Starost
Erl\xE4uterung: Der Starost [russ., poln. starosta, eigentlich „\xC4ltester“, zu russ. stary, poln. stary „alt“] war in der Kiewer Rus Vertreter der f\xFCrstlichen Verwaltung auf unterster Ebene; im Moskauer Staat der gew\xE4hlte Vertreter von Dorf- und Stadtgemeinden; nach der Bauernbefreiung (1861) das vom Staat verpflichtete, gew\xE4hlte Oberhaupt der Dorfgemeinde. In Polen im 14.-15. Jahrhundert k\xF6niglicher Statthalter; danach k\xF6niglicher Beamter in kleineren Bezirken, dem v. a. die Gerichtsbarkeit \xFCber den Adel zustand (seit dem 17. Jahrhundert nur noch Titel); im 15.–18. Jahrhundert auch Inhaber von K\xF6nigsgut; 1918–39 leitender Beamter eines Kreises mit Funktionen, die dem preu\xDFischen Landrat entsprachen.
Quellen:
BROCKHAUS