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IX. Der Obergespan.
Comes Parochialis, vel Parochianus, itzt Supremus Comes Comitatus.
Ein Komitat, oder wie er vor Zeiten auch zuweilen genennet ward, Parochia, ist bey den Ungern ein gewisser Distrikt oder eine kleine Provinz, die meistentheils von einem Schlosse den Namen führet, und in ihrem Umfange Prälaten, Baronen, Magnaten, Edelleute, Bürger, Bauern, u.s.f. enthält. Derjenige nun, welcher demselben vom Könige vorgesetzt worden, hieß ehedem Comes Parochialis, oder schlechtweg Comes, heut zu Tage aber Supremus Comes, Obergespan. Die Entstehung dieser Komitate und ihrer Obergespäne ist sehr alt, und in den grauen Zeiten mehr der Sache, als dem Namen nach bekannt gewesen. Der
Anonymus, des
Königes Be-
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la Notar schreibt schon von dem Ungrischen Herzoge
Arpad im 37igsten Kapitel,*) daß derselbe den
Huba zum Comes von
Neitra, und anderer Schlößer ernennet habe. Die bessere und leichtere Regierung des Reichs rieht es selbst, die Länder, welche die Ungern einnahmen, in kleinere Stücke zu zertheilen, und ihre Verwaltung besondern Vorgesetzten anzuvertrauen, welche man zuweilen Comites, wie wir oben erwähnten, nennete.
Ihr Amt ist, die Vicegespäne mit Einwilligung der Gespanschaft, die Stuhlrichter und andere Beamte zu wählen, und mit ihnen den Klägern Recht zu verschaffen, die Uibelthäter zu bestrafen, die gewaltthätig in Besitz genommenen Güter ihren rechtmäßigen Eigenthümern wieder zuzustellen, die dem Tribute unterworfenen Oerter zu revidiren, diejenigen, die Mautzölle abfordern, zu Herstellung und Ausbesserung der Strassen, Brücken und Uiberfahrten anzu-
*) Dux Arpad Hubam fecit Comitem Nitriensem et aliorum Castrorum.
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halten, mit einem Worte, alles was zur guten Verwaltung der ihnen anvertrauten Provinz immer gereichen kann, zu besorgen. — Wenn vor Zeiten ein Krieg entstand, ließen sie ein blutiges Schwert durch ihren Komitat herum tragen, dadurch anzudeuten, daß alle, die dazu verpflichtet waren, sich bewaffnen, und zum Kriege rüsten möchten. Wir haben in dem
Buche der Königlichen Rechnungen vom Jahre 1526 ein Beyspiel davon, wo es also heißt:
Thomae Zophka adolescenti Regiae Majestatis ad
Comitatus Strigoniens.
Trinchin.
Zoliensem,
Thurocz,
Arva et
Lipto, et Capitulum Strigoniense, cum litteris suae Majestatis, secundo ad Dominos et Comitatus expeditis, ipsis Comes cruentum gladium circumferri faciat, ut universi movere se debeant, floreni XX. — Eine solche Provinzialmilitz mußte der Obergespan anwerben, und mit derselben den König in das Lager begleiten, führte solche auch als ihr Befehlshaber oder Oberster an.
Die Zahl der Komitate in Ungern, war nicht allzeit gleich, und nach Erhei-
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schung der Zeit und Umstände auch ganz verschieden. Die, welche heut zu Tage zu Ungern geboren, sind nach alphabetischer Ordnung folgende:
Abaujvariensis, vor Zeiten, novi Castri.
Albensis, Stuhlweißenburger.
Aradiensis, vor Alters Orodiensis. a)
Arvensis.
Bachiensis, b) Bátscher.
Bárányiensis.
Barsiensis, ehedem Borsiensis.
Békesiensis.
a) Er ward 1744 mit zwey Bezirken des Zarander Komitats, dem Boroschjenöer nämlich, und dem Zarander vermehrt. Ehedem reichte er über den Fluß Marusch, der itzt desselben südliche Gränze ausmachet, wie denn zum Beyspiele Lippa und Zadorlaka dahin gehörten, welches aus alten Urkunden erhellet.
b) Da es aus alten Instrumenten bekannt ist, daß Bátsch, (Bách) und Futak, zu der Bátscher Gespanschaft gehörten, so ist es klar, daß sie an der Donau gegen der Teiß fortgeloffen, und daher in vielen Karten sehr falsch oberhalb der Bodroger gesetzet werden, die unterhalb derselben stehen sollten.
