Gr\xE4v
Erl\xE4uterung: Die deutschen Einwanderer wurden von Ansiedlungsleitern, den „Gr\xE4ven“ (von Graf, dt. auch Gr\xE4f, ung. ger\xE9b, lat. comes), gef\xFChrt, deren Namen manche der von ihnen gegr\xFCndeten D\xF6rfer annahmen (z. B. Villa Hermani,
Hermannstadt). Die Gr\xE4ven beanspruchten gewisse erbliche Vorrechte (gr\xF6\xDFeren Grundanteil, M\xFChlen- und Schankrecht usw.), die ihnen beinahe die Macht eines Grundherren verliehen. Dies wollte das Gemeinvolk verhindern, als es den K\xF6nig im
Andreanum 1224 aussprechen lie\xDF, zum Vorsteher solle das Volk den w\xE4hlen, den es f\xFCr geeignet halte. Die Gr\xE4ven wiederum versuchten ihre Selbst\xE4ndigkeit dadurch zu verteidigen, dass sie in Gebieten ohne Hermannst\xE4dter Recht Schenkungsg\xFCter vom K\xF6nig zu bekommen suchten, \xFCber deren Bewohner – selbst wenn es sich um deutsche Siedler handelte – sie die wirklichen Grundherrenrechte besa\xDFen.
Quellen:
KGS