Erl\xE4uterung: R\xF6m. Titel. Die jeweilige Person war ausgestattet mit der Amtsgewalt eines Volkstribunen. Diese Amtsgewalt geh\xF6rte zu den Grundrechten eines r\xF6mischen Kaisers, da dies mit dem Recht des Einschreitens gegen alle Amtshandlungen sowie der Unverletztlichkeit der Person verbunden war.