Bojaren
Erl\xE4uterung: 1) Im Kiewer Reich zuerst Angeh\xF6rige der Gefolgschaft des F\xFCrsten (Druschina), seit dem 12. Jahrhundert Angeh\xF6rige der obersten Schicht der Gefolgsleute (Adel, Russland). Die Bojaren wurden im 12. und 13. Jahrhundert zu einem politisch einflussreichen Landadel mit Allodialbesitz (Wottschina) und dem Recht, dem F\xFCrsten ihrer Wahl zu dienen. Im Mittelalter gab es neben der gehobenen Schicht der Bojaren die \xE4rmeren "Bojarenkinder" (russisch deti bojarskie). Die erstarkenden Moskauer Gro\xDFf\xFCrsten beschnitten, gest\xFCtzt auf den Dienstadel (Dworjane), die Privilegien der Bojaren vom 15. Jahrhundert an und dr\xFCckten sie in der zweiten H\xE4lfte des 16. Jahrhunderts (Opritschnina) auf den Status von Dienstleuten herab. Die Bojaren haben sich nie zu einer st\xE4ndischen Gegenkraft gegen den Herrscher entwickeln k\xF6nnen, nur einzelne wurden zu Beratungen (Duma) hinzugezogen. Sie verschmolzen schlie\xDFlich mit dem Dienstadel (Tschin). Der Rang wurde Anfang des 18. Jahrhunderts von Peter I., dem Gro\xDFen, abgeschafft, der mit seiner so genannten Rangtabelle eine ausschlie\xDFlich an den \xC4mtern im Staatsdienst orientierte Adelsordnung verf\xFCgte.
2) Bajorai, der sozial stark gegliederte litauische Adel mit einer breiten Schicht des niederen Dienstadels und den Magnaten oder "gro\xDFen Bojaren", die durch Privilegien der litauischen und polnischen Herrscher weit gehende Rechte erhielten; seit dem 16. Jahrhundert polonisiert.
3) Boljaren, Vertreter des Hochadels, bis ins 10. Jahrhundert Bezeichnung f\xFCr den protobulgarischen, nichtslawischen Adel; 9.-14. Jahrhundert aristokratischer Adelstitel (u. a. Rat der Bojaren am Zarenhof) im Ersten und Zweiten Bulgarischen Reich.
4) Boierie, in den F\xFCrstent\xFCmern Moldau und Walachei im 13. und 14. Jahrhundert Bezeichnung f\xFCr die Grund besitzende Oberschicht des milit\xE4rischen Dienstadels, der sich sp\xE4ter in den hohen Dienstadel (Boieri de Sfat), den Hofadel (Boieri de Divan) und den Kleinadel (Boierinaşi) untergliederte. Vom 17. Jahrhundert bis zum Verlust ihrer Privilegien durch das Statut und das Agrargesetz des F\xFCrsten A. Cuza von 1864 waren die Bojaren mit einem nichterblichen Staatsamt auch an der Verwaltung der Hospodare beteiligt.
Quellen:
BROCKHAUS