Erl\xE4uterung: Um 1750 kam es zu einer Wende in der Steuerpolitik des Habsburgerreiches. Infolge des \xF6sterreichischen Erbfolgekrieges sind die Staatsschulden enorm gestiegen, sodass der Staatshaushalt saniert werden musste. Die Ma\xDFnahmen betrafen auch das F\xFCrstentum Siebenb\xFCrgen. Die j\xE4hrlichen Streitigkeiten zwischen den drei Nationen bez\xFCglich des Steuerquantums wurden von der Wiener Regierung ohnehin mit Ver\xE4rgerung betrachtet, sodass nun Wien den siebenb\xFCrgischen Landtag zur Annahme eines neuen Steuersystems urgierte. Das unter der Leitung von Graf Gabriel Bethlen ausgearbeitete, auf Rechtsstellung und Verm\xF6gen basierende Steueroperat (systhema bethlenianum) wurde am 12. August 1754 am Hermannst\xE4dter Landtag angenommen, der n\xE4chste Landtag (Hermannstadt, 1755) akzeptierte diese Norm ebenfalls.