ist gewiß; daß schon vor der Ankunft der Slaven nach Ungarn, Thracien bereits von Slavischen Völkern bewohnet worden. Ja, Justinianus, der Kaiser war selbst, seiner Geburt nach ein Slovack, wie ich dieses nächstens in einer besonderen Abhandlung aus den verschiedenen nominibus propriis , sowohl, Justinians selbst, als seiner Eltern ihren, beweisen werde.
§. 4.
Andere, als Martinus Szentivany, in seinen miscellaneis, behaupten; daß schon vor undenklichen Zeitzen slavische Völker in Ungarn gewohnt hätten: und unter diese rechnet er nicht nur die Jazyges, sondern auch die Pannones. So viel aber ist gewiß, daß die Slaven, noch ehe die Hunnen Pannonien eingenommen haben, aus Illyrien hieher gekommen sind, und mit den Gepiden und Gothen die grausamsten und hartnäckigsten Kriege geführet haben. Nachdem hernach die Gothen vertrieben worden, so wurden die Slaven von den Hunnen nicht nur im Lande geduldet; sondern auch so gar in ihre Gesellschaft aufgenommen; weil sie ihnen so treulich in den Feldzügen wider die Deutschen Völker beygestanden haben.
§. 5.
Diese Slaven nun, die den mitternächtigen Theil des Königreichs
(166)
inne hatten, sind mit jenen, die in den mitternächtigen Provinzen Deutschlandes gewohnet haben, auf keine Weise zu vermischen. Denn daß erstere ein besonderes Volk ausgemacht, erhellet sowohl aus historischen Nachrichten, aus dem Chronico Helmoldi Schurtzfleischli dissertatione de rebus Slavicis ; als auch aus den slovackischen Benennungen der allerältesten Schlößer in Ungarn. Als z. E. Murán von Mur die Mauer, Lubca von Luby Geliebte, Zwolen, gleichsam ein aasgesuchter Ort, Bognice, von Bog der Streit, der Kampf, Lictawa, Bkatnica, Sklabyna, Likawa, Krasna Horka und viele andere Oerter mehr.
§. 6.
Selbst Neusohl hieß anfänglich und um die Zeit des Jahrs 1255 Nowawes, wie solches aus dem Freyheitsbrief, welchen Bela der IV. König in Ungarn, den Einwohnern dieser Stadt, zu Ofen, in dem nämlichen Jahre gegeben hat, erhellet. Nach der Zeit erst, nachdem sächsische Kolonien in diese Gegenden kamen, bekam diese Stadt den Namen Neusohl. Die Slovacken nennen sie itzt Bystryca, von dem Fluße gleiches Namens, der mit seinem Wasser die Stadt benetzt. Nachdem die Deutschen darinnen die Oberhand behielten, suchten sie auf alle Weise die Slovacken und Ungarn ihrer Freyheiten zu berauben.
Wenigstens so weit hatten sie es schon bereits gebracht, daß derjenige, der nicht einen deutschen Namen gehabt hat, zwar ein Ringhaus käuflich an sich bringen konnten, aber das Recht nicht hatte, Bier, Wein und Brandwein zu verkaufen. Seit anno 1755. ist diese lang übliche Gewohnheit, die zu vielen gerichtlichen Streitigkeiten Anlaß gegeben hat, durch eine königliche Commißion weislich abgeschaft worden.
§. 7.
In den neuern Zeiten sind durch die Einbrüche der Böhmen und Mähren in Ungarn auch neue Kolonien an die karpatischen Gebürge ins Königreich gekommen. Und dieses geschah besonders in den hussitischen Kriegen, die mit der größten Grausamkeit geführt wurden. Auch die Königin Elisabeth hat nach dem Zeugnisse Bonfini Dec. III. Libr. IV. p. m. 426. neue Kolonien nach Ungarn kommen lassen. Diese neue Ankömmlinge sind alsdann mit den einheimischen slavischen Völkern vermischt, und in kurzem im Lande so mächtig geworden, daß sie beynahe die meisten Gespannschaften, die gleichsam von Ungarn abgetheilt waren, inne hatten. Sie erhielten solche durch die Bewilliugung Joannis Hunyadis, der damals die oberste Gewalt im Lande hatte. Aus dieser Freygebigkeit entstunden in der Folge
(167)
viele Uebel und Gewaltthätigkeiten im Lande. Siehe Bonfini Dec. III.
§. 8.
