Gottesurteil
Erl\xE4uterung: oder Ordalium (lat.) Gottesgericht, angels\xE4chs. Ordal, ein Urteil in Rechtsstreitigkeiten oder \xFCber Schuld und Unschuld durch ein Zeichen Gottes. Das Gottesurteil beruhte auf dem Glauben, dass der Unschuldige oder Gerechte in der Probe, die er zu machen hatte, von Gott als dem H\xFCter des Rechts gesch\xFCtzt werde. Das Gottesurteil wurde rechtlich als ein prozessuales Beweismittel dort benutzt, wo der Beweis durch Zeugen versagte; dem Beschuldigten stand die Reinigung von dem Schuldvorwurf durch Gottesurteil offen. Ob die Gottesurteile dem germanischen Altertum bekannt waren, ist umstritten; im fr\xE4nkischen Recht waren sie vorgesehen; es bestand f\xFCr sie ein kirchliches Ritual. Das 4. Laterankonzil (1215) verbot \xFCber den Zweikampf hinaus f\xFCr alle weiteren Gottesurteile die priesterliche Segnung. Daneben bem\xFChten sich die St\xE4dte, die Gottesurteile zur\xFCckzudr\xE4ngen. Dennoch finden sich Gottesurteile noch im 14. und 15. Jahrhundert. Im 16. und 17. Jahrhundert gelangte die Wasserprobe in den Hexenprozessen (Hexenbad) zu neuer Bedeutung.
"Gottes=Urtheil, eine ehedem \xFCbliche Art der gerichtlichen Beweise, da die Offenbarung der Schuld oder Unschuld unmittelbar von Gott erwartet wurde."
Quellen:
BROCKHAUS, kR\xDCNITZ