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Beregiensis. a)
Bihariensis.
Borsodiensis, vor Zeiten Bursud.
Castriferrei, Eisenburger.
Chanadiensis, Tschanader. b)
Chongradiensis, vorher Chungradiensis. c) Tschongrader.
a) Man liest bey dem, Jahre 1214, Comes de Borsva; und in dem Ritu explorandae veritatis per judicium ferri candentis §. 59. Hunth, Comes de Borsva. Auch war vor Alters in dem Erlauer Kirchsprengel ein Archidiakonat von Borsva; und da unter denselben die Pfarrer von Tarpa, Vari, St. Nikolaus, Munkátsch, etc. gezählet werden, die sich alle in dem itzigen Bereger Komitate befinden: so ist es außer Zweifel, daß er auch ehedem von Borsva geheißen habe.
b) Ehedem war kein geringer Theil desselben jenseits des Maruschflusses, denn Egresch, Komlosch und Beschenyö, gehörten nach alten Urkunden zudemselben.
c) Auch dieser erstreckte sich vor Alters an der Theiß bis unterhalb Segedin. Ein Privilegium des Königes Wladislaw des Zweyten vom Jahre 1506, in dem er der Stadt Szinta, itzt der Marktflecken Szenta, in dem Tschongrader Komitate, die Freyheiten der Stadt Segedin verleihet, ihr auch ein Siegel,
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Camaromiensis.
Crassoviensis. a)
Gömöriensis, vor Zeiten de Gumur, und Gewmewr.
Hevesiensis. b)
Honthensis, ehedem Hunthensis. c)
auf den zwey Schlüßel des heiligen Peters Kreuzweise liegen, mit einigen Stören, und einer Kornähre in der Mitte, gegeben hat.
a) Sie seufzete sehr lang unter türkischer Bohtmäßigkeit, und als auch das Temeschwarer Banat wieder erobert ward, war sie mit demselben vermischt, bis sie auf Befehl der grossen Maria Theresia, im Jahr 1779 davon getrennet, und ihren Namen und Würde wieder erhalten hat.
b) Ward ehedem in die größere und kleinere eingetheilet, hatte jedoch nur einen Obergespan. Die kleinere enthielt die Gebirge der Matra, fast in der nämlichen Gegend, wo itzt das Pather Archidiakonat stehet; die größere aber hatte eine Ebene gegen der Theiße zu.
c) Auch dieser ward in den größern und kleinern getheilet, so, daß ein namhafter Theil der Neograder Gespanschaft denselben von einander theilet. Wie und wann dieß geschehen, ist mir unbekannt, es ist jedoch wahrscheinlich, daß er zu der Zeit als Ferdinand der Erste und Johann von Za-
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Jaurinensis, ehedem de Gewer, Gewr, Raaber. a)
Liptoviensis. b)
Maramarosiensis. b)
Mosoniensis, vor Zeiten Musun, Wieslburger.
Neogradiensis, vor Alters Neugrád.
Nitriensis.
polya, sich um die ungrische Krone stritten, zertheilet worden. Auch nach dem im Jahre 1542 erfolgten Tode des Zapolya findet man noch zwey Obergespäne, den Melchior Balascha von Gyarmath und den Franz Nyári von Bedegh.
a) Ein Theil desselben scheint der Zoulga - geweriensis Comitatus, der Servientium nämlich, oder Nobilium laurinesium gewesen zu seyn, und zwar vielleicht dort, wo nach Vermehrung der Servienten, Edelleute und Herren, heut zu Tage der Distrikt Sok ur allya, das ist: vieler Herren stehet. Das sey wie ihm wolle, so liest man in den Diplomen von 1272 und den folgenden Jahren: Raynaldus Magister Dapiferorum Regalium et Comes Zoulga gewriensis.
b) Ward vom Könige Mathias Korvinus zu einem Herzogthume erhoben, und sein natürlicher Sohn Johann, bediente sich des Titels eines Herzoges von Opeln und Liptau.
