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I. Jahrgang, XVIII. Stück, den 30. October 1771.

I. Allerhöchste Verordnungen.

Die Feyertäge und deren Vorabendfasten betreffend.

Nach einem in hiesigem Kirchensprengel bekannt gemachten Gesätze, wegen der Feyertäge, sollen verbleiben und gefeyert werden:

Nebst den Sonntägen des ganzen Jahres,

1) das Fest der Auferstehung, samt dem nachfolgenden Tage.

2) Pfingstsonntag, samt dem gleichfalls folgenden Tage.

3) der heilige Christtag.

4) das neue Jahr.

5) die heiligen drey Könige.

6) Christi Himmelfahrt.

7) Fronleichnam unsers Herrn Jesu Christi.

Dann folgende, der allerseligsten Jungfrau Maria gewidmete fünf Festtäge, als:

8) der Tag der Reinigung.

9) der Verkündigung.

10) der Himmelfahrt.

11) der Geburt.

12) der unbefieckten Empfängniß.

Ferner:

13) der heiligen Apostel Petrus und Paulus.

14) Aller Heiligen.

15) des heil. Stephanus, als ersten Märtyrers.

16) des Schutzpatrons eines jeden Ortes.

Wenn aber an einem Orte mehrere Schutzheilige bisher verehret, und ihre Täge gefeyert worden wären: so wird das Geboth der Feyer nur für denjenigen bestimmet, welcher ihnen vorzüglich verehret worden.

An diesen ausdrücklich benennten Feyertägen ist jederman schuldig, des

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Gottesdienstes abzuwarten; sich der Arbeiten zu enthalten; und an den Vorabenden derselben zu fasten.

An den übrigen wegbleibenden Feyertägen hingegen ist es erlaubt: alle gewöhnliche Arbeiten zu verrichten wie denn auch die Verbindlichkeit, an solchen Tägen Messe zu hören, und an deren Vorabend zu fasten, gänzlich aufgehoben, und letztere auf die Mittwochen und Feyertäge des heiligen Advents übertragen worden ist.

Am 29. Junius soll, nebst der besondern Feyerung der heiligen Apostel Petrus und Paulus, auch das Andenken der übrigen Apostel feyerlich begangen werden: weswegen dieser Festtag in die Kirchenkalender folgendermassen eingedruckt wird: der heiligen, Petrus und Paulus und das Andenken aller Apostel. Und gleichwie am 26. December, nebst dem besondern Feste des heil. Stephanus das Andenken aller Märtyrer gefeyert werden soll; also wird auch dieses Fest in dem Kirchenkalender folgendermassen angemerket: Der heilige Stephanus, Erzmärtyrer, und das Andenken aller heil. Märtyrer.

Die erhabenen und nachdrücklichen Worte, womit dieses, unter dem 22. Junius aus Rom an des hiesigen Herrn Ordinarii Cardinalen, Grafen von Migazzi Eminenz, erlassene Breve geendiget wird, verdienen allerdings unsem Lesern nach ihrem ganzen Inhalte angepriesen zu werden.

Ehrwürdiger Bruder!

Dieses ist, was wir zum geistlichen und weltlichen Nutzen dieses Volks zu verordnen befunden haben, und setzen hauptsächlich in deine Sorge und Wachsamkeit, als eines guten Hirtens, das Zutrauen, das du mit aller Aemsigkeit und Fleiß erwirken wirst, womit nichts dem Gottesdienste entzogen worden zu seyn, anscheinen könne; sondern, der Eifer der Frömmigkeit und Andacht um so heftiger in den Herzen des Volks aufbrenne; je minder die Zahl der Feiertage geworden ist. Dahero wünschen wir sehnlichst, und ermahnen dich im Herrn, womit du besorgt seyest, das dir anvertraute Volk fleißig unterweisen zu lassen, was zur förmlichen und schuldigen Feyerung der Feiertage erforderlich ist: mit welcher Inbrunst und Unterwürfigkeit des Geistes, sie das allerheiligste Sakrament des Altars anbeten; mit welchem Fleiße und Aemsigkeit sie dem Gottesdienste, den geistlichen Predigten, und den Christenlehren beiwohnen sollten. Und damit an jenen Tagen die Christglaubigen sich nicht berauschen, noch ihre Herzen an zeitliche Sachen geheftet seyen, hast du allen Fleiß anzuwenden, daß das weltliche und oft nicht erbauliche Spielwerk an den öffentlichen Oertern abgeschaffet; dahingegen jenes, was zur Aufmunterung mehrerer Frömmigkeit und Andacht nothwendlg und nützlich ist, zu Genügen vor Augen gestellet werde.

v. P.