Mit diesen Unruhen kam auch die hussitische Art des Gottesdienstes nach Ungarn, von welcher man hin und her einige wenige Spuren und Ueberbleibsel an Oertern antrift, an welchen man sie am wenigsten vermuthen würde. Als z. E. in dem großen Tokayer Keller, in welchem die kostbarsten Weine des Landeds aufgehoben werden, findet man eine unterirdische hussitische Kirche, welches sowohl aus dem Gebäude selbst, als aus vielen anderen Merkmalen zju ersehen ist. Uebrigens haben weitläuftig genug von den hussitischen Kriegen geschrieben Zacharias Theobaldus und Gottfried Hecht in seiner Germania Sacra. part. II. libr. l 5. cap. 14. p. 593.
§. 9.
Diese Streifereyen der Böhmen und Mähren dauerten bis auf die Zeiten Mathiae Corvini , welcher die Niederlag seines Vaters bey Lossonz, die mehr wegen der Untreue seiner eigenen Ungarn, als wegen der Gewalt der feindlichen Waffen, erfolget ist, recht nachdrücklich an ihnen gerochen. Man sehe hievon Bonfinii Dec. II. libr. 7. p. m. 477. lin. 18. In einigen für ihn vortheilhaft ausgefallenen Treffen, schwächte er seine Feinde recht stark, ja ihr Feldherr Giskra begab sich so gar in seinen Schutz, wie solches Bonfinius meldet Dec. III. lib. 10, p. 530. lin. 41. hierauf bekam er in kurzem alle Bergstädte und Schlößer in dasiger Gegend in seine Gewalt, und versahe sie mit hinlänglicher Besatzung, die meistens aus tapferen Ungarn bestand.
IV. Landwirthschaft.
Vom gepöckelten Hamburger Fleisch.
Den Liebhaber der Landwirthschaft haben wir neulich ein Mittel empfohlen: wie geräucherte Schinken und Würste lange Zeit aufgehoben werden können. Nun wollen wir ihnen anzeigen, wie sie das sogenannte Hamburger Pöckelfleisch nachmachen, und zum Gebrauch lange aufbewahren können. Eine Sache, die gar oft auf dem Lande, wo man etwas weit von Städten entfernet wohnet, recht nützlich werden kann.
Man läßt eine Tonne verfertigen, die so breit, als hoch, dabey auch so gut zugerichtet ist, daß sie nichts durchläßt. Der Deckel muß sehr wohl
(168)
darauf passen, damit keine äußere Luft in dieselbe eindringen kann. Wenn die Tonne ganz neu ist, so muß sie gut ausgelauget, genau abgetrocknet, sodann in einen trockenen Keller hingestellt, und mit Wacholderrauch etlichemal rechtschaffen geräuchert werden. Der Boden der Tonne wird mit Salz stark gerieben: alles dieses geschieht kurz vorm Fleich einlegen. Zu einer Tonne, welche 3 bis 4 Centner Fleisch in sich fasset, werden zwey Achtel Salz, und 8. Loth fein gestossener Salpeter erfodert. Das Salz muß des Abends vorher wohl getrocknet werden: besser ists, wenn es auch ein wenig warm dazu genommen wird. Ein jedes Stück Rindfleisch wird mit dem unter einander gemischten Salz und Salpeter wohl gerieben. Nach diesem leget man die Stücke Fleisches hart an die Seiten der Tonne hin. Und so wird die ganze Lage vest an einander geleget, damit ja keine Lücken übrig bleiben. Eine jede Lage wird mit Salz und Salpeter überdecket, worauf so lange Rindfleisch hart aneinander gelegt, und wieder mit Salz und Salpeter überstreuet wird, als man von diesem Fleisch einpöckeln will. Ist die Tonne noch nicht ganz voll, so können auch Schinken auf gleiche Art eingelegt werben, welche weit besser und delikater, als wenn man sie räuchert, gerathen. Auch kann man Schweinenfleisch mit dem Rindfleische untereinander einlegen. Wenn die Tonne angefüllet ist, so wird der Deckel darauf gelegt, und diese sodann mit einem recht schweren Gewichte von Stein oder Eisen beschweret, damit das Fleisch recht zusammen gepreßt werde. Hierauf wird es vest zugemacht. Im Anfange thut man die Tonne alle Tage ein wenig hin- und her wälzen, damit die Brüche inwendig überall hinkommen könne. Dieses eingesalzene Fleisch ist wenig Zeit darnach schon gut zum Gebrauche. Gewöhnlichermassen geschieht es, wenn es um Weynachten eingelegt wird, daß man erst um Pfingsten die Tonne eröffnet. Um diese Zeit, läßt sich auch das frische Fleisch, auf dem Lande, wegen der Sommerhitze nicht aufbehalten, wo indessen diese Pöckelfleisch gar gut die Stelle des frischen vertretten kann.
S.
In Wien zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.