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Pesth, Pilis und Solth. a)
Posoniensis, ehedem Pusun. b)
Sarosiensis, ehedem Sarusiensis.
a) Der Pesther und Pilischer Komitat waren vorher nur Bezirke; die Scholter aber ein Theil der Stulweißenburger Gespanschaft, wie man dieses in einem Citationsschreiben vom J. 1518 liest. Zalk, Szent Márton et Chaba in Comitatu Albensi, fedis Solth. Sie wurden 1569 vereiniget. S. Maximiliani Decret. III. art. 52.
b) Waren vorher zwey Komitate, der größere und kleinere. Dieses bezeuget eine Urkunde des Graner Kapitels vom Jahre 1493, in welcher der angestossene Kontrakt: inter Rendum Dn. Patrem Beltrandum Comestabilem de Ferraria, Apostolicae Sedis Protonotarium, Curatorem et Gubernatorem Hypoliti Estensis de Aragonia, electi et confirmati Archiepiscopi Strigoniensi, ac Magnificum Thomam, filium condam Sigismundi Groff, Comitis de S. Georgio et de Bozyn, der Zehende wegen angestossen wird, wo sich folgende Worte befinden; nec non capetias frugum in majori et minori Comitatibus Posoniensibus. Der kleinere Komitat enthielt einen Theil der Insel Schütt, der größere aber den übrigen Umfang dieser Provinz.
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Scepusiensis. a)
Simigiensis. b)
Soproniensis, vormals Suprun, Oedenburger.
Strigoniensis. Graner.
Szabolcsensis, vor Zeiten de Zabouch.
Szaladiensis.
Szatmariensis, ehedem de Zothmar.
Temesiensis. c)
Tolnensis.
Tornensis.
a) Sowohl dieser, als der Schároscher führte den Titel eines Herzogthums. S. Diplom. Sáros. pag. 450.
b) Dieser hat schon vorlänst den Schegeschder (ehedem Segusd) Komitat verschlungen, in welchem die Königinn Elisabeth 1272 dem Jakob, einem Sohne des Ponych, zwey Dörfer, welche Dubcza hießen, geschenkt hat. Auch in dem Wesprimer Kirchsprengel befindet sich das Archidiakonat von Segusd.
c) Obgleich das Temescher Komitat, welches die Türken im Jahre 1552 einnahmen, von ihnen nebst dem umliegenden Oertern schon im Jahre 1716 wieder erobert worden, so hat er doch seinen alten Namen erst 1779 wieder erhalten. Er liegt itzt dem Flusse Marusch gegen Mittage, zwischen den Karaschower und Torontaler Gespanschaften.
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Torontaliensis, ehmals Turuntal. a)
Trenchiniensis. b)
Turoczensis, vor Alters de Turucz.
Ugotsensis.
Ungváriensis.
Veszprimiensis.
Zempliniensis. c)
Zoliensis.
a) Er ward 1779 fast eben so wieder hergestellet, wie er nach dem Zeugnisse alter Monumente vor Alters war, denn Beche, Bechkerek &c. waren auch vor der türkischen Einnahme dieser Gegend, ein Theil des Torontaler Komitats.
b) In den ältesten Zeiten war nach dem Math. Belischen Manuskripte des Trentschiner Komitats auch ein Zeliner oder Solner Komitat vorhanden; und aus dem 47sten Art. des Jahrs 1545, der vaterländischen Gesetze erhellet, daß der Trentschiner Komitat unter Ferdinands des Ersten Regierung zertheilet worden; vor mehr als 200 Jahren aber ist der besagte Solner Komitat, dem Trentschiner wieder einverleibet worden.
c) Daß ein Potoker Komitat, der von dem Schlosse Patak oder Sáros-Patak unfehlbar seinen Namen bekommen, existirt habe, ist außer allem Zweifel, denn in dem Ritu explorandae veritatis per judicium ferri candentis, kommen Comites de
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Dieses sind nun die itzigen ungrischen Gespanschaften. Daß ihrer aber auch mehr waren als wir in den Anmerkungen bezeichneten, erhellet aus den Schriftstellern und öffentlichen Monumenten, sie sind aber ltzt entweder andern Komitatern einverleibt, oder zu den benachbarten gezogen worden, oder sie haben ganz aufgehöret. Solche sind:
Bodrogiensis, ehedem de Budrug. a)
Potok vor, und zwar §.2. Gregorius, und § 99. Farkas; so auch in einer Urkunde des Königes Ladislaus vom Jahre 1273. Ladislaus Comes de Bereg et de Potok; aber dieser Komitat ist schon lang erloschen, und dem benachbarten Zempliner einverleibet worden.