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II. Wissenschaften.

Fortsetzung von der Errichtung der neuen Universität in der königl. freyen Stadt Tyrnau in Niederungarn.

In Ansehung der medicinischen Facultät haben Ihre k. k. apostol. Majestät es allergnädigst erlaubet, auch in andern erbländischen Universitäten diesem Studium obzuliegen: dagegen aber werden künftighin alle Medici, Physici und Chyrurgi, welche auf dieser Universität ihre Studia nicht geendiget, noch daselbst promovirt haben, sich der Prüfung der medizinischen Facultät, wenn sie in dem Königreiche eine Beförderung suchen, zu unterwerfen schuldig, und davon einzig und allein jene, die hier in Wien den Gradum erhalten, frey und ausgenommen seyn.

Ferner ist zu Anlegung eines botanischen Gartens ein bequemer und großer Platz erkauft und bestimmet: auch, weil in Tyrnau zu anatomischen Sektionen die erforderlichen Cadaver ermangeln dürften, der löbl. Presburger und Neutrer Gespannschaft anbefohlen worden, bey vorfallenden Executionen die Körper an das Collegium anatomicum abzugeben.

Für die studirende Jugend überhaupt: ins besondere aber für jene, die sich der Rechtsgelehrtheit widmen, sind folgende Statuta allergnädigst bestätiget worden.

1) Müßen bey der Aufnahme zur Universität bewährte Zeugniße des Wohlverhaltens, und des in Wissenschaften gemachten Fortganges vorgeleget: hiernächst ein Ausweis über den Lebensunterhalt beygebracht; von beeden aber das Universitäts-Consistorium, entweder durch den Direktor oder Decanum der Facultät benachrichtiget werden.

2) Sind die Universitätsbürger an Sonn- und Feyertägen gehalten, die Messe zu besuchen: und alle Monate einmal zu beichten.

Wovon aber die augsburgisch- und helvetischen Confeßions-Verwandten, als welchen die vollkommenste Gewissensfreyheit bey Besuchung der Universität allergnädigst zugesichert worden, durch ein allerhöchstes Rescript ausgenommen sind.

3) Sind sie schuldig, sich des Jahres zweymal, nämlich nach Ostern und zu Ende des Schuljahres, der allerhöchst vorgeschriebenen öffentlichen Prüfung zu unterwerfen.

Jene, die sich darinn untauglich zeigen, werden, eben so, wie auch außer dieser Zeit, die Nachläßigen, von der Universität gänzlich abgeschaffet.

4) Sollen sie ihren Professoribus, dem Facultätsdirector und Decanus, und

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überhaupt allen Universitätsgliedern, den schuldigen Gehorsam leisten, und sich gegen jederman ehrerbiethig betragen, und niemand weder mit Worten, noch weniger mit Werken beleidigen.

5) Darf vom Anfange des akademischen Cursus bis Georgii, sich niemand über 9 Uhr Abends auf der Gasse: von Georgii aber, bis zu Ende desselben , über 10 Uhr außer seiner Wohnung betretten lassen: und hat ein jeder Studierender sich überhaupt aller nächtlichen Ausschweifungen bey schwerer Strafe zu enthalten.

Die über die vorgeschriebene Zeit auf der Gasse angetroffenen, sollen durch die Stadtwache in das Gefängniß gebracht, und den Tag darauf an die Facultät zur fernern Bestraffung ausgeliefert werden.

6) Außer dem Säbel, dessen Gebrauch als eine besondere Zierde des Adels, noch allergnädigst gelassen wird, dürfen die Bürger der Universität, bey Strafe der Confiscation, kein anders Gewehr halten: wie ihnen denn auch, bey sich ereignendem Mißbrauch des Seitengewehres, die Strafe der Wegnehmung bevorstehet.

7) Haben sie sich in den Colegiis still und sittsam zu verhalten: und mit der Bürgerschaft höflich umzugehen.

