Zuwanderung von Siebenb\xFCrger Sachsen
Erl\xE4uterung: Die Siebenb\xFCrger Sachsen sind Nachkommen von deutschen Kolonisten, die der ungarische K\xF6nig G\xE9za II. und seine Nachfolger seit 1150 ins Land riefen. Sie siedelten sich auf \xBBK\xF6nigsboden\xAB, v. a. im Gebiet um den oberen Alt (Zentrum: Hermannstadt), im N\xF6snerland (Zentrum: Bistritz) und 1211–25 mithilfe des Deutschen Ordens im Burzenland (Zentrum: Kronstadt) an. Es waren zun\xE4chst \xFCberwiegend Moselfranken (in fr\xFChen Urkunden \xBBFlandreses\xAB genannt) aus dem Gebiet zwischen Mosel, Maas und Niederrhein, sp\xE4ter auch aus anderen Gebieten Deutschlands (deutsche Ostsiedlung). Der sich bildende Neustamm erhielt von der ungarischen Kanzlei den Namen \xBBSaxones\xAB (Sachsen). – Die Siebenb\xFCrger Sachsen legten eine Reihe von St\xE4dten an und gr\xFCndeten etwa 250 D\xF6rfer. Das 1224 von K\xF6nig Andreas II. erlassene \xBBPrivilegium Andreanum\xAB (\xBBGoldener Freibrief\xAB) legte ihre politische und rechtliche Sonderstellung fest. Das Gebiet des \xBBK\xF6nigsbodens\xAB, auf den sich das Privileg bezog, unterstand seit der Mitte des 14. Jahrhunderts einem (seit 1477) gew\xE4hlten \xBBSachsengrafen\xAB; die rechtliche Einheit der Siebenb\xFCrger Sachsen erhielt im 15. Jahrhundert den Namen \xBBS\xE4chsische Nationsuniversit\xE4t\xAB. 1437 verbanden sich die Siebenb\xFCrger Sachsen mit den Szeklern und dem ungarischen Adel zur Verteidigung ihrer st\xE4ndischen Rechte in der \xBBUnion der drei Nationen\xAB. Die durch J. Honterus eingef\xFChrte lutherische Reformation m\xFCndete 1547 in die Entstehung einer selbstst\xE4ndigen Landeskirche mit eigenem Bischof (ab 1553); das 1583 im \xBBS\xE4chsischen Statut\xAB zusammengefasste Landrecht der Nationsuniversit\xE4t blieb bis 1853 in Kraft. Unter Kaiser Joseph II. begann ein Abbau der Privilegien; die lutherische Landeskirche st\xE4rkte das Eigenbewusstsein der seit 1848/49 der Magyarisierung widerstehenden Siebenb\xFCrger Sachsen. Dennoch kam es 1876 zur Aufl\xF6sung des \xBBK\xF6nigsbodens\xAB und zur Aufhebung der Autonomie. – Aus \xD6sterreich im 18. Jahrhundert (1734–76) ausgewiesene Protestanten, seit dem 19. Jahrhundert als \xBBLandler\xAB bezeichnet, siedelten im Gebiet der Siebenb\xFCrger Sachsen, in deren Gemeinschaft sie sich unter Bewahrung ihrer \xF6sterreichischen Identit\xE4t integrieren konnten.
Quelle:
BROCKHAUS