a) Die Oerter dieser Gespanschaft waren: Baja, Báthmonostra, Szabatka &c. wie solches aus einigen Diplomaten klar erhellet, und so hat er einen grossen Theil des nördlichen Theils der Bátscher Gespanschaft eingenommen. Daß er mit demselben gränzte erhellet aus einer Urkunde des Königes Wladislaw des Zweyten vom Jahr 1499 über die Dörfer Tapolcza und Szent-Pál, quas, wie es dort heißt: propemetas & confinia Comitatus Bodrog existenses, quas per Serenissimus Principem condam D. Ma-
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Haramiensis. a)
Kewejensis. b)
thiam Regem, Praedecessorem nostrum bonae memoriae, de Comitatu Bách, in quo videlicet possessiones ipsa exstitisse perhibentur --- --- ad dictum Comitatum de Bodrog -- -- translatas esse comperimus, nosque ad eundem Comitatum de Bodrog, cujus Sedi judiciariae eaedem possessiones magis propinquae, quam Sedi ipsius Comitatus Bách adjacere perhibentur --- duximus transferendas, et transmittendas.
a) Er lag an der Donau von daher ward er durch den Kewejer, dann von den Zewriner Komitate, zum Theile aber von dem Kraschower eingeschlossen. Daß er mit dem Kraschower gränzte, dient uns die Sammlung der Päbstlichen Zehenten die unter Karl I. gemacht ward, zum Beweise, wo die Pfarrer der Tschanader Diöces und ihre Besoldung angeführt wird, unter andern auch dieses: De Archidiaconatu de Karassow -- tem, Petrus de Haram solvit 10. Banales. Dieser Komitat ist schon lang erloschen.
b) Die Bruchstücke des Schlosses Kew, Kewe, oder wie es itzt heißt, Kubin, sieht man zwischen Pantschowa und Uipalanka, wo ehedem der Keweer Komitat sich ausbreitete, dessen Bezirk so wie den Haramier itzt die Temescher Militärgränze einnimt.
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Krasznensis. a)
Poseganus. b)
Szolnok exterior. c)
Szolnok mediocris. d)
Szyrmiensis. e)
Valkoviensis. f)
a) Ward zu Siebenbürgen geschlagen, und dem Königreiche nicht wieder gegeben.
b) Itzt wird er zu den Komitatern des Königreichs Slavonien gezählt. Daß er ehedem zu Ungern gehörte, und Slawonien anderswo gesucht werden müße, hat der gelehrte Kerchelich an mehr als einem Orte bewiesen.
c) Ist schon lang dem Hewescher Komitate artikulariter einverleibt worden.
d) Ward in den unruhigen Zeiten diesem Königreiche entrissen, und dem Fürstenthume Siebenbürgen einverleibet. — Zu demselben gehörte auch der Kövárer Distrikt.
e) Es scheint, daß er ehedem durch die Sawe und Donau eingeschlossen ward. Als er aber den Türken entrissen worden, hat man den größten Theil desselben, der der Sawe und der Donau am nächsten, und von Peterwardein bis Belgrad reichet, der Gränzmilitz eingeräumet; und itzt wird er unter die Komitater des Königreichs Slavonien gezählet.
f) War ehedem unter den Syrmer und Werötzer der mittlere, nahm die mittägigen Ufer der Drawe
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Verenczensis. a)
Zarandiensis. b)
Hier wäre nun der Ort, die Obergespäne jedes Komitats, deren ich eine ansehnliche Menge gesammelt habe, nach der Ordnung zu beschreiben, da diese aber einen ziemlich starken Band füllen, und die Gränzen dieser Abhandlung überschreiten würden, so muß ich ihre Bekanntmachung auf eine andere Gelegenheit versparen.
und der Donau ein, und hatte viele Schlößer und Sitze adelicher Familien, ist aber itzt mit dem Werötzer vereiniget.
a) Einige rechnen ihn zu Ungern, andere aber zu Slavonien, itzt wird er zu dem letzteren gezählet, und nachdem er den Walkower, wie wir oben erwähnten, verschlungen hatte, lauft er in einer laugen Strecke an den Ufern der Drawe und Donau fort, und von den itzigen Gränzen von Kroatien, fast bis nach Wukowár.
b) Es ist schon bey dem Arader Komitate erinnert worden, daß ihm zwey Zarander Bezirke einverleibet worden; die übrigen zwey, der Halmagyer nämlich und Brader, die itzt den Zarander Komitat ausmachen, sind schon lang in der Gewalt der Siebenbürger.
v. W.