8 ) Sind sie schuldig den muthwillig zugefügten Schaden zu ersetzen. Sie dürfen ohne Vorwissen und Einwilligung ihrer Eltern oder Vormündern keine Schulden machen. Weswegen auch die Bürgerschaft gewarnet worden, weder Geld noch Sachen, bey Verlust derselben, an sie zu borgen.

9) Sollen jene, welche hartnäckig diesen Gesetzen widerstreben, von dem allerhöchst verordneten Consistorium, nicht alleine gebührend bestraffet; sondern auch ihr begangenes Verbrechen, nebst der zuerkannten Strafe dem hochlöblichen Stadthalterrath, durch diesen aber bey dem allerhöchsten Hofe vorstellig gemacht werden.

v. B.

III. Seltenes Manuscript.

Liebhabern alter Manuscripte hoffen wir eine Gefälligkeit zu erweisen, wann wir ihnen eine erbländische Seltenheit von dieser Art näher bekannt machen.

Es bestehet dieselbe in einem, sowohl dem Bande, als seinem innerlichen Wesen nach, wohl behaltenen, wegen seines Alters schätzbaren, und wegen seines Inhalts in denen Erbländern vielleicht einzigen Codex: welcher die heilige Schrift alten und neuen Testaments in slavakischer Sprache enthält, und um die Mitte des XV. Jahrhunderts, mit größtem Fleiße auf Perga-

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ment geschrieben, in dem Geschmacke jener Zeiten, wie die in der kais. kön. Hofbibliotheck befindliche Bibel des Kaiser Wenzels, mit goldenen Anfangsbuchstaben und mahlerischen Zierathen, in ihren Abtheilungen unterschieden, im Jahre 1456 vollendet worden, und nun schon 315 Jahre alt ist. Der ganze Band ist 374 Pergamenthäute, oder 748 Blätter stark.

Das Werk ist ohne Titelblatt: und an statt der so benannten Vorrede findet sich ein Schreiben des berühmten Kirchenlehrers Hieronymus, so er an Paulinum erlassen. Die Vorrede zu den fünf Büchern Moses bestehet in dem Antwortschreiben eben desselben an Desiderium, der ihn zur Uebersetzung dieser Bücher vermahnete. Auf die 5 Bücher Moses folget das Buch Josua, der Richter, und das Buch Ruth, welche ihre eigene Vorreden von eben diesem Kirchenlehrer haben: gleichwie auch die 4 Bücher von den Königen; die 2 Bücher der Chronick; ferner das 1. Buch Esdras; das Buch Nehemias, und das 2. Buch Esdras. Auf diese folget, jedes mit seiner eigenen Vorrede: das Buch Tobias, Judith, Esther, Job und die Psalmen.

Dem weisen Könige Salomo werden darinn die fünf folgenden mit einer allgemeinen Vorrede des heil. Kirchenlehrers versehenen Bücher zugeeignet, nämlich: die Sprüche, der Prediger ober Ecclesiastes, das hohe Lied, das Buch der Weisheit, und der Ecclesiasticus, oder das Buch Jesus des Sohnes Syrach.

Das hohe Lied hat seine eigene Vorrede von dem Kirchenlehrer Origenes, und unterscheidet sich besonders durch die ausdrückliche Benennung der darinnen redend Eingeführten.

Hierauf folgen die großen und kleinen Propheten, ein jeder mit einer besondern Einleitung: wo das Buch Baruch mit seiner Vorrede dem Propheten Jeremias angehängt ist.

Den Schluß des alten Testamentes machen die 2 Bücher der Machabäer. In dem neuen Testament folgen auf die vier Evangelisten die verschiedenen Briefe des heil. Apostels Paulus in der gewöhnlichen Ordnung. Auf diese kommt die Geschichte der Apostel; der Brief des Apostels Jakobi; die zween Briefe des Apostels Petri; ferner die 3 Briefe St. Johannes; der Brief des Apostels Judä; und endlich die Offenbahrung Johannes.

Aus den vorkommenden Randglossen verdienen folgende bemerket zu werden. Beym 1. Buch der Könige 10. Cap. 1. V. wird erinnert, daß die Worte: du wirst sein Volk erlösen von seiner Feinde Hände, die um sie her sind, und das sollst du zum Zeichen haben, daß dich der Herr zum Fürsten gesalbet hat: sich in dem hebräischen nicht fänden, und als die Glosse eines Gelehrten, durch die Unachtsamkeit der Schreiber in den Text eingeflochten worden seyn mögen.

