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XI. Der Erbgraf eines Ortes, oder Freygraf.
Außer dem Erbobergespänen sind, und waren in Ungern auch andere erbliche Grafen eines gewissen Ortes, Schlosses, Stadt, oder Marktfleckens, welchen Titel sie durch
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die Freygebigkeit der Könige samt den benachbarten Gütern erhielten. Diese scheinen mit den Freygrafen einerley gewesen zu seyn, denn in den Artikeln verschiedener Reichstäge sowohl, als in den Königlichen Diplomen die deswegen ausgefertiget worden, stehen immer die Worte: Perpetui & liberi Comites.
Die Freygrafen hatten die nämlichen Vorrechte mit den Erbobergespänen, welche wir an ihrem Orte anzeigten. Sie hatten jedoch die besondere Freyheit, daß sie sich in ihren Briefen des rohten Wachses bedienen konnten. Denn so sagt
Ladislaus Posthumus, in dem Diplome, laut welchem er den
Johann von Hunyad zum
Bistritzer Erbgrafen ernennte, ausdrücklich: decernentes, ut ipse Comes Johannes ac filii & heredes universi cera rubea quoad sigillum, in signum excellentiae Comitatus - - gaudeant, utantur & fruantur perpetuis semper temporibus universis.
Die Frey- und Erbgrafen eines Ortes waren nicht nur weltliche, sondern auch geistliche Personen. So wurden die
Erzbischöfe von Gran und
Kolotza, die Bischöfe von
Wes-
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prim,
Neitra,
Raab, u. a. m. von den Orten, die ihren Bischthümern den Namen gegeben hatten, Erbgrafen (perpetui Comites) genennet. Unter den weltlichen, denen ehedem von der königlichen Kanzley, so, wie den übrigen Reichsbaronen der Titel: Spectabilis & Magnificus gegeben ward, habe ich nachfolgende Erb- und Feygrafen gefunden:
Die
Frangepan, welche Grafen von
Segnien,
Veglien und
Modrusch waren, scheinen die ältesten unter allen andern Freygrafen gewesen zu seyn, da sie Modrusch schon 1193 durch eine Donation des
Königes Bela des Dritten erhalten haben. Ihrer gedenket
Wladislaw der Zweyte, im 21igsten Artikel des Reichstages von 1492.
Ursini de Plagai, deren Vorfahren
Baboneg und
Stephan, Söhne des
Stephan von Gorichia, von dem Könige
Andreas den Zweyten, im Jahre 1218 zu freyen Grafen von Wodicha erhoben wurden.
Die
Breberer Grafen, von dem Geschlechte Subich, denen der
König Bela der Vierte im Jahre 1251, den schon von seinen Vorfahren ihnen geschenkten
Breberer Komitat bestätigte. Der Name, der Breberer
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erlosch, nachdem sie im Jahre 1347, das
Schloß Zrin erhielten, von dem sie unter den ungrischen Königen aus dem österreichischen Hause, den Titel der Erbgrafen erhielten.
Die Grafen von Corbavia, deren ebenfalls
Wladislaw der Zweyte in dem vorgedachten Dekrete von 1492 im 21sten Artikel gedenket.
Die Grafen von St. Georg und Bozyn wurden vermuhtlich vom
Könige Siegmund zu dieser Würde erhoben; als sie aber ausstarben, folgte ihnen Gaspar von Sered, wie solches ein Epitaphium in der Pfarrkirche der königl. Freystadt St. Georgen bezeuget. a) Nach dem Tode des Sered, ward zwar diese Würde erstlich dem Johann Krussith, hernach dem Stephan Illyéschhásy, endlich aber der Pálfischen Familie, jedoch ohne den Titel eines Grafen verliehen.
a) Es lautet also: Monumentum Spectabilis & Magnifici Casparis de Sered, Comitis de S. Georgio & Bozyn, ac Capitanei Partium Superior. Regni Hungariae &c. Qui obiit ima die Martii Anno Domini, 1550.
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Zum Bißtritzer Erbgrafen in Siebenbürgen ernennte König
Ladislaus Posthumus, wie wir oben schon erwähnet haben, den Guverneur des Königreichs Ungern
Johann von Hunyad, dessen Sohn
Mathias, nachdem er den königlichen Thron bestiegen hatte, diesen Komitat
seiner Mutter Bruder, dem
Michael Szylágyi von Horogszegh übertrug, der aber ohne Erben mit Tode abgieng.
De Castellis, war im Jahre 1486
Johann von Korog Erbgraf; denn so bezeiget es
Amandus Hermann im
Capistrano Triumphante auf der 552igsten Seite, wenn er die Belagerung von Belgrad beschreibt: adstitit & ille magnificus Baro Dom. Joannes de Borogh (Korogh) Comes perpetuus de Castellis & Banus Machoviensis, nec non Comitatuum de Orban (man lese Orbacz) & de Posega Comes. --- Wo aber diese Kastelle waren, ist noch sehr zweifelhaft.
Die Erbgrafen von der
Zips waren diejenigen, welche zugleich dem Komitate vorstunden, und von denen wir oben gehandelt haben.
Des Erbgrafen von Thelehak Nikolaus
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von Ujlak findet man Erwähnung in einigen Diplomaten des Königes Mathias; diese Würde aber scheint aufgehört zu haben, als Nikolaus zum Könige, sein Sohn Laurentius aber zum Herzoge von Bosnien erhoben ward. Wo nun dieses Thelehak zu suchen sey, ist gänzlich unbekannt.
Der Würde eines Fogarascher Erbgrafen (Fogarasiensis terra) in Siebenbürgen, hat
König Ferdinand der Erste, dem
Stephan Majláth von Zunyogszegh, und seinem Schwager
Thomas von Nádasd ertheilet, dessen Nachkommen sich dieses Titels noch immer bedienen.
Die Grafen Montis Claudii. Ungeachtet die
Erdödy von Monyorokerék sich des
Titels der Grafen Montis Claudii schon ehedem bedienten, so hat diese Würde dennoch erst Kaiser Maximilian im Jahre 1565 den 11ten Okt. dem Ban von den Königreichen Dalmatien, Kroatien, und Slawonien dem Peter von Erdöd und dessen Nachkommen durch ein neues Diplom erblich verliehen.
Die Würde eines
Arwer Erbgrafen erhielt
Georg Thurzo von Bethlenfalva im Jahre 1606.
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Die Erbgrafen von Frakno, sind die in grader Linie abstamenden Nachkommen des Palatins
Niklas Eßterhásy, welchen dieser, sich und den seinigen, den 10ten August 1626 erworben hat.
Von Ghymes wurden
Adam und
Siegmund Forgách Erbgrafen, den 12ten May, 1640.
Es sind noch mehrere Familien in Ungern, die dieses Vorrechtes genießen, z. B. die
Illyéschasische von
Trentschin, die
Battyánische in
Német-Ujvar, die
Pálfische in
Voröskö, die
Rewaische in
Sklabina, die
Althanische von der
Insel Muraköz, aber es wäre zu weitläufig, sie alle herzusetzen, da dieses aus dem jährlich gedruckten Titularkalender ergänzet werden kann.
v. W.