Urkunde \xFCber einen Vergleich zwischen den Gemeinden Heltau und Michelsberg (1357)
Erl\xE4uterung: In der am 20. August ausgestellten Urkunde bezeugt der Hermannst\xE4dter Stuhl, dass die Gemeinden Heltau und Michelsberg hinsichtlich des den Heltauern an mehreren Liegenschaften zustehenden Eigentumsrechtes, beziehungsweise hinsichtlich der seitens der Michelsberger f\xFCr einige dieser Liegenschaften zu leistenden Abgaben einen Vergleich geschlossen haben.