Bey dem 1ten Verse der Klagen Jeremie ist es angemerkt, daß derselbe von einigen Auslegern vorgesetzet worden, und so wenig im hebräischen, als in den ächten Büchern zu finden sey.

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Eben dieses wird bey dem 2ten B. des 2ten Briefes St. Johannes bemerket, daß die Worte: Sehet ich habs euch zuvor gesagt, daß ihr auf den Tag des Herrn nicht zu schanden werdet: weder im griechischen, noch in den alten Bibeln vorkämen.

Das Buch ist in der Baderischen Buchhandlung zu sehen; woselbst auch Liebhaber, die etwan Lust hätten, sich dasselbe zuzueignen, die nähere Auskunft wegen des Preises erhalten können.

v. G.

IV. Landwirtschaft.

Vom Futter.

Die Erde, diese allgemeine Mutter und Versorgerinn aller Kreaturen, reichet zwar allen Geschöpfen so viele Nahrung, als sie bedürfen: jedoch bietet sie auch den Ueberfiuß denjenigen an, die sich um ihre Gunst bewerben; nämlich, die sie bearbeiten, und auf verschiedene Art behandeln wollen. Freylich sind die Grundmischungen der Erden auch verschieden; und unter diesen trift man einige an, in welchen die Kälte, Hitze, Feuchte oder Trockene herrschet. Aus dem so nöthigen Beystand der zur Fruchtbarkeit dienlichen Witterung erkennet man: daß die Erde und Luft in einigen nordischen und mittägigen Ländern der Vermehrung des Pflanzenreiches sehr zuwider sind. Und wo unter der Oberfläche eines gemäßigten Erdstriches Steine liegen, oder Mineralien erzeuget werden, da ist die darüber liegende Erde auch anders geartet. Daher kommt es, daß öfters in einem ganz engen Bezirke verschiedene Erdlagen und Mischungen angetroffen werden, wie man dieses sogar zuweilen aus dem verschiedenen Grade des Wachsthums der Pflanzen in einem Garten wahrnehmen kann. Es ist bekannt, daß die Sonne einen großen Antheil daran hat, welches die im Schatten liegende Plätze gar gut bezeugen, aus welchen die meisten Erdgewächse langsamer wachsen, und nicht so schmackhaft werden, als diejenigen, welche an sonnenreichen Orten wohnen.

Nach dieser ganz kurzen Beschreibung, ist es leicht zu begreifen, warum eine Gegend vor der andern, in Betreff des Wachsthumes der Kräuter und Wurzeln, einen Vorzug hat: daß dahero die Kunst und der Fleiß dasjenige ersetzen müßen, was der Natur des Bodens hier und da abgehet.

Nur, um die hinlängliche Nahrung vors Vieh zu gewinnen, muß manche Gegend wohl untersuchet werden: und ist dahero die Vermehrung und Verbesserung des Viehfutters kein geringer Vorwurf bey der Landwirthschaft. Auch hier wird Aufmerksamkeit, Einsicht und Fleiß erfordert. Wir reden aber nur von denjenigen Gegenden, die nicht futterreich sind, und

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wo dennoch die Viehzucht unentbehrlich ist. Diese Nachricht gehört vor ökonomische Landwirthe, desgleichen für solche, deren Vermögen sich nicht bis dahin erstrecket, große Ländereyen, oder genugsames Futter, anzukaufen. Diesen ist zu rathen: sie halten Anfangs nur so viel Stücke Viehes, als ihr eigenes Futter sättigen kann. Müßen aber, wegen dem Ackerbaue, noch mehrere angestellt werden; so trachten sie das Futter zu rechter Zeit anzukaufen wenn es noch neu und gut getrocknet ist. Alle große und kleine Plätze, die nicht zum Getraidetragen, oder Küchenkräutern gehören, können mit Klee und andem fremden Arten besäet werden. Unter diese gehören: Schneckenklee, türkischer und spanischer Klee und Raygras. Der schnelle Wachsthum dieser Futterkräuter ist so stark, daß einige darunter drey - bis viermal in einem Jahr abgegrast werden. Und weil der Saamen leicht zu erkaufen; so sind die Proben auch mit sehr geringen Unkosten zu untersuchen.

Die natürlichste Probe ist diese: daß man auf verschiedenem Grunde kleine Plätze wählet, und in gewisse Abtheilungen diese benannte Saamen einsäet. Der Erfolg wird zeigen, welche Erde vor eine oder die andere Art die bequemste seye: und dann gebrauche man die dienliche Erde.

Man kann auch diese Proben auf brachliegenden Aeckern anstellen, und so lange sie brach liegen sollen, diese Aussaat mit fremden und einheimischen Klee, auch andern Kräutern fortsetzen. Dem folgenden Fruchtanbau geschiehet dadurch kein Leid: im Gegentheil wird er verbessert. Ein jedes Gewächs nimmt nur seine ihm eigene Nahrung aus der Erde zu sich, und läßt,zur Vergeltung wieder seine Wurzeln im Boden stecken, die aufs neue düngen.

Hat aber ein Landmann die Gelegenheit nicht, dergleichen Saamen habhaft zu werden; so kann er dennoch die schönsten Verbesser- und Vermehrungen mit seinen einheimischen Futterkräutern anstellen. Er bemerke sich nur kurz vor der Heuung die verschiedenen Grasarten, die auf jedem Wiesengrunde wachsen, sammle von einer jeden den Saamen besonders. Es giebt zum Beyspiel: eine Grasart, die einen langen Stängel mit breitlichten Blättern treibet: eine andere steiget nicht so hoch, und hat schmale Blätter: eine dritte Art dringet sehr stark in Halme und Saamen. Und solchergestalt untersuche man eine jede Gattung. Nach diesem säe man solche in ein wohlumgegrabenes Erdreich. Ist der Boden schlecht und mager, so mag er auch gedungt werden. Wir haben schon gesagt, daß jede Art dieser Grassaamen unter währender Aussaat beysammen bleiben solle. Die Wirkung wird nachfolgen. Der einheimische Klee mag auch so behandelt werden.

Auch die unter dem Grase wohnenden Kräuter möchten, besonders die gesunden, durch ihren Saamen und

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Versetzung in bessers Erdreich, verbessert und vermehret werden, wobey eine jede Gattung, wie oben, besonders beysammen bleiben müste.

Nach dieser Manier kann die Vermehrung und Verbesserung nicht ausbleiben. Wollte man nun eine Probe in Absicht auf den Genuß und die Gesundheit anstellen;, so dörfte nur eine ausgewachsene Art von Gras und Kräutern sowol grün, als nach der Hand gut getrocknet, dem Rindviehe vorgelegt werden. Aus deren Wahl, und Begierde zu essen würde ein vernünftiger Landwirth auch auf die Güte schließen, können. Und jemehr man Proben mit Versetzung, Veränderung der Aussaatstätte, und Wählung des Samens vornehmen möchte, desto mehr Bewunderung würde die Erndte auch verursachen.

Wir haben Grasarten, deren Halm und Saamen die Gestalt, wie unsere verschiedene Getreidarten, aufweisen. Gar wohl hat der Fleiß beym Ackerbaue unsrer ersten Aeltern aus dem Grasarten die verschiedenen Getraidegattungen hervorbringen können. - Weil ohnehin noch keine Gegend auf dem Erdboden ist entdecket worden, worinn das Getreide wild wachset, welches man doch sonst von allen Vegetabilien antrift.

v. K.

V. Bergbau.

Verzeichniß desjenigen Preises, der in dem kais. kön. Bergwerksproduktenverschleißdirectionsmagazin gegen baare Bezahlung zu habenden Materialien, als

Fl. Kr.
Plattenkupfer der Centen á 46
Kürnkupfer detto ... 46
Rosettenkupfer detto ... 45
Preißerkupfer detto ... 36
Quecksilber, das Lägel von 100 Pfund ... 167
Mercurius Sublimatus der Centen ... 200
Berggrün detto ..... 80
Allaun, das Fäßel ... 12
Bleygleth ---..... 12
Villacher Bley der Centen 10 30
Englisches Bley ... 13
Englisches Zinn... 54
Schlaggenwalder Zinn .. 53
Böhmisches Zinn in Sorten 49

v. F.


Wien gedruckt mit von Ghelenschen Schriften, und zu haben in der Baderischen Buchhandlung neben dem Todtenkopf in der Bognergasse.
Topic revision: r9 - 30 Jan 2012, AgostonBernad
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